Der Handwerksfond hat den
Zweck, arme Leute zur Erlernung eines Handwerks oder bei der Anschaffung von
Werkzeug zu unterstützen.
Bald nach dem Hungerjahr 1817
schlug ein Mitglied des Gemeinderates die Schaffung eines Fonds zur Unterstützung
der arbeitsfähigen Klasse vor, blieb damit aber erfolglos. Die gleiche Person
reichte den Antrag am 23.Okt. 1823 bei der Sonnengesellschaft ein und fand
dort zwar Beifall. Trotzdem konnte der Vorschlag wegen der allzuweit
auseinander liegenden Vorstellungen innerhalb der dafür beauftragten
Kommission nicht realisiert werden. Endlich fanden zwei von Handwerkern
gestellte Ansuchen die nötige Unterstützung bei der Sonnengesellschaft und
gaben die Veranlassung zu Beratungen, welche nun zum Resultat führten, dass
sie am 13. Januar 1830 eine allgemeine Zustimmung fanden.
Die Verwaltung dieses Fonds
übertrug man einem Komitee aus drei Mitgliedern der Sonnengesellschaft,
welches aus J. J. Tanner, Dr. Gabriel Rüsch und Hans Jakob Eugster bestand,
denen man als Ersatzmann Mathias Tobler zuteilte. Die Sonnengesellschaft
leistete eine Bürgschaft von 460 Gulden und spendete weitere 135 Gulden in
den Fond. Dies ermöglichte der Verwaltung, den Gemeindebewohnern per Ende
Februar 1830 einen Aufruf zur Gründung der Anstalt ergehen zu lassen. In
diesem Aufruf wurden die bereits eingeleiteten Massnahmen und der damit
verbundene Wunsch der 18 Mitglieder mitgeteilt, dass die Bürgschaft auf 2000
Gulden vermehrt werden sollte, oder dass genug Teilnehmer mitmachen müssten,
damit die nötigen Auslagen oder Bevorschussungen von Geld nach dem Guldenfuss
zugeteilt werden könnte.
„Aber weit entfernt“, so hiess es im Aufruf weiter, „hierfür jemanden unbescheidene Zumutungen machen zu
wollen, nehmen wir mit jedem noch so kleinen wöchentlichen, monatlichen oder
jährlichen Beitrage für 10 Jahre, auf welche die Probezeit berechnet ist,
willig vorlieb. Auch werden von solchen, die aller weiteren Verbindlichkeit
enthoben sein wollen, sehr dankbar nur einmalige Liebesgaben angenommen“.
So weit über die Entstehung
des Handwerkfonds. Folgende Rechnung mag über die Wirksamkeit des Fonds
Aufschluss geben. Der Handwerksfond hatte von 1830 bis zum Februar 1844:
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