Handwerksfond

 

Der Handwerksfond hat den Zweck, arme Leute zur Erlernung eines Handwerks oder bei der Anschaffung von Werkzeug zu unterstützen.

Bald nach dem Hungerjahr 1817 schlug ein Mitglied des Gemeinderates die Schaffung eines Fonds zur Unterstützung der arbeitsfähigen Klasse vor, blieb damit aber erfolglos. Die gleiche Person reichte den Antrag am 23.Okt. 1823 bei der Sonnengesellschaft ein und fand dort zwar Beifall. Trotzdem konnte der Vorschlag wegen der allzuweit auseinander liegenden Vorstellungen innerhalb der dafür beauftragten Kommission nicht realisiert werden. Endlich fanden zwei von Handwerkern gestellte Ansuchen die nötige Unterstützung bei der Sonnengesellschaft und gaben die Veranlassung zu Beratungen, welche nun zum Resultat führten, dass sie am 13. Januar 1830 eine allgemeine Zustimmung fanden.

Die Verwaltung dieses Fonds übertrug man einem Komitee aus drei Mitgliedern der Sonnengesellschaft, welches aus J. J. Tanner, Dr. Gabriel Rüsch und Hans Jakob Eugster bestand, denen man als Ersatzmann Mathias Tobler zuteilte. Die Sonnengesellschaft leistete eine Bürgschaft von 460 Gulden und spendete weitere 135 Gulden in den Fond. Dies ermöglichte der Verwaltung, den Gemeindebewohnern per Ende Februar 1830 einen Aufruf zur Gründung der Anstalt ergehen zu lassen. In diesem Aufruf wurden die bereits eingeleiteten Massnahmen und der damit verbundene Wunsch der 18 Mitglieder mitgeteilt, dass die Bürgschaft auf 2000 Gulden vermehrt werden sollte, oder dass genug Teilnehmer mitmachen müssten, damit die nötigen Auslagen oder Bevorschussungen von Geld nach dem Guldenfuss zugeteilt werden könnte.

 „Aber weit entfernt“, so hiess es im Aufruf weiter, „hierfür jemanden unbescheidene Zumutungen machen zu wollen, nehmen wir mit jedem noch so kleinen wöchentlichen, monatlichen oder jährlichen Beitrage für 10 Jahre, auf welche die Probezeit berechnet ist, willig vorlieb. Auch werden von solchen, die aller weiteren Verbindlichkeit enthoben sein wollen, sehr dankbar nur einmalige Liebesgaben angenommen“.

 

So weit über die Entstehung des Handwerkfonds. Folgende Rechnung mag über die Wirksamkeit des Fonds Aufschluss geben. Der Handwerksfond hatte von 1830 bis zum Februar 1844:

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

An Beiträgen

434

Gulden

33

Kreuzer

 

 

An Rückzahlungen

45

Gulden

54

Kreuzer

 

 

An Zinsen

193

Gulden

19

Kreuzer

 

 

Total Einnahmen

673

Gulden

46

Kreuzer

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

An Lehrlöhnen  

146

Gulden

54

Kreuzer

 

 

An Werkzeug

64

Gulden

48

Kreuzer

 

 

Per 1. Januar 1844 in die Ersparniskasse gelegt

462

Gulden

4

Kreuzer

 

 

Total Ausgaben

673

Gulden

46

Kreuzer

 

 

Diese Anstalt existiert bis zum heutigen Tag. Zwischen 1844 und 1852  bezahlte sie 78 Gulden 54 Kreuzer für Lehrlöhne und besitzt nun ein Vermögen von 556 Gulden 24 Kreuzer.