In der Gemeindegeschichte
erwähnen wir diese Einrichtung nur deswegen, weil ihre Gründung von Speicher
aus angeregt wurde:
Schon 1811 schrieb Ratsherr
Schäfer über den Nutzen einer solchen Versicherung. Als dann am Neujahrstag
1812 die Bachstrasse in Herisau in Flammen aufging, ertönte der Ruf nach
einer Gebäudeversicherung. Die Regierung beauftragte 1818 eine Kommission mit
der Ausarbeitung eines „Assekuranzplans“. Als der Plan erstellt war, konnte
sich jeder Hausbesitzer während einer bestimmten Frist als Mitglied dieser
Versicherung einschreiben lassen. Der festgelegte Termin musste vom 1. Januar
1820 auf den 1. März desselben Jahres verlängert werden. Weil sich der
Zuspruch aber immer noch in Grenzen hielt und die von der Regierung
geforderte Anzahl von zwei Dritteln aller Häuserbesitzer nicht erreicht
wurde, liess man das Ganze auf sich beruhen. Nun liessen sich viele
Häuserbesitzer bei fremden Assekuranzen versichern.
Am 18. Dez. 1822 versammelten
sich in Speicher 8 Häuserbesitzer, um auswärtige Assekuranzpläne zu
vergleichen. Sie wollten sich dort versichern lassen, wo sie die grössten
Vorteile zu erwarten hatten. Sie fanden aber keine Versicherung, welche ihnen
genügend Sicherheit bot. Dieser Umstand bewog sie zum Entschluss, zuerst noch
einmal die Einführung einer vaterländischen Privatanstalt zu versuchen. Am
folgenden Tag teilten sie ihren Entschluss mehreren Befürwortern der
Assekuranz mit, was diese mit Beifall aufnahmen. Bereits 2 Tage später
konstituierte sich eine Kommission von 3 Mitgliedern, die mit der
Ausarbeitung eines neuen Assekuranzplanes beauftragt wurde. Diese neuen
Statuten legten sie am 27. Januar 1823 einer Versammlung von 15 Mitgliedern
vor. Der Entwurf wurde genehmigt, in alle Gemeinden vor der Sitter versandt
und dort weiter verbreitet.
Am 10. März trafen sich die
Abgeordneten der betroffenen Gemeinden in Trogen für die Beratung des neuen
Entwurfes. Die Befürworter führten am 21. März 1823 in Speicher eine
Hauptversammlung durch, an welcher die Statuten für die nächsten 10 Jahre
angenommen wurden. Gleichzeitig zeichneten die Anwesenden einen Vorschussfond
von 13'390 Gulden und wählten die Verwaltung der Anstalt. Auch in den
Gemeinden hinter der Sitter wurden Einladungen zum Beitritt zugestellt, was
nicht ohne Erfolg blieb.
Die Versicherungsanstalt
gedieh prächtig. Im Zeitraum von 1823 - 1838 stieg die Zahl der Mitglieder
von 110 auf 2966 an und das Vermögen
erreichte die Summe von ca. 53'000 Gulden. Was sich aber so
schnell entwickelte, wurde mit einem Schlag vernichtet. Der Dorfbrand
von Heiden am 7. Sept. 1838 vernichtete 75 Gebäude mit einer Assekuranzsumme
von 155'300 Gulden. Ausser dem Verlust des ganzen Vermögens mussten noch
Schulden von über 100'000 Gulden auf die Gemeinden aufgeteilt werden, wobei
Speicher 10'952 Gulden 8 Kreuzer zu tragen hatte.
Das Bedürfnis für eine
obligatorische Landesassekuranz wurde nun grösser. Die von einer
Hauptversammlung in Speicher beauftragte Kommission beantragte am 19. Nov.
1838 beim Grossen Rat die Einführung einer solchen obligatorischen
Versicherung. Das in der Folge entworfene Assekuranzgesetz wurde zwar an der
Landsgemeinde von 1840 verworfen, erhielt aber im folgenden Jahr mit nur
wenigen Abänderungen die Zustimmung des Volkes. Nun konnte die Privatassekuranz
aufgelöst werden.
Speicher hatte bei der
Gründung der Privatassekuranz von seinen 375 Häusern bereits 279 Häuser mit einem Assekuranzwert von 309'000
Gulden versichert. Bei ihrer Auflösung waren es schon 364 Häuser, die einen
Versicherungswert von 540'850 Gulden aufwiesen.
Während der Existenz der
Privatassekuranz bezahlte Speicher 18'926 Gulden 53 Kreuzer als Prämien und
erhielt 682 Gulden 30 Kreuzer als Schadengeld ausbezahlt. Diese Summe
verteilte sich auf folgende Weise:
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