Privatassekuranz

 

In der Gemeindegeschichte erwähnen wir diese Einrichtung nur deswegen, weil ihre Gründung von Speicher aus angeregt wurde:

Schon 1811 schrieb Ratsherr Schäfer über den Nutzen einer solchen Versicherung. Als dann am Neujahrstag 1812 die Bachstrasse in Herisau in Flammen aufging, ertönte der Ruf nach einer Gebäudeversicherung. Die Regierung beauftragte 1818 eine Kommission mit der Ausarbeitung eines „Assekuranzplans“. Als der Plan erstellt war, konnte sich jeder Hausbesitzer während einer bestimmten Frist als Mitglied dieser Versicherung einschreiben lassen. Der festgelegte Termin musste vom 1. Januar 1820 auf den 1. März desselben Jahres verlängert werden. Weil sich der Zuspruch aber immer noch in Grenzen hielt und die von der Regierung geforderte Anzahl von zwei Dritteln aller Häuserbesitzer nicht erreicht wurde, liess man das Ganze auf sich beruhen. Nun liessen sich viele Häuserbesitzer bei fremden Assekuranzen versichern.

Am 18. Dez. 1822 versammelten sich in Speicher 8 Häuserbesitzer, um auswärtige Assekuranzpläne zu vergleichen. Sie wollten sich dort versichern lassen, wo sie die grössten Vorteile zu erwarten hatten. Sie fanden aber keine Versicherung, welche ihnen genügend Sicherheit bot. Dieser Umstand bewog sie zum Entschluss, zuerst noch einmal die Einführung einer vaterländischen Privatanstalt zu versuchen. Am folgenden Tag teilten sie ihren Entschluss mehreren Befürwortern der Assekuranz mit, was diese mit Beifall aufnahmen. Bereits 2 Tage später konstituierte sich eine Kommission von 3 Mitgliedern, die mit der Ausarbeitung eines neuen Assekuranzplanes beauftragt wurde. Diese neuen Statuten legten sie am 27. Januar 1823 einer Versammlung von 15 Mitgliedern vor. Der Entwurf wurde genehmigt, in alle Gemeinden vor der Sitter versandt und dort weiter verbreitet.

Am 10. März trafen sich die Abgeordneten der betroffenen Gemeinden in Trogen für die Beratung des neuen Entwurfes. Die Befürworter führten am 21. März 1823 in Speicher eine Hauptversammlung durch, an welcher die Statuten für die nächsten 10 Jahre angenommen wurden. Gleichzeitig zeichneten die Anwesenden einen Vorschussfond von 13'390 Gulden und wählten die Verwaltung der Anstalt. Auch in den Gemeinden hinter der Sitter wurden Einladungen zum Beitritt zugestellt, was nicht ohne Erfolg blieb.

Die Versicherungsanstalt gedieh prächtig. Im Zeitraum von 1823 - 1838 stieg die Zahl der Mitglieder von 110 auf  2966 an und das Vermögen erreichte die Summe von ca. 53'000 Gulden. Was sich aber so schnell entwickelte, wurde mit einem Schlag vernichtet. Der Dorfbrand von Heiden am 7. Sept. 1838 vernichtete 75 Gebäude mit einer Assekuranzsumme von 155'300 Gulden. Ausser dem Verlust des ganzen Vermögens mussten noch Schulden von über 100'000 Gulden auf die Gemeinden aufgeteilt werden, wobei Speicher 10'952 Gulden 8 Kreuzer zu tragen hatte.

Das Bedürfnis für eine obligatorische Landesassekuranz wurde nun grösser. Die von einer Hauptversammlung in Speicher beauftragte Kommission beantragte am 19. Nov. 1838 beim Grossen Rat die Einführung einer solchen obligatorischen Versicherung. Das in der Folge entworfene Assekuranzgesetz wurde zwar an der Landsgemeinde von 1840 verworfen, erhielt aber im folgenden Jahr mit nur wenigen Abänderungen die Zustimmung des Volkes. Nun konnte die Privatassekuranz aufgelöst werden.

Speicher hatte bei der Gründung der Privatassekuranz von seinen 375 Häusern bereits 279  Häuser mit einem Assekuranzwert von 309'000 Gulden versichert. Bei ihrer Auflösung waren es schon 364 Häuser, die einen Versicherungswert von 540'850 Gulden aufwiesen.

Während der Existenz der Privatassekuranz bezahlte Speicher 18'926 Gulden 53 Kreuzer als Prämien und erhielt 682 Gulden 30 Kreuzer als Schadengeld ausbezahlt. Diese Summe verteilte sich auf folgende Weise:

 

1835

Johann Konrad Sturzenegger, Schwende Nr. 385, Blitzschlag

33

Gulden

 

 

1837

Johann Konrad Sturzenegger, Oberwilen, Blitzschlag

600

Gulden

 

 

1839

Johann Heinrich Rechsteiner, Sonder, Nr. 117 , Blitzschlag

49

Gulden

30

Kreuzer

 

Totaler Schadenersatz

682

Gulden

30

Kreuzer

                                                                                             

Im Ganzen wurden für Brandschäden 166'896 Gulden 12 Kreuzer vergütet, inklusive der Beiträge an die Brandkatastrophe in Heiden.