1. |
Johannes Krüsi, der am 24. Februar 1724 „von einem
ehrsamen Grossen Landrat“ wegen seiner an und ausserhalb der genannten
Kirchhöre begangenen „Sachen und Unfugen“ mit 15 Batzen in den Landseckel
gebüsst wurde. Der Rat verfügte weiter, dass ihre gegenseitigen Beschimpfungen
aufhören müssten, alles gesagte null und nichtig sei und beide in ihren Ehren
geschützt und geschirmt seien. Beide Streithähne müssten deshalb die Unkosten
gemeinsam tragen. Da aber Krüsi dem Urteil widersprach, wurde er zwar auf
seine Bitte hin für diese Ablehnung nicht bestraft, hingegen wurde ihm angedroht,
bei der nächsten Verfehlung würde man Neues und Altes zusammen nehmen. |
2. |
Johannes Schefer, der mit 5 Batzen in den Landseckel
gebüsst wurde und zudem den Hauptmann satisfaktionieren musste, indem er ihm
hinter dem Schranken des Gerichtes Abbitte leiste und ihm 5 Gulden für die
Beschimpfung zahle. |
3. |
Johannes Frehner musste nicht nur dem Hauptmann
Satisfaktion geben und Abbitte leisten, er musste ihm für die Beschimpfungen
noch 10 Gulden bezahlen. Nachdem er als Busse
weitere 10 Batzen in den Landseckel zahlen musste, wurde er wegen „Tag- und Nachtlehren,
Unterhaltung verdächtiger und verbotener Bücher und anderer verübter
bedeutender Fehler“, welche aber nicht genannt sind, mit Gefangenschaft und 2
- jähriger Verbannung bestraft. Auf sein „inständiges Bitten“ hin verlängerte
das Gericht die Frist von ein paar Tagen auf zwei Wochen, damit er seine
häuslichen Angelegenheiten in Ordnung bringen konnte. Die so genannte
Teufelsbibel wurde eingezogen und durch den Landläufer Frischknecht
verbrannt. |
Nebst diesen drei Männern
wurde auch Johannes Keller aus Speicher gebüsst, „weil über des passierten Lehrhandel mit gröblichem Lästern, Fluchen
und schweren sich gegen Gott, den Nächsten und wider die Obrigkeit höchst sträflich
versündigte“. Er musste zur Strafe 10 Batzen in den Landseckel und 10
Batzen in den Kirchhöreseckel seiner Gemeinde bezahlen. Aber noch weitere
Personen wurden wegen „unterhaltenen
Nachtlehren“ gebüsst: Konrad Zürcher zahlte 10 Batzen in den Landseckel,
Michael Schläpfer auf dem Eggli 20 Batzen und Michael Schläpfer in der
Schwende 15 Batzen, aber mit dem Anhang, wenn weitere Klagen über sie
eingingen, würden sie exemplarisch abgestraft. Im Weiteren wurden sie
ermahnt, den Kirchengottesdienst fleissiger zu besuchen und danach zu
trachten, „dass derselbe nach Möglichkeit niemals versäumt werde“. Hauptmann Baumgartner, welcher den „Lehrhandel“
unnötigerweise an der Kirchhöre aufgegriffen hatte, wurde dafür mit 5 Batzen
in den Landseckel gebüsst. Es wurde ihm verordnet, dass künftig „ solche
streitbare Sachen an Kirchhören nicht mehr mögen angezogen werden“. Ungefähr 100 Jahre nach dem
Tod Jakob Böhme’s wurden seine Schriften gedruckt und auch in unserem Land
gelesen. In der näheren Umgebung war es hauptsächlich Michael Bruderer und
Hans Jakob Zellweger aus Trogen, die sich als Freunde dieser Schriften zu
erkennen gaben. Sie und ihre Anhänger versäumten den öffentlichen Gottesdienst,
verachteten den geistlichen Stand und erhoben die Schriften Böhme’s, welche
sie gewöhnlich für ihre Privatandachten benutzten, über alle anderen
Schriften, ja selbst über die Bibel. Diese Versammlungen wurden auch von
Speicher aus zahlreich besucht. Um das Jahr 1750 gab es daher immer wieder
Unruhen, so dass die Regierung abermals einschreiten musste. Unter den
Gestraften war 1751 auch Jakob Iller aus Speicher, der sich in höchst lästerlichen
Ausdrücken über das heilige Abendmahl und über die Art und Weise, wie es in
der Kirche gefeiert wurde, äusserte. Er gab vor, das Abendmahl auch zu Hause
hinter seinem Ofen feiern zu können, da ihn kein Gesetz zum Kirchenbesuch
zwingen könnte oder seine Lehren und Versammlungen verbieten. Die Prediger
seien nur „Schulerbuben“ gegen einen Michael Bruderer und was sie predigen,
wäre nur zum Teil wahr und der andere nicht. Sie besässen einen schändlichen
Hochmut und kauften ihre Wissenschaften mit Geld und gäben sie gegen Geld
wieder her. Dies widerspreche allen Grundsätzen des Evangeliums. Gegenüber
Dekan Zähner aus Trogen und dem Pfarrer in Speicher liess er sich besonders
deftig aus. Als nun Iller wegen seiner Reden und Schelten vor den Rat
gestellt wurde, wollte er davon nichts wissen und versuchte das ganze anders
auszulegen. Der Rat und die geistigen Herren hielten sich an den Text und
nicht an die Auslegung Illers und büssten ihn mit 3 Dublonen. Zudem wurde ihm
eine exemplarische Strafe angedroht, falls er sich in Zukunft nicht ruhig
verhalten würde. 1770 war ein Jahr mit
besonders vielen sektirischen Bewegungen, weil viele Leute mystische
Schriften lasen und sich dann zu den entsprechenden Lehren bekannten. Damals
besuchten besonders viele Leute aus den Gemeinden Trogen, Speicher und Wald
nächtliche Zusammenkünfte. Vom Gewissen getrieben meldeten sich einzelne bei
Pfarrer Schlang und berichteten ihm, dass man sie im Haus von Adrian
Zellweger in Trogen in einer solchen Versammlung zu schändlichen Dingen habe
verleiten wollen. Schlang erstattete deshalb eine Anzeige, worauf sofort
energisch eingeschritten wurde. Das Kapitel nahm Rücksicht auf diese
Versammlungen und urteilte milde: „Es
sollen dieselben künftig in gebührender Ordnung und nach den ehedem gemachten
obrigkeitlichen Verfügungen gehalten werden, nämlich in kleiner Anzahl, neben
der Zeit des öffentlichen Gottesdienstes, bei Tageszeit, bei offenen Türen
und bei getrennten Geschlechtern“. Am 3. Mai 1770 sprachen sich
die Neu- und Alträte im „Sektiereredikt“ wesentlich schärfer aus: „Es ist unser ernstlicher Wille und
Befehl, dass alle Privat- Religionsversammlungen und Zusammenkünfte, ja alle
verdächtigen Nebenlehren, die wider unser Glaubensbekenntnis laufen, Tags und
Nachts, sowohl als das Lesen irriger Bücher und Schriften gänzlich verboten
seien“. Seither gab es in Speicher
noch Versammlungen des früher an der Kohlhalde, später im Bendlehn wohnhaften
Alt- Landeshauptmanns Johannes Hörler, welcher deswegen aus einigen Gemeinden
weggewiesenen wurde. Als er um 1830 nach Grub zog, setzten seine Anhänger
ihre Erbauungsstunden fort. Eine Zeit lang hängte sich
dann ein unwissender Berner namens Traufer an dieses kleine Häuflein. Sein
Gesuch um eine Niederlassungsbewilligung unterstützte diese Gruppe durch eine
Petition, welche von 28 Männern und 45 Frauen unterzeichnet war. Andere
Einwohner dagegen verlangten seine Wegweisung, weil er die öffentliche
Ordnung und hie und da auch den ehelichen Frieden störte und deswegen bei
vielen Schwermut verursache. Die Vorsteherschaft verweigerte ihm die
Niederlassung und befahl ihm am 17. April 1835, bis zum Abend des nächsten
Tages die Gemeinde zu verlassen. Dieser Entscheid war damit begründet, dass
Verfassung nur das Predigen von geprüften Pfarrern dulden würde, seine
Versammlungen Unruhe verursachen würden und die Vorsteherschaft deshalb
genötigt sei, jeden wegzuweisen, der die Ordnung störe. |