Pfarrer

 

Seit der Stiftung unserer Kirche im Jahr 1614 zählte man 15 Pfarrer, welche meist würdige Vorsteher der christlichen Gemeinde Speichers waren. Von den allerersten Pfarrherren, die wegen ihres kärglichen Einkommens meist nur kurze Zeit in Speicher wirkten, ist uns sehr wenig bekannt. Hingegen kann von den später eingestellten mehr erzählt werden, denn sie blieben dank eines verbesserten Pfrundgeldes länger in unserem Dorf:

 

1.

Johannes Gmünder von Herisau wurde 1614 gemäss der damaligen Sitte durch Handauflegen vom Dekan in der Gegenwart des Landammannes eingesegnet. Er wurde nach 7 Jahren nach Hundwil und 1630 nach Herisau berufen. Er starb 1664 in Speicher, vermutlich bei seinem Enkel, Pfarrer Nänni, im Alter von 76 Jahren. Er spendete an ein Gartenhaus 20 Gulden.

2.

Stephan Knupp aus Zürich, war von 1592 an Pfarrer in Herisau. Er war auch der Verfasser des neuen Ausserrhodischen Ehebüchleins vom Jahre 1600 und eines umständlichen Berichtes über den Kollaturstreit mit den Äbten Joachim und Bernhard von St. Gallen. Bei diesem Streit, wie auch bei der Landteilung 1597 hatte er wichtige Dienste geleistet. Er war damals Inspektor und 1602 Dekan bei der in diesem Jahr gegründeten eigenen Synode. Als er seine Verdienste nicht nach Würde belohnt sah, resignierte er 1622 in der Hoffnung, ausserhalb Appenzells eine bessere Anstellung zu finden, musste sich aber am Ende mit der hiesigen schlechten Pfründe begnügen. Wegen Krankheit konnte er dieselbe indessen nur 4 Wochen gehörig versehen und starb im folgenden Jahr.

3.

Bartholome Anhorn von Fläsch war nach einem 26 - jährigen Pfarrdienst in Fläsch beim Einfall der Österreicher ins Prättigau vertrieben worden und hatte 1623 in Speicher eine Zuflucht gefunden. Nach 3 Jahren wurde er aber schon nach Gais berufen. Er hinterliess ein Manuskript über die Geschichte des Landes Appenzell, welche Schreiber Freitag abgeschrieben hatte und das sich die Obrigkeit für 5 Gulden gekauft  und Walser für seine Chronik zweckmässig benutzt hatte. Von ihm und seinem Sohn sollen in der Stadtbibliothek von St. Gallen noch manche Schriften vorhanden sein. Sein Sohn schrieb 1664 auch die „christliche Warnung vor Aberglauben und Zauberei“, die, weil sie missverstanden war, auch bei uns verboten wurde. 

4.

Emanuel Ullis von Basel von 1626 - 1630

5.

Jakob Lavater von Zürich von 1630 – 1635

6.

Johann Heinrich Spiller von Zürich von 1635 – 1651

7.

Johannes Nänni von Herisau von 1652 – 1670.

Von  Nänni ist bekannt, dass ihm die Obrigkeit ein Neujahrsgeschenk von 10 Gulden jährlich als Zulage zum Pfrundgeld gab. Speicher schenkte ihm gemäss damaliger Sitte zwei Aussteuern, das erste Mal 7 Gulden 3 Batzen für den Dekan in Trogen, das andere Mal 3 Gulden 9 Batzen für den Pfarrer in der Grub, weil er von ihnen zur Hochzeit eingeladen worden war. Nänni kaufte sich oder liess sich das hiesige Bürgerrecht schenken. Er starb in Speicher im Alter von nur 37 Jahren an der Auszehrung.

8.

Christoph Hochreutener von St. Gallen, als sein Nachfolger, erkrankte nach einer 15 - jährigen treuen Amtsverwaltung während seiner dritten Ehe im Hals, was ihn am predigen hinderte. Nach eineinhalbjähriger vergeblicher Hoffnung auf Genesung sah sich die Gemeinde zur Wahl eines anderen Seelsorgers genötigt. Hochreutener lebte als ein leuchtendes Beispiel von Frömmigkeit und Tugend und starb in seiner Vaterstadt.

9.

Daniel Schlumpf von St. Gallen wurde 1684 zum Pfarrer gewählt und soll nicht in die Fussstapfen seines Vorgängers getreten sein. Man beschuldigte ihn der allzu gelinden, nachlässigen Amtsverwaltung und seiner Freude an der Betrachtung des Kegelschiebens, das übrigens damals obrigkeitlich gestattet war und sowohl auf dem Kirchenplatz als auch im Moos betrieben wurde. Er hielt sich in Speicher die erste Magd, Barbara Gschwend, welche sehr verständig gewesen sein muss, da er ihr das Schulwesen grösstenteils überlassen konnte, was sonst ja nur dem Pfarrer oblag. Im Alter bekam er wiederholt Schlagflüsse, was ihn zum Predigen untüchtig machte. Er wurde daher nach einer halbjährigen Wartezeit in den Ruhestand versetzt, in welchem er 1718 nach 3 ¾  Jahren bei seinem Schweigersohn an der Kohlhalde im Alter von 67 Jahren starb. Unter ihm soll die Frechheit und Ungebundenheit in der Gemeinde sehr überhand genommen haben.

10.

Christian Huber von St. Gallen war ein treuer Arbeiter im Garten Gottes, vermochte aber in der nur 6 - jährigen Pfarrverwaltung nicht alles Unkraut auszureuten.1715 wurde er einstimmig gewählt, erkrankte schon 1721 und starb nach 20 Leidenswochen im Alter von nur 28 Jahren.

               

In früheren Zeiten war man sehr froh, wenn man nur schon einen Pfarrer fand, welcher sich auf eine neue Stelle bewarb, denn es gab von ihren nicht im Überfluss. Nun trat aber das erste Mal der Fall ein, dass zwischen zwei Kandidaten die Wahl offen stand und deswegen auch wirklich die Kanzel für Probepredigten geöffnet wurde. Als neue Pfarrkandidaten bewarben sich Ungemuth, der in der Sektierergeschichte des Landes eine wichtige Rolle gespielt hatte und Gabriel Walser, dem dann der Vorzug gegeben wurde.

            

1.

Gabriel Walser von Teufen war einer der bekanntesten Geistlichen im Land. Der Gelehrte, Naturforscher und Schriftsteller bekleidete sein Amt in Speicher von 1721 - 1745. Eine gute Biographie über Walser findet sich im Monatsblatt vom August 1826, geschrieben durch Pfarrer Bänziger, Lehrer an der Kantonsschule Trogen. Darin sind seine Entwicklung von Geburt an, seine Jugendjahre, die akademische Laufbahn, aber auch Bade- und Reiseabenteuer und schriftstellerischen Arbeiten aufgezeichnet. Weiteres von ihm findet man im: Kalender von 1738 - 1747, „Appenzellerchronik 1740“, „der Schweizeratlas 1768“ und „die Schweizergeographie 1770“, nebst „Merkwürdigkeiten in den Alpen und hohen Bergen“, „zur Erläuterung der Homannischen Karte“, herausgegeben mit dem Atlas 1770, seine „treue Amtsverwaltung“, „glückliche Besorgung von Gemütskranken“, seine „Toleranz in Glaubenssachen“, „Festigkeit in seinen Grundsätzen“, seine „Redner- und Überzeugungsgabe“, sein „häusliches Leben“, seine „Liebe zur Ordnung, Arbeit und Einfachheit“, „Körperkonstitution“, „Krankheit und Tod“. Es gab aber bestimmt noch weitere, auf Speicher bezogene Veröffentlichungen, welche dem Verfasser aber unbekannt sind.         

Walser war wegen seines erbaulichen Unterrichts, seiner Leutseligkeit und Wohltätigkeit in der Gemeinde so beliebt, dass sie ihm seine oftmalige Abwesenheit gerne verziehen wurde. Man wollte ihn mit allen Kräften in Speicher behalten, auch wenn er sich während seiner Abwesenheiten mit anderen Geistlichen behelfen musste. Man erneuerte 1723 die Kirche, erweiterte und renovierte 1730 das Pfarrhaus und gab ihm 1731 statt des bisherigen Scheiterbatzens, welcher von 123 Hausbesitzern eingezogen werden musste, eine Pfrundgeldzulage von 36 Gulden. Als Walser eine Einladung nach Altstätten erhielt, benutzte man die Gelegenheit, um ihm das Pfrundgeld, welches bisher fast ohne Unterbruch 4 Gulden betragen hatte, auf 5 Gulden zu erhöhen. Aber auch dieses immer noch sehr prekäre Einkommen war zur Bestreitung seiner vielfältigen Ausgaben nicht ausreichend, da er auf Reisen, durch Korrespondenz, Anschaffung vieler Bücher und die Gastierung von Freunden und Verwandten, sehr viel Geld brauchte. Dazu kam noch, dass seine Frau, eine geborenen Zollikofer aus St. Gallen, sich mehr für das Stadt- als für das Landleben eignete. Er sah sich daher genötigt, die hiesige Pfründe gegen diejenige in Berneck zu vertauschen, wo er sich mit zwei weiteren Kandidaten für das Pfarramt beworben hatte. Aber auch so konnte er ohne die wiederholte Unterstützung von Freunden und Verwandten nicht bestehen. Seine literarischen Arbeiten, zu welchen ausser den bereits erwähnten auch „Das Vorbild von dem heilsamen Worte, von den vornehmsten Glaubenslehren und Lebensgeschichten eines Christen, St. Gallen 1796“ gehörte, haben ihm ökonomisch mehr Nachteile als Vorteile gebracht, obwohl er sich dabei von der Regierung auf eine Weise unterstützt sah, deren sich von den ihm folgenden Schriftstellern keiner mehr erfreuen konnte. Er erhielt nämlich: Für seine Chronik 200 Gulden, seine Appenzellerkarte 66 Gulden, seine Schweizergeographie 44 Gulden, sein geschichtliches Manuskript 1764 300 Gulden. Die anderen gemeinnützigen Arbeiten brachten ihm 1775 weitere 40 Gulden ein und im Jahr 1771 sammelten seine Freunde beim Steuereinzug 77 Gulden, was zusammen also 727 Gulden ergab.

Auf der anderen Seite war er aber auch in früheren Zeiten wegen seiner Teilnahme am Landhandel um mehr als ein ganzes Jahresgeld gebüsst worden. Er war damals den eidgenössischen Gesandten nachgegangen und manchmal auch bei einem Leichenbegräbnis bewaffnet aufgetreten. Er hatte sich politisch engagiert, indem er den Landhandel auf der Kanzel erwähnte, die guten Absichten der obrigkeitlichen Mandate in Zweifel gezogen hatte und Landammann Wetter eine Geissel Gottes nannte. Zudem hatte er die Regierung und  Bürger der harten Partei, darunter Pfarrer Scheuss aus Schwellbrunn, beschimpft und ihnen nicht die gebührende Achtung bezeugt. Zur Strafe musste er 228 Gulden in den Landseckel bezahlen, drei Personen wegen Beschimpfung 55 Gulden Wiedergutmachung leisten und sich bei ihnen entschuldigen und erst noch obrigkeitliche Abbitte tun.

Von geringerem Ausmass war sein Missfallen gegenüber dem Sektiererwesen, welches damals so heftig spukte, dass selbst in Privathäusern das heilige Abendmahl ausgeteilt und dabei Hauptmann Baumgartner beschimpft wurde. Tolerant wie er war, wollte er gegen diese Menschen nicht mit aller Strenge verfahren, ihren Lehren aber auch keine besondere Wichtigkeit geben. Als diese Angelegenheit an einer unruhigen Kirchhöre zur Sprache kam, bemerkte er: „Er selbst könnte 6 bis 7 verschiedene Sekten hervorbringen, ohne dass der gemeine Mann es bemerken würde“. Auf Grund dieser Aussage, und weil er im Besitz der „Teufelsbibel“, einem kleinen ironischen Werk, gewesen sein soll, wurde er 1724 bei der Behörde angeklagt. Die Regierung erinnerte sich an den oft vergessenen Bibelspruch: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ und wies die Sache an das Kapitel, welches in diesem Fall für die Beurteilung zuständig wäre und das dann selbst an die Behörden gelangen könnte. Auf diese Weise war er diesmal ohne Schaden davon gekommen und die Gemeinde war beruhigt.  Das Monatsblatt, Jahrgang 1825, Seite 240, bemerkt, dass seine „Teufelsbibel“ zum Feuer verdammt worden ist. Es könnte auch sein, dass eine Verwechslung vorliegt, da es sich auch um diejenige des Sektierers Frehner an der Halden handeln könnte. Während seines 24 ½ jährigen Pfarrdienstes taufte er in Speicher 1444 Kinder und hielt 1261 Beerdigungen. Im Jahr 1756 erfreute er die hiesigen Einwohner mit einer Gastpredigt. Im Alter liess er in den Vorträgen viel Historisches einfliessen und musste sich wegen seiner Gedächtnisschwäche einen Vikar halten. Walser starb 1778 in Berneck im Alter von 82 Jahren und 7 Monaten.

2.

Johannes Walser von Herisau war früher Pfarrer in Waldstatt. Auf Anraten seiner Verwandten hielt er in Speicher eine Wochenpredigt und wurde 1745 einhellig zum hiesigen Pfarrer gewählt. Auf diese Pfarrstelle hatten sich noch drei weitere Kandidaten beworben, von denen besonders Johann Ulrich Tobler aus Tobel zu nennen ist, welcher zwar in seiner Probepredigt stecken blieb, später aber dennoch Pfarrer in Teufen und Dekan wurde und sich zum vortrefflichen Prediger entwickelte. Weil Toblers Predigergabe später so anerkannt war, müsste die Gemeinde Speicher ihren Missgriff, welcher aus einem einmaligen Steckenbleiben während einer Probepredigt entstanden war, gewiss gespürt haben, wäre der neue Seelsorger nicht durch seinen Fleiss, seine Pflichttreue und seinen fassbaren Unterricht in der Kirche und Schule so beliebt geworden, dass ihm eine allgemeine Achtung zu Teil wurde. Mit Ausnahme einiger Sektierer, welche 1751 den verbannten Michael Bruderer an die Grenze begleiteten und von denen Jakob Iller den Pfarrer derart beschimpft hatte, dass er mit 3 Louisdor gebüsst und mit Gefangenschaft bedroht werden musste, liebte ihn die ganze Gemeinde. Walsers scharfes Auge, seine ruhige Haltung und sein beissender Witz hielten auch die Ungezogenen in den Schranken. Seine zweite Gattin, eine Tochter von Dr. Oberteufer aus Herisau, war Mutter von 8 Kindern und hatte als gebildetes Frauenzimmer und Muster häuslicher Tugend grosses Ansehen. Sie besass eine gute Kenntnis in der Arzneikunde und soll besonders in der Heilung von Kinderkrankheiten erfolgreich gewesen sein. Bei ihrem geringen Einkommen von nur 5 Gulden pro Woche wusste dieses Ehepaar nach damaligen Zeitbegriffen, Umständen und Lebensverhältnissen dennoch anständig zu leben. 

Seine Amtstreue bereitete ihm einen frühen, aber schönen Tod. Er besuchte einen Kranken, der in der Blatten wohnhaft war und an den bösen Blattern erkrankt war. Von seinem Besuch heimgekehrt, fühlte der Pfarrer bald die Folgen der Ansteckung und starb zum Anfang des Jahres 1758 als Opfer seiner Pflichttreue im Alter von 61 Jahre und 6 Wochen. Dabei hinterliess er seine treue Gattin mit ihren 8 Kindern. Die Neujahrspredigt über die Worte: „ Bis hierher hat uns der Herr geholfen“, war seine letzte Predigt und „dass er ferner helfen werde“, das erfuhr die Witwe mit ihren 8 Waisen aufs eindrücklichste, indem sie sich mit ihnen in Herisau glücklich über die Runden brachte. Von seinen Grossöhnen wurde einer Pfarrer in Sax, einer in Kesswil und einer stand der Gemeinde Herisau als Seelsorger vor.

3.

Johann Phillip Schlang von Schwellbrunn wurde nach einem drei Monate dauernden heillosen Durcheinander gegen 7 Mitbewerbern zum Pfarrer gewählt. Seine Gegner hatten eine zweite Probepredigt erzwungen und zur Kirchhöre Gemeindegenossen aus allen Ortschaften herbeigerufen, denn sie wollten lieber Jakob Mock aus Herisau, der neben Schlang die meisten Stimmen erhielt, als Pfarrer sehen. Ein Glück für Schlang war es, dass sich die Pfarrherren aus Walzenhausen und Waldstatt um des Friedens willen nicht zwischen die streitenden Parteien stellen wollten. Schlang wurde nach einer Wahlpredigt, die wegen des grossen Zulaufs von der Ratsstube aus gehalten werden musste, an einer tumultartigen Kirchhöre am 22. März 1758 mit einer Mehrheit von 14 Stimmen gewählt und zum Ärger seiner Gegner mit Jubel abgeholt. Seine Anhänger, die sogenannten „Schlangen“, hatten umsonst versucht, den Gegnern aus andern Gemeinden das Stimmrecht zu verweigern, wobei im Gedränge viele Stühle zerbrochen wurden. Mock wurde 8 Tage später Pfarrer in Rehetobel. Nach dieser Pfarrwahl legten einige Vorsteher ihren Unmut dadurch an den Tag, dass sie zurücktraten, aber nach etwas kühlerer Überlegung wieder an ihre Stellen zurückkehrten. Unter diesen gewiss nicht günstigen Voraussetzungen trat Schlang die Pfarrstelle in Speicher an. Sein kluges und menschenfreundliches Benehmen gegenüber Freunden und Feinden, seine kernhaften, trostreichen und mitunter sehr ernsthaften Predigten erwarben ihm schnell die Zuneigung der ganzen Gemeinde, so dass Frieden und Eintracht zurückkehrten. Wie erfreulich musste es für ihn gewesen sein, als ihm die Kirchhöre ganz unerwartet das Gemeinderecht schenkte. Vielleicht war auch der Umstand dafür verantwortlich, dass für die Hochzeit seiner Tochter am 14. Juli 1779 nach St. Gallen der Gemeinde 108 Gulden Abzug zufielen.

Unterdessen war auf den Schwingen der Zeit sein Alter herangerückt und die Vorsteher, welche bei seiner Wahl in Speicher schon ihn ihrem Amt gewesen waren, hatten alle ausser Landammann Zuberbühler den Weg allen Fleisches zurückgelegt. Schlang spürte seine schwindenden Kräfte und ersuchte im Juni 1787 nach dem Tod seines hoffnungsvollen 19 - jährigen Sohnes, welcher soeben in Zürich seine Studien beendet hatte, um die Unterstützung durch einen Vikar nach. Bei der Ablehnung seines Gesuches wäre er genötigt gewesen zu resignieren. Die Gemeinde bewilligte sein Gesuch und beschloss am 17. Juli 1787, sein Pfrundgeld von 5 Gulden auf 8 Gulden zu erhöhen. Ein deswegen durchgeführter Umgang warf eine Kollekte von 3861 Gulden ab. Pfarrer Schlang schlug der Vorsteherschaft den Kandidaten Küng als Vikar vor. Dieser wurde eingestellt und erwarb sich schnell das Zutrauen des Volkes, so dass einige ihm, anstatt dem Pfarrer Geschenke machten. Viele Gläubige meinten sogar, dass man Küng zum Pfarrer wählen sollte. Gottlob dauerte dieser für den Pfarrer verdriessliche Zustand nicht sehr lange, weil der Vikar 8 Wochen nach seinem Amtsantritt in Speicher zum Pfarrer von Schönengrund gewählt wurde, wo er später wegen seines ärgerlichen Lebenswandels aus der Synode ausgestossen und von seiner Stelle entlassen wurde.

Pfarrer Schlang strengte sich nun an, sein Amt wieder ohne Hilfe eines Vikars zu versehen. Bis zum Frühling 1791 war ihm das auch möglich. Zu dieser Zeit begab er sich nach St. Moritz, um eine Wasserkur zu machen. Leider hatte sie aber nicht den gewünschten Erfolg und er konnte nach seiner Rückkehr nicht mehr selbst predigen, sondern musste die Kanzel bis nach dem Bettag mit fremden Pfarrern versehen lassen. Als nun sein Freund, Dekan Tobler aus Teufen starb, ernannte er dessen Vikar Meier zu seinem Gehilfen. Da er dies ohne die Genehmigung der Vorsteher machte, entstand böses Blut und Ratsherr Konrad Tobler versprach einem gewissen Jakob Koller im Wirtshaus „zur Traube“ ½ Federntaler, wenn er hingehe und dem Pfarrer sage, er müsste zu Weihnachten entweder selbst predigen oder resignieren. Der Pfarrer bemühte sich nun selbst auf die Kanzel und predigte, ohne sich jedoch etwas von den Anfeindungen anmerken zu lassen und teilte auch das heilige Abendmahl in einem Sessel sitzend aus. Nun verschlimmerte sich sein Gesundheitszustand und die Wassersucht mit ihren Beschwerden nahm überhand. Am 16. Juli 1792 erlag sein Körper der Krankheit, er hatte 61 Jahre und 34 Wochen gelebt. Während seiner 34 - jährigen Amtsdauer erhielten 2830 Kinder das Sakrament der heiligen Taufe und starben 2598 Personen, 1651 Paare wurden durch ihn getraut und 1084 Personen bereitete er zum heiligen Abendmahle vor. Seine erste Frau, Anna Katherina Kriemler starb am 29. Mai 1772. Seine zweite Ehefrau Maria Magdalena Nänni aus Speicher heiratete nach dem Tod von Schlang den vorher erwähnten Ratsherr Konrad Tobler.

4.

Johann Jakob Zuberbühler aus Waldstatt wurde am 24. Januar 1767 geboren. Wie viele seiner Vorgänger erhielt er nach kurzer Lehrzeit in Basel, dem sogenannten „Mushafen“, die Ordination und wurde bald darauf in Grub angestellt. Bei seiner Wahl  nach Speicher im Jahr 1792 sah man von den gewöhnlichen Gebräuchen ab, weil es bei der letzten Pfarrwahl grosse Probleme gegeben hatte. Gutgesinnte Männer, bei denen Landammann Zuberbühler an der Spitze stand, forderten zuerst die Vorsteher zur Besonnenheit auf, denn sie wollten diese Angelegenheit mit Einsicht und Kraft hinter sich bringen. Dadurch gelang es ihnen, die Aufstellung der Kanzel zu verhindern und dem Volk den Kandidaten beliebt zu machen. Dieser wurde dann an der am 8. August durchgeführten Kirchhöre gewählt, wobei Vikar Meier, welcher 40 Wochen mit Beifall gepredigt hatte, auf der Strecke blieb. Nachdem Pfarrer Zuberbühler mit grossem Tamtam und nicht weniger als 319 Gulden 31 Kreuzer Unkosten abgeholt worden war, hielt er am 15. August 1792 die Antrittspredigt über 1. Th. 4,2.

Am 7. September des gleichen Jahres verehelichte er sich mit Jungfer Maria Elisabeth Honnerlag, Tochter des Landeshauptmanns Dr. Honnerlag aus Trogen. Er zeigte sich als sehr tätiger Mann, welcher aber in seinem Lebensabend zu einseitig wurde und den Bestrebungen der gebildeten Volksgruppe Speichers wenig Unterstützung bieten konnte. Seine Predigten zeichneten sich weder durch grosse Tiefe der Gedanken, noch durch blühende und ausgebildete Sprache aus, aber er wusste sie den Umständen gut anzupassen und darum sind seine Gelegenheitspredigten jetzt noch lesenswert. Von seinen Predigten erschien 1810 eine Sammlung bei Brentano in Bregenz. Die meisten dieser Predigten beziehen sich auf den Kirchenbau in Speicher. Neben der genannten Predigtsammlung liess er folgende Schriften drucken: „Ein christliches Erbauungsbüchlein in Morgen- und Abendandachten“, 1801“; „Eine Art Enzyklopädie als Anleitung für Schullehrer“, 1816; „Eine Erklärung des Zürcherkatechismus in Frag’ und Antwort“, 1821; „Predigt über die Gerechtigkeit eines freien Volkes“, 1824.

Wenn auch hie und da Verdriesslichkeiten sein religiöses Gemüt verletzten und ihn die langjährige Leidensgeschichte seiner Frau und ihr anschliessender Tod sein zartfühlendes Gemüt tief ergriffen hatten, so blieb er doch bis in sein Greisenalter bei guter Gesundheit. Da sich sein Gehör mit zunehmendem Alter verschlechterte, wurden seine persönlichen Gegner immer häufiger zu Klagen ermuntert. Sie glaubten, dass er den Wünschen und Forderungen an einen Prediger nicht mehr genügen könnte und auch für den Konfirmandenunterricht nicht mehr tauglich sei. Auf diese Klagen eingehend, beschloss der Gemeinderat am 7. Dezember 1838, einige Vorsteher mit der Forderung zu Pfarrer Zuberbühler zu schicken, dass er sich einen Vikar anstellen müsste. Der Pfarrer willigte unter folgenden Bedingungen ein: 

 

1.

Wenn er durch einen Vikar in nichts geniert werde und er sich seiner nicht annehmen müsse.

2.

Wenn er sicher gestellt sei und seine Ehre und sein Amt nicht darunter leiden

3.

Wenn er keinen bedeutenden Abbruch leiden müsse. 

(Sein Pfrundgeld betrug bis 1801 pro Jahr 416 Gulden und zusätzlich 36 Gulden fürs Holz. 1801 wurde es auf 10 Gulden pro Woche erhöht, das auf 52 Gulden angesetzte Holzgeld inbegriffen. Seit 1816 bezog er auch den Zins von den 400 Gulden, welche aus einem Vermächtnis der Frau Dr. Zuberbühler stammte. 1825 wurde sein Einkommen durch ein weiteres Vermächtnis von Seckelmeister Tobler um 1 Gulden pro Woche vergrössert. Daneben erhielt er seit 1806 alljährlich 44 Gulden für den Besuch der Übungsschulen).

4.

Wenn der Vikar unter ihm stehe.

5.

Wenn die Vorsteherschaft ihm dies schriftlich gebe und dadurch Frieden und Ruhe in der Gemeinde erhalten werde, so überlasse er die Wahl eines Vikars der Vorsteherschaft, von welcher er auch die nötige Assistenz erwarte, wenn sich daraus Verdriesslichkeiten ergeben sollten.

 

Während man sich mit diesen Bedingungen auseinandersetzte, wurde Kandidat Altherr, den man sich zum Vikar auserwählt hatte, zum Pfarrer in Schwellbrunn gewählt. Nun liess man die Sache einige Zeit ruhen. Am 1. März 1839 aber legten 23 Gemeindeeinwohner eine Petition vor, nach welcher sie das Gesuch um die Abhaltung einer ausserordentlichen Kirchhöre stellten und an welcher gefragt werde:„Ob Pfarrer Zuberbühler noch länger als Pfarrer beibehalten oder als solcher zu entlassen sei“.

Die Vorsteherschaft bemühte sich vergeblich, die Petenten zur Zurücknahme ihrer Bittschrift zu bewegen. Diese wiederholten am 5. April ihr Gesuch und so beschloss der Gemeinderat, den Pfarrer zum freiwilligen Rücktritt aufzurufen. Pfarrer Zuberbühler versprach dies auch unter der Bedingung, dass man ihm ein anständiges Honorar zukommen lasse. Die Kirchhöre vom 5. Mai, welche speziell dafür einberufen worden war, bewilligte eine von Landeshauptmann Zuberbühler vorgeschlagene Dankesbelohnung von 1000 Gulden (die Vorsteherschaft hatte 800 Gulden vorgeschlagen). Gleichzeitig wurde der Gemeinderat beauftragt, sich nach einem neuen Pfarrer umzusehen. Das Pfrundgeld wurde auf 15 Gulden festgelegt, wozu dann noch jene 44 Gulden für den Schulbesuch kamen, welche schon der bisherige Pfarrer bezog.          

Pfarrer Zuberbühler versah noch sein Amt bis zur Ankunft des neuen Pfarrers und hielt am 4. August seine Abschiedspredigt über die Apostelgeschichte 20, 31.32. Im ersten Teil legte er einen Bericht seiner 47 - jährigen Amtsverwaltung vor, während welcher 4044 Kinder getauft wurden, 3905 Personen starben, 1715 Jünglinge und Jungfrauen den Taufbund bestätigten und 920 Paare heirateten. Im zweiten Teil sprach er den Segen über die Gemeinde aus. Noch in der gleichen Woche begab er sich nach Altstätten, wo er bis an sein Ende blieb und seine grösste Freude darin sah, wenn er als Prediger aushelfen konnte. Noch in seinem 80. Lebensjahr predigte er in Teufen. Endlich erschien auch für ihn der Tag der Auflösung und er starb 1847 im Alter von über 80 Jahren.

5.

Johannes Kanus aus Alt- St. Johann wurde am 30. Juni 1839 zum Seelsorger gewählt. Am 14. August  wurde der Nachfolger von Pfarrer Zuberbühler abgeholt. Alle Vorsteher und einige Privatleute begaben sich nach Nesslau, eine grössere Zahl fuhr ihm bis nach Oberriet oder Altstätten entgegen. In Altstätten fand am 15. August ein Mittagsmahl mit 90 Personen statt. Anschliessend zogen 24 grösstenteils zweispännige Wagen, denen 4 Reiter vorausritten, nach Speicher. Als der Zug die Halden in Trogen passierte hatte, liess man in Speicher die grosse Glocke zu läuten welcher bei der Ankunft im Bendlehn der feierliche Klang des ganzen Geläutes folgte. Die Glocken verstummten erst, als der neue Pfarrer auf dem Kirchplatz angekommen war. Nachdem die Musik gespielt hatte, sang der Chor und Landesfähnrich Rechsteiner begrüsste den neuen Pfarrer mit einer passenden Rede. Knaus war vom Empfang tief bewegt. Ein Abendessen im Wirtshaus „zum Löwen“ beschloss das Fest, an welchem die Vorsteher und Lehrer gastfrei gehalten wurden. Am 18. August hielt Pfarrer Knaus seine Antrittspredigt über 2. Kor. 4, 13: „Ich glaube, darum rede ich“.              

Einige Notizen aus seiner Ausbildungszeit und aus seinem amtlichen Leben bis zum Zeitpunkt, als er in unserer Gemeinde eintrat, sind vielleicht für einzelne Leser nicht ganz ohne Interesse:

„In der an der Grenze von Wildhaus gelegenen St. Gallischen Gemeinde Alt- St. Johann wurde Johannes Kanus am 18. November 1791 von soliden Bürgereltern geboren.

Er widmete sich mehrere Jahre der lateinischen und griechischen Sprache und den Realien beim benachbarten Pfarrer in Wildhaus, welcher eine kleine Realschule von etwa 8 – 10 Schülern leitete. Von 1811 - 1813 wurde er in die höhere Lehranstalt nach St. Gallen versetzt und lernte unter Professor Scheitlin die schon genannten Sprachen, verbunden mit Realien und  Philosophie. Im Frühling 1813 wechselte er in die württembergische Universität Tübingen, wo er bis im Frühling 1817 weilte. Im ersten Jahr beschäftigte ihn ausschliesslich das Studium der alten Sprachen, wobei nebst den hebräischen und orientalischen Sprachen auch die Philosophie gehörte. Die Professoren Conz, Gaab, Steudel und Sigwart waren seine Lehrer. Die drei folgenden Jahre waren vorzugsweise der Theologie gewidmet, so dass er den 3 - jährigen Kurs, welcher für die Württemberger Theologiestudenten berechnet war, mit ihnen anfing und beendete. Hier waren Bahnmeier, Bengel, Flatt, Gaab, Schnurrer, Steudel und Wurm seine Ausbildner. Nach 4 – jähriger Studienzeit kehrte er Ende April 1817 in sein Vaterland zurück und wurde noch vor dem Examen und seiner Ordination an die vakante Stelle in der Gemeinde Krummenau, im Toggenburg, berufen. Sobald er sein Examen abgelegt hatte und dadurch die Ordination erhielt, wurde er zum Pfarrer gewählt, so dass er am 18. Mai 1817 als erst  25 ½  jähriger Mann seinen ersten Pfarrdienst antrat. Im August 1827 bezog er die Pfarrstelle im Werdenbergischen Sevelen. Im Jahr 1828 wurde Kanus vom evangelischen Erziehungsrat des Kantons St. Gallen das Inspektorat über die Schulen im Bezirkes Werdenberg übertragen. Dieses Amt bekleidete er bis zu seiner Rückkehr ins Toggenburg. 1830 wählte ihn die St. Galler Synode zum Mitglied des evangelischen Kirchenrates, des evangelischen Ehegerichtes und des theologischen Examinationskollegiums, bei Einführung der neuen Verfassung wurde er vom evangelischen Grossen Rat in diesen Ämtern erneut bestätigt. Nachdem er seit dem Dezember 1834 eine Pfarrstelle in Nesslau im Toggenburg versehen hatte, folgte er im Juni 1839 endlich dem Ruf nach Speicher.

Knaus veröffentliche folgende Schriften:

 

1.

Rede und Jahresbericht der Toggenburgischen Bibelgesellschaft. Lichtensteig 1830.

2.

Aristokratisches und Demokratisches in der neuen Organisation der evangelischen Kirche des Kantons St. Gallen. Lichtensteig 1832

3.

Die neue Stellung der evangelischen Kirche des Kantons St. Gallen zur katholischen Konfession und zur paritätischen Regierung. Lichtensteig 1832

4.

Umriss einer Verfassung für die evangelische Kirche des Kantons St. Gallen.

Ohne Angabe des Verfassers eingerückt in die St. Galler Zeitung, Jahrgang 1832, Nr. 27 und 28

5.

Eideshandlung und Rede an die von ihm als Inspektor zu beeidigenden geistlichen und weltlichen Schulräte des Bezirkes Werdenberg. Chur 1834, Als Manuskript gedruckt

6.

Die Katechismus Angelegenheit des Kantons St. Gallen. Kommissionalgutachten, das er im Namen von Bernet und Wirth und seiner Person am 24. Mai 1837 der evangelischen Synode St. Gallens vorzutragen hatte. Abgedruckt in der Evangelischen Kirchenzeitung, Zürich, Jahrgang 1837, Nr. 24 und 25

7.

Die theologische Prüfungsangelegenheit des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Ein Votum. St. Gallen bei Huber, 1847

8.

Einzelne Predigten, die seit 1839 auf Verlangen herauskamen, nebst zweien, welche Pfarrer Bernet sel. In seinem christlichen Sonntagsblatt, Jahrgang 1842, drucken liess.

 

Seit unsere Kirchgemeinde bestand, hatte sie noch nie einen Pfarrer gehabt, welcher Bürger von Speicher war. Bisher haben auch nur sehr wenige Speicherer Theologie studiert und wenn, dann erst in jüngster Zeit.

Dies waren:

 

1.

Johann Ulrich Schläpfer wurde 1735 geboren und starb in Wattwil als Kandidat im Alter von nur 25 Jahren. Das Glück war ihm schon in seiner Vatergemeinde nicht auf seiner Seite, als er sich 1738 mit den Worten :“Betrachtet doch den jungen Lehrer nicht!“ auf eine Stelle gemeldet hatte. Er starb 1761, ohne je eine Pfründe erhalten zu haben.

2.

Johann Jakob Schläpfer (Konraden Bartlis), ein Mann mit vielen Talenten, gelangte mit eisernem Fleiss zur Pfarrstelle in Mühlehorn im Kanton Glarus, nachdem er eine kurze Lehrzeit in Schwellbrunn und Basel absolviert hatte. Nachdem er von Mühlehorn nach Waldstatt berufen worden war, verlor er wegen seines Eigensinns und der Heirat mit seiner Magd die Liebe und Achtung der Gemeinde. Auch an seinen nächsten Wirkungsstätten Ganterschwil und Hüttlingen konnte er wegen seiner Originalität nicht lange bleiben. Er entschloss sich daher, Arzneikunde zu studieren, da er sich dort bereits bedeutende Kenntnisse angeeignet hatte. Johann Jakob Schläpfer starb 1812 als Student in Strassburg.

3.

Johannes Rüsch wurde 1792 geboren und zum Kaufmann erzogen. Er entschloss sich 1812 zum Studium, weil der Handel stockte. Seine Theologische Ausbildung erhielt er in Schaffhausen, Tübingen und Halle. Seine erste Pfarrstelle erhielt er im Thurgau, wo er zuerst in Leutmerken, dann in Bürglen und später Gottlieben angestellt war, wo er 1850 starb.

4.

Johann Konrad Rechsteiner wurde 1798 geboren, erwarb sich in Gottstadt gute Kenntnisse und widmete sich dann der theologischen Wissenschaft und studierte mit Erfolg in St. Gallen und Halle. Nach seiner Rückkehr versah er mit Beifall das Vikariat von Walzenhausen und Marbach. 1822 wurde er von der Gemeinde Ennetbühl zum Pfarrer erwählt. Weitere Pfarrstellen versah er ab 1824 in Schönengrund und 1829 in Teufen. Als ihm diese Pfarrstelle wegen seiner schwankenden Gesundheit zu schwer wurde, trat er im Oktober 1844 zurück. Später war er Pfarrer in Eichberg, Kanton St. Gallen und wurde besonders als Botaniker und Entomologe, sowie auch als Verfasser eines Wörterbuches bekannt.

5.

Johann Ulrich Zürcher wurde 1807 geboren und erhielt die Ordination 1834. Daraufhin wurde er in die Synode aufgenommen. Er versah eine Zeit lang die Pfarrei Ennetbühl, im Kanton St. Gallen, bis er sich zurückzog und privatisierte

6.

Johannes Altherr wurde 1812 geboren und wurde 1839 Pfarrer in Schwellbrunn. Er machte seine Vorstudien an der Kantonsschule Trogen und Basel und studierte anschliessend in Tübingen, wo er examiniert und ordiniert wurde.