2. |
Es solle nichts gelehrt
werden, als was mit Gotteswort alten und neuen Testamentes übereinstimme. |
3. |
Anstatt der Vesper soll aus
dem alten Testamente vorgelesen und das Vorgelesene erklärt werden vom Anfang
bis zu den Propheten. |
4. |
Es sollen alle Wochen 3
Wochenpredigten gehalten werden, denen, wie auch am Sonntag, Texte aus dem
neuen Testamente unterlegt werden. |
5. |
Anstatt des Singens und
Lesens in lateinischer Sprache sollen Psalmen vorgelesen werden. |
6. |
Wurden Kirchensteuern für die
Armen angeordnet. |
7. |
Während der Einsammlung dieser
Steuer sollen 1 oder 2 Psalmen gelesen und dieselben kurz erklärt und erst
hierauf geläutet werden und die Predigt beginnen, und endlich |
8. |
wurden die einzuführenden
Gebete, die mit einem allgemeinen Sündenbekenntnissen begannen,
vorgeschrieben. |
1526 wurden einige Eherichter
ernannt, die Feiertage vermindert und die Bilder aus den Kirchen entfernt. 1527 wurde die Feier des
heiligen Abendmahls von der Regierung zugeordnet wobei dieses am Ostertag zum
ersten Mal nach evangelischer Weise genossen wurde. So weit die Geschichte
der Reformation in St. Gallen. In der Zwischenzeit ging der Umschwung auch in
Trogen, wo der andere Teil der Bewohner Speichers pfarrgenössig war, unter
Amstein ebenfalls schnell voran. Nach der Reformation war
Speicher noch die einzige appenzellische Gemeinde, welche an St. Laurenzen
gebunden war. Eine Übereinkunft der Stadt, welche den Kirchhof bei St.
Laurenzen als Begräbnisplatz eingehen liess, war dann die Veranlassung zu
einem Streit zwischen den zwei Gemeinwesen. Sie wählte sich nun ein Stück
Boden in der Nähe der St. Magnuskirche zum neuen Friedhof, wollte aber nicht
gestatten, dass auch Speicher seine Toten dort beerdigen konnte. Speicher
sollte ihre Leichname auf dem Gottesacker in Trogen bestatten. Nachdem
Speicher vergeblich den Rat in St. Gallen um Bewilligung bat, den neuen
Friedhof mitbenutzen zu dürfen, da ihnen sonst niemand eine Begräbnisstätte
bewilligen wollte, verwendete sich auch unsere Regierung für ihre Angehörigen,
blieb aber lange ohne Erfolg. Am 25. Herbstmonat 1570 beschloss der Rat von
St. Gallen endlich: “für die Bewohner des Brühls von Mühleck und Sägen
eine neue Begräbnisstätte am Linsenbühl zu bauen, und dieselbe auch der
Gemeinde Speicher zu öffnen, wenn sie helfen werde den Pfarrer, den Messmer
und den Totengräber zu besolden“. Nun verlangte Speicher einen
Kostenvoranschlag, nach welchem am 28. Heumonat 1572 nach langen
Verhandlungen ein Vertrag zu Stande kam, in dem Speicher in der St.
Laurenzenkirche das Recht zu allen gottesdienstlichen Handlungen und am
Linsenbühl zur Beerdigung seiner Toten erhalten würde. Im Gegenzug sollte die
Gemeinde dem Pfarrer 7 Pfennig, dem Messmer die bestimmten Gebühren (bei
Taufen und für das Läuten) und dem Totengräber bei einer Beerdigung 30
Kreuzer bezahlen. Zudem müsste Speicher im Verhältnis zur Bevölkerung und des
Vermögens für den Unterhalt der Kirchen und der Glocken aufkommen. Als die Regierung 1603 die
Kirche im Linsenbühl ausbessern und erweitern liess, wurde Speicher noch im
gleichen Jahre von St. Laurenzen ausgelöst und im Linsebühl pfarrgenössig.
Zehn Jahre später liess sich Speicher auch im Linsebühl für 1300 Gulden
auslösen, weil man beschlossen hatte, eine eigene Pfarrkirche zu bauen. |