Es folgt nun die Gegenpartei
Verantwortlichkeit:
Hauptmann Hans Tanner sagte,
wenn man an der Rechnung dem Schwendimann, welcher am 7.Januar 1659 gestorben
war und nach dessen Tod der Hinterschlag erst zum Vorschein kam, vorgeworfen
habe, er mache es nicht recht, habe dieser geantwortet: „Er frage niemand,
denn er mache es so, wie er es selbst wolle“!
Hauptmann Michel Schmidli und seine Mithaften sind zudem geständig, dass
sie vor 7 Jahren eine Pfrund von 5 Gulden gehabt
hätten.
Item fragend sie
die Spycherlüt, sie suchends
bei denen 4en, die das Kilchengut unter Händen
gehabt, und mit selbigem umgegangen sein. (Hptm. Schwendimann sel., Hptm. Uli
Koller, Pauli Gschwend und Jung Jakob Schwendimann).
Hptm. Uli Koller fragte, was er drum und
dran gsin, bei den Kilchenrechnungen,
so viel ihm im Wissen gesichtig und richtig
zugegangen. Item Er soviel er Rechnung zu geben gehabt hat, habe er es
gemacht, wie ein Ehrlicher und redlicher Biedermann.
Item Jung Jakob
Schwendimann sagt, hab nie nüt ausgehn
und nüt ingnon. Ob er
wohl etliche Jahr geschrieben, hab er geschrieben und gehandelt, wie ein
ehrlicher Biedermann.
Am 11. April 1659 fand man im
Kirchenbuch den Eintrag, dass im Jahr 1646 ungefähr 192 Gulden Zins an
Schillingsgeld und Geldschulden bezahlt wurden.
Die in Gais
versammelte Kommission, welche von Neu- und Alträten ernannte worden war, gab
folgendes Urteil:
Spruch:
wegen Hinterschlag des Kirchengutes in Speicher.
Zu wissen und
Kund seye getan Männiglichen
offenbar hiemit. Als sich dann etwas Differenz,
Misshell und Streitigkeit erhoben und zugetragen, Entzwischend
denen Frommen, Ehrsamen und Weisen Hauptleut und
Räten samt Einer ganzen Kirchhöri und Gemeinde zum
Speicher an Einem. Sodann den Frommen, Ehrsamen und Weisen Hs. Jakob
Schwendimann sel., Hauptmann Hans Tanner, Hs. Uli Koller und Jung Jakob
Schwendimann auch Kilchgenossen daselbst am anderen
Teil.
Und wegen ihres Kilchen- und Pfrundgutes aldorten willen sich selbiges und vermindert und
geschwunden, da dann eine Kilchhöri ernannt
Personen, welche meistenteils bey den Kilchenrechnungen gesessen, Bezigen
sam sie nicht recht mit dem Kilchegut
umgegangen. Und etwas davon veruntreut haben. Dessen aber die andere Party
keineswegs wollengeständig syn und deswegen sie
beiderseits miteinander für kleine und grosse Räte kommen, ihre Klag, Antwurt, Red, wider Red nach Notdurft dargetan.
Da haben M.G.Herren und oberen Landammann und ein grosser Land
Rat, Neu und Alt rat so verscheien mag zu Trogen
bei einander versambt gewesen, Ihren rats Mitlen abgeordnet die
Frommen, Ehrfesten, Fürsichtigen, Ehrsamen und
Weisen, Hr. Ulrich Diezi und Hr. Polay Schläpfer, beid Statthalter, Hr. Ulrich Zähner,
Seckelmeister, Hr. Hannes Tanner, Landesbaumeister,
Hr. Conrad Künzler, Landesfähnrich, Hr. Haubtm. Johannes Tanner, Hr. Haubtm.
Gally Schläpfer, Hr. Haubtm. Hans Altherr, Hr. Hauptm.
Lorenz Holl, Hs. Jakob Landweibel
und Hs. Schläpfer, Landschreiber. Mit Befehl und
Gewalt ernannte Parteien wiederum zu vereinbaren und zu vergleichen und was
sie sprechen werden, das solle sowohl kräftig und gültig sein, als wenn es
der grosse zwenfache Landrat, Neu und Alt Rat
selbst erkennt und gesprochen hätten. Darauf die angeregten Herren den 1.
August im Namen Gottes auf Gais zusammen kommen,
sie in ihren gegen einander habenden Klägten,
antworten, Red und wider red samt den Kundschaften nachmahlen
angehört und verstanden, das Kilchenbuch Rodel und
andere Schriften fleissig durchgegangen und übersehen, die Umstände und alles
reiflich und wohl betrachtet, aber gleichwohl will die Sach
ziemlich ohnlauter keine Mitel
zu einem Rechtsspruch, viel weniger, das man etwas verohntreuet
finden, aber wohl het man etwas sparsamer,
fleissiger und häuslicher sein können.
Darauf in der
Gütigkeit erkannt und gesprochen , Willen besagte Gemeind
zum Speicher Pfrund wuchentlich
4 Gulden etwas weniger dazu, aber nebendhalb die
anderen Ausgaben was sonsten auf eine Kilchhöri geht nicht hat, dass sie die Kilchgenossen zum Speicher, damit sie die anderen Ausgaben
nebend dem Pfrundgeld so
viel müglich auch aus den Zinsen bezahlen können,
zusammensteuern sollen bemannlich ein tausend
Gulden und jeglichen Kilchgenoss nach seinem
Vermögen angelegt werden, an diese Steuer aber sollen die hernachfolgenden
Personen, weil sie meistenteils bei den Kilchenrechnungen
gesessen und dem gemeinen Mann nicht vorgeoffenbaret
haben, dass das Kilchengut schweinen
und abnehmen teuge geben und erstatten, nämlich:
Aus des Haubtm Schwendimanns sel. Verlassenschaft solle gegeben
werden 150 Gulden, aber die 30 Gulden, so Haubtm. seelig bei seinen Lebzeiten an die Kilchen
vermacht, auch darunter eingeschlossen sein.
Hauptm. Hans Tanner 50
Gulden, Hauptm. Ulli Koller 50 Gulden, Hauptm. Michel Schmidli 40
Gulden, Jung Jakob Schwendimann 25 Gulden, Pauly Gschwend 25 Gulden und
Ulrich Rüsch 25 Gulden und hiemit dieses nit ein Straf sonder eine Steuer, heissen unsd seyn solle, das übrige
aber bis sie die 1000 Gulden vollkommlich haben,
solle wie gemeldet, nach der Billichkeit und Jedessen Vermögen auf die übrigen Kilchgenosssen
zu steuern angelegt werden.
Iten auch alle
diejenigen Scheltwort, so in dieser ganzen Action fürgelofen
es trefe gleich Tote oder Lebendige an, sollen von obrigkeitswegen aufgehebt
kraftlos Tod und abseyn und Niemanden seinen Ehren
und habenden Glimpf weder schädlich noch nachteilig
seyn, sie sollend auch solches zu ewigen Zeyten einander nicht aufheben, verwysen
oder im Unguten gedenken. Den Hauptm. und Rat
sollend sie, wie sie dismahlen haben verbleiben
lassen, bis auf künftigen Frühling und hiemit der
ganze Handel und was damit unterlofen im Namen
Gottes ruhen und für ausgemachet seyn und
verbleiben lassen, wer dawiter handelt der soll nach seinem verdienen anderen
zum Exempel mit höchstem Ernst an Ehr und Guot
abgestraft werden, darnach wüsse sich mäniglich zu verhalten.
Was aber dannethin die Kosten beklagen tut, solle dasjenige, was
man kurz verwichener Zeit an die Kilchen und Pfarrhaus verbauen, von welches wegen man
dermalen eine Steuer angelegt, aus dieser jetzigen Steuer entrichtet und
bezahlt werden, und selbige Steuer, welche ohngefähr
60 Gulden gewesen, soll aufgehebt sein.
Item was Hr. Pfr.
Spiller, da er von deswegen im Land gewesen für seyn Person allein kostet, solle man gleicher gestalten
aus dieser Steuer bezahlen.
Aber, so ein Obrigkeit von dieses Handels
wegen gehabt ist auf ihr wohlverhalten hin eingestelt und im übrigen ein jeder, was er für Kosten
gehabt und ommengeloffen an ihm selbst haben und
weder von dem Kilchengut noch von dieser Steuer an
solche Kosten überall nichts gegeben werden.
Schliesslich
betreffend die Personen, so sich für aus diesem Handel mit ohngereimten Worten vertieft, sind sie gestraft in
gemeinen Landseckel wie folgt:
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