Politische Ereignisse:

 

Markenstreitigkeiten

 

a.) Mit dem Abt von St. Gallen:

Wir haben schon am Anfang dieses Buches die Grenzen unserer Gemeinde und die dazugehörenden eidgenössischen Schiedssprüche von 1458 und 1460 erwähnt, welche unsere Grenzen gegen das Fürstenland regelten.

Diese Schiedssprüche genügten leider nicht und es waren noch weitere Grenzkorrekturen gegen die Lande des Abtes nötig. 1652 wurden dieselben abermals erläutert und zwei neue Marken gesetzt.

Im Markenbrief hiess es nun:“ Die 13. Mark soll gehen von Geisserseck über alle Höhe durch den Steineggerwald dem Grat und Schneeschmelze nach, und wo es in die Breite geht, soll es mitten hindurch gehen bis naher Vögelinseck, allda eine steinerne Mark mit beider Obrigkeiten Wappen eingehauen. Die 14. Mark ist gesetzt worden nächst bei der Landstrass über der Weid, von dieser soll es gerade und richtig gehen in eine andere, in die 15. Mark mit einem schrägen Grat, in der Weid, genannt Buchholz ob der Landstrass, die von Altstätten nach St. Gallen geht. Von dieser Mark soll es gehen der Schräge nach, durch das Holz welches dem Spital der Stadt St. Gallen gehört, zu den anderen ob dem Hof Weyern unter besagtem Spitalholz, so die sechzehnt (16.Marke) ist. Von dieser Mark soll es ferner richtig gehen, und zeigen durch die Weid, derzeit Michel Gschwend gehörig, neben dem Bach hinunter bis in eine andere Steineren mit beiden obrigkeitlichen Wappen bezeichnete 17. Mark, die ob dem Bernhardsbach neben der Landstrasse gesetzt ist. Von dieser Marke soll es gehen allernächst in den Bach hinunter zwischen Bernhards Haus und dem Hof zu Wilen, bis das Wasser, das man Goldach nennt, oder die Ach laut des alten Markenbriefes“.

 

Bereits 1721 musste Speicher wieder gegen die fürstliche Regierung klagen, weil der Abt zu weit herauf seinen Ehrschatz forderte. Ein ehrenwerter Grosser Rat ordnete deshalb vier Herren in das Kloster ab, worauf 1726 die Marken neu ausgemessen und folgende Bestimmungen gemacht wurden:

„ Die 13. Mark geht vom Geisserseckberg 500 Stangen gegen Morgen über alle Höhe durch den Steineggerwald dem Grat und Schneeschmelzi nach bis in die Breite in ein March mit einem Bären Lit. a. SG und 1 Bären Lit. VR 1728. Von dieser geht es mitten und gredigs hindurch und naher Vögelinsegg, allda auch eine steinerne Mark, die 14. mit dem Bären Lit. SG und 2 Bären mit Lit. VR 1726 gesetzt worden nächst der Landstrass in einer Weid im Birg oder Birt genannt“.

 

1734 hatte das Land schon wieder vier Deputierte ins Kloster zu schicken, weil der Abt von Speicher auch hinter der Landscheide Abgaben forderte. Als er 1741 von Anwohnern hinter der Landscheide an die Kosten des Toggenburgerkrieges erneut 63 Gulden verlangte, richtete unsere Regierung ein Schreiben an ihn, in welchem sie dagegen protestierte und die Sprüche der Eidgenossen abzuwarten drohte. Der Abt wollte die Sache deshalb durch Schiedsrichter ausmachen lassen, wie es der Rorschacher Friedensvertrag von 1718 vorschrieb. Unserer Regierung war dies aber untersagt, weil jener Friedensvertrag den betrübten Landhandel hervorgerufen hatte.

Aufgrund dieses Protestes wurde 1747 im Birt anstelle einer dreieckigen eine neue viereckige Marke gesetzt. Die betroffenen Bauern protestierten sofort dagegen, aber man beruhigte sie mit der Versicherung, dass die Markenbriefe gültig seien. Durch die dreieckige Marke, welche schon 1731 hätte erstellt werden sollen, wäre den Appenzellern von zwei Seiten her Land zugefallen

In den 1780er Jahren legten die fürstlichen Ammänner die Markierung nicht mehr nach den Markenbriefen aus, sondern so, wie sie mehr Boden und Waldung als Ehrschlag fordern konnten. Sie liessen deshalb die Grenze in einer neu angefertigten Karte dem Horst zulaufen. Dies führte am 1.Juli 1787 zu neuen Erörterungen, als ein von Abgeordneten beider Parteien besuchter Augenschein gehalten wurde.

 

Von Appenzell-Ausserrhoden:

Landammann Zuberbühler von Speicher als Präsident

Statthalter Zellweger von Trogen

Hptm. und Landesbauherr Rechsteiner von Speicher

Hptm. Sigmund Baumgartner von Speicher

Joh. Bartholomäus Rechsteiner von Speicher

Landweibel Bänziger

 

Von der Abtei St. Gallen:

Pater Statthalter Beatus Schumacher

Landeshofmeister Müller-Friedberg

Ammann Locher

Ammann Gschwend, der Bannwart.

 

Die Zusammenkunft fand auf der Geisseregg in Teufen statt. Es wurde zuerst für sinnvoll gehalten erachtet, die Schritte bis Vögelinsegg zu zählen.

Dem zufolge schritten“, so erzählt der nachherige Statthalter Johann Bartholomäus Rechsteiner, „die äbtischen Amtsleute über die Geissersegghöhe mit uns fort bis anfangs Steinegg, wo man in der Mitte des Grates hinaufschritt, bis auf die Höhe. Als aber Ammann Locher von da den Weg gegen das Ebne hin einschlagen wollte, fing Landammann Zuberbühler an, dagegen zu protestieren und sagte, die Grenze sei niemals über die Steineggerhöhe hinaus oder aufwärts gegangen, wie ja auch der Markenbrief von 1640 laute:

„Dass der Letzi soll sein und gan über und durch alle Höhe hin in Steinegg, und da dannen von der Höhe nieder auf Vögelinsegg.“

Herr Pater Statthalter hingegen berief sich auf die Vermessung von 1726, wo die Marken- und Landscheidung revidiert worden sei. Hr. Landammann Zuberbühler fragte, wie viel das fürstliche Markenbuch von Geisseresegg bis Vögelinsegg Schuh oder Schritte habe? Der Eintrag zeigte, dass es 500 Ruthen oder Stangen zu 10 Wienerschuh (15 Wienerfuss = ungefähr 17 unsrige), also 2000 Schritte zu 2 ½ ’ oder 5000 ’ im ganzen seien.

„Die Schritte wurden nun nach beiden Seiten hin abgezählt und es fand sich, dass die Grenzlinie von Geissersegg über selbige Höhe bis zur Steineggerhöhe, und von da bis auf Vögelinsegg hernieder ungefähr 2260, hingegen die von den Äbtischen angegebene etwa 2600 Schritte betrage, mithin diese zu lang und offenbar jene die richtige ist, was sich durch eine hierauf vorgenommene genauere Messung als gewiss herausstellte und den Ausschlag in der Sache gab“.

 

Später bildete die Abtei St. Gallen einen Teil des Kantons Säntis und seit 1803 des Kantons St. Gallen. In der Folge wurden wieder Markenberichtigungen und zum Teil Erneuerungen des Standortes der Marken vorgenommen.

 

Gehen wir nun über zu den Marken mit:

 

b.) Teufen:

Auch von Teufen wird Speicher durch künstliche Grenzen geschieden. Durch ungenaue überlieferte Bezeichnungen wurden auch hier des öfteren Grenzstreitigkeiten hervorgerufen. Dieselben waren im Kirchenlibell von Teufen vom Jahr 1479 folgendermassen bestimmt:

„Sie soll von Metmanegg zerichtes (grad) gehen in Steinegg durch das Holz bis an der Landleute Letzi.“

 

Eine Kirchensteuer von Speicher im Jahr 1678 gab die Veranlassung zum ersten Markenstreit mit Teufen. Diese Steuer bewog nämlich einige Häuserbesitzer, welche bisher zu Speicher gehörten, sich Teufen anzuschliessen. Natürlich protestierte Speicher dagegen und es kam zu einem Streit, der auf folgende Weise geschlichtet wurde:

„ Die Scheidung und der Zirk beider Gemeinden, Teufen und Speicher soll anheben zwischen beiden Streiteggen (Bühler gehörte bis 1723 zu Teufen) auf der Höhe dem Hag nach hinab, richtigs hinüber zwüschend Sonnhalden und Dieterschwendi auf der Höhe und von dannen hinab zwüschend dem Almenweg und Buchschwendi richtigs hindurch an der Landleuten Letzi“.

 

Doch auch diese Grenzbestimmung liess noch verschiedene Auslegungen zu und verursachte in neuerer Zeit abermals Grenzverwicklungen, welche ein ehrsamer Grosser Rat wie folgt schlichtete:

Von dem Punkte an, wo das Metmanegg und das Harzetbächlein zusammenfliessen über die Heimat des Hr. Landesfähnrich Rechsteiner dem Hag nach, der die Dieterschwende- und Sonnhalden-Heimat trennt, hinauf bis auf die Höhe der Speicheregg, da soll am Ende des Hages eine Marke gesetzt werden.

Von da an soll die Linie in der Mitte der ursprünglichen Häuser im Almenweg und Buchschwende gerade durch die Steinegg an die Landesgrenze gezogen werden und zwar so, dass der äusserste westliche Punkt des Wirtshauses zum Sternen bestrichen wird und dann an die Landesgrenze in dieser Richtung fast in der Mitte einer Waldlücke, wo sich unweit davon eine steinerne Marke zwischen Waldeigentümern vorfindet, soll auch an der Landesgrenze eine Gemeindsmark gesetzt werden. An die auferlaufenen, in 69 Gulden 9 Kreuzer bestehenden Untersuchungskosten hat jede Gemeinde die Hälfte zu bezahlen.

In Vollziehung des vorstehenden Grossratsurteils, jedoch um eine gerade Grenzlinie zu erwecken mit einiger Abweichung, haben die löblichen Vorsteherschaften in Teufen und Speicher sich zu nachbeschriebener Markensetzung gütlich verstanden und dieselbe durch ihre Abgeordneten nämlich von

Teufen:             Hr. Hptm. Johs. Schläpfer und Ratsherr J.B. Oertle

Speicher:          Hr. Hptm. J.J. Tanner und Gemeindeschreiber U. Sonderegger

per 18. und 20. Oktober 1843 vollziehen lassen.

 

Folgende Marken wurden gesetzt:

 

Nr.1 

in Steinegg, am westlichen Abhang, ungefähr 300 Schritte vom Haus des Leonard Bodenmann am Horst, also von jenem Weg, welcher vom Horst in Teufen nach Vögelinsegg in Speicher führt, einige Schritte südwärts, sowie auch in einigen Schritten Entfernung von der Grenze der St. Gallischen Gemeinde Tablat, welche da von Osten nach Westen geht und somit die Gemeindegrenzen von Teufen und Speicher beinahe rechtwinklig an die Gemeinde Tablat anstossen.

 

Nr.2 

in etwas südöstlicher Richtung, am südlichen Abhang in Steinegg

69m von Nr.1 entfernt

Nr.3 

in gleicher Richtung, am nämlichen Abhang

111m von Nr.2 entfernt

Nr.4 

in gleicher Richtung, am nämlichen Abhang

103m von Nr.3 entfernt

Nr.5 

In gleicher Richtung, am nämlichen Abhang

85m von Nr.4 entfernt

Nr.6 

in gleicher Richtung, am nämlichen Abhang

67m von Nr.5 entfernt

Nr.7 

in gleicher Richtung, am nämlichen Abhang

96m von Nr.6 entfernt

Nr.8 

in gleicher Richtung, am Rande des Waldes und am Fuss der Steinegg

59m von dem kleinen, nach Südwesten oder nach Teufen fliessenden Bächlein und 57m mehr oder 115m von Nr.7 entfernt

Nr.9 

in gleicher Richtung, ganz nahe an der südlichen Seite der Landstrasse vor dem Stadel des Wirtshauses zum Sternen in der Wiese des Bartholome Schoch in der Buchschwende

 

Nr. 10

in gleicher Richtung, am nördlichen Abhang in der Weide vom Arzt Lutz in der Dieterschwende

297m von Nr. 9 entfernt

Nr. 11

in gleicher Richtung, am nördlichen Abhang, in der Weide des Altratsherrn Tobler in der Dieterschwende

183m von Nr. 10 entfernt

Nr. 12

in gleicher Richtung, ebenfalls in Hrn. Toblers Weide, auf der Höhe(Egg)

191m von Nr. 11 entfernt. Der nördliche First dieser Marke weist rückwärts auf Nr.11, die südliche auf die etwas veränderte Richtung  der Nr.13

Nr. 13

in mehr südlicher Richtung am südlichen Abhang der Wiese des Mathias Hofstetter an der Sonnhalden

209m von Nr. 12 entfernt

Nr. 14

in gleicher Richtung, auf der Höhe im Gut des Landesfähnrich Rechsteiner auf Metmanegg

177m vom Bächlein, welches die Sonnhalden und Metmanegg trennt und 112m mehr, oder im Ganzen 289m von Nr. 13 entfernt ist

Nr. 15

in gleicher Richtung, am südlichen Abhang des gleichen Gutes

104m von Nr. 14 entfernt

Den Grenzpunkt bildet das Harzetbächlein und diese Marke ist nur, um durch Erdschlipfe weniger verrückt zu werden, in 12m Entfernung vom Bächlein gesetzt worden.

Im Mittelpunkt des Harzetbächleins stossen also die drei Gemeinden Teufen, Speicher und Bühler zusammen.

 

c.) Bühler:

Es blieb, wie bei Teufen, so auch gegen Bühler der neueren Zeit überlassen, die Grenzschwierigkeiten zu beheben. Auch hier gelang dies nur auf richterlichem Wege.

Die mit einiger Abänderung des grossrätlichen Urteilsspruches vom 13. Oktober 1842 von Speicher und Bühler vorgenommene Grenzbestimmung von 1845 ist folgende:

Nr. 1 eine Eggmarke zwischen den drei Gemeinden Bühler, Speicher und Trogen steht auf der östlichen Höhe des Buchenberges. Von da zieht sich die Grenzlinie zwischen Bühler und Speicher in schräger Richtung nordwestlich hinab bis gegen die hintere Metmanegg.

Von Nr. 1 – 2  misst es 146m

Von Nr. 2 – 3  misst es 137m

Von Nr. 3 – 4  misst es 127m

Von Nr. 4 – 5  misst es 100m

Von Nr. 5 – 6  misst es 150m

Von Nr. 6 – 7  misst es 171m

Nr. 2 steht einige Schritte unter einem Bäumchen und 6 – 7 geht in Richtung durch die Vertiefung hinunter, sodann über die 2 Bäche und den Fussweg hinweg, bis zur steinernen Marke Nr.7.

Von der Marke Nr.7 an bildet der Metmaneggbach die Grenze zwischen den Gemeinden Bühler und Speicher bis zum Punkt, wo auf der südlichen Seite des Baches eine Marke links ob dem Bach die Gemeinden Teufen und Bühler und gegenüber auf der nördlichen oder rechten Seite ob dem Bach – im Gut von Seckelmeister Rechsteiner – eine Marke die Gemeinden Teufen und Speicher scheidet.

 

d.) Trogen:

Obwohl in Bezug auf die Grenzen, wie auch in anderen Belangen gegenüber Trogen ein friedliches Verhältnis herrschte, so wurde 1845 die Grenze gegeneinander trotzdem neu und genauer bestimmt:

Von der Eckmarke, auf der östlichen Höhe des Buchenberges, welche die Gemeinden Bühler, Speicher und Trogen scheidet, verläuft die Grenze zwischen Trogen und Speicher nördlich hinab gegen den Speicher Unterbach. Die Distanz von dieser Eckmarke:

Nr. 1 – Nr. 2  ist 100m

Nr. 2 – Nr. 3  ist 105m

Nr. 3 – Nr. 4  ist 116m

Nr. 4 – Nr. 5  ist 111m

Nr. 5 – Nr. 6  ist 73m, wovon in ein paar Schritten entfernt 2 Bäche zusammenfliessen

Von da an scheidet ein Bächlein die beiden Gemeinden bis zum Hauptbach im Unterbach, welcher dann als ein Seitenarm der Goldach die beiden Gemeinden Speicher und Trogen trennt und über Sägli, Spinnerei und ins Kastenloch bis an die Stelle geht, wo die Gemeinden Speicher, Trogen und Rehetobel zusammenstossen und wo dann die Grenze zwischen Speicher und Rehetobel beginnt.

 

e.) Rehetobel:

Folgende Grenzbestimmung vom Jahr 1669 sicherte den Frieden zwischen Rehetobel und unserer Gemeinde:

Der Anfang ist im Kastenlochbach (Goldach), die Habsach, Oberach, Unterach bis Goldach, oder wo die Grenzen des Fürstenlandes angehen.