Freiheit |
Gleichheit |
Das
Vollziehungsdirektorium der einen und
unteilbaren helvetischen Republik an die provisorische Regierung des Kantons
Appenzell-Ausserrhoden vor der Sitter |
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Aarau, den 22.
Mai 1798 |
Bürger! Das Direktorium
hat durch Eure Abgeordnete, die Bürger Honnerlag
und Schläpfer, wiederholt die erwünschte Nachricht
erhalten, dass in allen Gemeinden Eures Distriktes die neue Verfassung
angenommen worden sei. Dieser Schritt, obgleich etwas spät, war dem Direktorium
ein frohes Ereignis; es wünscht sich Glück, dass nun bald alle Teile der
vormaligen Eidgenossenschaft sich zu einem Ganzen vereinigt haben, begrüsst
Euch Bürger als Brüder dieser Familie. Es hat Euren Abgeordneten aufgetragen,
Euch mündlich den Ausdruck seiner Gesinnungen heimzubringen und bis dass Ihr
die weiteren Befehle erhaltet, Euch zu ermahnen, in diesem provisorischen
Zustande beim Übergang von der alten Ordnung zur neuen aus allen Kräften zur
Erhaltung der öffentlichen Ruhe mitzuwirken. Republikanischer
Gruss |
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Der Präsident des
vollziehenden Direktoriums: |
Legerand |
Am 19. Floreal,
Jahr 6 (19.Mai 1798) bezeugte Schauenburg ebenfalls seine Freude über die
Entscheidung der Appenzeller und versprach: „Solange die öffentliche Ruhe
aufrecht erhalten werde, solle kein französisches Kriegsvolk das Gebiet
unsres Kantons betreten, der öffentliche Gottesdienst ungestört bleiben,
Personen und Eigentum respektiert sein und die Jugend nicht zu den Kriegen
für die Franzosen ausgehoben werden.“ Die grosse Nation wolle
nichts als unser Glück! Am 11. Mai versammelten sich
die Wahlmänner in Appenzell, um eine provisorische Regierung einzusetzen und
mehrere Sachen zu beraten. Die Wahlmänner aus Speicher
waren: |
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1. |
Hans Ulrich Rüsch auf der Röhrenbrugg, Gemeindeschreiber |
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2. |
Georg Leonhard Schläpfer im Kaufhaus |
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3. |
Ulrich Koller auf Vögelinsegg |
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4. |
Johannes Rechsteiner
de Bartholome |
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5. |
Hans Georg Lanker in der Schwende |
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Bald wurden im Moos und auf
der Vögelinsegg Freiheitsbäume errichtet. Diese
kosteten zusammen 76 Gulden 2 Kreuzer. Am 1.Juni
1798 befahl Bürgerstatthalter Bolt allen Bewohnern,
helvetische Nationalkokarden zu tragen, deren Farben gelb, rot und grün
waren. Schon am 13.Juni rügte Regierungskommissar Erlacher, dass der Befehl
vom kleinsten Teil der Bevölkerung
befolgt werde. Er drohte mit Exekutionstruppen, wenn dieser Anordnung
nicht bald Folge geleistet werde. Am 7.Juli wurde
die Abschaffung des julianischen und die Einführung des gregorianischen
Kalenders bekannt gegeben. Wie wenig man aber den neuen Einrichtungen hold
war, zeigt die Zerstörung eines der hiesigen Freiheitsbäume. Zur Ermittlung
des Täters wurde am 20.August 1798 eine Kommission zusammengestellt, welche
aus Bürger Agent Schläpfer, Hauptmann Sigmund
Baumgartner und Gemeindeschreiber Rüsch bestand. Der 30. August war der Tag,
an welchem der Bürgereid auf die neue Verfassung geschworen werden musste. Als aber die
feierliche Handlung in der Kirche vor sich gehen sollte, stellte sich der an
der Spitze eines Volkshaufens stehende, schon früher erwähnte Landeshauptmann
Hörler mit seiner ganzen Beredsamkeit dagegen und
schloss mit folgenden Worten: „ Ich habe euch
heute Leben und Tod, Segen und Fluch vorgelegt, auf dass ihr das Leben
erwählet“. Weil er seine Ablehnung auch
schriftlich gab, wurde er eingekerkert und nach St. Gallen gebracht. Hörler beharrte aber auf seiner Sache und wurde auf den
Pranger gestellt, mit zwei Ruten geschwungen und nebst einer Busse von 99
Gulden zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt. Mit ihm wurde
auch Jakob Meier, welcher sich der Beeidigung ebenfalls widersetzt hatte und Hörler auf das Rathaus begleitete, mit 88 Gulden Busse
belegt. Speicher hatte sich wie
Trogen, Rehetobel, Grub, Bühler und Gais und weiteren Gemeinden des Kantons Säntis dem Eid wiedersetzt. Es überzeugte sich jedoch auf die kräftige
Massregelung der Behörde hin, mit den revolutionären Truppen zu kooperieren.
Deshalb bewirtete es die nach Trogen ziehenden Soldaten, was zwar Kosten von
234 Gulden 10 Kreuzer verursachte, dafür blieb Speicher aber von Exekution
verschont. Die gestörte Ordnung der
Dinge kam den französischen Machthabern beim Ausbruch des Krieges gegen
Österreich sehr entgegen. Sie glaubten, alle eingegangenen Verpflichtungen
gegen unser Land erfüllt zu haben. Die Appenzeller bekamen nun immer mehr
französisches Militär zu sehen und mussten deshalb sehr grosse Unkosten
tragen. Am 20. Sept. 1798 kamen die ersten fränkischen Truppen in Speicher an.
In jenem Jahr waren 6350 Manntage Einquartierungen zu verzeichnen. Zu diesem
Zweck nummerierte man im Oktober die Häuser. Das Weihnachtsfest 1798 war das
erste, welches nach dem neuen gregorianischen
Kalender gefeiert wurde. Grimmige Kälte, Einquartierungen von etwa 170
Franzosen, der durch den hohen Preis der Lebensmittel verursachte Druck und
auch die Sehnsucht nach der alten Freiheit waren die Ursache, dass nur etwa
800 Personen kommunizierten. Zwar wurde den Leuten die Einquartierungslast
etwas erleichtert, indem man ihnen gestattete, für jeden Soldaten 36 Kreuzer,
für einen Sergeanten 45 Kreuzer und für einen Oberoffizier 1 Gulden pro Tag
von den zu entrichtenden Steuern abzuziehen. Die Unkosten der Gemeinde
Speicher stiegen auf diese Weise bis zum Januar 1799 auf ca. 4000 Gulden.
Wegen der Nähe des Krieges zwischen Österreich und Frankreich war kein Ende
dieser Last abzusehen. Es ist deshalb begreiflich, dass man wegen diesen
ungewohnten finanziellen Belastungen, welche auch noch durch die in früheren
Zeiten unbekannte indirekte Steuer erhöht wurden, müde wurde. Die Antipathie
gegen die neue Ordnung wurde immer grösser, weil die helvetischen Behörden
schonungslos frühere Gebräuche abschafften, neue einführten und Freunde der
alten Verfassung feindselig behandelten. Wie wir bei der Annahme der
helvetischen Staatsverfassung gesehen haben, wurde die Behörde unserer
Gemeinde nur als provisorisch erklärt. Am 25. Nov. 1798 wurde diese dann
entlassen und die Munizipalität und Verwaltungskammer hauptsächlich aus
früheren Räten gewählt. Am 5.Mai 1799 wurde auf Befehl des Statthalters
Spiess auch in Speicher eine Urversammlung durchgeführt, um die
verfassungsmässigen Behörden, die Munizipalität und die Verwaltungskammer neu
zu bestimmen. Nachdem der Statthalter am 10. Mai die neue Munizipalität
vereidigt hatte, fand noch am gleichen Tag die erste Sitzung statt. Mit dem
gegenwärtigen Zustand unzufrieden, sah man es gerne, als sich im Mai das
Kriegsglück mehr zu Gunsten Österreichs wendete. Es keimte die Hoffnung, sich
aus diesem französischen Machwerk befreien zu können. Die helvetische
Regierung, welche die Stimmung im Volke spürte, liess am 17. Mai alle drei
Zeughäuser unseres Kantons leeren. Am heiligen Pfingsttag wurden Kanonen und
fünf Wagen mit Waffen und Kriegsmunition beladen durch Speicher nach St.
Gallen geführt. Die Österreicher drangen
immer weiter vor. Am 23. Mai zogen etwa 2000
Mann durch Speicher. In ihre Hände gerieten auch die oben erwähnten Kanonen.
Anfangs Juni 1799 kämpften etwa 400 Appenzeller in den Reihen der
Österreicher und die Franzosen wurden aus der östlichen Schweiz verdrängt.
Nun ersuchten die Appenzeller Erzherzog Karl um die Erlaubnis zu einer
Landsgemeinde und erhielt sie zugesprochen. Die Interimsregierung Die Landsgemeinde, welche am
23. Juni 1799 stattfand, wählte wie früher ihre Regierung. Auch in den
Gemeinden gab es ab 30.Juni wieder Hauptleute und Räte. Diese Regierungsart
dauerte aber nur bis im Herbst, weil die Franzosen durch den Sieg bei Zürich
am 26. Sept. 1799 wieder die Oberhand gewannen. Helvetische Behörden Die sogenannte
Interimsregierung musste erneut den helvetischen Behörden weichen. In
Speicher hielt die zurückgekehrte Munizipalität bereits am 29. Oktober wieder
ihre erste Sitzung. Am 22. Dezember 1799 wurden folgende Wahlmänner durch
eine Urversammlung bestimmt. Bürger Georg Leonhard Schläpfer Bürger Ulrich Rüsch Bürger Bartholome Haas Bürger Agent Johannes Schläpfer Bürger Johannes Scherrer Bürger Hans Konrad Schläpfer Unter der Interimsregierung
fühlte sich das Volk zufrieden, weil keine Einquartierungen, Requisitionen
und willkürliche Auflagen zu ertragen waren. Mit der Rückkehr der
helvetischen Regierung drückte das Joch aber wieder schwer. Erneut gab es
wegen des beständigen Kampfes zwischen Österreich und Frankreich
Einquartierungen über Einquartierungen und Abgaben über Abgaben. Wir wollen
hier den Leser nicht mit der Aufzählung sämtlicher hier durchgereisten und
bei uns einquartierten Truppen langweilen. Aber wir kommen doch nicht umhin,
ihm wenigstens von einem kleinen Teil dieser Drangsalszeit einen kleinen
Nachgeschmack zu bieten. Das Glück, in einem friedlichen und freien Land
leben zu können, möchten wir hier besonders betonen. Wie leicht die Freiheit
durch Parteileidenschaft verscherzt werden konnte, erfuhren wir erst, als
unser Vaterland diese damals verloren hatte. |
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Vom 19. November bis 3.
Dezember 1799 waren die 1. und 3. Kompanie vom 1. Batallion
der 94. Halbbrigade, insgesamt etwa 160 Mann, in Speicher einquartiert,
marschierten aber an letztgenanntem Tag nach Berneck. Mit ihnen reisten 68
Mann der 6. Kompanie vom 1. Batallion der 94.
Halbbrigade, welche hier am 2. Dezember, Nachmittags, angelangt waren. Diese
begaben sich zu einem Teil nach Trogen und zum andern nach Berneck. |
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Am 8. Dezember 1799,
Vormittags, ist ein Detachement, bestehend aus 42
Mann, von Trogen hierher und am 11. Dezember aber wieder nach Trogen
zurückversetzt worden. |
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Ihm folgten
am 12. Dezember die 4. Kompanie vom 3. Batallion
der gleichen Halbbrigade mit 86 Mann. Diese wurden aber am 17. Dezember nach
Konstanz verlegt. |
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Am 25. Dezember traf schon
wieder französisches Militär ein. Die 93 Mann der 1. Kompanie Grenadiere vom 1. Batallion der 50. Halbbrigade traten am Morgen des 26.
Dezember ihren Weg nach Altstätten an. Diesen folgte am 27. Dezember die 3.
Grenadierkompanie vom 1. Batallion der 50. Halbbrigade,
ebenfalls 93 Mann stark, welche aber bis am 5. Januar 1800 in Speicher
verweilte. |
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Am 29 Dezember 1799
erschienen 86 Mann der 3. Eskadron des 5.
Jägerregiments zu Pferd. Am 2. Januar 1800 verliessen sie unsere Gemeinde wieder.
Franzosen über Franzosen. |
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Am 8. Januar 1800 kam die 3.
Grenadierkompanie vom 1. Batallion der 50.
Halbbrigade, 50 Mann stark, von Trogen her, marschierte aber am frühen Morgen
des 11. Januar nach Gais. Auf ihrem Fuss folgten am
Nachmittag 214 Mann der 3. und 4.
Kompanie vom 1. Batallion. Diese marschierten am
12. Januar ebenfalls nach Gais. Schon am Nachmittag
desselben Tages traf die 1. Kompanie des 2. Batallions
von der 83. Halbbrigade mit 109 Mann ein, welche am folgenden Morgen
ebenfalls nach Gais zogen. |
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Vom 15. bis 16. Januar
hielten sich 96 Mann der 2. Kompanie vom 3. Batallion
der 83. Halbbrigade hier auf, welche auch nach Gais
verlegt wurde. Vom 27. Januar bis 8. Februar 1800, Morgens, folgte die 4.
Kompanie des 7. Husarenregiments in zwei Abteilungen, welche 72 und 58 Mann
stark war. |
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In der Nacht von 8. Februar
1800 kam die 3. Kompanie vom 7. Husarenregiment mit zwei Abteilungen, welche
60 und 72 Mann stark waren. Eine davon ging am folgenden Morgen, die andere
am 13. Februar nach Teufen. |
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Aber schon am gleichen
Nachmittag traf die 170 Mann umfassende 2. Kompanie des 8. Husarenregiments
ein und blieb bis am 1. März bei uns. Im weiteren
hatten wir vom 27. bis 28. Juni 1800, morgens früh, Einquartierungen. |
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Anschliessend blieben wir bis
zum 11. Juni 1801 von diesen lästigen Einquartierungen verschont. Bis am
Morgen des 15. Juni verweilten hier 63 Mann einer Abteilung der 2. Kompanie
vom 1. Batallion helvetischer Linientruppen. Als
diese an besagtem Tag nach dem reformierten Grub weiterzogen,
kam dafür die andere Abteilung dieser Kompanie mit 74 Mann. Diese verliessen
uns aber am Vormittag des 23. Juli. |
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Der grosse Unmut, welcher
durch solche Belastungen hervorgerufen wurde, erhöhte sich noch durch eine
vorgenommene Schätzung aller Liegenschaften. So wurde eine Wiese, welche
Sommerfutter für eine Kuh lieferte, für 150 Gulden und eine, welche für ein
ganzes Jahr Futter lieferte, für 250 Gulden geschätzt. Grössere Aufmerksamkeit als
diese Schätzungen hinterliess die im August 1799 erfolgte Freilassung der aus
unserem Kanton nach Basel deportierten Geiseln. Wir wollen die während der
Deportationszeit von ihnen erlebten Schicksale erläutern. Wir halten uns hier
an die Angaben unseres Gemeindebürgers Alt-Statthalter Rechsteiner,
welcher ebenfalls zu den Verschleppten gehörte. Deportationsgeschichte Die Deportierung von
Mitbewohnern war eine Unsitte der helvetischen Regierung. Aus unserer Region
waren davon folgende Männer betroffen: |
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1. |
Bürger Alt Landesstatthalter Rechsteiner von Speicher |
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2. |
Bürger Alt Seckelmeister Gruber von Gais |
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3. |
Bürger Alt Hauptmann Kästli von Urnäsch, ein 72 -
jähriger Greis |
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4. |
Bürger Seckelmeister
Herrsche von Schwende, Appenzell Innerrhoden |
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5. |
Bürger Ratsherr Baptist
Schneider von Gonten |
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6. |
Bürger Seckelmeister
Sonderegger, Garnhändler von Altstätten |
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7. |
Bürger Kaspar Sonderegger, Kornhändler von Altstätten |
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Am 19.April 1799 erhielten
die erwähnten Männer eine Anordnung des Unterstatthalters zugestellt, sich
bis am anderen Morgen um 10 Uhr beim Bürger Regierungsstatthalter in St.
Gallen zu melden. Dort wurde ihnen vom
Unterstatthalter Halder eröffnet, dass vom helvetischen Direktorium der
Befehl ergangen sei, sie nach Basel zu deportieren. Da dies auf ihre eigenen
Kosten geschehen würde, könnten sie deshalb wählen, ob sie zu Pferd oder in
der Kutsche dahin gelangen wollten. Bereits am folgenden Morgen
mussten sie, von einem Offizier und 6 Husaren begleitet, abreisen. Halder gab
dem wachthabenden Offizier den Befehl, „sie sollen
dieselben wohl verwahren und gute Sorge zu ihnen tragen“. In Wil angelangt, wurden sie beim Essen von
einem französischen General mit viel Achtung behandelt. Als dieser dann noch
in ihre Kutsche stieg und sich mit ihnen über die Revolution und anderes mehr
unterhielt, stimmte dies den begleitenden Offizier milder. Dessen ungeachtet
mussten die Husaren beim ersten Nachtquartier abwechselnd mit offenem Säbel
vor ihren Betten Wache halten. Überall wo sie hinkamen,
wurden sie gut aufgenommen. In Zürich logierten sie im Storchen, wo sie sehr
gut bewirtet wurden. In Baden erging es ihnen ebenfalls bestens. Nirgends, selbst
in Liestal nicht, mussten sie unangenehme Worte hören. Die Ausnahme bildete
Lenzburg, wo ein „Präsident Grobian“ sagte: „Man solle diese Landesverräter nicht in der
Kutsche fahren lassen“. Diese Kränkung
konnten sie aber umso leichter verschmerzen, weil sie Regierungsstatthalter Fehr in Aarau sehr freundschaftlich behandelte. Bei ihrer Ankunft in Basel
wurde ihnen eröffnet, dass sie für einige Tage im „Engel“ logieren würden.
Das versetzte sie in Furcht, denn sie schlossen daraus, sie könnten nach
Frankreich deportiert werden. Dies traf aber nicht ein. Sie erhielten eine
Wache von 6 Mann, welche vom Kommandanten Frei folgenden Befehl erhielt: |
||
Für die
Arrestanten im Engel: Die Schildwache
wird das wachsamste Aug darauf halten, dass keiner ihr anvertrauten
Arrestanten nicht hinausgelassen und dass ausser dem Hans Keller (dem
Aufwärter) für welchen der Wirt gutstehen und der
Wache zu erkennen geben wird, sonst Niemanden der Zutritt zu denselben
gestattet werde. |
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Basel, den 25.
April 1799 |
Der Batallionschef: |
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Platzkommandant R. Frei |
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Etwa eine Woche lang mussten
sie das Zimmer hüten, dann durften sie in den Garten. Nach zirka vier Wochen
wurde ihnen erlaubt, in Begleitung eines mit Säbel bewaffneten Soldaten in
der Stadt herumzureisen. Nachdem dann endlich auch die Wache wegfiel, konnten
sie gegen die Ablegung eines Handgelübdes frei ausgehen. Nun besuchten sie andere Arrestanten, welche
auch die gleichen Freiheiten genossen und mit denen sie oft auf dem St.
Petersplatz oder auf der Rheinbrücke zusammentrafen. Sie konnten auch mit
vielen anderen Freunden sprechen. Geistliche, deren Predigten sie in der
Kirche hörten, besuchten sie und boten ihnen Bücher zum Lesen an. Auf diese
Weise war ihre Gefangenschaft ganz erträglich geworden. Trotzdem sehnten sie
sich nach Freiheit, denn jedes Wesen liebt diese über alles. Schon am 5. Mai verwendeten
sich die Kinder des Alt- Statthalters Rechsteiner
beim Regierungsstatthalter Bolt dafür, dass ihr
Vater zu ihnen und seiner kranken Frau zurückkehren dürfe. Diese Bitte war
aber vergeblich. Am 8. Juni entschieden sich
daher die Gefangenen zu folgender Petition: |
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Freiheit |
Gleichheit |
An die Bürger
Direktoren der helvetischen einen und unteilbaren Republik |
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Basel, den 8.
Juni 1799 |
Bürger
Direktoren! Die Not, worin
wir uns befinden, drängt uns, an Sie, Bürger Direktoren, zu wenden, und an
ihre Gerechtigkeit zu appellieren. Schon
verflossenen 20. April dieses Jahres wurden wir durch unseren Bürger
Unterstatthalter der Distrikte Herisau, Teufen, Appenzell und Altstätten zu
Bürger Bolt, Regierungsstatthalter unseres Kantons,
nach St. Gallen beschieden, um alldorten, wie es
hiess, das weitere zu vernehmen. Ungesäumt und wie
es wackeren Bürgern geziemt, stellten wir uns bei demselben ein, begierig zu
vernehmen, was er uns vorzutragen hätte. Als uns
derselbige ohne einiges vorgemachte Verhör ohne einige auch nur gemachte
mindeste Beschuldigung uns geradezu anzeigte, das wir auf Befehl des
helvetischen Vollziehungsdirektorium als gefangen nach Basel deportiert
werden müssten. Wir standen alle
wie vom Donner gerührt da, sahen uns wechselseitig an, und konnten unmöglich
begreifen, welches Vergehen uns angeschuldigt werden könnte. Indessen mussten
wir uns dem Befehl unterziehen und reisten wirklich unverzüglich unter
militärischer Bewachung von St. Gallen ab. Nun finden wir
uns wirklich schon ganze 7 Wochen hier in Basel in einem Gasthofe und zehren
auf unsere eigenen Kosten ohne nur ein einziges Mal verhört worden zu sein,
indessen bleibt zu Hause alles liegen, unsere Gewerbe stecken still und einige hundert arme Spinnerinnen sind
dadurch brot- und verdienstlose, da die bisher nicht unbeträchtlichen
Geschäfte uns durch unsere Abwesenheit ganz still stehen; unser Feldbau wird
in Ermangelung unserer Aufsicht und Anordnung schlecht oder gar nicht
besorgt, unsere unschuldigen Weiber und Kinder härmen sich über unser
Schicksal ab und müssen ihre Versorger und Ernährer entbehren, und dieses
alles - warum? Dies zu beantworten vermögen wir nicht; allein wir dürfen den
Richter aller Welt zum Zeugen anrufen, das wir uns alles Konstitutions- und
Gesetzeswidrige ganz rein und nicht des mindesten Vergehens schuldig gemacht;
ja gerade wir, die wir verhaftet sind, waren die ersten, welche die
Konstitution annahmen und beschworen und unser Ansehen verwendeten, dass
diese zur Erhaltung der Ruhe von unseren Mitbürgern angenommen und beschworen
wurde. Dieses
Bewusstsein bewegt uns, uns durch gegenwärtige Petition an die Bürger
Direktoren zu wenden und dieselbe bei den heiligen Rechten der Menschheit zu
beschwören, uns, wenn wir wirklich etwas verbrochen haben sollten, doch so
bald immer möglich gesetzesmässig zu verhören und nach Gerechtigkeit zu richten.
Wenn wir aber als unschuldig anerkannt werden, uns wieder auf freien Fuss zu
stellen und unseren leidenden Familien baldigst wieder zu schenken. Wir leben der
getrosten Hoffnung, dass diese unsre dringende und ehrerbietige Bitte nicht
abgewiesen, und wir alle versprechen heilig und feierlich, nicht nur nichts
ordnungswidriges zu begehen, sondern zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung alles
möglich beizutragen. |
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Hochachtung und
Ergebenheit |
Die Deportierten
aus dem Canton Säntis (Mit Unterschriften) |
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Da diese Petition ohne Erfolg blieb, liess
Statthalter Rechsteiner später folgendes Schreiben
an den Senator Mittelholzer abgehen: |
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Basel, den 7.
August 1799 |
|
Bürger Senator! Es wird demselben
nicht unbekannt sein, dass die Unterzeichneten schon allbereits
15 Wochen lang sich in Basel aufhalten müssen, ohne zu wissen, was unser
hartes Schicksal verursacht hat, doch in dem Bewusstsein nichts
Konstitutionswidriges getan zu haben, haben wir den 8. Juni schon eine
Petition an die Bürger Direktoren abgehen lassen, aber keine Antwort
erhalten, wir erwarten mit Geduld und sehnlichem Verlangen auf unsere Befreiung,
weil aber dieselbe nicht erfolgen will, so nehmen wir die Freiheit, uns ganz
vertrauensvoll an Sie zu wenden, mit dem Ansuchen, uns mit Rat und Tat
behilflich zu sein und so bald möglich unsere Entlassung zu bewirken, wir
machen auch das höfliche Ansuchen an den Bürger Senator Thörig
und den Repräsentant Graf, dass sie sich auch vor uns verwenden möchten, denn
wir nicht allein grosse Unkosten hier haben, sondern auch grossen Schaden,
dass wir bei Haus unseren Handlungen, Gewerbe und Güter nicht abwarten können
und unsere Familien hilf- und trostlos in Sorgen und Kummer müssen stecken
lassen. Wir leben der guten Hoffnung, dass sie die Gelegenheit haben werden,
uns unsre Bitte zu gewähren, wenn wir im Stand sind, Gegendienste und
Gefälligkeiten zu erweisen, werden wir uns solches zur angenehmsten Pflicht
machen. Mittlerweilen
haben wir die Ehre noch unter höflicher Empfehlung mit Gruss und Hochachtung
zu verharren Dero ergebenster Diener Johannes
Bartholome Rechsteiner |
||
Darauf gab Mittelholzer
folgende Antwort: |
||
|
Bern, 11. August
1799 |
|
Bürger Rechsteiner, Sonderegger und Kästli in Basel! In Erwiderung
Eurer gemeinsamen Zuschrift versichere ich Sie, dass ich allen Anteil an
ihrem Schicksal nehme; ich werde mir Mühe gegen, so viel an mir liegen kann,
zu ihrer bald möglichsten Befreiung beizutragen. Es liegt wirklich
ein Beschluss von den gesetzgebenden Räten in der Überlegung, mittelst
welchem das Direktorium eingeladen werden soll, diejenigen Geiseln frei zu
lassen, die nur wegen Sicherung der inneren Ruhe hinweggenommen
worden und keiner wirklichen Verbrechen angeklagt sind. Es wird am besten
sein, wenn Sie neuerdings eine Petition an das Vollziehungsdirektorium
senden, welches hierinfalls einzig helfen kann, wie
es einzig verfüget hat, und ich zweifle keineswegs, sie werden ohne Umstände befreit
werden; einmal ich werde gewiss mein bestes durch Empfehlung und Vorstellungen
bei demselben beitragen, es ist auch Hoffnung, dass der Beschluss der Räte zu
ihren Gunsten ausfallen und dadurch das Direktorium dann angehalten werde,
sie frei zu lassen. Ich wünsche ihnen
inzwischen gute Geduld und grüsse Sie alle höflichst und freundschaftlichst |
||
|
Mittelholzer
Senator |
|
Ebenso versicherte
Repräsentant Graf, dass er sein möglichstes zu ihrer Befreiung tun werde und
wünschte ihnen bis dahin Geduld. Unterdessen wurde das Ochsische
Direktorium gestürzt. Die Freilassung der Geiseln wurde durch ein Schreiben
von Regierungsstatthalter Schmied aus Basel angeordnet: |
||
Freiheit |
Gleichheit |
|
Der
Regierungsstatthalter des Cantons Basel an den
Bürger Rechsteiner Namens der Geiseln aus dem Canton Säntis. |
||
|
Basel, den 19.
August 1799 |
|
Bürger! Mit dem heutigen
Courier erhielt ich von dem Justizminister das Dekret der gesetzgebenden
Räten vom 9. August, in Folge dessen alle Bürger, welche als Geiseln aus
anderen Kantonen sich hier befinden und gegen welche weder eine förmliche
Anklageakte noch ein Endurteil statt gehabt, sollen in die Freiheit gesetzt
werden. Ich zeige Ihnen diese für Sie und Ihre Mitbürger
erfreuliche Nachricht hiermit an, damit sie denselben sogleich davon Kenntnis
geben können und erwarte, dass sie sich im laufe des mondrigen
Tages bei mir einfinden, um über das weitere mündlich mit Ihnen sprechen zu
können. Republikanischer
Gruss |
||
Der
Regierungsstatthalter des Canton Basel |
Schmied |
|
Auf Verlangen der Geiseln
wurde ihnen ein Pass ausgestellt. Ein französischer Offizier führte sie durch
die Militärposten, damit sie ungehindert fortkämen.
Ein jeder von ihnen gab dem Offizier einen Brabantertaler.
Als sie die letzten Posten passiert hatten, setzten sie sich auf einen Wagen,
welcher durch Hauptmann Kästli gelenkt wurde. Ihre
Reise ging über Lörrach, Säckingen, Baden und Zürich nach Hause, wo sie
glücklich und wohlbehalten ankamen. In der Folge versuchten sie eine
Entschädigung für ihre unverschuldete Deportation zu erhalten. Ebenso
ersuchten sie um die Erlaubnis, bis zur Entscheidung abgabenfrei zu sein,
erhielten aber nachstehende, abschlägige Antwort: |
||
Freiheit |
Gleichheit |
|
An den
Regierungsstatthalter des Cantons Säntis |
||
|
Bern, den 5.
Oktober 1800 |
|
Der
Vollziehungsrat hat in das Entschädigungsbegehren der 6 in dem verflossenen Jahre
als Geisseln nach Basel abgeführten Bürger aus Eurem Canton
nicht eintreten können. Ihr seid
beauftragt Bürger Statthalter dies gehörigen Ortes
anzuzeigen. |
||
Republikanischer
Gruss |
Der Minister der
Polizei |
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Meier S.B. |
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Dem Original gleichlautend Der Sekretär des
Regierungsstatthalters des Cantons Säntis Zolikofer |
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Mit dem glücklichen Ende
dieser Deportation sind wir in der Geschichte Speichers bis zum Jahr 1800
vorgerückt. Dies war das bedrückendste
aller Revolutionsjahre, da unsere Gemeinde 15'936 Einquartierungstage zu
erdulden hatte. Speicher musste auch, teils gegen Bons, teils ohne solche
14'936 Rationen Brot, 14'936 Pfund Fleisch, 14'499 Mass Most, 2728 Mass Wein,
7467 Rationen Heu à 15 Pfund, 1128 Rationen Hafer, 4438 Rationen Stroh à 10
Pfund, 3920 Schuh Bretter, 28 Klafter Holz (Scheiter), 33 Pfund Lichter etc.,
etc., abliefern. Selbst bei solch schlechten
Verhältnissen war das letzte Jahr des 18. Säkulums ohne spezielle Ereignisse
im engeren Vaterland abgelaufen. Dafür startete das 19. Jahrhundert schon zu
Anfang mit Unruhen, denn die helvetische Regierung konnte sich weder Achtung
noch Zuneigung verschaffen. Unser Volk konnte die alte, demokratische
Regierungsform nicht vergessen und sich auch mit der neuen Ordnung der Dinge
nicht anfreunden. Jedes Ereignis, welches dem Bürger die alte Freiheit zu
verheissen schien, wurde deshalb mit Jubel begrüsst. Ein solches Ereignis war der
Lüneburgerfrieden, welcher am 9. Februar 1801 geschlossen worden war. Im 11. Artikel dieses Friedensvertrages
wurde der Schweiz das Recht zugesichert, sich seine Verfassung selbst zu
bestimmen. Als dann noch Pfarrer Knuss aus Trogen
im März einige Schriften drucken liess, worin er behauptete, laut 11. Artikel
des Lüneburgerfriedens sei der Kanton Appenzell wieder berechtigt, seine alte
Verfassung anzunehmen, war die Freude im Land besonders gross. Diese Meinung
teilten ausserordentlich viele Leute. Nicht nur in Trogen, auch in den
Distrikten Appenzell, Teufen, Wald usw. war man auf der Seite des Pfarrers.
Das Volk wurde in seinem Glauben noch weiter bestärkt, als
Distriktstatthalter Schläpfer in Speicher ein
Schreiben des Kantonsstatthalters Bolt kopieren
liess und an die Agenten versandte. Darin war er aufgefordert worden, sich
nach der Stimmung im Distrikt Teufen zu erkundigen. Nun gab es in Speicher,
wie auch in anderen Gemeinden unseres Landes, heimliche Zusammenkünfte. Viele
glaubten schon, Kirchhören und Landsgemeinden halten zu dürfen. So verlangte
der auf Neppenegg wohnhafte Jakob Meier (des
Christen Jakob), welcher an der Spitze vieler Bauern stand, von den
Präsidenten der Munizipalität und der Verwaltung, Johann Bartholome und
Johannes Rechsteiner, eine Kirchhöre.
Als sich diese aber standhaft weigerten, eine Kirchhöre
anzusagen, führten etwa 100 Bauern eigenmächtig eine Versammlung in der
Kirche durch und wählten Jakob Meier zum Präsidenten. Dieser nahm folgendes
Mehr auf: „Hochgeehrte Herren, getreue liebe Bauern, wem wohl gfallt, dass man sie wieder miteinander vereinige, der
heb seine Hand auf!“ Dies wurde einhellig
gutgeheissen und darauf zur Wahl von 2 Deputierten geschritten, welche nach
Trogen abgeordnet wurden. Dort kamen Delegierte aus mehreren Gemeinden
zusammen, um sich über diese Angelegenheit zu beraten. Obwohl aber keine
Beschlüsse gefasst werden konnten, setzten sie dennoch eine Petition an den
Vollziehungsrat in Bern auf, welche von vielen Gemeinden unterschrieben
wurde. Diese Bittschrift wurde gesetzesgemäss Regierungsstatthalter Bolt in St. Gallen übergeben, damit er sie nach Bern
befördere. Er tat dies aber nicht, sondern hielt diese kollektive Petition
und obige Zusammenkünfte für Aufruhr. Bolt erliess
deshalb eine Proklamation, worin er schrieb, dass er die vielen falschen
Gerüchte über die künftige Verfassung unseres Vaterlandes bedaure. Einige
hätten sich sogar erfrecht, Zusammenkünfte zu halten. Dies sei aber durch die
Gesetze vom 12. Herbstmonat und 18. Weinmonat 1800 strengstens verboten. Der
11. Artikel des Lüneburgerfriedens, welcher ganz Helvetien, nicht aber
einzelnen Teilen, eine eigene Verfassung zusichere, sei falsch verstanden und
ausgestreut worden. Die Distriktsstatthalter seien deshalb beauftragt worden,
über den Stand der Ordnung zu berichten, sie müssten aber nicht die Stimmung
im Volk wegen einer neuen Verfassung erforschen. Er unterstrich seine Ausführungen
damit, indem er ein Schreiben vom Minister der Justiz und Polizei anführte.
Zum Schluss seiner Proklamation forderte er alle Beamten auf, Fehlbare zu
beachten und sie auf der Stelle zur strengsten Verantwortung zu ziehen. Das
Ansehen der betroffenen Person dürfe dabei nicht beachtet werden. Zudem erliess er am 14. Mai
noch zusätzliche Proklamation: |
||
Freiheit |
Gleichheit |
|
Der
Regierungsstatthalter vom Canton Säntis an die
Bewohner der Distrikte Teufen, Wald und Herisau |
||
Bürger! Zur Beibehaltung
der gesetzlichen Ordnung, sowie zur Verhinderung aller der politischen
Zusammenkünfte, welche diese Zeit über so häufig hie und da gehalten wurden,
und zur Handhabung der allgemeinen Sicherheit rücken Truppen in eure
Gemeinden ein. Die Munizipalitäten sind daher bei ihrer persönlichen
Verantwortlichkeit aufgefordert, dieselben nach Vorschrift einzuquartieren
und mit dem nötigen Unterhalt zu versehen; diejenigen Bürger in den
Gemeinden, welche an den gesetzeswidrigen Schritten keinen Anteil genommen,
best möglich zu verschonen, jede in ihrem Wirkungskreise dafür zu sorgen,
dass sie wohl empfangen werden und zu verhüten, dass keine widrigen
Auftritte, seien es Tätlichkeiten oder Neckereien, sich ereignen, welches
unausweichliches Unglück über eure Gemeinden ziehen würde, indem jeder
einzeln dabei Ergriffene nach aller Strenge der Gesetze abgestraft wird. Seid daher alle
insgesamt und ein jeder insbesondere klug und vernünftig, und stürzt euch
nicht selbst durch übereilte Handlungen, die nach der Tat zu spät bereut
werden, ins Unglück. Gegenwärtige
Proklamation soll auf der Stelle in den betreffenden Gemeinden bekannt und
öffentlich angeschlagen werden. St. Gallen, den
14. Mai 1801 |
||
Der
Regierungsstatthalter von Canton Säntis |
J. Caspar Bolt |
|
Nun hatten wir eine Zeit lang
wieder Militär im Land. Die helvetische Regierung schickte zudem Kommissäre,
um nach den Schuldigen zu forschen. Der spätere Landammann Zollikofer aus St. Gallen wurde zu uns gesandt und hielt
auf der Ratsstube eine scharfe Untersuchung. Die Fehlbaren mussten ihre
Waffen abgeben. Aus Speicher und Trogen wurde ein ganzer Wagen davon nach St.
Gallen geführt. Der schon erwähnte Jakob Meier wurde verhaftet und nach St.
Gallen gebracht. Weil er sich aber herausreden konnte, dass er nur eine
friedliche Aussöhnung gesucht hätte, wurde er ohne Strafe entlassen. Man
musste sich also wieder in die vorhandenen Umstände fügen. Am 15. Juli wurde in Teufen
eine Wahlversammlung durchgeführt, wo die Vertreter in die Helvetische und in
die Kantonaltagsatzung zu ernennen waren. Als Wahlmänner von Speicher waren
dabei: |
||
1. |
Statthalter Tobler |
|
2. |
Alt Statthalter B. Rechsteiner |
|
3. |
Kopieschreiber J.U. Rüsch |
|
4. |
M. R. Bartholome Haas |
|
5. |
Munizipalitätsrat Johannes Schläpfer |
|
Von diesen wurde Statthalter Tobler zum Abgeordneten an die helvetische Tagsatzung in
Bern und Alt Statthalter Rechsteiner zum Mitglied
der Kantonstagsatzung ernannt. Die Mitglieder der Kantonstagsatzung, welche
vom 3. bis zum 25. August dauerte, erhielten 4 Gulden Taggeld. Im Herbstmonat verliessen die
Soldaten unser Land. Die Freiheitsbäume wurden umgehend wieder umgehauen, was
früher bestimmt Exekutionstruppen zur Folge gehabt hätte. Am 23. März 1802
wurden in den Distrikten Appenzell, Herisau, Teufen und Wald Wahlmänner nach
Appenzell abgeordnet, wo am 26. März die Mitglieder in die Kantonstagsatzung
ernannt werden mussten. An die Wahlversammlung in Teufen wurden am 23. März
folgende drei Speicherer als Wahlmänner abgeordnet,
welche für den 23. Mai die neue Besetzung der Munizipalität vorzunehmen
hatten: |
||
1. |
Alt Statthalter B. Rechsteiner |
|
2. |
Statthalter Schläpfer |
|
3. |
Alt Statthalter Rechsteiner |
|
4. |
Hauptmann E. Schläpfer |
|
Von oben her war zu Gunsten
des Föderalismus nichts zu hoffen. Mit Bedauern wurde zur Kenntnis genommen,
dass die am 20. Mai vollendete, ganz auf das Einheitssystem gegründete
helvetische Verfassung angenommen wurde. Man hörte aber trotzdem, dass die
Urkantone im Juli 1802 eine Konferenz durchführen wollten, um die
Landsgemeinden wieder zu aktivieren. Was die Urkantone wollten, war auch der
Wunsch unseres appenzellischen Volkes. Aus diesem Grund wurde am 18. August
1802 in Teufen eine Versammlung durchgeführt. Am 22. des gleichen Monats
folgte an gleichen Ort eine weitere Zusammenkunft, wobei Abgeordnete aus
allen Gemeinden anwesend waren. Unsere Munizipalität und Gemeindekammer
sandte Präsident Johannes Schläpfer und
Kopieschreiber Hans Ulrich Rüsch mit folgenden Instruktionen hin: |
||
1. |
Man will durch
Petitionen mit der Regierung in Güte unterhandeln |
|
2. |
Wenn eine
Kommission niedergesetzt würde, so solle man für diesen Punkt mitstimmen |
|
3. |
Zur Haltung von
Kirchhören sollen sie nicht mitstimmen, sondern
vorher noch beidseitigen Vorsteherschaften
hinterbringen |
|
4. |
Der Haltung einer
Landsgemeinde soll ausgewichen werden für jetztmalen,
bis sich das Nähere wegen der kleinen Kantone entwickeln werde |
|
Die Mehrheit der Teufener Versammlung war aber nicht dieser Meinung. Sie
beschloss, am folgenden Mittwoch, in allen Gemeinden Kirchhören zu halten.
Dort sollten jeweils zwei Mitglieder ernannt werden, welche als Abgeordnete
eine Landsgemeinde vorbereiten sollten. Am 27. August versammelte sich diese
Kommission und beschloss die Durchführung einer Landsgemeinde in Trogen.
Diese Landsgemeinde, welche bereits am 30. August stattfand, nahm die alte
Verfassung wieder an und beschloss, mit den kleinen Kantonen in Verbindung zu
treten. Ausserdem bevollmächtigte sie den zweifachen Landrat, die dafür
nötigen militärischen und übrigen Anordnungen zu treffen und wählte sich eine
neue Obrigkeit. Noch in der gleichen Woche versammelten sich die Kirchhören,
der zweifache Landrat, der Grosse Rat und der Kriegsrat. Die Innerrhoder
hatten am 30. August ebenfalls eine Landsgemeinde durchgeführt. Nun berieten
sich beide Kantone miteinander und schon am 31. August wählten die
Hauptmannsgemeinden wieder ihre Hauptleute und Räte. Mittlerweile gestaltete
sich die Sache der kleinen Kantone sehr gut. Zürich, Bern, Basel, Solothurn,
Schaffhausen, Zug, Graubünden, Glarus und Appenzell waren auf ihrer Seite.
Appenzell Ausserrhoden entsandte zu ihrer Hilfe 1300 Mann und Innerrhoden 500
Mann. Sie besiegen die Truppen der helvetischen Regierung am Renggerloch und auf dem Schlachtfeld bei Murten. Die helvetische Regierung floh nach Lausanne und
alles schien bestens zu laufen. Plötzlich ertönte
Napoleons Machtwort: „Halt!“ Die helvetischen Behörden
wurden wieder eingesetzt und unsere frischgewählte
Regierung musste nach nur neunwöchiger Amtstätigkeit der Munizipalität Platz
machen. General Rey befahl eine allgemeine Entwaffnung. Aus Speicher wurden
etwa 180 Gewehre fortgeschafft, welche nie mehr zurückgegeben wurden. Das
Volk fügte sich in dieses eiserne Regime. Napoleon berief aus allen Kantonen
Gesandte nach Paris, um ihre Wünsche in Beziehung auf ihre politische
Verfassung zu vernehmen. Er sah, dass das Schweizervolk sich nie unter einer
Einheitsverfassung glücklich fühlen würde. Am 10. Februar 1803 übergab er
deshalb der Schweiz die Vermittlungsakte (Mediationsakte), nach welcher jeder Kanton sein eigenes Hauswesen führen konnte, wie
es früher der Brauch gewesen war. Appenzell konnte somit wieder in die Reihe
der selbständigen Kantone und zur alten Verfassung zurückkehren. Mit grosser
Freude wählte das Volk an der Landsgemeinde und an den
darauf folgenden Kirchhören seine Beamten. Die Zeit der Helvetik hatte bewiesen, was der ehrwürdige Geschichtsschreiber
unseres Kantons, J. E. Zellweger, 1831 sagte: „Das ist
geschichtlich wahr, dass nur Konföderationen die demokratische Freiheit
besassen und die Einheit stets Aristokratie, Oligarchie oder Monarchie
wurde“. Lasst uns dies nie vergessen! Wir wollen nun noch die
aufgelaufenen Militärkosten der Jahre 1798 bis 1801 erwähnen. Demnach sind in
diesem ausserordentlich bedrückenden Zeitraum für Speicher folgende Kosten
entstanden: |
||
Zeitraum |
Unkosten |
Steuerfuss |
Zahlungen |
||
|
Gulden |
Kreuzer |
Kreuzer |
Gulden |
Kreuzer |
Vom September 1798 bis 14.
Februar 1799 |
5795 |
47 |
13 |
5408 |
49 |
Vom 14. Februar 1799 bis 12.
Oktober 1799 |
2336 |
48 |
13 |
3954 |
10 |
Vom 12. Oktober 1799 bis 13.
Januar 1800 |
7097 |
8 |
13 |
10854 |
30 |
Vom 13. Januar 1800 bis 17.
April 1800 |
7498 |
4 |
13 ½ |
13615 |
46 |
Vom 17. April 1800 bis 15.
Juli 1800 |
2568 |
56 |
13 ½ |
6139 |
10 |
Vom 15. Juli bis 1. November
1800 |
7747 |
37 |
13 ¾ |
10257 |
44 |
Vom 1. November 1800 bis 1.
Mai 1801 |
2573 |
13 |
13 ¾ |
4790 |
4 |
Einquartierungsrückstände vom
Oktober 1800 bis 20. Mai 1801 |
150 |
35 |
14 |
1430 |
20 |
Die Unkosten für die Gemeinde
Speicher beliefen sich nach der Distriktsrechnung auf 35'748 Gulden 8
Kreuzer. An die Unkosten des Distrikts hatte Speicher 56'450 Gulden 32
Kreuzer zu bezahlen. Von Ende Mai 1801 bis März 1803 gab es noch
verschiedene Unkostenrechnungen, wie z.B. die ausserordentliche Kriegssteuer
für die helvetische Regierung im Dezember 1802. Die gemeinsam verrechnete
Summe belief sich auf 300'000 Gulden, wovon Speicher gegen 67'000 Gulden
tragen musste. Um den damaligen Zustand
besser darstellen zu können, folgt nun noch die ausführliche Zusammenstellung
der Unkosten, welche Speicher vom 12. Oktober 1799 bis 12. Januar 1800 zu
tragen hatte: |
Angekommen: 19. November 167 Mann |
Abmarsch: 21. November |
|
Aufenthalt: 3 Tage |
Gulden |
Kreuzer |
5 Offiziere à 1 Gulden 30
Kreuzer |
22 |
30 |
10 Unteroffiziere à 45
Kreuzer |
22 |
30 |
152 Gemeine Soldaten à 40
Kreuzer |
304 |
|
2 Pferde à 45 Kreuzer |
4 |
30 |
Aufenthaltskosten |
353 |
30 |
Angekommen: 22. November 137 Mann |
Abmarsch: 29. November |
|
Aufenthalt: 8 Tage |
Gulden |
Kreuzer |
4 Oberoffiziere à 1 Gulden 30
Kreuzer |
48 |
|
9 Unteroffiziere à 45 Kreuzer |
54 |
|
124 Gemeine Soldaten à 40
Kreuzer |
661 |
20 |
2 Pferde à 45 Kreuzer |
12 |
|
Aufenthaltskosten |
775 |
20 |
Angekommen: 30. November 175 Mann |
Abmarsch: 2. Dezember |
|
Aufenthalt: 3 Tage |
Gulden |
Kreuzer |
5 Oberoffiziere à 1 Gulden 30
Kreuzer |
22 |
30 |
12 Unteroffiziere à 45
Kreuzer |
27 |
|
158 Gemeine Soldaten à 40
Kreuzer |
316 |
|
2 Pferde à 45 Kreuzer |
4 |
30 |
Aufenthaltskosten |
370 |
|
Angekommen: 2. Dezember 252 Mann |
Abmarsch: 3. Dezember |
|
Aufenthalt: 1 Tag |
Gulden |
Kreuzer |
7 Oberoffiziere à 1 Gulden 30
Kreuzer |
10 |
30 |
18 Unteroffiziere à 45
Kreuzer |
13 |
30 |
227 Gemeine Soldaten à 40
Kreuzer |
151 |
20 |
Aufenthaltskosten |
175 |
20 |
Angekommen: 8. Dezember 45 Mann |
Abmarsch: 11. Dezember |
|
Aufenthalt: 4 Tage |
Gulden |
Kreuzer |
2 Unteroffiziere à 45 Kreuzer |
6 |
|
43 Gemeine Soldaten à 40
Kreuzer |
114 |
40 |
Aufenthaltskosten |
120 |
40 |
Angekommen: 12. Dezember 94 Mann |
Abmarsch: 17. Dezember |
|
Aufenthalt: 5 Tage |
Gulden |
Kreuzer |
2 Oberoffiziere à 1 Gulden 30
Kreuzer |
15 |
|
6 Unteroffiziere à 45 Kreuzer |
22 |
30 |
86 Gemeine Soldaten à 40
Kreuzer |
286 |
40 |
Aufenthaltskosten |
324 |
10 |
Angekommen: 25. Dezember 95 Mann |
Abmarsch: 26. Dezember |
|
Aufenthalt: 1 Tag |
Gulden |
Kreuzer |
3 Oberoffiziere à 1 Gulden 30
Kreuzer |
4 |
30 |
8 Unteroffiziere à 45 Kreuzer |
6 |
|
84 Gemeine Soldaten à 40
Kreuzer |
56 |
|
Aufenthaltskosten |
66 |
30 |
Angekommen: 27. November 89 Mann |
Abmarsch: 5. Januar |
|
Aufenthalt: 10 Tage |
Gulden |
Kreuzer |
3 Oberoffiziere à 1 Gulden 30
Kreuzer |
45 |
|
6 Unteroffiziere à 45 Kreuzer |
45 |
|
80 Gemeine Soldaten à 40
Kreuzer |
533 |
|
3 Pferde à 45 Kreuzer |
22 |
30 |
Aufenthaltskosten |
645 |
30 |
Angekommen: 8. Januar 46 Mann |
Abmarsch: 11. Januar |
|
Aufenthalt: 3 Tage |
Gulden |
Kreuzer |
2 Oberoffiziere à 1 Gulden 30
Kreuzer |
9 |
|
3 Unteroffiziere à 45 Kreuzer |
6 |
45 |
41 Gemeine Soldaten à 40
Kreuzer |
82 |
|
2 Pferde à 45 Kreuzer |
4 |
30 |
Aufenthaltskosten |
102 |
15 |
Angekommen: 11. Januar 222 Mann |
Abmarsch: 12. Januar |
|
Aufenthalt: 1 Tag |
Gulden |
Kreuzer |
5 Oberoffiziere à 1 Gulden 30
Kreuzer |
7 |
30 |
14 Unteroffiziere à 45
Kreuzer |
10 |
30 |
203 Gemeine Soldaten à 40
Kreuzer |
135 |
20 |
6 Pferde à 45 Kreuzer |
4 |
30 |
Aufenthaltskosten |
157 |
50 |
Angekommen: 29. Dezember 92 Mann |
Abmarsch: 2. Januar |
|
Aufenthalt: 5 Tage |
Gulden |
Kreuzer |
2 Oberoffiziere à 1 Gulden 30
Kreuzer |
17 |
30 |
8 Unteroffiziere à 45 Kreuzer |
40 |
|
82 Gemeine Soldaten à 40
Kreuzer |
341 |
40 |
92 Pferde à 45 Kreuzer |
345 |
|
Aufenthaltskosten |
744 |
10 |
Einzeln durchmarschiert und
über Nacht geblieben: |
||
Aufenthalt: je
1 Tag |
Gulden |
Kreuzer |
44 Husaren und Chasseure à 50 Kreuzer |
36 |
40 |
48 Pferde à 45 Kreuzer |
36 |
|
152 Soldaten à 40 Kreuzer |
101 |
20 |
3 Oberoffiziere à 1 Gulden 30
Kreuzer |
4 |
30 |
10 Unteroffiziere à 45
Kreuzer |
7 |
30 |
Aufenthaltskosten |
186 |
|
Für Infrastruktur |
Gulden |
Kreuzer |
Für Quartiermeister 92 Tage à
1 Gulden 12 Kreuzer |
110 |
24 |
Für die Wachstube im
Schulhaus Moos, für Heizung und Kerzen |
24 |
30 |
Aufenthaltskosten |
134 |
54 |
Für Transport |
Gulden |
Kreuzer |
38 Tage eine zweispännige
Fuhre in den Park von Weil à 7 Gulden |
226 |
|
58 Tage eine zweispännige
Fuhre in den Park im Fricktal à 7 Gulden |
406 |
|
72 Tage, per Tag 1 Pferd nach
Zürich à 31 Gulden 30 Kreuzer |
252 |
|
57 Tage, per Tag 1 Pferd, à 2
Gulden 45 Kreuzer |
156 |
45 |
49 Tage, per Tag 1 Pferd à 2
Gulden |
98 |
|
Transportkosten |
1178 |
45 |
Für Brot |
Gulden |
Kreuzer |
19. Oktober an Statthalter
Spiess per Brotrequisition an bar |
165 |
|
23. Oktober dito |
47 |
12 |
25. Oktober dito |
23 |
7 |
30. Oktober an Statthalter S.
Heim per Requisition vom 29. Oktober |
136 |
30 |
7. November an Statthalter S.
Heim per Saldo |
131 |
12 |
20. November an dito per
Brotrequisition vom 16., 17. und 18. Okt. |
104 |
|
Aufwand für Brot |
507 |
1 |
Für Vieh und Pferdefutter |
Gulden |
Kreuzer |
12. Oktober bis 10. Januar
zusammen 10 Stck. für Requisition geliefert |
535 |
|
Bis 12. Januar an Heu per
Requisition geliefert: 207 Zentner und 74 Pfund à 2 Gulden 24 Kreuzer (samt
Binden und Wägen) |
498 |
36 |
16 Viertel Hafer für
Offizierspferde à 1 Gulden 36 Kreuzer |
25 |
38 |
11 Viertel Hafer à 1 Gulden
40 Kreuzer |
18 |
20 |
50 Stück Tille (Bretter) à 48
Kreuzer |
40 |
|
Dem Schmied für beschlagen
der Pferde in Trogen und Speicher, 3 Mal |
52 |
2 |
Gesamt |
135 |
58 |
Verschiedene Ausgaben |
Gulden |
Kreuzer |
Vom 12. Okt. – 12.Jan. für:
Holz und Asche zum Waschen, Lohn fürs Waschen, Kerzen auf der Wachstube,
Geleit für Ordonanzen, Geleit für Kompanien beim Ab- und Durchmarsch, Gänge
nach St. Gallen, für Heuabwägen, versch. andere Kleinigkeiten laut
Munizipalitätsbuch und Konto |
119 |
4 |
Den 14. Februar bei der
Distriktsrechnung in Teufen an 3 Bürger
à 2 Gulden 45 Kreuzer |
8 |
15 |
Den 21 Februar an 3 Bürger à
2 Gulden 45 Kreuzer |
8 |
15 |
Bei Aufnahme selbiger
Rechnung an 4 Bürger à 1 Gulden 30 Kreuzer |
6 |
|
Bei der Distriktsrechnung in Gais an 3 Bürger à 2 Gulden 45 Kreuzer |
8 |
15 |
Bei Aufnahme selbiger Rechung
an 4 Bürger à 1 Gulden 30 Kreuzer |
6 |
|
Bei Aufnahme jetziger Rechung
1 ½ Tage an 4 Bürger à 1 Gulden 30 Kreuzer |
9 |
|
17. Januar bei der
Distriktsrechnung in Teufen an 3 Bürger à 2 Gulden 45 Kreuzer |
8 |
15 |
23. Januar oder heute an 3
Bürger à 2 Gulden 45 Kreuzer |
8 |
15 |
Bei erster und zweiter
Distriktsrechnung für den Konto, jeder 1 Gulden |
2 |
|
Bei jetziger Rechnung 2 Konto
gemacht, jeder 1 Gulden |
2 |
|
Alle speziellen
Ausgaben |
66 |
15 |
Die gesamten Ausgaben beliefen
sich somit auf 7097 Gulden 8 Kreuzer. Diese Zahlen waren bereits am 23. Januar 1800
ermittelt. |