Die Revolution

 

Die französische Revolution, welche sich über Europa ausbreitete, erschütterte nicht nur die Eidgenossenschaft, sondern auch unseren Kanton. Als sich dann dieses düstere Kapitel der Weltgeschichte dem Ende zuneigte, sagte Napoleon:

“Ihr habt viel Unheil erlitten. Ein grosses Resultat ist Euch geblieben. Wo auch ein Schweizer je geboren werde, an den Ufern des Lemans oder an jenen der Aare, er ist freier Bürger. Opfert jeden Systems- und Faktionsgeist der Liebe für die öffentliche Wohlfahrt und die Nationalfreiheit auf; dann dürft Ihr nicht fürchten, Magistraten zu haben, welche die Frucht der momentanen Usurpation einer Faktion sind.“


Durch Krieg und stehende Heere führte Ludwig XIV. die französische Nation in eine ungeheure Verschuldung.  Als Folge seiner Herrschsucht brach 1789 wie ein Gericht Gottes die französische Revolution aus. Die Lasterhaftigkeit des französischen Hofes, wo ehrlose Weiber regierten und der hohe Adel in Saus und Braus lebte, waren Anlass zu dieser leidvollen Zeit. Die Schuldenlast stieg an und die Bauern wurden zu immer mehr Abgaben gezwungen. Die einzige Verbundenheit zum Bürger waren die Steuern. Der grösste Teil des Landes gehörte dem Adel und der hohen Geistlichkeit. Der Unglauben und die damit verbundene Sittenlosigkeit, welche sich im Volk ausbreitete, wurden vom Verhalten der Regenten genährt. Nachdem die innere Ordnung Frankreichs aufgelöst war und die Gefühle der Humanität vielfach mit Füssen getreten wurden, setzte man an die Stelle der christlichen Religion einen unsittlichen „Gottesdienst der Vernunft“. Nun wälzte sich der unbezwingbare Strom dieser Revolution auch über andere Länder hinweg. Die Welt erbebte unter den Schritten der Franken, als sie ihre Waffen gegen ihre Feinde erhoben. Alles wurde in den Strudel der Verwirrung gerissen, das „Alte“ zerschlagen und neu geschaffen. Auch unsere alte, fünfhundertjährige Eidgenossenschaft wurde zu Grabe getragen, um dann nach vielen Wehen zu einer freieren, schöneren Existenz aufzuleben.

Schon 1792 mussten zur Aufrechterhaltung der Neutralität Soldaten nach Basel gesandt werden. Gleiches geschah 1796, als Erzherzog Karl von Österreich die französische Festung Grosshüningen belagerte.
Die Sorgen um die Heimat beschäftigten Sinn und Geist, man traf aber Vorbereitungen für allfällige Notfälle. So erneuerte man im Jahre 1796 die Harztannen, von welchen auch eine auf Vögelinsegg errichtet wurde. Es dauerte nicht lange, bis sich der Geist der Revolution durch Schriften und andere Weise auch über das Schweizerland ausgebreitet hatte. Nicht nur dort, wo diese Staatsumwälzung die Untertanen zu freien Bürgern zu machen versprach, nein, sogar in unserem demokratischen Kanton fand sie empfängliche Herzen. Noch ehe die Franzosen selbst in unser Vaterland einmarschierten, wurde die Vorbereitung der Revolution vorangetrieben.

Die ersten Schritte dazu waren:

 

Die Bewegung für die Verbesserung der Landesgesetze

In erster Linie war es die Familie Wetter in Herisau, welche durch einen Urteilsspruch persönlich beleidigt, Abneigung gegen unsere Regierung zeigte und deshalb mit den Ideen der französischen Revolution sympathisierte.

Von den revolutionären Ideen ebenfalls überzeugt, verschaffte sich der Indiennedrucker Hans Konrad Bondt von Herisau Aufmerksamkeit, indem er feurige Reden hielt. Unter seinem Vorsitz versammelten sich am 19. April 1797 in der „Linde“ Niederteufen etwa 300 Landleute, um sich über vaterländische Angelegenheiten zu beraten. Nach ihrer Ansicht hatte sich die Regierung in den vergangenen Zeiten wiederum Rechte angeeignet, welche eigentlich nur dem souveränen Volk zustehen würden. Sie beschlossen daher, dem Grossen Rat diejenigen Punkte vorzulegen, welche sie der nächsten Landsgemeinde zur Genehmigung vorzutragen gedachten. Dieser Antrag wurde durch je 6 Abgeordnete „hinter und vor der Sitter“ überbracht. Zu diesen gehörten auch die Speicherer Gabriel Rüsch, Jakob Eugster und Johannes Scherer.

Der Grosse Rat versuchte die Sache auf das folgende Jahr zu verschieben. Als dies die Abgeordneten ablehnten und auf das in Art. 2 des Landbuches festgehaltene Recht verwiesen, wurde ihnen mit folgender Bemerkung erlaubt, die Sache vorzubringen, „ dass wenn allenfalls etwas Widriges daraus entstehen sollte, alsdann sie sich auch selbst für das zu besorgen hätten“.

Noch am Landsgemeindemorgen gab es Reibereien zwischen der Regierung und den Abgeordneten. An der Landsgemeinde selbst, wo die Wahlen Unruhen verursachten und der Rat gezwungen wurde, den 2. Artikel des Landbuches zu verlesen, traten nun Hans Konrad Bondt von Herisau und Gabriel Rüsch von Speicher auf den Stuhl. Bondt brachte die oben angedeuteten Punkte zur Sprache. Das Volk hörte ihm ruhig zu und genehmigte sie. Zudem wurde beschlossen, das Landbuch durch eine Landeskommission zu revidieren. Diese Kommission musste aus Landesbeamten sowie aus zwei Deputierten von jeder Gemeinde bestehen.

Speicher wählte an der Hauptmannsgemeinde vom 3. Mai 1797 Adam Sturzenegger und Gabriel Rüsch zu Deputierten. Nach verschiedenen Streitigkeiten untereinander versammelte sich die Landeskommission am 20. Juli das erste Mal. Es folgten 11 weitere, zum Teil stürmische Sitzungen, bei denen es mehrere Rücktritte gab. Volksaufläufe beherrschten mitunter die Sitzungen, was die Verhandlungen zusätzlich erschwerte. In der Folge stockte die Arbeit, welche anfangs bedeutende Fortschritte versprochen hatte. Die Revolution entwickelte sich weiter und die Revision des Landbuches blieb liegen. Der Grund lag in den nun folgenden

 

Bundesangelegenheiten

Bondt und seine Anhänger zeigten immer offener, dass es ihnen nicht um die Verbesserung der Landesgesetze ging, sondern dass es ihr Ziel war, die herrschenden Verhältnisse umzustürzen. Die Tagsatzung, welche die herannahende Gefahr für das Vaterland erkannte, hatte beschlossen, alle Stände zur Erneuerung des Bundesschwurs einzuladen. Bondt versuchte Appenzell-Ausserhoden auf alle mögliche Weise davon abzuhalten. Die Teilnahme am Bundesschwur wurde von der ausserordentlichen Landsgemeinde vom 21.Januar 1798 trotzdem beschlossen. Am 25. Januar nahm darum auch Ausserrhoden an dieser Zeremonie in Aarau teil.

Fisch, Rüsch und andere, welche nun fanden, dass Bondt nur im Trüben fischen wolle, wandten sich von ihm ab. Speicher trennte sich von Herisau, mit welchem es sich bis anhin eng verbunden fühlte. Die Familie Wetter dagegen trat nun offener auf und es gab immer mehr Verwirrung. Bondt wurde beschuldigt, er hätte die Echtheit des Bundes in Zweifel gezogen und die Bundeslandsgemeinde zu verhindern versucht. Zudem wurde ihm vorgeworfen, er hätte gewalttätig gehandelt. Der Grosse Rat versuchte deshalb, Bondt zur Verantwortung zu ziehen. Er konnte sich aber durch einen groben Volkshaufen „von hinter der Sitter“ schützen, welche sich sogar Misshandlungen an obrigkeitlichen Personen erlaubte. Er hielt weitere Volksversammlungen ab und zwang am 17. Februar in Hundwil eine Versammlung der „Beamten hinter der Sitter“, die beabsichtigte zweite ausserordentliche Landsgemeinde abzuerkennen. Sie mussten auch eine allgemeine Amnestie, bei welcher auch Bondt eingeschlossen sein musste, beschliessen. Zudem sollte eine Ehrenerklärung für Bondt abgegeben werden.

Die „Beamten vor der Sitter“ versammelten sich am 19.Februar in Speicher, um Möglichkeiten zu finden, den Frieden wieder herzustellen. Zuerst traten vier Ortsvertreter von Speicher vor den Rat und verlangten im Namen der Gemeinde, dass niemand die freie Beratung stören dürfe. Der Rat nahm diesen Antrag mit der Bemerkung auf, dass hinter der Sitter ein ganz entgegengesetztes Verhalten Mode geworden war, indem Abgeordnete des Volkes sich mit den Wünschen desselben auseinandersetzen würden. Ein Antrag von fünf Abgeordneten der Gemeinden Trogen, Heiden, Wald, Reute, Bühler und zwei von Gais unterstützte diese Haltung. Hierüber gab der Rat folgendes Urteil:

„Man finde ihr Begehren rechter Art und es wäre recht zu wünschen, dass ihnen in kurzer Zeit entsprochen werden könnte.

Um in dieser Angelegenheit vorwärts zu kommen, wurden Hauptmann Bischofberger von Gais, Hauptmann Schläpfer aus Speicher und Hauptmann Lutz von Wolfhalden abgeordnet, „hinter die Sitter“ zu gehen. Sie sollten Möglichkeiten suchen, wie Frieden und Ruhe wieder hergestellt werden könnten. Das gegenseitige Überlaufen von Leuten müsse in Zukunft unterbleiben und es sollte so bald als möglich ein gemeinsamer Grosser Rat gehalten werden. Würde dies abgelehnt, müsste am kommenden Donnerstag wiederum ein einseitiger Grosser Rat gehalten werden. Zudem beschloss der Rat:

„Die Edikte von Hundwil werden als zu einseitig angesehen und sollen nicht verlesen werden“.

Andere Räte rieten den vier angesehensten Vorstehern von Herisau, sie sollten in einem scharf abgefassten deutschen Schreiben jedermann mit Androhung von Strafe ermahnen, Bondt in die beabsichtigte Amnestie einzuschliessen. Ausserdem müsste man für den Augenblick auf einen gemeinsamen Grossen Rat zu verzichten. Wetter, als Sympathisant der Revolution, hatte für einen gemeinsamen Grossen Rat in Herisau plädiert und allen Teilnehmern Schutz und Sicherheit versprochen.

 

Immer grössere Spaltung der Gemüter

Inzwischen hatten die Feindseligkeiten mit Frankreich begonnen. Zürich bat am 19. Februar 1798 in einem durch einen Extrakurier gesandten Kreisschreiben um den Schutz des Bundes.

Der Grosse Rat hatte sich am 22. Februar in Herisau versammelt, um sich über die vaterländischen Angelegenheiten zu beraten und sah sich plötzlich durch eine Volksmasse von etwa 2000 Mann umlagert. Die Meute zwang ihn, die eben gefassten Beschlüsse:

 

1.

Wegen des Zuzuges am 15. Februar alten oder 26. neuen Stils in Teufen eine Landsgemeinde zu halten

2.

Allgemeine Amnestie bis auf den heutigen Tag

3.

Auskündung des Landfriedens

 

mit folgendem zu ergänzen:

 

1.

Es soll von allen Kanzeln herab Bondt’s Ehrenerklärung ausgesprochen werden

2.

Es soll ihm erlaubt sein, an der Landsgemeinde auf den Stuhl zu treten und einen Vortrag zu halten

3.

Es soll beim Ende der Frieden geboten sein

 

Eine am 24. Februar in Trogen am Ufer der Goldach durchgeführte Volksversammlung protestierte dagegen. Man wollte sich nicht wegen eines gegen die Gebote der Regierung ungehorsamen Mannes den Frieden gebieten lassen. Noch weniger sollte ihm gestattet werden, auf den Stuhl zu treten, weil er ja nicht, wie das Landbuch es vorschreibt, die Sache vorher dem Grossen Rat vorgelegt hatte. Sechs oder sieben ihm befreundete Männer aus Speicher, wie auch weitere, begaben sich nun zu Bondt, um ihn vor dem unter diesen Umständen gefährlichen Unternehmen zu warnen. Es fruchtete aber nichts.

Bondt zog mit einem Gewalthaufen von etwa 4000 Anhängern zur Landsgemeinde nach Trogen. In Schlachtordnung stellten sie sich auf den Gemeindeplatz und Bondt wollte sich des Stuhls bemächtigen. Die gegnerische Partei stürzte ihm wütend entgegen und wollte dies verhindern. Plötzlich wurde es handgreiflich und mit Degenköpfen und offenen Säbeln wurde wie rasend aufeinander eingeschlagen. Statthalter Rechsteiner, welcher sich noch nicht auf dem Stuhl befand, wurde herbeigerufen. In Abwesenheit der beiden gewählten Landammänner gelang es ihm für einen Augenblick Ruhe zu schaffen. Als aber die Frage gestellt wurde, ob man zuerst die Geschäfte vornehmen oder Bondt auf den Stuhl treten lassen wolle, wurden diejenigen, welche für letzteres stimmten, mit Säbelhieben davongejagt. Nun begann ein neues Gefecht. Es gab viele Verwundete. Tot blieb keiner auf dem Platze liegen. Ein Höhener aus Gais wurde aber so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb.

Die Anhänger Bondt’s waren besiegt und die Landsgemeinde beschloss:

 

1.

Den bundesgemässen Zuzug zu leisten, das erste Kontingent von 300 Mann zu schicken  und das andere in Bereitschaft zu halten

2.

Einen Gesandten nach Frauenfeld zu senden, um sich über die rheintalischen Angelegenheiten zu beraten

3.

Den an Leib, Ehr und Gut zu bestrafen, der in Zukunft Gewalt und Schaden tue

4.

Sollten sich nicht genug Freiwillige stellen, so solle die übrige Mannschaft durchs Los bestimmt werden

 

Durch diese traurige Landsgemeinde wurde die Spaltung des Kantons nur noch grösser. Die Freunde Bondt’s waren aufs höchste erbittert und übten an mehreren Herren Gewalttätigkeiten aus. Sie hielten abermals einseitige Sitzungen und trotz mehreren Vermittlungsversuchen der Abgeordneten Fisch, Rüsch und anderer, sonderten sich die vier Gemeinden Herisau, Schwellbrunn, Schönengrund und Waldstatt immer mehr ab. Am 26. März fand in Hundwil eine Landsgemeinde statt, wo eine provisorische Regierung gewählt wurde. Diese sagte sich von der allgemeinen Landesregierung los. Es gab also eine

 

Völlige Trennung der genannten Gemeinden von den übrigen

Ein in Teufen abgehaltener zweifacher Landrat versuchte trotzdem noch einmal, die getrennten Lager an eine neu zu versammelnde allgemeine Landsgemeinde in Hundwil zu bringen. Dieser Versuch scheiterte aber, denn die provisorische Regierung hinter der Sitter wehrte sich kräftig dagegen. Die drei Gemeinden Urnäsch, Hundwil und Stein wurden zum Teil mit Waffengewalt gezwungen, ihre Mitglieder in die provisorische Regierung zu wählen. Mit Schauenburg, dem französischen Befehlshaber in der Schweiz, wurde ein freundschaftlicher Briefwechsel aufgenommen. Schauenburg hatte am 5. April die Regierungen von Appenzell, Toggenburg sowie der alten Landschaft bedroht: „Wenn Freunde der Konstitution beleidigt oder die Annahme dieser im Thurgau durch unsre Landleute zu verhindern gesucht würde und dieselbe dem Volke nicht innert 12 Tagen zur Annahme vorgelegt würde, hätten diese die Konsequenzen zu tragen“. Am 19. April wurde dann von den vier Gemeinden hinter der Sitter die Konstitution angenommen. Später folgten auch Hundwil, Stein und Urnäsch.

Die Gemeinden vor der Sitter, schon erbittert durch die angewandte Waffengewalt in Hundwil und Stein, waren nun noch mehr verärgert über die Annahme der Konstitution im gegnerischen Lager. Wegen der erfolglosen politischen Versuche zur Wiedervereinigung wollten sie nun die abtrünnigen Gemeinden mit Waffengewalt unter den alten Verband zurückführen. Später wollten sie dann den innern Ständen zu Hilfe eilen.

Am 30. April 1798 zwang eine Volksmenge den zur Jahresrechnung versammelten Grossen Rat, gegen die „vier abtrünnigen, eid- und pflichtvergessenen Gemeinden“ einen Kriegszug anzuordnen.  An der Spitze dieser aufgebrachten Leute stand der nachherige Landeshauptmann Johannes Hörler.

Am folgenden Tag überbrachten Gesandte von Innerhoden das Angebot, die Übelgesinnten im Hinterland gemeinsam zu überzeugen. Man sollte sie von allen Seiten einschliessen und ihnen dann zwei Möglichkeiten vorlegen: Entweder sollen sie das Vaterland verteidigen helfen, oder man würde sie entwaffnen. Dazu wurde ein gemeinsamer Kriegsrat gewählt und der Landsturm aufgeboten. Die zwei an die Spitze des Rates gewählten Beamten entfernten sich aber und flüchteten über den Rhein.

Am 2. Mai waren in Trogen, Speicher, Teufen, Bühler und Gais die Militärkompanien versammelt und erwarteten mit Ungeduld den in den äusseren Gemeinden aufgebotenen Landsturm, um gemeinsam nach Herisau aufzubrechen. Die Offiziere sträubten sich aber dagegen. Die Scharhauptleute J.U. Rüsch und G.L. Schläpfer glaubten, dass durch die schnelle Vereinigung mit dem Landsturm die Kriegslust weiter angestachelt würde. Deshalb wurden die Soldaten in Speicher, bevor der Landsturm ankam und einquartiert wurde, bis zum folgenden Morgen nach Hause geschickt. Am diesem Morgen kam der Bericht vom Rückzug der Schwyzer und Glarner und somit von der gänzlichen Auflösung der Eidgenossenschaft. Nun wurden die versammelten Kompanien aufgelöst und die Soldaten nach Hause geschickt.

Es gab aber trotzdem noch Ungläubige. Die Landsgemeinde vom 6. Mai wählte eine ganz neue Regierung, welcher Landweibel Holderegger als Landammann und der bereits erwähnte Johannes Hörler aus Speicher als Landeshauptmann vorstanden. Von den geflüchteten Beamten war die Konstitution zur Annahme empfohlen worden, damit das Land nicht mutwillig in einen Krieg verwickelt würde. Die Landsgemeinde beschloss aber dennoch die alte Verfassung beizubehalten.

 

Annahme der Konstitution,  Speicher eine Gemeinde des Canton Säntis

Am darauffolgenden 7. Mai 1798 waren die Kirchhören versammelt. Die Einstellung der Leute entsprach in vielen Gemeinden derjenigen an der Landsgemeinde. In Speicher, wo man bereits Nachrichten über das Vorrücken der Franzosen hatte, meinten viele, dass die schnelle Annahme der Konstitution wichtiger wäre, als die Bestellung der Ämter. Andere wollten noch nicht an die nahende Gefahr glauben. Es wurde daher beschlossen, 6 Männer zu Fuss und zu Pferd loszuschicken, um genauere Erkundigungen über das Anrücken der Franzosen einzuholen. Die Kundschafter wurden aus beiden Parteien gewählt. Am folgenden Morgen kamen sie mit der Versicherung zurück, dass die Franzosen wirklich im Anmarsch wären. Die Vorhut sei schon am 6. Mai in Büren, Kt. St. Gallen, eingetroffen. Die Kirchhöre wurde sofort wieder einberufen und die Konstitution angenommen. Die alte Vorsteherschaft wurde als provisorisch bestätigt und nichts abgeändert. Als die in Trogen versammelten Neu- und Alträte sich vom Vorrücken der Franzosen überzeugen konnten, lösten sie die Versammlung auf. Hörler wollte den Regimentseid nicht leisten und verliess die Sitzung. Mit unterschiedlichem Widerwillen nahmen jetzt alle Gemeinden die Konstitution an. Dr. Honnerlag aus Trogen und Scharhauptmann G.L Schläpfer aus Speicher wurden mit einer Nachricht zu Schauenburg, dem französischen Befehlshaber in der Schweiz, gesandt. Am 11. Mai überbrachten sie auch Legerand, dem Präsidenten des Vollziehungsdirektoriums in Aarau die gleiche Nachricht, dass die Gemeinden vor der Sitter die Konstitution angenommen hätten. Das Direktorium in Aarau antwortete am 22. Mai 1798 mit folgendem Schreiben:

 

Freiheit

Gleichheit

 

Das Vollziehungsdirektorium

der einen und unteilbaren helvetischen Republik an die provisorische Regierung des Kantons Appenzell-Ausserrhoden vor der Sitter

 

Aarau, den 22. Mai 1798

Bürger!

Das Direktorium hat durch Eure Abgeordnete, die Bürger Honnerlag und Schläpfer, wiederholt die erwünschte Nachricht erhalten, dass in allen Gemeinden Eures Distriktes die neue Verfassung angenommen worden sei. Dieser Schritt, obgleich etwas spät, war dem Direktorium ein frohes Ereignis; es wünscht sich Glück, dass nun bald alle Teile der vormaligen Eidgenossenschaft sich zu einem Ganzen vereinigt haben, begrüsst Euch Bürger als Brüder dieser Familie. Es hat Euren Abgeordneten aufgetragen, Euch mündlich den Ausdruck seiner Gesinnungen heimzubringen und bis dass Ihr die weiteren Befehle erhaltet, Euch zu ermahnen, in diesem provisorischen Zustande beim Übergang von der alten Ordnung zur neuen aus allen Kräften zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe mitzuwirken.

Republikanischer Gruss

 

Der Präsident des vollziehenden Direktoriums:

Legerand

 

Am 19. Floreal, Jahr 6 (19.Mai 1798) bezeugte Schauenburg ebenfalls seine Freude über die Entscheidung der Appenzeller und versprach: „Solange die öffentliche Ruhe aufrecht erhalten werde, solle kein französisches Kriegsvolk das Gebiet unsres Kantons betreten, der öffentliche Gottesdienst ungestört bleiben, Personen und Eigentum respektiert sein und die Jugend nicht zu den Kriegen für die Franzosen ausgehoben werden.“

 

Die grosse Nation wolle nichts als unser Glück!

 

Am 11. Mai versammelten sich die Wahlmänner in Appenzell, um eine provisorische Regierung einzusetzen und mehrere Sachen zu beraten.

Die Wahlmänner aus Speicher waren:

 

1.

Hans Ulrich Rüsch auf der Röhrenbrugg, Gemeindeschreiber

2.

Georg Leonhard Schläpfer im Kaufhaus

3.

Ulrich Koller auf Vögelinsegg

4.

Johannes Rechsteiner de Bartholome

5.

Hans Georg Lanker in der Schwende

 

Bald wurden im Moos und auf der Vögelinsegg Freiheitsbäume errichtet. Diese kosteten zusammen 76 Gulden 2 Kreuzer. Am 1.Juni 1798 befahl Bürgerstatthalter Bolt allen Bewohnern, helvetische Nationalkokarden zu tragen, deren Farben gelb, rot und grün waren. Schon am 13.Juni rügte Regierungskommissar Erlacher, dass der Befehl vom kleinsten Teil der Bevölkerung  befolgt werde. Er drohte mit Exekutionstruppen, wenn dieser Anordnung nicht bald Folge geleistet werde. Am 7.Juli wurde die Abschaffung des julianischen und die Einführung des gregorianischen Kalenders bekannt gegeben. Wie wenig man aber den neuen Einrichtungen hold war, zeigt die Zerstörung eines der hiesigen Freiheitsbäume. Zur Ermittlung des Täters wurde am 20.August 1798 eine Kommission zusammengestellt, welche aus Bürger Agent Schläpfer, Hauptmann Sigmund Baumgartner und Gemeindeschreiber Rüsch bestand.

Der 30. August war der Tag, an welchem der Bürgereid auf die neue Verfassung geschworen werden musste. Als aber die feierliche Handlung in der Kirche vor sich gehen sollte, stellte sich der an der Spitze eines Volkshaufens stehende, schon früher erwähnte Landeshauptmann Hörler mit seiner ganzen Beredsamkeit dagegen und schloss mit folgenden Worten:

 

„ Ich habe euch heute Leben und Tod, Segen und Fluch vorgelegt, auf dass ihr das Leben erwählet“.

 

Weil er seine Ablehnung auch schriftlich gab, wurde er eingekerkert und nach St. Gallen gebracht. Hörler beharrte aber auf seiner Sache und wurde auf den Pranger gestellt, mit zwei Ruten geschwungen und nebst einer Busse von 99 Gulden zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt. Mit ihm wurde auch Jakob Meier, welcher sich der Beeidigung ebenfalls widersetzt hatte und Hörler auf das Rathaus begleitete, mit 88 Gulden Busse belegt.

Speicher hatte sich wie Trogen, Rehetobel, Grub, Bühler und Gais und weiteren Gemeinden des Kantons Säntis dem Eid wiedersetzt. Es überzeugte sich jedoch auf die kräftige Massregelung der Behörde hin, mit den revolutionären Truppen zu kooperieren. Deshalb bewirtete es die nach Trogen ziehenden Soldaten, was zwar Kosten von 234 Gulden 10 Kreuzer verursachte, dafür blieb Speicher aber von Exekution verschont.

Die gestörte Ordnung der Dinge kam den französischen Machthabern beim Ausbruch des Krieges gegen Österreich sehr entgegen. Sie glaubten, alle eingegangenen Verpflichtungen gegen unser Land erfüllt zu haben. Die Appenzeller bekamen nun immer mehr französisches Militär zu sehen und mussten deshalb sehr grosse Unkosten tragen. Am 20. Sept. 1798 kamen die ersten fränkischen Truppen in Speicher an. In jenem Jahr waren 6350 Manntage Einquartierungen zu verzeichnen. Zu diesem Zweck nummerierte man im Oktober die Häuser. Das Weihnachtsfest 1798 war das erste, welches nach dem neuen gregorianischen  Kalender gefeiert wurde. Grimmige Kälte, Einquartierungen von etwa 170 Franzosen, der durch den hohen Preis der Lebensmittel verursachte Druck und auch die Sehnsucht nach der alten Freiheit waren die Ursache, dass nur etwa 800 Personen kommunizierten. Zwar wurde den Leuten die Einquartierungslast etwas erleichtert, indem man ihnen gestattete, für jeden Soldaten 36 Kreuzer, für einen Sergeanten 45 Kreuzer und für einen Oberoffizier 1 Gulden pro Tag von den zu entrichtenden Steuern abzuziehen. Die Unkosten der Gemeinde Speicher stiegen auf diese Weise bis zum Januar 1799 auf ca. 4000 Gulden. Wegen der Nähe des Krieges zwischen Österreich und Frankreich war kein Ende dieser Last abzusehen. Es ist deshalb begreiflich, dass man wegen diesen ungewohnten finanziellen Belastungen, welche auch noch durch die in früheren Zeiten unbekannte indirekte Steuer erhöht wurden, müde wurde. Die Antipathie gegen die neue Ordnung wurde immer grösser, weil die helvetischen Behörden schonungslos frühere Gebräuche abschafften, neue einführten und Freunde der alten Verfassung feindselig behandelten.

Wie wir bei der Annahme der helvetischen Staatsverfassung gesehen haben, wurde die Behörde unserer Gemeinde nur als provisorisch erklärt. Am 25. Nov. 1798 wurde diese dann entlassen und die Munizipalität und Verwaltungskammer hauptsächlich aus früheren Räten gewählt. Am 5.Mai 1799 wurde auf Befehl des Statthalters Spiess auch in Speicher eine Urversammlung durchgeführt, um die verfassungsmässigen Behörden, die Munizipalität und die Verwaltungskammer neu zu bestimmen. Nachdem der Statthalter am 10. Mai die neue Munizipalität vereidigt hatte, fand noch am gleichen Tag die erste Sitzung statt. Mit dem gegenwärtigen Zustand unzufrieden, sah man es gerne, als sich im Mai das Kriegsglück mehr zu Gunsten Österreichs wendete. Es keimte die Hoffnung, sich aus diesem französischen Machwerk befreien zu können. Die helvetische Regierung, welche die Stimmung im Volke spürte, liess am 17. Mai alle drei Zeughäuser unseres Kantons leeren. Am heiligen Pfingsttag wurden Kanonen und fünf Wagen mit Waffen und Kriegsmunition beladen durch Speicher nach St. Gallen geführt.

Die Österreicher drangen immer weiter vor. Am 23. Mai zogen etwa 2000 Mann durch Speicher. In ihre Hände gerieten auch die oben erwähnten Kanonen. Anfangs Juni 1799 kämpften etwa 400 Appenzeller in den Reihen der Österreicher und die Franzosen wurden aus der östlichen Schweiz verdrängt. Nun ersuchten die Appenzeller Erzherzog Karl um die Erlaubnis zu einer Landsgemeinde und erhielt sie zugesprochen.

 

Die Interimsregierung

Die Landsgemeinde, welche am 23. Juni 1799 stattfand, wählte wie früher ihre Regierung. Auch in den Gemeinden gab es ab 30.Juni wieder Hauptleute und Räte. Diese Regierungsart dauerte aber nur bis im Herbst, weil die Franzosen durch den Sieg bei Zürich am 26. Sept. 1799 wieder die Oberhand gewannen.

 

Helvetische Behörden

Die sogenannte Interimsregierung musste erneut den helvetischen Behörden weichen. In Speicher hielt die zurückgekehrte Munizipalität bereits am 29. Oktober wieder ihre erste Sitzung. Am 22. Dezember 1799 wurden folgende Wahlmänner durch eine Urversammlung bestimmt.

Bürger  Georg Leonhard Schläpfer

Bürger  Ulrich Rüsch

Bürger  Bartholome Haas

Bürger  Agent Johannes Schläpfer

Bürger  Johannes Scherrer

Bürger  Hans Konrad Schläpfer

 

Unter der Interimsregierung fühlte sich das Volk zufrieden, weil keine Einquartierungen, Requisitionen und willkürliche Auflagen zu ertragen waren. Mit der Rückkehr der helvetischen Regierung drückte das Joch aber wieder schwer. Erneut gab es wegen des beständigen Kampfes zwischen Österreich und Frankreich Einquartierungen über Einquartierungen und Abgaben über Abgaben. Wir wollen hier den Leser nicht mit der Aufzählung sämtlicher hier durchgereisten und bei uns einquartierten Truppen langweilen. Aber wir kommen doch nicht umhin, ihm wenigstens von einem kleinen Teil dieser Drangsalszeit einen kleinen Nachgeschmack zu bieten. Das Glück, in einem friedlichen und freien Land leben zu können, möchten wir hier besonders betonen. Wie leicht die Freiheit durch Parteileidenschaft verscherzt werden konnte, erfuhren wir erst, als unser Vaterland diese damals verloren hatte.

 

Vom 19. November bis 3. Dezember 1799 waren die 1. und 3. Kompanie vom 1. Batallion der 94. Halbbrigade, insgesamt etwa 160 Mann, in Speicher einquartiert, marschierten aber an letztgenanntem Tag nach Berneck. Mit ihnen reisten 68 Mann der 6. Kompanie vom 1. Batallion der 94. Halbbrigade, welche hier am 2. Dezember, Nachmittags, angelangt waren. Diese begaben sich zu einem Teil nach Trogen und zum andern nach Berneck.

Am 8. Dezember 1799, Vormittags, ist ein Detachement, bestehend aus 42 Mann, von Trogen hierher und am 11. Dezember aber wieder nach Trogen zurückversetzt worden.

Ihm folgten am 12. Dezember die 4. Kompanie vom 3. Batallion der gleichen Halbbrigade mit 86 Mann. Diese wurden aber am 17. Dezember nach Konstanz verlegt.

Am 25. Dezember traf schon wieder französisches Militär ein.  Die 93 Mann der 1. Kompanie Grenadiere vom 1. Batallion der 50. Halbbrigade traten am Morgen des 26. Dezember ihren Weg nach Altstätten an. Diesen folgte am 27. Dezember die 3. Grenadierkompanie vom 1. Batallion der 50. Halbbrigade, ebenfalls 93 Mann stark, welche aber bis am 5. Januar 1800 in Speicher verweilte.

Am 29 Dezember 1799 erschienen 86 Mann der 3. Eskadron des 5. Jägerregiments zu Pferd. Am 2. Januar 1800 verliessen sie unsere Gemeinde wieder. Franzosen über Franzosen.

Am 8. Januar 1800 kam die 3. Grenadierkompanie vom 1. Batallion der 50. Halbbrigade, 50 Mann stark, von Trogen her, marschierte aber am frühen Morgen des 11. Januar nach Gais. Auf ihrem Fuss folgten am Nachmittag  214 Mann der 3. und 4. Kompanie vom 1. Batallion. Diese marschierten am 12. Januar ebenfalls nach Gais. Schon am Nachmittag desselben Tages traf die 1. Kompanie des 2. Batallions von der 83. Halbbrigade mit 109 Mann ein, welche am folgenden Morgen ebenfalls nach Gais zogen.

Vom 15. bis 16. Januar hielten sich 96 Mann der 2. Kompanie vom 3. Batallion der 83. Halbbrigade hier auf, welche auch nach Gais verlegt wurde. Vom 27. Januar bis 8. Februar 1800, Morgens, folgte die 4. Kompanie des 7. Husarenregiments in zwei Abteilungen, welche 72 und 58 Mann stark war.

In der Nacht von 8. Februar 1800 kam die 3. Kompanie vom 7. Husarenregiment mit zwei Abteilungen, welche 60 und 72 Mann stark waren. Eine davon ging am folgenden Morgen, die andere am 13. Februar nach Teufen.

Aber schon am gleichen Nachmittag traf die 170 Mann umfassende 2. Kompanie des 8. Husarenregiments ein und blieb bis am 1. März bei uns. Im weiteren hatten wir vom 27. bis 28. Juni 1800, morgens früh, Einquartierungen.

Anschliessend blieben wir bis zum 11. Juni 1801 von diesen lästigen Einquartierungen verschont. Bis am Morgen des 15. Juni verweilten hier 63 Mann einer Abteilung der 2. Kompanie vom 1. Batallion helvetischer Linientruppen. Als diese an besagtem Tag nach dem reformierten Grub weiterzogen, kam dafür die andere Abteilung dieser Kompanie mit 74 Mann. Diese verliessen uns aber am Vormittag des 23. Juli.

 

Der grosse Unmut, welcher durch solche Belastungen hervorgerufen wurde, erhöhte sich noch durch eine vorgenommene Schätzung aller Liegenschaften. So wurde eine Wiese, welche Sommerfutter für eine Kuh lieferte, für 150 Gulden und eine, welche für ein ganzes Jahr Futter lieferte, für 250 Gulden geschätzt.

Grössere Aufmerksamkeit als diese Schätzungen hinterliess die im August 1799 erfolgte Freilassung der aus unserem Kanton nach Basel deportierten Geiseln. Wir wollen die während der Deportationszeit von ihnen erlebten Schicksale erläutern. Wir halten uns hier an die Angaben unseres Gemeindebürgers Alt-Statthalter Rechsteiner, welcher ebenfalls zu den Verschleppten gehörte.

 

Deportationsgeschichte

Die Deportierung von Mitbewohnern war eine Unsitte der helvetischen Regierung. Aus unserer Region waren davon folgende Männer betroffen:

 

1.

Bürger Alt Landesstatthalter Rechsteiner von Speicher

2.

Bürger Alt Seckelmeister Gruber von Gais

3.

Bürger Alt Hauptmann Kästli von Urnäsch, ein 72 - jähriger Greis

4.

Bürger Seckelmeister Herrsche von Schwende, Appenzell Innerrhoden

5.

Bürger Ratsherr Baptist Schneider von Gonten

6.

Bürger Seckelmeister Sonderegger, Garnhändler von Altstätten

7.

Bürger Kaspar Sonderegger, Kornhändler von Altstätten

 

Am 19.April 1799 erhielten die erwähnten Männer eine Anordnung des Unterstatthalters zugestellt, sich bis am anderen Morgen um 10 Uhr beim Bürger Regierungsstatthalter in St. Gallen zu melden.

Dort wurde ihnen vom Unterstatthalter Halder eröffnet, dass vom helvetischen Direktorium der Befehl ergangen sei, sie nach Basel zu deportieren. Da dies auf ihre eigenen Kosten geschehen würde, könnten sie deshalb wählen, ob sie zu Pferd oder in der Kutsche dahin gelangen wollten.

Bereits am folgenden Morgen mussten sie, von einem Offizier und 6 Husaren begleitet, abreisen. Halder gab dem wachthabenden Offizier den Befehl, „sie sollen dieselben wohl verwahren und gute Sorge zu ihnen tragen“.  In Wil angelangt, wurden sie beim Essen von einem französischen General mit viel Achtung behandelt. Als dieser dann noch in ihre Kutsche stieg und sich mit ihnen über die Revolution und anderes mehr unterhielt, stimmte dies den begleitenden Offizier milder. Dessen ungeachtet mussten die Husaren beim ersten Nachtquartier abwechselnd mit offenem Säbel vor ihren Betten Wache halten.

Überall wo sie hinkamen, wurden sie gut aufgenommen. In Zürich logierten sie im Storchen, wo sie sehr gut bewirtet wurden. In Baden erging es ihnen ebenfalls bestens. Nirgends, selbst in Liestal nicht, mussten sie unangenehme Worte hören. Die Ausnahme bildete Lenzburg, wo ein „Präsident Grobian“ sagte:  „Man solle diese Landesverräter nicht in der Kutsche fahren lassen“. Diese Kränkung konnten sie aber umso leichter verschmerzen, weil sie Regierungsstatthalter Fehr in Aarau sehr freundschaftlich behandelte.

Bei ihrer Ankunft in Basel wurde ihnen eröffnet, dass sie für einige Tage im „Engel“ logieren würden. Das versetzte sie in Furcht, denn sie schlossen daraus, sie könnten nach Frankreich deportiert werden. Dies traf aber nicht ein. Sie erhielten eine Wache von 6 Mann, welche vom Kommandanten Frei folgenden Befehl erhielt:

 

Für die Arrestanten im Engel:

Die Schildwache wird das wachsamste Aug darauf halten, dass keiner ihr anvertrauten Arrestanten nicht hinausgelassen und dass ausser dem Hans Keller (dem Aufwärter) für welchen der Wirt gutstehen und der Wache zu erkennen geben wird, sonst Niemanden der Zutritt zu denselben gestattet werde.

Basel, den 25. April 1799

Der Batallionschef:

 

Platzkommandant  R. Frei

 

Etwa eine Woche lang mussten sie das Zimmer hüten, dann durften sie in den Garten. Nach zirka vier Wochen wurde ihnen erlaubt, in Begleitung eines mit Säbel bewaffneten Soldaten in der Stadt herumzureisen. Nachdem dann endlich auch die Wache wegfiel, konnten sie gegen die Ablegung eines Handgelübdes frei ausgehen. Nun  besuchten sie andere Arrestanten, welche auch die gleichen Freiheiten genossen und mit denen sie oft auf dem St. Petersplatz oder auf der Rheinbrücke zusammentrafen. Sie konnten auch mit vielen anderen Freunden sprechen. Geistliche, deren Predigten sie in der Kirche hörten, besuchten sie und boten ihnen Bücher zum Lesen an. Auf diese Weise war ihre Gefangenschaft ganz erträglich geworden. Trotzdem sehnten sie sich nach Freiheit, denn jedes Wesen liebt diese über alles.

Schon am 5. Mai verwendeten sich die Kinder des Alt- Statthalters Rechsteiner beim Regierungsstatthalter Bolt dafür, dass ihr Vater zu ihnen und seiner kranken Frau zurückkehren dürfe. Diese Bitte war aber vergeblich.

Am 8. Juni entschieden sich daher die Gefangenen zu folgender Petition:

 

 

                                                                                                                            

Freiheit

Gleichheit

 

An die Bürger Direktoren der helvetischen einen und unteilbaren Republik

 

Basel, den 8. Juni 1799

Bürger Direktoren!

Die Not, worin wir uns befinden, drängt uns, an Sie, Bürger Direktoren, zu wenden, und an ihre Gerechtigkeit zu appellieren.

Schon verflossenen 20. April dieses Jahres wurden wir durch unseren Bürger Unterstatthalter der Distrikte Herisau, Teufen, Appenzell und Altstätten zu Bürger Bolt, Regierungsstatthalter unseres Kantons, nach St. Gallen beschieden, um alldorten, wie es hiess, das weitere zu vernehmen.

Ungesäumt und wie es wackeren Bürgern geziemt, stellten wir uns bei demselben ein, begierig zu vernehmen, was er uns vorzutragen hätte.

Als uns derselbige ohne einiges vorgemachte Verhör ohne einige auch nur gemachte mindeste Beschuldigung uns geradezu anzeigte, das wir auf Befehl des helvetischen Vollziehungsdirektorium als gefangen nach Basel deportiert werden müssten.

Wir standen alle wie vom Donner gerührt da, sahen uns wechselseitig an, und konnten unmöglich begreifen, welches Vergehen uns angeschuldigt werden könnte.

Indessen mussten wir uns dem Befehl unterziehen und reisten wirklich unverzüglich unter militärischer Bewachung von St. Gallen ab.

Nun finden wir uns wirklich schon ganze 7 Wochen hier in Basel in einem Gasthofe und zehren auf unsere eigenen Kosten ohne nur ein einziges Mal verhört worden zu sein, indessen bleibt zu Hause alles liegen, unsere Gewerbe stecken still und  einige hundert arme Spinnerinnen sind dadurch brot- und verdienstlose, da die bisher nicht unbeträchtlichen Geschäfte uns durch unsere Abwesenheit ganz still stehen; unser Feldbau wird in Ermangelung unserer Aufsicht und Anordnung schlecht oder gar nicht besorgt, unsere unschuldigen Weiber und Kinder härmen sich über unser Schicksal ab und müssen ihre Versorger und Ernährer entbehren, und dieses alles - warum? Dies zu beantworten vermögen wir nicht; allein wir dürfen den Richter aller Welt zum Zeugen anrufen, das wir uns alles Konstitutions- und Gesetzeswidrige ganz rein und nicht des mindesten Vergehens schuldig gemacht; ja gerade wir, die wir verhaftet sind, waren die ersten, welche die Konstitution annahmen und beschworen und unser Ansehen verwendeten, dass diese zur Erhaltung der Ruhe von unseren Mitbürgern angenommen und beschworen wurde.

Dieses Bewusstsein bewegt uns, uns durch gegenwärtige Petition an die Bürger Direktoren zu wenden und dieselbe bei den heiligen Rechten der Menschheit zu beschwören, uns, wenn wir wirklich etwas verbrochen haben sollten, doch so bald immer möglich gesetzesmässig zu verhören und nach Gerechtigkeit zu richten. Wenn wir aber als unschuldig anerkannt werden, uns wieder auf freien Fuss zu stellen und unseren leidenden Familien baldigst wieder zu schenken.

Wir leben der getrosten Hoffnung, dass diese unsre dringende und ehrerbietige Bitte nicht abgewiesen, und wir alle versprechen heilig und feierlich, nicht nur nichts ordnungswidriges zu begehen, sondern zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung alles möglich beizutragen.

 

 

Hochachtung und Ergebenheit

Die Deportierten aus dem Canton Säntis (Mit Unterschriften)

 

                                                                                                                                                                           

Da diese Petition ohne Erfolg blieb, liess Statthalter Rechsteiner später folgendes Schreiben an den Senator Mittelholzer abgehen:

 

 

Basel, den 7. August 1799

Bürger Senator!

Es wird demselben nicht unbekannt sein, dass die Unterzeichneten schon allbereits 15 Wochen lang sich in Basel aufhalten müssen, ohne zu wissen, was unser hartes Schicksal verursacht hat, doch in dem Bewusstsein nichts Konstitutionswidriges getan zu haben, haben wir den 8. Juni schon eine Petition an die Bürger Direktoren abgehen lassen, aber keine Antwort erhalten, wir erwarten mit Geduld und sehnlichem Verlangen auf unsere Befreiung, weil aber dieselbe nicht erfolgen will, so nehmen wir die Freiheit, uns ganz vertrauensvoll an Sie zu wenden, mit dem Ansuchen, uns mit Rat und Tat behilflich zu sein und so bald möglich unsere Entlassung zu bewirken, wir machen auch das höfliche Ansuchen an den Bürger Senator Thörig und den Repräsentant Graf, dass sie sich auch vor uns verwenden möchten, denn wir nicht allein grosse Unkosten hier haben, sondern auch grossen Schaden, dass wir bei Haus unseren Handlungen, Gewerbe und Güter nicht abwarten können und unsere Familien hilf- und trostlos in Sorgen und Kummer müssen stecken lassen. Wir leben der guten Hoffnung, dass sie die Gelegenheit haben werden, uns unsre Bitte zu gewähren, wenn wir im Stand sind, Gegendienste und Gefälligkeiten zu erweisen, werden wir uns solches zur angenehmsten Pflicht machen.

Mittlerweilen haben wir die Ehre noch unter höflicher Empfehlung mit Gruss und Hochachtung zu verharren

Dero ergebenster Diener

Johannes Bartholome Rechsteiner

 

Darauf gab Mittelholzer folgende Antwort:

 

Bern, 11. August 1799

Bürger Rechsteiner, Sonderegger und Kästli in Basel!

In Erwiderung Eurer gemeinsamen Zuschrift versichere ich Sie, dass ich allen Anteil an ihrem Schicksal nehme; ich werde mir Mühe gegen, so viel an mir liegen kann, zu ihrer bald möglichsten Befreiung beizutragen.

Es liegt wirklich ein Beschluss von den gesetzgebenden Räten in der Überlegung, mittelst welchem das Direktorium eingeladen werden soll, diejenigen Geiseln frei zu lassen, die nur wegen Sicherung der inneren Ruhe hinweggenommen worden und keiner wirklichen Verbrechen angeklagt sind. Es wird am besten sein, wenn Sie neuerdings eine Petition an das Vollziehungsdirektorium senden, welches hierinfalls einzig helfen kann, wie es einzig verfüget hat, und ich zweifle keineswegs, sie werden ohne Umstände befreit werden; einmal ich werde gewiss mein bestes durch Empfehlung und Vorstellungen bei demselben beitragen, es ist auch Hoffnung, dass der Beschluss der Räte zu ihren Gunsten ausfallen und dadurch das Direktorium dann angehalten werde, sie frei zu lassen.

Ich wünsche ihnen inzwischen gute Geduld und grüsse Sie alle höflichst und freundschaftlichst

 

Mittelholzer Senator

 

Ebenso versicherte Repräsentant Graf, dass er sein möglichstes zu ihrer Befreiung tun werde und wünschte ihnen bis dahin Geduld. Unterdessen wurde das Ochsische Direktorium gestürzt. Die Freilassung der Geiseln wurde durch ein Schreiben von Regierungsstatthalter Schmied aus Basel angeordnet:

 

Freiheit

Gleichheit

 

Der Regierungsstatthalter des Cantons Basel an den Bürger Rechsteiner Namens der Geiseln aus dem Canton Säntis.

 

Basel, den 19. August 1799

Bürger!

Mit dem heutigen Courier erhielt ich von dem Justizminister das Dekret der gesetzgebenden Räten vom 9. August, in Folge dessen alle Bürger, welche als Geiseln aus anderen Kantonen sich hier befinden und gegen welche weder eine förmliche Anklageakte noch ein Endurteil statt gehabt, sollen in die Freiheit gesetzt werden.

Ich zeige Ihnen  diese für Sie und Ihre Mitbürger erfreuliche Nachricht hiermit an, damit sie denselben sogleich davon Kenntnis geben können und erwarte, dass sie sich im laufe des mondrigen Tages bei mir einfinden, um über das weitere mündlich mit Ihnen sprechen zu können.

Republikanischer Gruss

Der Regierungsstatthalter des Canton Basel

Schmied

 

Auf Verlangen der Geiseln wurde ihnen ein Pass ausgestellt. Ein französischer Offizier führte sie durch die Militärposten, damit sie ungehindert fortkämen. Ein jeder von ihnen gab dem Offizier einen Brabantertaler. Als sie die letzten Posten passiert hatten, setzten sie sich auf einen Wagen, welcher durch Hauptmann Kästli gelenkt wurde. Ihre Reise ging über Lörrach, Säckingen, Baden und Zürich nach Hause, wo sie glücklich und wohlbehalten ankamen. In der Folge versuchten sie eine Entschädigung für ihre unverschuldete Deportation zu erhalten. Ebenso ersuchten sie um die Erlaubnis, bis zur Entscheidung abgabenfrei zu sein, erhielten aber nachstehende, abschlägige Antwort:

 

Freiheit

Gleichheit

 

An den Regierungsstatthalter des Cantons Säntis

 

Bern, den 5. Oktober 1800

Der Vollziehungsrat hat in das Entschädigungsbegehren der 6 in dem verflossenen Jahre als Geisseln nach Basel abgeführten Bürger aus Eurem Canton nicht eintreten können.

Ihr seid beauftragt Bürger Statthalter dies gehörigen Ortes anzuzeigen.

Republikanischer Gruss           

Der Minister der Polizei

 

Meier S.B.

Dem Original gleichlautend

Der Sekretär des Regierungsstatthalters des Cantons Säntis

Zolikofer

 

 

Mit dem glücklichen Ende dieser Deportation sind wir in der Geschichte Speichers bis zum Jahr 1800 vorgerückt. Dies war das bedrückendste aller Revolutionsjahre, da unsere Gemeinde 15'936 Einquartierungstage zu erdulden hatte. Speicher musste auch, teils gegen Bons, teils ohne solche 14'936 Rationen Brot, 14'936 Pfund Fleisch, 14'499 Mass Most, 2728 Mass Wein, 7467 Rationen Heu à 15 Pfund, 1128 Rationen Hafer, 4438 Rationen Stroh à 10 Pfund, 3920 Schuh Bretter, 28 Klafter Holz (Scheiter), 33 Pfund Lichter etc., etc., abliefern.

Selbst bei solch schlechten Verhältnissen war das letzte Jahr des 18. Säkulums ohne spezielle Ereignisse im engeren Vaterland abgelaufen. Dafür startete das 19. Jahrhundert schon zu Anfang mit Unruhen, denn die helvetische Regierung konnte sich weder Achtung noch Zuneigung verschaffen. Unser Volk konnte die alte, demokratische Regierungsform nicht vergessen und sich auch mit der neuen Ordnung der Dinge nicht anfreunden. Jedes Ereignis, welches dem Bürger die alte Freiheit zu verheissen schien, wurde deshalb mit Jubel begrüsst.

Ein solches Ereignis war der Lüneburgerfrieden, welcher am 9. Februar 1801 geschlossen worden war.  Im 11. Artikel dieses Friedensvertrages wurde der Schweiz das Recht zugesichert, sich seine Verfassung selbst zu bestimmen. Als dann noch Pfarrer Knuss aus Trogen im März einige Schriften drucken liess, worin er behauptete, laut 11. Artikel des Lüneburgerfriedens sei der Kanton Appenzell wieder berechtigt, seine alte Verfassung anzunehmen, war die Freude im Land besonders gross. Diese Meinung teilten ausserordentlich viele Leute. Nicht nur in Trogen, auch in den Distrikten Appenzell, Teufen, Wald usw. war man auf der Seite des Pfarrers. Das Volk wurde in seinem Glauben noch weiter bestärkt, als Distriktstatthalter Schläpfer in Speicher ein Schreiben des Kantonsstatthalters Bolt kopieren liess und an die Agenten versandte. Darin war er aufgefordert worden, sich nach der Stimmung im Distrikt Teufen zu erkundigen. Nun gab es in Speicher, wie auch in anderen Gemeinden unseres Landes, heimliche Zusammenkünfte. Viele glaubten schon, Kirchhören und Landsgemeinden halten zu dürfen. So verlangte der auf Neppenegg wohnhafte Jakob Meier (des Christen Jakob), welcher an der Spitze vieler Bauern stand, von den Präsidenten der Munizipalität und der Verwaltung, Johann Bartholome und Johannes Rechsteiner, eine Kirchhöre. Als sich diese aber standhaft weigerten, eine Kirchhöre anzusagen, führten etwa 100 Bauern eigenmächtig eine Versammlung in der Kirche durch und wählten Jakob Meier zum Präsidenten. Dieser nahm folgendes Mehr auf:

Hochgeehrte Herren, getreue liebe Bauern, wem wohl gfallt, dass man sie wieder miteinander vereinige, der heb seine Hand auf!“

Dies wurde einhellig gutgeheissen und darauf zur Wahl von 2 Deputierten geschritten, welche nach Trogen abgeordnet wurden. Dort kamen Delegierte aus mehreren Gemeinden zusammen, um sich über diese Angelegenheit zu beraten. Obwohl aber keine Beschlüsse gefasst werden konnten, setzten sie dennoch eine Petition an den Vollziehungsrat in Bern auf, welche von vielen Gemeinden unterschrieben wurde. Diese Bittschrift wurde gesetzesgemäss Regierungsstatthalter Bolt in St. Gallen übergeben, damit er sie nach Bern befördere. Er tat dies aber nicht, sondern hielt diese kollektive Petition und obige Zusammenkünfte für Aufruhr. Bolt erliess deshalb eine Proklamation, worin er schrieb, dass er die vielen falschen Gerüchte über die künftige Verfassung unseres Vaterlandes bedaure. Einige hätten sich sogar erfrecht, Zusammenkünfte zu halten. Dies sei aber durch die Gesetze vom 12. Herbstmonat und 18. Weinmonat 1800 strengstens verboten. Der 11. Artikel des Lüneburgerfriedens, welcher ganz Helvetien, nicht aber einzelnen Teilen, eine eigene Verfassung zusichere, sei falsch verstanden und ausgestreut worden. Die Distriktsstatthalter seien deshalb beauftragt worden, über den Stand der Ordnung zu berichten, sie müssten aber nicht die Stimmung im Volk wegen einer neuen Verfassung erforschen. Er unterstrich seine Ausführungen damit, indem er ein Schreiben vom Minister der Justiz und Polizei anführte. Zum Schluss seiner Proklamation forderte er alle Beamten auf, Fehlbare zu beachten und sie auf der Stelle zur strengsten Verantwortung zu ziehen. Das Ansehen der betroffenen Person dürfe dabei nicht beachtet werden.

Zudem erliess er am 14. Mai noch zusätzliche Proklamation:

 

Freiheit

Gleichheit

 

Der Regierungsstatthalter vom Canton Säntis an die Bewohner der Distrikte Teufen, Wald und Herisau

 

Bürger!

Zur Beibehaltung der gesetzlichen Ordnung, sowie zur Verhinderung aller der politischen Zusammenkünfte, welche diese Zeit über so häufig hie und da gehalten wurden, und zur Handhabung der allgemeinen Sicherheit rücken Truppen in eure Gemeinden ein. Die Munizipalitäten sind daher bei ihrer persönlichen Verantwortlichkeit aufgefordert, dieselben nach Vorschrift einzuquartieren und mit dem nötigen Unterhalt zu versehen; diejenigen Bürger in den Gemeinden, welche an den gesetzeswidrigen Schritten keinen Anteil genommen, best möglich zu verschonen, jede in ihrem Wirkungskreise dafür zu sorgen, dass sie wohl empfangen werden und zu verhüten, dass keine widrigen Auftritte, seien es Tätlichkeiten oder Neckereien, sich ereignen, welches unausweichliches Unglück über eure Gemeinden ziehen würde, indem jeder einzeln dabei Ergriffene nach aller Strenge der Gesetze abgestraft wird.

Seid daher alle insgesamt und ein jeder insbesondere klug und vernünftig, und stürzt euch nicht selbst durch übereilte Handlungen, die nach der Tat zu spät bereut werden, ins Unglück.

Gegenwärtige Proklamation soll auf der Stelle in den betreffenden Gemeinden bekannt und öffentlich angeschlagen werden.

St. Gallen, den 14. Mai 1801

 

Der Regierungsstatthalter von Canton Säntis

J. Caspar Bolt

 

Nun hatten wir eine Zeit lang wieder Militär im Land. Die helvetische Regierung schickte zudem Kommissäre, um nach den Schuldigen zu forschen. Der spätere Landammann Zollikofer aus St. Gallen wurde zu uns gesandt und hielt auf der Ratsstube eine scharfe Untersuchung. Die Fehlbaren mussten ihre Waffen abgeben. Aus Speicher und Trogen wurde ein ganzer Wagen davon nach St. Gallen geführt. Der schon erwähnte Jakob Meier wurde verhaftet und nach St. Gallen gebracht. Weil er sich aber herausreden konnte, dass er nur eine friedliche Aussöhnung gesucht hätte, wurde er ohne Strafe entlassen. Man musste sich also wieder in die vorhandenen Umstände fügen.

Am 15. Juli wurde in Teufen eine Wahlversammlung durchgeführt, wo die Vertreter in die Helvetische und in die Kantonaltagsatzung zu ernennen waren. Als Wahlmänner von Speicher waren dabei:

 

1.

Statthalter Tobler

2.

Alt Statthalter B. Rechsteiner

3.

Kopieschreiber J.U. Rüsch

4.

M. R. Bartholome Haas

5.

Munizipalitätsrat Johannes Schläpfer

 

Von diesen wurde Statthalter Tobler zum Abgeordneten an die helvetische Tagsatzung in Bern und Alt Statthalter Rechsteiner zum Mitglied der Kantonstagsatzung ernannt. Die Mitglieder der Kantonstagsatzung, welche vom 3. bis zum 25. August dauerte, erhielten 4 Gulden Taggeld.

Im Herbstmonat verliessen die Soldaten unser Land. Die Freiheitsbäume wurden umgehend wieder umgehauen, was früher bestimmt Exekutionstruppen zur Folge gehabt hätte. Am 23. März 1802 wurden in den Distrikten Appenzell, Herisau, Teufen und Wald Wahlmänner nach Appenzell abgeordnet, wo am 26. März die Mitglieder in die Kantonstagsatzung ernannt werden mussten. An die Wahlversammlung in Teufen wurden am 23. März folgende drei Speicherer als Wahlmänner abgeordnet, welche für den 23. Mai die neue Besetzung der Munizipalität vorzunehmen hatten:

 

1.

Alt Statthalter B. Rechsteiner

2.

Statthalter Schläpfer

3.

Alt Statthalter Rechsteiner

4.

Hauptmann E. Schläpfer

 

Von oben her war zu Gunsten des Föderalismus nichts zu hoffen. Mit Bedauern wurde zur Kenntnis genommen, dass die am 20. Mai vollendete, ganz auf das Einheitssystem gegründete helvetische Verfassung angenommen wurde. Man hörte aber trotzdem, dass die Urkantone im Juli 1802 eine Konferenz durchführen wollten, um die Landsgemeinden wieder zu aktivieren. Was die Urkantone wollten, war auch der Wunsch unseres appenzellischen Volkes. Aus diesem Grund wurde am 18. August 1802 in Teufen eine Versammlung durchgeführt. Am 22. des gleichen Monats folgte an gleichen Ort eine weitere Zusammenkunft, wobei Abgeordnete aus allen Gemeinden anwesend waren. Unsere Munizipalität und Gemeindekammer sandte Präsident Johannes Schläpfer und Kopieschreiber Hans Ulrich Rüsch mit folgenden Instruktionen hin:

 

1.

Man will durch Petitionen mit der Regierung in Güte unterhandeln

2.

Wenn eine Kommission niedergesetzt würde, so solle man für diesen Punkt mitstimmen

3.

Zur Haltung von Kirchhören sollen sie nicht mitstimmen, sondern vorher noch beidseitigen Vorsteherschaften hinterbringen

4.

Der Haltung einer Landsgemeinde soll ausgewichen werden für jetztmalen, bis sich das Nähere wegen der kleinen Kantone entwickeln werde

 

Die Mehrheit der Teufener Versammlung war aber nicht dieser Meinung. Sie beschloss, am folgenden Mittwoch, in allen Gemeinden Kirchhören zu halten. Dort sollten jeweils zwei Mitglieder ernannt werden, welche als Abgeordnete eine Landsgemeinde vorbereiten sollten. Am 27. August versammelte sich diese Kommission und beschloss die Durchführung einer Landsgemeinde in Trogen. Diese Landsgemeinde, welche bereits am 30. August stattfand, nahm die alte Verfassung wieder an und beschloss, mit den kleinen Kantonen in Verbindung zu treten. Ausserdem bevollmächtigte sie den zweifachen Landrat, die dafür nötigen militärischen und übrigen Anordnungen zu treffen und wählte sich eine neue Obrigkeit. Noch in der gleichen Woche versammelten sich die Kirchhören, der zweifache Landrat, der Grosse Rat und der Kriegsrat. Die Innerrhoder hatten am 30. August ebenfalls eine Landsgemeinde durchgeführt. Nun berieten sich beide Kantone miteinander und schon am 31. August wählten die Hauptmannsgemeinden wieder ihre Hauptleute und Räte. Mittlerweile gestaltete sich die Sache der kleinen Kantone sehr gut. Zürich, Bern, Basel, Solothurn, Schaffhausen, Zug, Graubünden, Glarus und Appenzell waren auf ihrer Seite. Appenzell Ausserrhoden entsandte zu ihrer Hilfe 1300 Mann und Innerrhoden 500 Mann. Sie besiegen die Truppen der helvetischen Regierung am Renggerloch und auf dem Schlachtfeld bei Murten. Die helvetische Regierung floh nach Lausanne und alles schien bestens zu laufen.

 

Plötzlich ertönte Napoleons Machtwort: „Halt!“

 

Die helvetischen Behörden wurden wieder eingesetzt und unsere frischgewählte Regierung musste nach nur neunwöchiger Amtstätigkeit der Munizipalität Platz machen. General Rey befahl eine allgemeine Entwaffnung. Aus Speicher wurden etwa 180 Gewehre fortgeschafft, welche nie mehr zurückgegeben wurden. Das Volk fügte sich in dieses eiserne Regime. Napoleon berief aus allen Kantonen Gesandte nach Paris, um ihre Wünsche in Beziehung auf ihre politische Verfassung zu vernehmen. Er sah, dass das Schweizervolk sich nie unter einer Einheitsverfassung glücklich fühlen würde. Am 10. Februar 1803 übergab er deshalb der Schweiz die Vermittlungsakte

(Mediationsakte), nach welcher jeder Kanton sein eigenes Hauswesen führen konnte, wie es früher der Brauch gewesen war. Appenzell konnte somit wieder in die Reihe der selbständigen Kantone und zur alten Verfassung zurückkehren. Mit grosser Freude wählte das Volk an der Landsgemeinde und an den darauf folgenden Kirchhören seine Beamten. Die Zeit der Helvetik hatte bewiesen, was der ehrwürdige Geschichtsschreiber unseres Kantons, J. E. Zellweger, 1831 sagte:

 

„Das ist geschichtlich wahr, dass nur Konföderationen die demokratische Freiheit besassen und die Einheit stets Aristokratie, Oligarchie oder Monarchie wurde“.

 

Lasst uns dies nie vergessen!

 

Wir wollen nun noch die aufgelaufenen Militärkosten der Jahre 1798 bis 1801 erwähnen. Demnach sind in diesem ausserordentlich bedrückenden Zeitraum für Speicher folgende Kosten entstanden:

                                          

Zeitraum          

Unkosten

Steuerfuss

Zahlungen

 

Gulden

Kreuzer

Kreuzer

Gulden

Kreuzer

Vom September 1798 bis 14. Februar 1799

5795

47

13

5408

49

Vom 14. Februar 1799 bis 12. Oktober 1799

2336

48

13

3954

10

Vom 12. Oktober 1799 bis 13. Januar 1800

7097

8

13

10854

30

Vom 13. Januar 1800 bis 17. April 1800

7498

4

13 ½

13615

46

Vom 17. April 1800 bis 15. Juli 1800

2568

56

13 ½

6139

10

Vom 15. Juli bis 1. November 1800

7747

37

13 ¾

10257

44

Vom 1. November 1800 bis 1. Mai 1801

2573

13

13 ¾

4790

4

Einquartierungsrückstände vom Oktober 1800

bis 20. Mai 1801

150

35

14

1430

20

 

Die Unkosten für die Gemeinde Speicher beliefen sich nach der Distriktsrechnung auf 35'748 Gulden 8 Kreuzer. An die Unkosten des Distrikts hatte Speicher 56'450 Gulden 32 Kreuzer zu bezahlen. Von Ende Mai 1801 bis März 1803 gab es noch verschiedene Unkostenrechnungen, wie z.B. die ausserordentliche Kriegssteuer für die helvetische Regierung im Dezember 1802. Die gemeinsam verrechnete Summe belief sich auf 300'000 Gulden, wovon Speicher gegen 67'000 Gulden tragen musste.

Um den damaligen Zustand besser darstellen zu können, folgt nun noch die ausführliche Zusammenstellung der Unkosten, welche Speicher vom 12. Oktober 1799 bis 12. Januar 1800 zu tragen hatte:

 

                              

Angekommen:  19. November 167 Mann

Abmarsch:  21. November

Aufenthalt:             3 Tage

Gulden 

Kreuzer

5 Offiziere à 1 Gulden 30 Kreuzer

22

30

10 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

22

30

152 Gemeine Soldaten à 40 Kreuzer

304

 

2 Pferde à 45 Kreuzer

4

30

Aufenthaltskosten

353

30

                                  

Angekommen:  22. November 137 Mann

Abmarsch:  29. November

Aufenthalt:        8 Tage 

Gulden 

Kreuzer

4 Oberoffiziere à 1 Gulden 30 Kreuzer

48

 

9 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

54

 

124 Gemeine Soldaten à 40 Kreuzer

661

20

2 Pferde à 45 Kreuzer

12

 

Aufenthaltskosten

775

20

                                              

Angekommen:  30. November 175 Mann

Abmarsch:  2. Dezember

Aufenthalt:             3 Tage

Gulden 

Kreuzer

5 Oberoffiziere à 1 Gulden 30 Kreuzer

22

30

12 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

27

 

158 Gemeine Soldaten à 40 Kreuzer

316

 

2 Pferde à 45 Kreuzer

4

30

Aufenthaltskosten

370

 

 

Angekommen:  2. Dezember 252 Mann

Abmarsch:  3. Dezember

Aufenthalt:             1 Tag

Gulden 

Kreuzer

7 Oberoffiziere à 1 Gulden 30 Kreuzer

10

30

18 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

13

30

227 Gemeine Soldaten à 40 Kreuzer

151

20

Aufenthaltskosten

175

20

 

Angekommen:  8. Dezember 45 Mann

Abmarsch:  11. Dezember

Aufenthalt:            4 Tage

Gulden 

Kreuzer

2 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

6

 

43 Gemeine Soldaten à 40 Kreuzer

114

40

Aufenthaltskosten

120

40

 

Angekommen:  12. Dezember 94 Mann

Abmarsch:  17. Dezember

Aufenthalt:             5 Tage

Gulden 

Kreuzer

2 Oberoffiziere à 1 Gulden 30 Kreuzer

15

 

6 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

22

30

86 Gemeine Soldaten à 40 Kreuzer

286

40

Aufenthaltskosten

324

10

 

Angekommen:  25. Dezember 95 Mann

Abmarsch:  26. Dezember

Aufenthalt:             1 Tag

Gulden 

Kreuzer

3 Oberoffiziere à 1 Gulden 30 Kreuzer

4

30

8 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

6

 

84 Gemeine Soldaten à 40 Kreuzer

56

 

Aufenthaltskosten

66

30

 

Angekommen:  27. November 89 Mann  

Abmarsch:  5. Januar

Aufenthalt:             10 Tage

Gulden 

Kreuzer

3 Oberoffiziere à 1 Gulden 30 Kreuzer

45

 

6 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

45

 

80 Gemeine Soldaten à 40 Kreuzer

533

 

3 Pferde à 45 Kreuzer

22

30

Aufenthaltskosten

645

30

                                                                      

Angekommen:  8. Januar 46 Mann

Abmarsch:  11. Januar

Aufenthalt:             3 Tage

Gulden 

Kreuzer

2 Oberoffiziere à 1 Gulden 30 Kreuzer

9

 

3 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

6

45

41 Gemeine Soldaten à 40 Kreuzer

82

 

2 Pferde à 45 Kreuzer

4

30

Aufenthaltskosten

102

15

 

Angekommen:  11. Januar 222 Mann

Abmarsch:  12. Januar

Aufenthalt:             1 Tag

Gulden 

Kreuzer

5 Oberoffiziere à 1 Gulden 30 Kreuzer

7

30

14 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

10

30

203 Gemeine Soldaten à 40 Kreuzer

135

20

6 Pferde à 45 Kreuzer

4

30

Aufenthaltskosten

157

50

                                                          

Angekommen:  29. Dezember 92 Mann

Abmarsch:  2. Januar

Aufenthalt:             5 Tage

Gulden 

Kreuzer

2 Oberoffiziere à 1 Gulden 30 Kreuzer

17

30

8 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

40

 

82 Gemeine Soldaten à 40 Kreuzer

341

40

92 Pferde à 45 Kreuzer

345

 

Aufenthaltskosten

744

10

 

Einzeln durchmarschiert und über Nacht geblieben:

Aufenthalt:          je  1 Tag

Gulden 

Kreuzer

44 Husaren und Chasseure à 50 Kreuzer

36

40

48 Pferde à 45 Kreuzer

36

 

152 Soldaten à 40 Kreuzer

101

20

3 Oberoffiziere à 1 Gulden 30 Kreuzer

4

30

10 Unteroffiziere à 45 Kreuzer

7

30

Aufenthaltskosten

186

 

 

Für Infrastruktur

Gulden 

Kreuzer

Für Quartiermeister 92 Tage à 1 Gulden 12 Kreuzer

110

24

Für die Wachstube im Schulhaus Moos, für Heizung und Kerzen

24

30

Aufenthaltskosten

134

54

 

Für Transport   

Gulden 

Kreuzer

38 Tage eine zweispännige Fuhre in den Park von Weil à 7 Gulden

226

 

58 Tage eine zweispännige Fuhre in den Park im Fricktal à 7 Gulden

406

 

72 Tage, per Tag 1 Pferd nach Zürich à 31 Gulden 30 Kreuzer

252

 

57 Tage, per Tag 1 Pferd, à 2 Gulden 45 Kreuzer

156

45

49 Tage, per Tag 1 Pferd à 2 Gulden

98

 

Transportkosten

1178

45

 

Für Brot           

Gulden 

Kreuzer

19. Oktober an Statthalter Spiess per Brotrequisition an bar

165

 

23. Oktober  dito

47

12

25. Oktober  dito

23

7

30. Oktober an Statthalter S. Heim per Requisition vom 29. Oktober

136

30

7. November an Statthalter S. Heim per Saldo

131

12

20. November an dito per Brotrequisition vom 16., 17. und 18. Okt.

104

 

Aufwand für Brot

507

1

 

Für Vieh und Pferdefutter          

Gulden 

Kreuzer

12. Oktober bis 10. Januar zusammen 10 Stck. für Requisition geliefert

535

 

Bis 12. Januar an Heu per Requisition geliefert: 207 Zentner und 74 Pfund à 2 Gulden 24 Kreuzer (samt Binden und Wägen)

498

36

16 Viertel Hafer für Offizierspferde à 1 Gulden 36 Kreuzer

25

38

11 Viertel Hafer à 1 Gulden 40 Kreuzer

18

20

50 Stück Tille (Bretter) à 48 Kreuzer

40

 

Dem Schmied für beschlagen der Pferde in Trogen und Speicher, 3 Mal

52

2

Gesamt

135

58

 

Verschiedene Ausgaben           

Gulden 

Kreuzer

Vom 12. Okt. – 12.Jan. für: Holz und Asche zum Waschen, Lohn fürs Waschen, Kerzen auf der Wachstube, Geleit für Ordonanzen, Geleit für Kompanien beim Ab- und Durchmarsch, Gänge nach St. Gallen, für Heuabwägen, versch. andere Kleinigkeiten laut Munizipalitätsbuch und Konto

119

4

Den 14. Februar bei der Distriktsrechnung in  Teufen an  3 Bürger  à 2 Gulden 45 Kreuzer

8

15

Den 21 Februar an 3 Bürger à 2 Gulden 45 Kreuzer

8

15

Bei Aufnahme selbiger Rechnung an 4 Bürger à 1 Gulden 30 Kreuzer

6

 

Bei der Distriktsrechnung in Gais an 3 Bürger à 2 Gulden 45 Kreuzer

8

15

Bei Aufnahme selbiger Rechung an 4 Bürger à 1 Gulden 30 Kreuzer

6

 

Bei Aufnahme jetziger Rechung 1 ½ Tage an 4 Bürger à 1 Gulden 30 Kreuzer

9

 

17. Januar bei der Distriktsrechnung in Teufen an 3 Bürger à 2 Gulden 45 Kreuzer

8

15

23. Januar oder heute an 3 Bürger à 2 Gulden 45 Kreuzer

8

15

Bei erster und zweiter Distriktsrechnung für den Konto, jeder 1 Gulden

2

 

Bei jetziger Rechnung 2 Konto gemacht, jeder 1 Gulden

2

 

Alle speziellen Ausgaben

66

15

 

Die gesamten Ausgaben beliefen sich somit auf  7097 Gulden 8 Kreuzer. Diese Zahlen waren bereits am 23. Januar 1800 ermittelt.