Obwohl die Gemeinde Speicher als solche nicht in
diesen Streit verwickelt war, so ist er doch erwähnenswert. Der Grund liegt
darin, dass der Zoll für Speicher als Nachbargemeinde von St. Gallen grosse Bedeutung
hatte, da viele mit der Stadt verkehren mussten und deshalb
Unannehmlichkeiten zu erdulden hatten. Wir haben schon erfahren, dass der
Zollstreit von 1732 der Grund zum betrübten Landhandel gewesen ist. Während
dieses Landhandels blieb aber der Zollstreit mit den St. Gallern unerledigt.
Ein weiterer Streit wegen eines Leinwandzolles konnte an einer am 25.Mai 1736
in St. Gallen - Bruggen durchgeführten Konferenz
wohl beigelegt werden, aber die übrigen Zolldifferenzen blieben unerörtert.
Da St. Gallen die übrigen
Zölle weiterhin einzog, gab es in unserem Kanton Unzufriedenheit, was
hauptsächlich auf den Transitzoll zurückzuführen war. Die Regierung wurde
deshalb immer wieder angerufen, Abhilfe zu schaffen. Diese forderte aber mehr
Geduld, da die Sache nicht so dringend sei und dass deswegen kein Streit
anfangen werden sollte.
1754 wurde vom Volk in Herisau endlich eine
ausserordentliche Kirchhöre wegen dieser
Angelegenheit verlangt. An dieser ging es dann sehr lebhaft zu und her. Die
Folge war, dass sich nun die Amts-,
Hauptleute und Räte endlich dazu bequemten, die Klagen von Knellwolf, Nänni, Hug und dem jungen Zölper durch
den Ratssubstituten Grob von der Kanzel verlesen zu lassen. Die Kirchhöre beschloss anschliessend, vier Gesandte
abzuordnen, um in dieser Sache die nötigen Vorstellungen zu machen. Sie
konnten bewirken, dass am 23.März 1755 in Bruggen
wiederum eine Konferenz stattfinden konnte. Weil aber die Stadt St. Gallen
von ihrem Begehren nicht abweichen wollte, sah sich die Regierung von Appenzell-Ausserrhoden
genötigt, ihr eidgenössisches Recht vorzuschlagen. Viele Leute in St. Gallen
fürchteten sich nämlich, dass man laut Rorschacher Vertrag nicht mehr vor
zwölf, sondern nur noch vor die vier löblichen, reformierten Orte treten
dürfe. An der Johanni-Tagsatzung 1755 wurden darum Anordnungen gefasst,
welche später von den Kanzeln verlesen wurden:
„Weil die St. Galler alte gesiegelte Briefe und
Dokumente aufweisen können, dass sie des Zolles halber rechtmässig Anspruch
haben, so sollen
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1.
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Die Appenzeller
den Transitzoll bezahlen, nämlich, wenn ein Wagen mit 4 oder mehr Pferden
bespannt ist, soll er für ein Lastwagen passieren und 15 Kreuzer Zoll
bezahlen, wenn aber einer mit weniger als 4 Pferden bespannt ist, sollen sie
von jedem Pferd nur 3 Kreuzer bezahlen
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Man gab sich mit diesem Urteil zufrieden und die
Regierung gebot den Landleuten, sich „des Schmützen,
Schmähens und Trätzelns“ zu enthalten.
Gleichwohl gab es hie und da noch Reibungen. So kam Konrad Schläpfer von Speicher mit einem mit Waren beladenen
Pferd nach St. Gallen, wo man ihm den Groschen-Zoll nicht abnehmen wollte,
sondern den Zoll von der Ware forderte, so dass sich dieser auf etwa 20
Batzen belaufen hätte. Als Schläpfer sich weigerte,
diesen Zoll zu bezahlen, nahmen sie sein Pferd in Arrest. Er begab sich
schnell zu Landammann Zürcher nach Teufen und beklagte sich bei ihm über das
Vorgefallene. Dieser sagte, er hätte nur einen Groschen zu bezahlen und
verwies ihn an den Bürgermeister Bernet in St.
Gallen. Hier wurde die Ansicht des Landammanns als rechtmässig erkannt und
sofort angeordnet, „das Pferd solle dem Schläpfer
wieder zugestellt werden“.
Ein anderer Speicherer kam nach St. Gallen, als eben ein Appenzeller
Knabe den gesetzlichen Zoll von 1 Kreuzer für ein Kalb entrichten sollte,
welches er einem St. Galler Metzger bringen musste. Der Knabe gab vor, dass
er kein Geld bei sich hätte. Wie nun der Zolleinnehmer und der Knabe so miteinander
im Wortwechsel waren, fragte der Speicherer den
Knaben, ob das Kalb bezahlt sei. Als dieser bejahte, gab er ihm den Rat: „Geh
du nach Haus, der Metzger wird schon sehen, wie er sein Kalb bekommt“.
Darüber erbittert, schlugen ihn die Umstehenden so
arg, dass man zuerst an seiner Gesundheit zweifeln musste.
Dieser Vorfall hatte einzelne aus dem Volk in Rage gebracht. Es gab auch hin und
wieder Landsleute, welche
viele Unwahrheiten über obrigkeitliche Personen ausstreuten und den oben
berührten Zollstreit noch mehr aufzubauschen
versuchten. Als aber die Regierung am 5. Sept. 1756 diese Anstifter einkerkerte und durch den Henker
abstrafen liess, wurde es still und ruhig.
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