Landhandel oder der Harten und Linden Streit

 

Hier leiten wir nun zum Jahr 1732 über, in welchem der betrübte Landhandel ausbrach. Schon im vorherigen Abschnitt haben wir den Rorschacher Frieden erwähnt, welcher auf Grund des Toggenburgerkrieges geschlossen wurde. Diesem hatte unsere Regierung zugestimmt, ohne vorher die Bewilligung der Landsgemeinde einzuholen. Schon an der Landsgemeinde von 1715 brachte deshalb Standesreuter Jos Scheuss von Herisau den Rorschacher Frieden zur Sprache, ohne sich aber vorher beim Grossen Rat gemeldet zu haben. Dieser Vorstoss löste einen riesigen Tumult aus. Die Regierung verliess deswegen den Stuhl, um sich auf dem Rathaus neu zu beraten. Für diese Zeit wurde Seckelmeister Zellweger die Leitung der Landsgemeinde übertragen, welcher sich gegen 5 Uhr Abends endlich durch folgendes Mehr aus der Klemme helfen konnte:

„ Wem’s wohl gfallt, dass man bei Gottes heiligem Wort, bei alten und neuen Testament, bei den alten Freiheiten und Gerechtigkeiten und beim alten Landbuche verbleiben wolle, der hebe seine Hand auf!“

Das Mehr war einstimmig, die Landsgemeinde nun halb geschlossen. Scheuss und seine Anhänger wurden hierauf nach der ganzen Strenge des eben wieder angenommenen Landbuches abgestraft. Es war nämlich niemandem erlaubt, auf den Stuhl zu treten, bevor er beim Grossen Rat um Bewilligung nachgesucht hatte.

Alles blieb nun ruhig bis ins Jahr 1732. In diesem Jahr kam unser Land mit der Stadt St. Gallen wegen eines neu errichteten Zolles in Streit. Die Stadt schlug den 83. Artikel des Rorschacher Friedens gemäss Schiedsrichter vor. Landammann Wetter aber erklärte, der Rorschacher Frieden gehe unser Land nichts an, weil er von keiner Landsgemeinde angenommen worden sei.

Nun erwachte im Land, besonders aber hinter der Sitter, der Unmut. Was folgte, war ein Schmähen und Schänden über lebende und tote Häupter des Landes. Man klagte, dass mit dem Vertrag zuviel Rechte des Landes weggeworfen wurden. Aufgrund dieser Vorwürfe wurde von einem ausserordentlichen Landrat in Trogen ein Mandat erlassen, worin sich die Regierung rechtfertigen wollte. Dies war aber umsonst, denn die Gemeinden hinter der Sitter wollten nun einmal vom Artikel 83 nichts wissen. Es entstanden zwei Parteien, wobei die eine für den Rorschacher Frieden und die andere dagegen war. Die Befürworter wurden in der Folge „die Linden“, die Gegner „die Harten“ genannt. Eine unparteiische Versammlung, von allen Gemeinden besucht, sollte diesem Unheil ein Ende bereiten. Weil diese Sitzung in Speicher gehalten wurde und weil sie von der Gesinnung der einzelnen Gemeinden ein deutliches Bild abgibt, werden wir etwas ausführlicher darüber schreiben.

Die Zusammenkunft fand am  9. Tag des Weinmonats 1732 im Wirtshaus „zum Herbrig“ statt. Alle Gemeinden schickten ihre Abgeordneten. Zum Präsidenten der Versammlung wurde Hauptmann Hans Enz aus Hundwil gewählt. Folgendes wurde verhandelt:

 

1.

Man will die Frage nicht den Rhoden, sondern den Sätzen nach halten.

2.

Jedem soll die Verschwiegenheit laut Ratspflicht und altem Landbuch auferlegt sein.

3.

Man will die Bauersame alle miteinander einstehen lassen, zu Fried, Liebe, Einigkeit, Stille und Geduld ermahnen, ihnen den eidgenössischen Bund, den Rorschacher Frieden, die Grossratserkenntnisse von 1714, das Mandat von 1715, die im vergangenen Juli von einem doppelt grossen Landrat ergangene Erkenntnis und andere dienliche Schriften vorlesen und dann sämtlich sie wieder ausstehen lassen.

4.

Liess man von jeder Gemeinde zwei Abgeordnete von der Bauernsame allein einstehen und brachte ihr Anbringen auf Papier.

 

Aus diesen aufgenommenen Volkswünschen ergab sich folgendes Resultat: Die Deputierten aller Gemeinden hinter der Sitter, ausser Teufen und Bühler, sprachen im wesentlichen das Begehren aus, „ bei den alten Freiheiten, Rechten und Gerechtigkeiten, wie bei dem Bund von 1513 und den alten Konferenzverträgen vor dem Krieg, verbleiben zu können, wollen von dem Rorschacher Frieden nichts wissen und verlangen, dass er an die Landsgemeinde gebracht werde.“

Das Letztere verlangen auch die Vertreter von Wald und Rehetobel. Sie forderten zudem eine Untersuchung und Rehetobel wollte auch noch wissen, wer der Autor von der Widerlegung des obrigkeitlichen Memorials sei. Dies war auch der Wunsch der Volksdeputierten von Trogen, Grub und Heiden. Im Weiteren verlangten sie mit  Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reute und Gais eine Untersuchung darüber, wer das ganze verursacht habe. Man wollte dem Schuldigen den verdienten Lohn geben, wobei jedoch die meisten mit den Abgeordneten aus Speicher die Ansicht oder wenigstens die Erwartung teilten, dass die Regierung keinen Fehler begangen hätte. Die Deputierten von Grub und Heiden fügten diesem noch bei, dass sie keine Landsgemeinde über diese Sache wünschten. Hierauf bestimmte der Landrat:

 

1.

Dem Herrn Dr. Zellweger wird der Widerlegungsbrief zugestellt

2.

Die Siegel und Briefe, so weit vorhanden, werden eingefordert.

3.

Jeder Gemeinde wird das was sie vorgebracht hatte wieder vorgelesen und sie wird dann befragt, ob es in ihrem Sinne aufgeschrieben wurde, welches sie dann bestätigen muss.

4.

Auf die Klage des Landschreibers Konrad Holderegger hin, der wegen der über ihn verlautenden Reden, er hätte die im vergangenen Juli von einem doppelt grossen Landrat erlassenen Mandate nicht für alle Gemeinden gleich ausgefertigt und geschrieben, speziell für diejenigen hinter der Sitter, waren die nach laut grossem Ratserkenntnis mitgebrachten Mandate von einer löblichen Kommission gegen einander abgelesen, verglichen und gleichlautend befunden worden. Darauf wurde anerkannt, dass des Landschreibers als auch des Landweibels Arbeit, welchem sogar vorgeworfen wurde, die falschen Briefe hingetragen zu haben, ohne Mangel waren und welches hier von Meister Heinrich Leuchen zu Papier gebracht wird:

„Wegen des Landscheibers, dass er soll die Mandate nicht gleich geschrieben haben, auch der Hr. Landweibel unrecht ausgefertigt haben. Die H. ihnen beiden gut Schutz und Schirm versprochen und diejenigen, welche sie falsch angeredet, mögen sie aufsuchen, damit sie ihnen entsprochen.“

 

Am Dienstag, dem 10. Oktober, wurden die Geschäfte wieder fortgesetzt. Hinter der Sitter wurden fast alle Bauern nach ihrer Meinung befragt. Ihr Begehren lässt sich in Kürze so ausdrücken:

-          Man soll ihnen eine Landsgemeinde zugestehen.

-          Der unparteiische Rat soll nicht befugt sein, ein Urteil zu sprechen, sondern er soll nur die Untersuchung durchführen.

-          Den Autor der Widerlegung geben sie nicht bekannt, dazu sei immer noch Zeit. Sie, die Bauern, hätten eine solche Widerlegung gewünscht und stehen alle für einen und einer für alle.

Nachdem die Bauern wieder abgetreten waren, wurde vom Rat:

 

1.

An die Herren von hinter der Sitter in aller Freundschaft begehrt, den Autor der Widerlegung bekannt zu geben und zwar darum, weil man hier den Autor des Memorials offenbart und beschlossen habe:

2.

Dass man die noch vorhandene abgeordnete Bauersame einiger Gemeinden vor der Sitter auch wieder einstehen lassen und vernehmen wolle, so wie dies mit denen hinter der Sitter ebenfalls geschehen sei.

 

Darauf hin nahm Präsident Hans Enz einen Ausstand. Die übrigen Sätze von hinter der Sitter folgten ihm und liefen also auseinander. Nach dieser wunderlichen Aufführung entschlossen sich die Herren Sätze von vor der Sitter, sich in Gottes Namen wieder zu setzen. Sie wollten einen Ratschlag abfassen, was in der Sache weiter zu tun sei. Hauptmann Ulrich Locher von Trogen wurde einstimmig zum neuen Präsidenten gewählt.

Es wurde nun diskutiert, aus welchen Gründen wohl die Herren von hinter der Sitter weggelaufen seien. Es sollte jeder in sich gehen und gewissenhaft seine Meinung suchen und offenbaren. Auf die Frage: „Ob er nicht wisse, weshalb der Autor der Widerlegung sich wegbegeben habe“, musste dann jeder eine Antwort geben. Es wurde beschlossen, in einem Schreiben festzuhalten, was man den Kirchhören von dieser Angelegenheit berichten würde.

Folgende Anträge gingen ein:

 

1.

vorbringen, dass man mit der Untersuchung einen guten Anfang gemacht habe

2.

Aus welchen Ursachen die Herren hinter der Sitter der Untersuchung ausgewichen sind

3.

Dass man gut einhellig gefunden habe, keine spezielle Landsgemeinde zu halten

4.

Die noch vorhandene Bauersame oder Deputierten hielten um Erlaubnis an, ihnen einen nochmaligen Einstand zu gestatten, und brachten vor:

„Dass sie keine Landsgemeinde halten wollen und sie darauf bestehen, dass die Untersuchung ihren Fortgang habe, dass auch Mittel und Wege gesucht werden, wie man die Herren Sätze wieder zusammenbringen könnte.“

 

Damit aber die Sache nicht im Status Quo liegen blieb, wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:

„Dass Meister Heinrich Leuch und Konrad Graf nach Herisau geordnet seien und dem Hr. Landammann Wetter und übrigen Herren daselbst, fürbringen, dass man eine unparteiische Untersuchung fortzusetzen gesinnet sei, laut grosser Ratserkenntnis von 2 Sätzen. Dass den weggelaufenen Herren Sätzen mit Ernst solle befohlen werden, dass sie Kraft aufhabenden Pflichten wieder im Speicher als dem unparteiischen Ort erscheinen und künftigen Freitag wieder zusammen kommen, sofern aber wegen Kürze der Zeit es ausschlagen würde, künftigen Montag darauf ernamset sein.“

 

Am Freitag und Samstag, den 13. und 14. Oktober 1732, wurde die Untersuchung von Seite des unparteiischen Rates fortgesetzt. Es waren aber nur die Abgeordneten der Gemeinden vor der Sitter und einzelne aus Teufen anwesend. Teufen und die Gemeinden hinter der Sitter boykottierten ansonsten die Versammlung. Hr. Ulrich Locher führte den Vorsitz. Die Verhandlungen waren:

 

1.

Haben die 2 nach Herisau abgeordneten Herren Heinrich Leuch und Konrad Graf ihres Verrichtens Relation abgestattet

2.

Wurde für gut angesehen, beide Memorial gegen einander zu untersuchen

3.

Beide Herren Statthalter und Landammann, auch Hr. Dr. Zellweger um die begehrten Brief und Siegel zu befragen und bei Treuen und Ehren ihren aufgetragenen Eidespflichten auszufordern

 

Diese Punkte wurden den Kirchhören vorgetragen. Einseitig gestimmte Grossräte führten die Trennung immer näher. Die Misshandlungen, welche die Freunde des Rorschacher Friedens an der Jahresrechnung in Herisau am 13. Nov. 1732 vom herbeigeströmten Volk erlitten hatten, erhitzten die Gemüter noch mehr. Die Landsgemeinde am 20. November in Teufen, ebenfalls von jenem rohen Volkshaufen erzwungen, führte die völlige Trennung herbei. Der 83. Artikel wurde verworfen, die Freunde desselben im Rate entlassen und durch Gegner ersetzt. Die Anhänger der alten Regierung wollten aber die Verhandlungen jener Landsgemeinde und das neue Regiment nicht anerkennen. Das alte Recht sollte gelten, da es an der ordentlichen Landsgemeinde 1732 in Trogen wieder für  weiteres ein Jahr angenommen worden war.

So hatten wir nun zwei Regierungen, gerade so, wie einst die Christenheit drei Päpste hatte. Keine dieser zwei Regierungen wollte die andere als die rechtmässige anerkennen. Die Bewohner von Speicher, bis auf etwa 40 Personen, gehörten mit den meisten Gemeinden vor der Sitter zur „Linden“ Partei. Diese 40 Mitglieder der„Harten“ Partei erstatteten ihren Freunden hinter der Sitter immer wieder Nachricht von dem, was hier geschah.

Nur dadurch, dass die alte Regierung das kleine Landsiegel, welches sie immer noch in den Händen hatte, an den neuen Statthalter abgab, konnte der Ausbruch des Bürgerkrieges verhindert werden. Aber schon am 28.12.1732 standen sich die zwei Parteien gegenüber, wobei sich die grosse (die „Harten“) in Teufen und die kleinere (die „Linden“) in Trogen postierten. Durch Sturmglocken, welche in Trogen, Speicher, Rehetobel und in allen äusseren Gemeinden, Wald ausgenommen, läuteten, wurden etwa 4000 Mann zusammengerufen. Um die Ruhe wieder herzustellen fand am 15. Januar 1733 in  Frauenfeld eine eidgenössische Konferenz statt. Diese Versammlung neigte sich aber eher zur „Linden“ Partei hin, was die „Harten“ nicht akzeptieren konnten. Sie lehnten auswärtigen Rat ab und wollten lieber selbst in Trogen Rat halten und die neue Regierung mit Gewalt einsetzen. Daraufhin nahm Trogen 300 Mann Besatzung auf, um sich gegen einen Überfall zu schützen.

Nun kamen eidgenössischen Ermittler in unser Land, sahen sich aber in einem Gewühl von 4000 - 5000 Mann gezwungen, die „Linden“ zu ermahnen und die Teufener Landsgemeinde anzuerkennen. Wenn aus diesem Grunde auch der Mut der „Linden“ bedeutend kleiner wurde, ganz verschwunden war er deshalb noch nicht.

Eine hitzige Schlägerei in Gais am 5. März 1733, wo die „Harten“, verstärkt durch Hilfe aus Bühler und Teufen, den Sieg davon trugen, hätte Veranlassung zu einem heftigen Kampf sein können. Auf den Hilferuf aus Gais hatten die Sturmglocken in Trogen und Speicher, sowie auch in den äusseren Gemeinden, die Mannschaft unter die Waffen gerufen. Etwa 4000 Mann standen in Trogen bereit. Unter der Leitung von Hauptmann Jakob Baumgartner und Pfarrer Gabriel Walser postierten sich die Speicherer im Almenweg. Die Kirchenglocken riefen nicht mehr zum Gottesdienst, sondern nur noch zum Kampf. Ein alter verstorbener Mann wurde deshalb ohne Geläut bestattet und von den Männern mit Ober- und Untergewehr zur Ruhestätte begleitet. In Teufen waren nun auch die „Harten“ mit 5000 Mann und klingendem Spiel eingezogen. Grösstes Unglück sollte über das Vaterland hereinbrechen, Bürgerblut musste fliessen: da gab es Gott, dass die Gefühle des Parteihasses der Liebe für das Vaterland wichen. Diese Vaterlandsliebe schien wieder neu aufzuleben und beide Teile einigten sich daraufhin:

 

1.

Jede Partei soll nach Hause zurückkehren und die Waffen ablegen

2.

Bis zur ordentlichen Landsgemeinde soll der „Status Quo“ belassen werden. Was dann dort beschlossen werde, soll gelten

 

Die folgende Landsgemeinde fiel zugunsten der „Harten“ aus. Was diese schon in Teufen beschlossen hatten, wurde nun auch in Trogen bestätigt. Die Stellen wurden neu mit „Harten“ besetzt.  Strafbare Handlungen, welche seit der Teufener Landsgemeinde vorgekommen waren, wurden dem Richter zur Verurteilung übergeben. Die „Linden“ spürten nun, dass die Gegenpartei die Oberhand gewonnen hatte. Strafgerichte, welche von 10 Pfennig bis auf 200 Dublonen büssten, folgten auf Strafgerichte. Die Landsgemeinde von 1734 schloss sogar 8 Herren von der „linden“ Partei lebenslänglich von Räten und Gerichten aus, darunter befand sich auch Hauptmann Jakob Baumgartner aus Speicher.

Folgende Straffälle mit Bewohnern aus Speicher sind bekannt:

Im Oktober 1733 klagten Jakob und Bartholome Kellenberger mit Hilfe von Johannes Walser gegen die Vorgesetzten und den Pfarrer von Speicher, dass sie wegen des leidigen Landhandels ihre Gemeinde nicht mehr besuchen dürften. Sie hätten dadurch grossen Schaden erlitten und die Vorsteher, die solches hätten verhindern können, hätten dies geschehen lassen. Der Richterspruch lautete: „Die Herren Vorgesetzten nebst dem Hrn. Pfarrer Walser haben 8 Gulden Kommissionskosten zu erstatten und werden verpflichtet, den Gebrüdern  Kellenberger 40 Gulden an Kosten und Schaden zu bezahlen“.

Am 24. Januar 1734 wurde Meister Johannes Krüsi verurteilt, weil er Freunden den 83. Artikel gelobt hatte, „welchermassen grosse Unfugen daraus erfolgen können“. Er wurde mit 15 Pfennig in den Landseckel gebüsst und wenn er mehr solche Sachen reden werde, würde er in Gefangenschaft genommen. Krüsi entfernte sich deshalb für einige Zeit. Meister Johannes Krüsi wurde am 14. August 1735 abermals vorgeladen, weil er sich entfernt hatte und gesagt hätte, „ was man in der Hitze schmiede, gebe gern “Grüben““. Sein Strafurteil lautete nun: „Demnach Johannes Krüsi wegen Ungehorsam gegen eine hohe Landesobrigkeit, indem er zitiert worden und sich Landesflüchtig gemacht, zumal, da er Pfarrer Zuberbühler Beistand gewesen, mithin aber dem Bartholomäus Zuberbühler bewilliget worden einen zu nehmen, als soll selbiges eingestellt sein, nun aber wegen Ungehorsam und Ausweichung soll Krüsi um 6 Pfennig gestraft, aber dafür als Beistand entlassen sein“.

Am 1. - 3. Juli 1734 wurde abermals eine Untersuchung wegen des Sturmläutens gehalten. Es konnte aber nicht herausgefunden werden, wer geläutet hatte. Speicher wurde für dieses Sturmläuten mit 8 Dublonen bestraft.

Am 15. Juli 1734 wurde der ledige Hänis Hansen Härich, Heinrich Rechsteiner, ein alberner Mensch, mit 71/2 Pfennig gebüsst. Er hatte verlauten lassen, man müsse den Rorschacher Frieden haben und wenn man daran „verworgen“ müsste. Ihm wurde mitgeteilt, wenn nicht sein Unverstand mildernd gewirkt hätte, wäre er mit einer grösseren Busse oder mit Gefangenschaft bestraft worden

Solch strenge Gerechtigkeit übte nun die neue Regierung an ihrer Gegenpartei aus. Laut Gemeinderechnung von 1733 hatte Speicher wegen des unsäglichen Landhandels Kriegsunkosten von 163 Gulden 50 Kreuzer zu tragen.