Landhandel oder der Harten und Linden Streit
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Hier leiten wir nun zum Jahr
1732 über, in welchem der betrübte Landhandel ausbrach. Schon im
vorherigen Abschnitt haben wir den Rorschacher Frieden erwähnt, welcher auf Grund
des Toggenburgerkrieges geschlossen wurde. Diesem hatte unsere Regierung
zugestimmt, ohne vorher die Bewilligung der Landsgemeinde einzuholen. Schon an der
Landsgemeinde von 1715 brachte deshalb Standesreuter Jos Scheuss von Herisau
den Rorschacher Frieden zur Sprache, ohne sich aber vorher beim Grossen Rat
gemeldet zu haben. Dieser Vorstoss löste einen riesigen Tumult aus. Die Regierung verliess
deswegen den Stuhl, um sich auf dem Rathaus neu zu beraten. Für diese Zeit
wurde Seckelmeister Zellweger die Leitung der Landsgemeinde übertragen,
welcher sich gegen 5 Uhr Abends endlich durch folgendes Mehr aus der Klemme
helfen konnte:
„ Wem’s wohl
gfallt, dass man bei Gottes heiligem Wort, bei alten und neuen Testament, bei
den alten Freiheiten und Gerechtigkeiten und beim alten Landbuche verbleiben
wolle, der hebe seine Hand auf!“
Das Mehr war einstimmig, die Landsgemeinde nun halb
geschlossen. Scheuss und seine Anhänger wurden hierauf nach der ganzen
Strenge des eben wieder angenommenen Landbuches abgestraft. Es war nämlich
niemandem erlaubt, auf den Stuhl zu treten, bevor er beim Grossen Rat um
Bewilligung nachgesucht hatte.
Alles blieb nun ruhig bis ins Jahr 1732. In diesem
Jahr kam unser Land mit der Stadt St. Gallen wegen eines neu errichteten
Zolles in Streit. Die Stadt schlug den 83. Artikel des Rorschacher Friedens
gemäss Schiedsrichter vor. Landammann Wetter aber erklärte, der Rorschacher
Frieden gehe unser Land nichts an, weil er von keiner Landsgemeinde
angenommen worden sei.
Nun erwachte im Land,
besonders aber hinter der Sitter, der Unmut. Was folgte, war ein Schmähen und
Schänden über lebende und tote Häupter des Landes. Man klagte, dass mit dem
Vertrag zuviel Rechte des Landes weggeworfen wurden. Aufgrund dieser Vorwürfe
wurde von einem ausserordentlichen Landrat in Trogen ein Mandat erlassen,
worin sich die Regierung rechtfertigen wollte. Dies war aber
umsonst, denn die Gemeinden hinter der Sitter
wollten nun einmal vom Artikel 83 nichts wissen. Es entstanden zwei Parteien,
wobei die eine für den Rorschacher Frieden und die andere dagegen war. Die Befürworter
wurden in der Folge „die Linden“, die Gegner „die Harten“ genannt. Eine
unparteiische Versammlung, von allen Gemeinden besucht, sollte diesem Unheil
ein Ende bereiten. Weil diese Sitzung in Speicher gehalten wurde und weil sie
von der Gesinnung der einzelnen Gemeinden ein deutliches Bild abgibt, werden
wir etwas ausführlicher darüber schreiben.
Die Zusammenkunft fand
am 9. Tag des Weinmonats 1732 im
Wirtshaus „zum Herbrig“ statt. Alle Gemeinden schickten ihre Abgeordneten.
Zum Präsidenten der Versammlung wurde Hauptmann Hans Enz aus Hundwil gewählt.
Folgendes wurde verhandelt:
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1.
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Man will die
Frage nicht den Rhoden, sondern den Sätzen nach halten.
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2.
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Jedem soll die
Verschwiegenheit laut Ratspflicht und altem Landbuch auferlegt sein.
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3.
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Man will die
Bauersame alle miteinander einstehen lassen, zu Fried, Liebe, Einigkeit,
Stille und Geduld ermahnen, ihnen den eidgenössischen Bund, den Rorschacher Frieden,
die Grossratserkenntnisse von 1714, das Mandat von 1715, die im vergangenen
Juli von einem doppelt grossen Landrat ergangene Erkenntnis und andere
dienliche Schriften vorlesen und dann sämtlich sie wieder ausstehen lassen.
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4.
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Liess man von
jeder Gemeinde zwei Abgeordnete von der Bauernsame
allein einstehen und brachte ihr Anbringen auf Papier.
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Aus diesen aufgenommenen Volkswünschen ergab sich
folgendes Resultat: Die Deputierten aller Gemeinden hinter der Sitter, ausser
Teufen und Bühler, sprachen im wesentlichen das Begehren aus, „ bei den
alten Freiheiten, Rechten und Gerechtigkeiten, wie bei dem Bund von 1513 und
den alten Konferenzverträgen vor dem Krieg, verbleiben zu können, wollen von
dem Rorschacher Frieden nichts wissen und verlangen, dass er an die Landsgemeinde
gebracht werde.“
Das Letztere verlangen auch die Vertreter von Wald
und Rehetobel. Sie forderten zudem eine Untersuchung und Rehetobel wollte
auch noch wissen, wer der Autor von der Widerlegung des obrigkeitlichen
Memorials sei. Dies war auch der Wunsch der Volksdeputierten von Trogen, Grub
und Heiden. Im Weiteren verlangten sie mit
Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reute und Gais eine Untersuchung
darüber, wer das ganze verursacht habe. Man wollte dem Schuldigen den
verdienten Lohn geben, wobei jedoch die meisten mit den Abgeordneten aus
Speicher die Ansicht oder wenigstens die Erwartung teilten, dass die
Regierung keinen Fehler begangen hätte. Die Deputierten von Grub und Heiden
fügten diesem noch bei, dass sie keine Landsgemeinde über diese Sache
wünschten. Hierauf bestimmte der Landrat:
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1.
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Dem Herrn Dr.
Zellweger wird der Widerlegungsbrief zugestellt
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2.
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Die Siegel und
Briefe, so weit vorhanden, werden eingefordert.
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3.
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Jeder Gemeinde
wird das was sie vorgebracht hatte wieder vorgelesen und sie wird dann
befragt, ob es in ihrem Sinne aufgeschrieben wurde, welches sie dann
bestätigen muss.
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4.
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Auf die Klage des
Landschreibers Konrad Holderegger hin, der wegen der über ihn verlautenden
Reden, er hätte die im vergangenen Juli von einem doppelt grossen Landrat
erlassenen Mandate nicht für alle Gemeinden gleich ausgefertigt und
geschrieben, speziell für diejenigen hinter der Sitter, waren die nach laut
grossem Ratserkenntnis mitgebrachten Mandate von einer löblichen Kommission
gegen einander abgelesen, verglichen und gleichlautend befunden worden.
Darauf wurde anerkannt, dass des Landschreibers als auch des Landweibels
Arbeit, welchem sogar vorgeworfen wurde, die falschen Briefe hingetragen zu
haben, ohne Mangel waren und welches hier von Meister Heinrich Leuchen zu
Papier gebracht wird:
„Wegen des
Landscheibers, dass er soll die Mandate nicht gleich geschrieben haben, auch
der Hr. Landweibel unrecht ausgefertigt haben. Die H. ihnen beiden gut Schutz
und Schirm versprochen und diejenigen, welche sie falsch angeredet, mögen sie
aufsuchen, damit sie ihnen entsprochen.“
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Am Dienstag, dem
10. Oktober, wurden die Geschäfte wieder fortgesetzt. Hinter der Sitter wurden fast alle Bauern nach ihrer Meinung
befragt. Ihr Begehren lässt sich in Kürze so ausdrücken:
-
Man soll ihnen eine Landsgemeinde
zugestehen.
-
Der unparteiische Rat soll nicht befugt
sein, ein Urteil zu sprechen, sondern er soll nur die Untersuchung
durchführen.
-
Den Autor der Widerlegung geben sie nicht
bekannt, dazu sei immer noch Zeit. Sie, die Bauern, hätten eine solche
Widerlegung gewünscht und stehen alle für einen und einer für alle.
Nachdem die
Bauern wieder abgetreten waren, wurde vom Rat:
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1.
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An die Herren von
hinter der Sitter in aller Freundschaft begehrt, den Autor der Widerlegung
bekannt zu geben und zwar darum, weil man hier den Autor des Memorials
offenbart und beschlossen habe:
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2.
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Dass man die noch
vorhandene abgeordnete Bauersame einiger Gemeinden vor der Sitter auch wieder
einstehen lassen und vernehmen wolle, so wie dies mit denen hinter der Sitter
ebenfalls geschehen sei.
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Darauf hin nahm Präsident
Hans Enz einen Ausstand. Die übrigen Sätze von hinter der
Sitter folgten ihm und liefen also auseinander. Nach dieser wunderlichen
Aufführung entschlossen sich die Herren Sätze von vor der
Sitter, sich in Gottes Namen wieder zu setzen. Sie wollten einen
Ratschlag abfassen, was in der Sache weiter zu tun sei. Hauptmann Ulrich
Locher von Trogen wurde einstimmig zum neuen Präsidenten gewählt.
Es wurde nun diskutiert, aus welchen Gründen wohl die
Herren von hinter der Sitter weggelaufen seien. Es
sollte jeder in sich gehen und gewissenhaft seine Meinung suchen und
offenbaren. Auf die Frage: „Ob er nicht wisse, weshalb der Autor der
Widerlegung sich wegbegeben habe“, musste dann jeder eine Antwort geben. Es
wurde beschlossen, in einem Schreiben festzuhalten, was man den Kirchhören von dieser Angelegenheit berichten würde.
Folgende Anträge gingen ein:
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1.
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vorbringen, dass
man mit der Untersuchung einen guten Anfang gemacht habe
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2.
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Aus welchen
Ursachen die Herren hinter der Sitter der Untersuchung ausgewichen sind
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3.
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Dass man gut
einhellig gefunden habe, keine spezielle Landsgemeinde zu halten
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4.
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Die noch
vorhandene Bauersame oder Deputierten hielten um Erlaubnis an, ihnen einen
nochmaligen Einstand zu gestatten, und brachten vor:
„Dass
sie keine Landsgemeinde halten wollen und sie darauf bestehen, dass die
Untersuchung ihren Fortgang habe, dass auch Mittel und Wege gesucht werden,
wie man die Herren Sätze wieder zusammenbringen könnte.“
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Damit aber die Sache nicht im Status Quo liegen
blieb, wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
„Dass Meister Heinrich Leuch und Konrad Graf nach
Herisau geordnet seien und dem Hr. Landammann Wetter und übrigen Herren
daselbst, fürbringen, dass man eine unparteiische Untersuchung fortzusetzen
gesinnet sei, laut grosser Ratserkenntnis von 2 Sätzen. Dass den
weggelaufenen Herren Sätzen mit Ernst solle befohlen werden, dass sie Kraft
aufhabenden Pflichten wieder im Speicher als dem unparteiischen Ort
erscheinen und künftigen Freitag wieder zusammen kommen, sofern aber wegen
Kürze der Zeit es ausschlagen würde, künftigen Montag darauf ernamset sein.“
Am Freitag und Samstag, den 13. und 14. Oktober 1732,
wurde die Untersuchung von Seite des unparteiischen Rates fortgesetzt. Es
waren aber nur die Abgeordneten der Gemeinden vor der Sitter und einzelne aus
Teufen anwesend. Teufen und die Gemeinden hinter der
Sitter boykottierten ansonsten die Versammlung. Hr. Ulrich Locher führte den
Vorsitz. Die Verhandlungen waren:
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1.
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Haben die 2 nach
Herisau abgeordneten Herren Heinrich Leuch und Konrad Graf ihres Verrichtens
Relation abgestattet
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2.
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Wurde für gut
angesehen, beide Memorial gegen einander zu untersuchen
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3.
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Beide Herren
Statthalter und Landammann, auch Hr. Dr. Zellweger um die begehrten Brief und
Siegel zu befragen und bei Treuen und Ehren ihren aufgetragenen
Eidespflichten auszufordern
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Diese Punkte wurden den
Kirchhören vorgetragen. Einseitig gestimmte Grossräte führten die Trennung
immer näher. Die Misshandlungen, welche die Freunde des Rorschacher Friedens
an der Jahresrechnung in Herisau am 13. Nov. 1732 vom herbeigeströmten Volk
erlitten hatten, erhitzten die Gemüter noch mehr. Die Landsgemeinde am 20.
November in Teufen, ebenfalls von jenem rohen Volkshaufen erzwungen, führte
die völlige Trennung herbei. Der 83. Artikel wurde verworfen, die Freunde
desselben im Rate entlassen und durch Gegner ersetzt. Die Anhänger der alten
Regierung wollten aber die Verhandlungen jener Landsgemeinde und das neue
Regiment nicht anerkennen. Das alte Recht sollte gelten, da es an der
ordentlichen Landsgemeinde 1732 in Trogen wieder für weiteres ein Jahr angenommen worden war.
So hatten wir nun zwei Regierungen, gerade so, wie
einst die Christenheit drei Päpste hatte. Keine dieser zwei Regierungen
wollte die andere als die rechtmässige anerkennen. Die Bewohner von Speicher,
bis auf etwa 40 Personen, gehörten mit den meisten Gemeinden vor der Sitter zur „Linden“ Partei. Diese 40 Mitglieder
der„Harten“ Partei erstatteten ihren Freunden hinter der
Sitter immer wieder Nachricht von dem, was hier geschah.
Nur dadurch, dass die alte Regierung
das kleine Landsiegel, welches sie immer noch in den Händen hatte, an den
neuen Statthalter abgab, konnte der Ausbruch des Bürgerkrieges verhindert
werden. Aber schon am 28.12.1732 standen sich die zwei Parteien gegenüber,
wobei sich die grosse (die „Harten“) in Teufen und die kleinere (die
„Linden“) in Trogen postierten. Durch Sturmglocken, welche in Trogen, Speicher,
Rehetobel und in allen äusseren Gemeinden, Wald ausgenommen, läuteten, wurden
etwa 4000 Mann zusammengerufen. Um die Ruhe wieder herzustellen fand am 15. Januar
1733 in Frauenfeld eine eidgenössische
Konferenz statt. Diese Versammlung neigte sich aber eher zur „Linden“ Partei
hin, was die „Harten“ nicht akzeptieren konnten. Sie lehnten
auswärtigen Rat ab und wollten lieber selbst in Trogen Rat halten und die
neue Regierung mit Gewalt einsetzen. Daraufhin nahm Trogen 300 Mann Besatzung
auf, um sich gegen einen Überfall zu schützen.
Nun kamen eidgenössischen
Ermittler in unser Land, sahen sich aber in einem Gewühl von 4000 - 5000 Mann
gezwungen, die „Linden“ zu ermahnen und die Teufener Landsgemeinde
anzuerkennen. Wenn aus diesem Grunde auch der Mut der „Linden“
bedeutend kleiner wurde, ganz verschwunden war er deshalb noch nicht.
Eine hitzige Schlägerei in
Gais am 5. März 1733, wo die „Harten“, verstärkt durch Hilfe aus Bühler und
Teufen, den Sieg davon trugen, hätte Veranlassung zu einem heftigen Kampf
sein können. Auf den Hilferuf aus Gais hatten die Sturmglocken in
Trogen und Speicher, sowie auch in den äusseren Gemeinden, die Mannschaft
unter die Waffen gerufen. Etwa 4000
Mann standen in Trogen bereit. Unter der
Leitung von Hauptmann Jakob Baumgartner und Pfarrer Gabriel Walser postierten
sich die Speicherer im Almenweg. Die Kirchenglocken riefen nicht mehr zum
Gottesdienst, sondern nur noch zum Kampf. Ein alter verstorbener Mann wurde
deshalb ohne Geläut bestattet und von den Männern mit Ober- und Untergewehr
zur Ruhestätte begleitet. In Teufen waren nun auch die „Harten“ mit 5000 Mann
und klingendem Spiel eingezogen. Grösstes Unglück sollte über das Vaterland
hereinbrechen, Bürgerblut musste fliessen: da gab es Gott, dass die Gefühle
des Parteihasses der Liebe für das Vaterland wichen. Diese Vaterlandsliebe
schien wieder neu aufzuleben und beide Teile einigten sich daraufhin:
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1.
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Jede Partei soll
nach Hause zurückkehren und die Waffen ablegen
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2.
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Bis zur
ordentlichen Landsgemeinde soll der „Status Quo“ belassen werden. Was dann
dort beschlossen werde, soll gelten
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Die folgende Landsgemeinde fiel zugunsten der „Harten“
aus. Was diese schon in Teufen beschlossen hatten, wurde nun auch in Trogen
bestätigt. Die Stellen wurden neu mit „Harten“ besetzt. Strafbare Handlungen, welche seit der
Teufener Landsgemeinde vorgekommen waren, wurden dem Richter zur Verurteilung
übergeben. Die „Linden“ spürten nun, dass die Gegenpartei die Oberhand
gewonnen hatte. Strafgerichte, welche von 10 Pfennig bis auf 200 Dublonen
büssten, folgten auf Strafgerichte. Die Landsgemeinde von 1734 schloss sogar
8 Herren von der „linden“ Partei lebenslänglich von Räten und Gerichten aus,
darunter befand sich auch Hauptmann Jakob Baumgartner aus Speicher.
Folgende Straffälle mit
Bewohnern aus Speicher sind bekannt:
Im Oktober 1733 klagten Jakob und Bartholome
Kellenberger mit Hilfe von Johannes Walser gegen die Vorgesetzten und den
Pfarrer von Speicher, dass sie wegen des leidigen Landhandels ihre Gemeinde
nicht mehr besuchen dürften. Sie hätten
dadurch grossen Schaden erlitten und die Vorsteher, die solches hätten
verhindern können, hätten dies geschehen lassen. Der Richterspruch lautete: „Die Herren Vorgesetzten nebst dem Hrn. Pfarrer Walser haben 8 Gulden
Kommissionskosten zu erstatten und werden verpflichtet, den Gebrüdern Kellenberger 40 Gulden an Kosten und
Schaden zu bezahlen“.
Am 24. Januar 1734 wurde Meister Johannes Krüsi
verurteilt, weil er Freunden den 83. Artikel gelobt hatte, „welchermassen
grosse Unfugen daraus erfolgen können“. Er wurde mit 15 Pfennig in den
Landseckel gebüsst und wenn er mehr solche Sachen reden werde, würde er in
Gefangenschaft genommen. Krüsi entfernte sich deshalb für einige Zeit.
Meister Johannes Krüsi wurde am 14. August
1735 abermals vorgeladen, weil er sich entfernt hatte und gesagt hätte, „
was man in der Hitze schmiede, gebe gern “Grüben““. Sein Strafurteil
lautete nun: „Demnach Johannes Krüsi
wegen Ungehorsam gegen eine hohe Landesobrigkeit, indem er zitiert worden und
sich Landesflüchtig gemacht, zumal, da er Pfarrer Zuberbühler Beistand
gewesen, mithin aber dem Bartholomäus Zuberbühler bewilliget worden einen zu
nehmen, als soll selbiges eingestellt sein, nun aber wegen Ungehorsam und
Ausweichung soll Krüsi um 6 Pfennig gestraft, aber dafür als Beistand
entlassen sein“.
Am 1. - 3. Juli 1734 wurde abermals eine Untersuchung
wegen des Sturmläutens gehalten. Es konnte aber nicht herausgefunden werden,
wer geläutet hatte. Speicher wurde für dieses Sturmläuten mit 8 Dublonen
bestraft.
Am 15. Juli 1734 wurde der ledige Hänis Hansen
Härich, Heinrich Rechsteiner, ein alberner Mensch, mit 71/2 Pfennig
gebüsst. Er hatte verlauten lassen, man müsse den Rorschacher Frieden haben
und wenn man daran „verworgen“ müsste. Ihm wurde mitgeteilt, wenn nicht sein
Unverstand mildernd gewirkt hätte, wäre er mit einer grösseren Busse oder mit
Gefangenschaft bestraft worden
Solch strenge Gerechtigkeit übte nun die neue
Regierung an ihrer Gegenpartei aus. Laut Gemeinderechnung von 1733 hatte
Speicher wegen des unsäglichen Landhandels Kriegsunkosten von 163 Gulden 50
Kreuzer zu tragen.
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