Finanzen und Steuern

 

Der finanzielle Zustand der Gemeinde Speicher war anfänglich sowohl in Bezug auf die Gemeindegüter, als auch auf das Privatvermögen nicht gerade glänzend. Schon in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts hatte die Gemeinde durch schlechte Verwaltung einen Rückschlag von 1700 Gulden erlitten. Das Privatvermögen war 1662 noch immer so armselig, dass die hiesigen Pfandbriefe 10% weniger galten, als die der übrigen Gemeinden. Die Schwende war von der Armut besonders hart betroffen. Unter dem Trogener Hauptmann wurden 1596 nur die Vogtkinderschulden von der halben Rhode Speichers ob dem Berg anerkannt. 1608 hiess es desgleichen:

„Die Brief sollen geben werden unter Trogner Hauptmann oder Tüfer Kirchhöre oder zum Spicher ob dem Berg gut Ding wie Land Recht ist“.

 

Durch Arbeit, Fleiss und Sparsamkeit der Bürger wurde dann unsere Gemeinde in den blühenden Zustand versetzt, dessen sie sich schon länger erfreuen kann. Im Jahr 1800 machte Untereinnehmer Bartli Bruderer „zum Stein“ folgenden Auszug aus dem Kataster der Vermögenssteuern:                                                                             

 

Vermögenssteuern

Gulden

Speicher besitze für 510 Kühe Boden, per Kuh 500 Gulden gerechnet

255’000

An Häusern 332, per Haus à 400 Gulden

132’800

Zedel in Trogen

70’072

Zedel in Teufen

102’988

Zedel in Gais

80’388

Zedel in Bühler

50’182

Zedel in Stein

35’504

Zedel in Hundwil

34’624

Zedel in Herisau

67’048

Zedel in Waldstatt

13’550

Zedel in Schwellbrunn

22’750

Zedel in Schönengrund

5’700

Zedel in Urnäsch

33’257

Dazu mögen noch die Zedel im Kurzenberg, in Innerrhoden, im Rheintal und Thurgau wenigstens betragen

200’000

Total

1'113’806

Dagegen sind Speicherer in andere Gemeinden schuldig

61’000

Ergibt ein Totalvermögen von

1'052'806

 

1811 wurden in Folge einer Wette die Güter in Speicher gezählt. Es fanden sich total 166 Güter, wobei auf 40 keine Zedel hafteten, aber 126 Güter verzinst werden mussten.

1834 betrug die Kapitalsumme 502'960 Gulden, verteilt auf sämtlichen Besitzungen (Güter und Häuser) unserer Gemeinde.

1848 gab es bereits 135 Zedelfreie Liegenschaften. Auf weiteren 300 waren Zedel im Gesamtbetrag von 636'866 Gulden 12 Kreuzer eingetragen. Assekuriert (versichert) waren 536 alleinstehende Gebäude für 891'250 Gulden.

Ein ähnliches Bild über den vorhandenen Privatwohlstand ergibt sich aus den Vermögenssteuern, welche aus untenstehender Tabelle aus 1850 ersichtlich sind:

 

                                                                                      

Gulden

Personen

100

20

200

45

300

42

400

20

500 bis und mit 1000

68

1100 bis und mit 1500

28

1600 bis und mit 2000

21

2100 bis und mit 3000

27

3100 bis und mit 4000

14

4100 bis und mit 5000

7

5100 bis und mit 6000

15

6100 bis und mit 7000

3

7100 bis und mit 9000

5

10000

6

11000 bis und mit 19000

8

20000 bis und mit 24000

8

26000 bis und mit 30000

4

33000 bis und mit 40000

3

70000

1

80000

1

Total Steuerpflichtige

346

 

Im Jahr 1849 bezahlten die 207 Gemeindegenossen (inklusive 85 bevogtete) etwas mehr als ¾ der Steuereinnahmen,  während die Beisassen etwas weniger als ¼ bezahlen mussten. (901 : 290). Wie in Speicher das Privatvermögen zunahm, so wurden auch die Gemeindegüter durch gute Verwaltung erweitert. Aus diesem Grund nahm unser Dorf auch unter den appenzellischen Gemeinden schon seit längerer Zeit einen ehrenvollen Rang ein. Wir möchten nun über das finanzielle eines jeden Verwaltungszweiges berichten und lassen hier das Gesamtvermögen aller Gemeindegüter folgen.

 

- 1614 hatte Speicher nebst einem Gemeindeboden, Wald und etwas Kirchengut kein Gemeindevermögen.

- 1764 betrug das Vermögen, Wald und Boden abgerechnet, zirka 20'000 Gulden,

- 1814 bereits 57'611 Gulden 20 Kreuzer,

- 1834 stieg es auf 111'977 Gulden 43 Kreuzer

(ohne die liegenden Zinse und die beträchtlichen Liegenschaften), 

- 1850 steht das Gemeindevermögen auf 139'951 Gulden 4 Kreuzer.

 

Zu den Gemeindewaldungen der alten Rhode Speicher gehörte auch die Steinegg, welche bis 1459 eine Allmend war, wo die Kirchengenossen von St. Lorenzen nach Belieben Holz fällen durften. In jenem Jahr lösten Trogen, Speicher, Teufen und Rothe, welche nun nicht mehr unter der Herrschaft des Abtes standen, den Trogener (Steinegger) Wald aus. Ein Schiedsgericht entschied am 7. Januar 1535, dass die im Appenzellerland gelegenen Wälder von Steinegg und Watt in zwei Teile aufzuteilen sind, wobei einer dem Konvent, der andere aber obigen Gemeinden gehöre. Dessen ungeachtet wollten noch 1537 Abt Diethelm von St. Gallen mit seinem Konvent den Bürgern der Appenzeller Gemeinden verbieten, in den Wäldern von Steinegg und Watt Holz zu fällen. Ein weiteres Schiedsgericht ordnete 1740 die Zuteilung des appenzellischen Teiles an die Gemeinden. Es bestimmte, dass jeder Besitzer einer an den Wald grenzenden Heimat das nötige Holz für Zäune aus diesem nehmen durfte, um seine Wiesen und Weiden zu sichern. Die Bewohner von Teufen, Trogen, Speicher und Rothen wurden beauftragt, gute Bannwarte einzusetzen. Die Verteilung des Holzes musste nach der Anzahl der vorhandenen Feuerstätten geschehen, wobei die Bewohner von Teufen unterhalb der Strasse ihr Holz aus dem Watt, Trogen und Speicher und die Teufener Bezirke Rothen und Tobel das Holz aus der Steinegg erhielten. In Speicher hatten nur diejenigen am Steinegger Wald Anteil oder Trattrecht, welche im Hof oder Flecken sesshaft waren und die zwischen dem Brand- und dem Töbelibach gegen das Bendlehn hin wohnten. Habsatt in Rehetobel, welches ehemals zu Speicher gehörte, wurde 1579 mit seinen Ansprüchen an die Speicherer Gemeindewaldungen abgewiesen.

 

1603 wurde der Steineggerwald zwischen Trogen, Speicher, Rothen und Tobel aufgeteilt. Weil Roten und Tobel Bezirke der Gemeinde Teufen bildeten, erhielt auch diese wieder ihren Anteil an Steinegg. Teufen und Trogen hatten ihren Anteil zum Gemeindegut erklärt, Speicher hingegen scheint seinen Anteil auf die Güter verteilt zu haben. Bendlehn, welches damals noch zu Trogen gehörte, besass eigene Gemeindewaldungen. Speicher gehörten unmittelbar vor dem letzten Kirchenbau von 1808 noch folgende Wälder:

 

1.

Im Unterbach zirka

1200

Gulden an Wert

2.

Auf dem Ebne und Horst zirka   

2000

Gulden

3.

Ob dem Hörli, dem Waisengut gehörend

400

Gulden

4.

Der Nördliwald, dem Waisengut gehörend

800

Gulden

5.

Ein Tratt oder ein Wäldchen ob der Rüte, dem Waisengut gehörend

100

Gulden

6.

Ein Stück Wald in Ulrich Eisenhuts Weide

600

Gulden

 

Der Wert dieser Wälder betrug

5100

Gulden

 

 

 

 

Der Wald im Unterbach wurde 1845 in drei Teile versteigert, was nach Abzug aller Kosten einen Ertrag von 912 Gulden 6 Kreuzer brachte, welcher ebenfalls dem Waisenhauskapital zugewiesen wurde. Im Gegensatz dazu konnten folgende Wälder gekauft werden:

 

1841

im Horst für

920

Gulden

 

 

 

beim Waisengut für

250

Gulden

 

 

 

beim Rick für

172

Gulden

42

Kreuzer

1842

auf Holderschwende für

265

Gulden

24

Kreuzer

1845

auf Holderschwende und im Rick für

512

Gulden

 

 

 

 

 

 

 

 

Ende 1850 besitzt die Gemeinde Speicher Wald im Horst und Ebne, ob dem Hörle, den Nördliwald, je ein Stück ob der Rüte, auf Hohrüte, in der Holderschwende und in der oberen Aach.

Ein weiteres Gemeindeeigentum ist das Gut im Moos. Seine Grenzen sind zwar unbekannt, aber wahrscheinlich gehörte auch noch das Scheibengut dazu. Von diesem Gut wurden zu verschiedenen Zeiten Teilstücke verkauft. Den Boden teilte man zu Hofstatten auf, aber auch für Plätze um die Häuser herum verkaufte oder verschenkte man soviel, dass die Gemeinde nun nichts mehr davon besitzt. In der folgenden Auflistung ist die Aufteilung des Gutes ersichtlich:

 

1659

kaufte Meister Hans Altherr eine Hofstatt um 6 Gulden. Auf diese Hofstatt wurde der alte Herbrig gestossen, welcher nun „des Klausen Haus“ hiess.

1684

wurde dem Mathias Sturzenegger vor der Teuchelrose eine Hofstatt zu einem Hause gegeben. Dieses Haus war das Wirtshaus „zum alten Löwen“ und danach „zur Sonne“. Sturzenegger hatte für die Hofstatt und den Einzug zusammen 22 Gulden zahlen müssen.

1690

wurde des Pfarrers Sohn, Johannes Nänni, eine Hofstatt zu einer Bäckerpfisterei verkauft. Hier war auch ein Kegelplatz.

1732

kaufte Meister Hans Georg Altherr eine Haushofstatt hinter der Megglen samt Boden für einem Garten zum Preis von 13 Gulden. Dazu wurde ihm der Platz für eine Schmiede geschenkt, welche aber wieder an die Gemeinde zurückfallen sollte, sobald keine Schmiede mehr existieren würde.

1734

erhielt der alte Schulmeister Mathias Rechsteiner eine Hofstatt nebst Boden zu einem Garten.

1736

kaufte der Bäcker B. Nänni eine Hofstatt um 23 Gulden.

1740

machte man dem Schuster Iller, „der Weiss“ genannt, eine Hofstatt ob dem Weiher zum Geschenk

1746

wurde auch dem Daniel Roth eine Hofstatt ob dem Weiher geschenkt, um die alte Schmiede dahin zu versetzen, weil ihm unglücklicherweise eine Hand abgeschossen worden war. Dieses Haus wurde in der Folge das Wirtshaus „zur Kreuzer“.

1747

hat die Kirchhöre den meisten Boden im Moos bis an den Schulplatz um 100 Gulden an die anstossenden Häuserbesitzer verkauft.

1790

um die Strasse loszuwerden, verkaufte die Kirchhöre auch noch ein dreieckiges Stück Boden beim Schützenhaus an Johannes Schläpfer und Statthalter Rechsteiner für 11 Gulden, mit der Bedingung, dass die Strasse von den Käufern unterhalten werden müsse.

1795

wurde Boden mit gleichen Bedingungen dem Ulrich Eugster gegeben, indem man einen Abtausch gegen einen Riemen Boden von seinem Garten machte. An der Stelle des Fussweges sollte eine neue Strasse gemacht werden.

1813

verkaufte die Gemeinde das 1704 erbaute Schulhaus im Moos samt dem dazu gehörigen Boden um 2800 Gulden an den späteren Landeshauptmann Zuberbühler. Dieser verkaufte das Haus für 200 Gulden an Christian Holderegger, mit der Bedingung, dass er es wegnehmen müsse. Der Käufer versetzte es in das Töbeli. Es ist das Haus Nr. 95 und gehört der Witwe Oberteufer.

1845

verkaufte die Gemeinde an Alt- Landeshauptmann Zuberbühler den ihr noch gehörende Boden im Moos, welcher jährlich nur etwa 4 Gulden für den darauf wachsenden Nutzen abwarf. Der Ertrag des Verkaufes von 650 Gulden wurde dem Waisenkapital einverleibt.

 

 

Die Gemeindegüter und auch die wohltätigen Vereine verdanken ihr Dasein dem Gemein- und Wohltätigkeitssinn, welcher sich hauptsächlich durch Vermächtnisse und freiwilligen Steuern zeigte. Bis zum Jahr 1798 wurden folgende Beträge durch freiwillige Steuern eingezogen:

 

Anno

Gulden

Kreuzer  

Bestimmung

1614

1887

 

An die Kirche

1630

1533

 

Vermutlich zur Verbesserung des Pfrundgeldes

1635

1787

 

Alte und neue Steuer nebst Zins

1658

1060

 

Zur Deckung des Hinterschlags

1705

2361

52

Zum Schulhaus im Moos und zu einer Freischule

1722

1906

 

Zur Erweiterung der Kirche

1729

248

33

Zur Erweiterung des Pfarrhauses und Erbauung der neuen Rätestuben

1734

87

27

Zur Abhaltung der Sommerschule in der Schwende

1734

261

 

Wegen des Landhandels und Auszug nach dem Almenweg

1734

359

14

Verbesserung und Erhöhung des Kirchenturmes

1736

1953

40

Zur Anschaffung einer neuen Glocke

1749

722

42

Zur Verbesserung der Freischulen

1751

457

 

Zur Anschaffung einer Feuerspritze

1756

609

 

Der dritte Helm oder Kirchturm neu gemacht

1762

5076

48

Zur Verbesserung des Kirchengutes

1763

1100

 

Schulhaus in der Schwende

1781

600

46

Zu einer Feuerspritze und Kübeln

1782

540

 

Erbauung des Spritzenhauses und der grossen Ratsstube

1787

3861

 

Verbesserung des Pfrundgeldes wegen eines Vikars

1791

16000

 

Zur Errichtung der Waisenanstalt

1778      1784   1786

2000    wenigstens

 

Bei Erbauung der neuen Strasse von der Landmarke bis zum Sägli, an Fronen, Most und Brot etc.

 

Mit dem Jahr 1798 nahmen die Auflagen des Landes an die Gemeinden ihren Anfang, denn von dieser Zeit an wurde das Land seines früher ersparten Schatzes unter der helvetischen Regierung beraubt. Da seine Einrichtungen immer kostspieliger wurden, forderte es Abgaben von den Gemeinden. Auch die Einquartierungen und Lieferungen für die der fränkischen Truppen verursachten grosse Kosten. Speicher, das im patriotischen Eifer für die Erhaltung der alten Freiheit und in Folge des Landsgemeindebeschlusses vom 22. April 1798, für die bisherige Verfassung Gut und Blut zu opfern bereit war, hatte längere Zeit das Auflagensystem sehr hart zu fühlen. Zur Deckung der Verteidigungskosten wurden 3600 Gulden nach einem Steuerfuss von 2 vom Tausend erhoben, weil dieser Steuerfuss als richtiger Massstab zu den nun folgenden Abgaben angesehen wurde.

 

 

Jahrgang

Pro     Tausend

Steuerbares Vermögen

Landessteuer  Gulden

     Kreuzer

Einquartierung  Gulden

     Kreuzer

Gemeindesteuer Gulden

      Kreuzer

 Nov./ Dez 1798

1 ½

 

2560

32

 

 

 

 

Jan. 1799

2 ½

 

4804

15

 

 

 

 

Feb.1800

10

 

12486

10

 

 

 

 

Mai 1800

12

 

12771

56

 

 

 

 

Sept. 1800

7

 

8292

50

 

 

 

 

Jan. 1801

9

 

9730

21

 

 

 

 

Aug.1801

6

 

6574

40

 

 

 

 

1802

2

1'305’500

2611

9

 

 

 

 

1802

3

1'341’733

4025

12

4248

32

 

 

1802

2

1’333’500

2666

51

 

 

 

 

1803

2

1'396’222

3369

19

819

19

 

 

1804

6

1'348’166

6732

12

2157

37

 

 

1805

5

1'144’350

4000

 

 

 

1723

45

1807

2

1'155’150

1600

 

761

56

709

42

1807

2

1'195’800

 

 

 

 

2387

24

1808

2

1'194’000

 

 

 

 

2388

 

1808

1 ½

1'192’700

1333

20

 

 

455

40

1809

1 ½

1'192’300

1333

20

 

 

454

55

1809

2 ½

1'194’400

2666

40

 

 

318

20

1810

2 ½

1'196’350

2666

40

1325

6

324

15

1810

2

1'201’750

2000

 

 

 

403

30

1811

3

1'187’450

2000

 

 

 

1562

21

1812

2 ½

1'175’050

2666

40

177

 

271

 

1813

2

1'040’950

 

 

 

 

2082

36

1813

3 ½

1'026’800

3200

 

 

 

393

48

1813

2

880’350

1600

 

 

 

160

42

1814

2

899’850

1600

 

 

 

199

42

1814

1

899’350

825

 

 

 

74

21

1815

6

906’300

 

 

 

 

5437

48

1815

3

953’700

2475

 

 

 

386

6

1815

2

953’600

1650

 

 

 

257

12

1815

2

951’400

1650

 

 

 

252

48

1815

3

922’800

2475

 

 

 

293

24

1815

3

921’900

2475

 

 

 

290

42

1815

2

920’600

1650

 

667

12

191

12

1816

2

918’600

1650

 

 

 

187

12

1817

2

897’700

1600

 

 

 

195

24

1817

2

879’400

 

 

 

 

1758

48

1817

2

872’500

 

 

 

 

1747

42

1817

4

852’300

2666

40

 

 

742

32

1818

1

849’200

 

 

 

 

849

12

1818

1

846’300

 

 

 

 

846

18

1818

1

846’300

 

 

 

 

846

18

1818

1

843’300

 

 

 

 

844

30

1819

2

878’300

1600

 

 

 

156

36

1819

1

918’300

 

 

 

 

918

18

1819

2

914’100

 

 

 

 

1828

12

1820

3

916’100

2125

 

 

 

623

18

1820

2

875’200

 

 

 

 

1750

24

1820

½

894’400

 

 

 

 

457

24

1821

3

918’100

 

 

 

 

2754

18

1821

2

935’200

1416

40

 

 

454

20

1821

2 ½

915’300

 

 

 

 

2228

15

1823

4

928’300

2833

20

596

24

879

52

1824

1

897’900

 

 

 

 

897

54

1825

5

909’300

2833

20

 

 

1427

40

1827

1

839’500

 

 

 

 

839

30

1827

3

941’600

2125

 

524

24

698

54

1827

3

831’100

 

 

 

 

2493

18

1829

3

847’600

2000

 

 

 

1390

24

1829

4

971’700

2833

20

507

12

1053

28

1831

1 ½

835’200

 

 

 

 

1252

48

1831

4

984’500

2833

20

308

48

1104

40

1831

4

830’400

 

 

 

 

3108

48

1832

3

887’200

2062

30

 

 

599

6

1832

2 ½

877’400

 

 

 

 

2193

30

1832

2

882’300

 

 

 

 

1764

36

1833

3

874’900

2062

30

126

36

562

12

1834

3

895’800

2062

30

 

 

624

54

1834

1 ½

852’700

 

 

 

 

1980

3

1835

4

902’600

2750

 

 

 

860

24

1836

6

842’600

 

 

 

 

4944

16

1836

2 ½

883’500

1650

 

 

 

558

45

1836

1

692’600

 

 

 

 

692

36

1837

8

850’200

 

 

 

 

6523

2

1837

4

912’200

2750

 

 

 

758

24

1838

1 ½

694’500

 

 

 

 

1038

 

1838

6

830’800

 

 

 

 

4872

36

1838

2 ½

856’200

1650

 

 

 

574

48

1838

2

679’900

 

 

 

 

1398

48

1839

6

850’400

2475

 

 

 

4922

42

1839

5

933’650

 

 

 

 

1949

32

1840

3

721’800

 

 

 

 

2165

24

1840

4

869’500

 

 

 

 

3450

 

1840

6

880’500

2325

 

 

 

2901

54

1841

4

834’600

 

 

 

 

3337

12

1841

4

1'155’200

2583

20

 

 

2639

19

1842

3

1'243’100

 

 

 

 

3729

18

1842

4

1'314’100

2583

20

 

 

2544

22

1843

2

966’200

 

 

 

 

1932

24

1843

3

1'199’700

 

 

 

 

3599

6

1843

4

1'299’500

3248

45

 

 

1949

15

1844

3

969’600

 

 

 

 

2908

48

1844

3

1'241’400

 

 

 

 

3727

 

1844

4

1'319’500

2583

20

 

 

2534

59

1844

2

963’900

 

 

 

 

1927

48

1845

3

1'247’500

 

 

 

 

3742

30

1845

4

1'314’700

3100

 

 

 

2292

18

1845

2 ½

942’800

 

 

 

 

2357

 

1846

2

1'199’500

 

 

 

 

2399

 

1846

3 ½

1'303’300

2583

20

 

 

1848

58

1847

5

895’500

 

 

 

 

4477

30

1847

4

1'257’300

2583

20

 

 

2354

55

1847

1 ½

1'257’400

1291

40

 

 

594

26

1848

5

903’600

 

 

 

 

4518

 

1848

2 ½

1'266’700

2583

20

 

 

583

25

1848

2

1'173’100

 

 

 

 

2346

12

1848

2 ½

1'276’200

2583

20

 

 

607

10

1849

4

901’200

 

 

 

 

3604

48

1849

4

1'191’600

 

 

 

 

2383

12

1849

4

1'257’000

2583

20

 

 

2351

43

1849

2 ½

1'231’800

2583

20

 

 

496

10

1850

2

1'181’100

 

 

 

 

2364

12

1850

3

1'173’400

2083

20

 

 

1444

4

1798 - 1850

 

 

195’104

37

 

 

172’820

38

 

Die Steuern wurden von 1798 an nummeriert und so in die Gemeinderechnungen eingetragen. Der letzte Steuerbezug vom Jahr 1850 ist die 114. Anlage. Von 1798 – 1850 wurden in Speicher für Landes und Gemeindesteuern total 367'925 Gulden 15 Kreuzer bezahlt.