Feuerpolizei

 

und die damit zusammenhängenden Einrichtungen.

 

Alle Einwohner Speichers wurden dringend zur Verhütung von Feuersgefahren aufgefordert, wobei speziell wird die Mannschaft der Feuerwehr, welche sich aus Feuerhauptleuten, Feuerläufer, Spritzenkommandanten, Wachtmeister, Soldaten, Reihendirektoren, Fuhrleuten zum Transport der Spritzen mittels bereit zu haltender Pferde, Kübelträger, Hakenführer etc. zusammensetzte, zu besonnener Hilfeleistung angewiesen war.

Am Tag nach der Landsgemeinde, an der sogenannten „Narrengemeinde“, wurden an der Dorf- und Höflergemeinde die Nachtwächter und Rundenmeister ernannt. Anschliessend führte die Feuerwehr eine Brandschutzübung durch. Dann wurde auf dem Kirchenplatz das verlesen, was ein Jeder bei einem allfälligen Brandunglück  beobachten musste. Für die Bewohner der Schwende fand dieser Anlass beim dortigen Spritzenhaus statt. Jedes Jahr musste Feuerschau gehalten werden, wobei ein Mitglied der Feuerkommission mit einem Maurer oder Kaminfeger kontrollierte, ob alle Feuerstätten und Schornsteine in Ordnung waren. Die von jedem Hausbesitzer anzuschaffenden Feuerkübel, Leitern, Fluder und sicheren Aschenbehälter mussten vorschriftsgemäss vorhanden sein und die Vorschriften der seit 1781 gültigen Feuerpolizeiordnung eingehalten werden. Die bestehende Wächterordnung von 1750, die Rundenordnung, die Verordnungen für das Waschhaus in Dorf, welches 1789 erbaut wurde, sowie die am 19. März 1812 in Trogen mit den Gemeinden Trogen, Teufen, Gais, Wald und Rehetobel getroffene Übereinkunft in Bezug auf die Mitteilung von Feuersgefahren waren weitere Massnahmen, welche gegen allfällige Brandausbrüche ergriffen wurden. Wasserbehälter für den Fall einer Feuersnot bestehen, wie es die Gemeindechronik zeigt, seit 1726. Damals wurde für 95 Gulden Boden zum Aushub eines Weihers im Hinterdorf gekauft. 1811 wurde derselbe mit einem Kostenaufwand von 1357 Gulden erweitert, wobei der Boden dazu weitere 90 Gulden gekostet hatte. Die Auslagen wurden damals zu 1/3 aus dem Kirchengut und zu 2/3 durch die Gemeindesteuern bestritten. Hinter der „Sonne“ standen zwei kleinere Wasserbehälter oder Teuchelrosen, von denen man aber nicht weiss, wann sie erstellt wurden, aber dass sie 1777 vergrössert wurden. Neben dem „Hirschen“ existiert seit 1815 ein weiterer Wasserbehälter, welcher sein Wasser vom Dorfbrunnen bezieht. Dieser Brunnen wurde laut Rechsteiner im Jahr 1614 vom Kirchenplatz an seinen neuen Standort versetzt. 1782 und 1842 wurde er mit einem neuen Brunnenstock und neuen Brunnenbetten versehen, was erhebliche Kosten nach sich zog. Zu diesen, von der Gemeinde erstellten Vorrichtungen besassen noch verschiedene Privatleute eigene Teiche, Teuchelrosen und andere Wasserbehälter. Ihre Verbreitung über alle Weiler der Gemeinde aber kam erst in der neuesten Zeit zustande. Die Gemeinde bezahlte jeweils die halben Erstellungskosten, was von 1840 - 1846 Kosten von 1833 Gulden 12 Kreuzer verursachte. Den fälligen Unterhalt mussten die Teilnehmer selber übernehmen.

Was die Löschgeräte anbelangt, so war man damit bis 1679 sehr schlecht versehen. Den ersten Schritt zu einer besseren Ordnung der Dinge tat man dann durch die Anschaffung einer hölzernen Spritze, welche nebst dem Schlauch auf 6 Gulden 14 Kreuzer zu stehen kam. Diese Spritze wurde dann im Jahr 1812 als unbrauchbar vergantet. Im weiteren kaufte die Gemeinde zwei grosse Feuerhacken und einige hölzerne Feuerkübel. Das Feuer, welches 1750 von fremden Strolchen in Hauptmann Schläpfer’s  Haus an der Kohlhalde gelegt wurde, veranlasste den Kauf einer grösseren Feuerspritze, welche damals 457 Gulden kostete. Zudem beschaffte Speicher 50 hölzerne Kübel und ordnete an, dass jedes Haus zwei lederne Kübel anschaffen musste. Auch die oben erwähnte Wächterordnung wurde als Folge dieses Brandunglückes wieder ins Dasein gerufen. Wie schlecht die Feuerwehr damals organisiert war, beweist der Umstand, dass besagtem Hauptmann Schläpfer der bereits gerettete Hausrat gleichwohl noch von den Flammen erreicht und verzehrt wurde.

Die Ausgaben für die neue Feuerspritze bestritt man durch eine Freisteuer. 1774 fiel ein zweiter Umgang für die Beschaffung einer weiteren Spritze ebenfalls ergiebig aus. Der Einzug des Geldes wurde aber von den Vorgesetzten versäumt und erst nach einem wiederholten Umgang im Jahr 1781 kam genügend Geld zusammen, weil die Leute durch den grossen Brand in Gais von ihrer Sorglosigkeit aufgeschreckt wurden. Zu dieser Spritze kaufte man einen Schlauch, 50 lederne und 60 hölzerne Kübel, eine Windlaterne, einen Schlitten, Wassereimer und Handschöpfer, was zusammen 730 Gulden 16 Kreuzer kostete. Der Umgang hatte aber nur 600 Gulden abgeworfen, somit musste die Gemeinde für den Rest aufkommen. Sämtliche, bis 1798 angeschaffte Löschgeräte, hatten Steuergelder im Betrag von 1140 Gulden 46 Kreuzer benötigt. 1799 wurde die Anschaffung von 6 oder 8 Leitern und 2 Windlaternen beschlossen. Als Dank für das erhaltene Bürgerrecht hatte Seckelmeister Tobler der Gemeinde im Jahr 1806 eine dritte Spritze mit einem 50 Fuss langen Schlauch geschenkt.

Die Kosten für die Reparaturen der Feuerspritzen fielen indessen ziemlich gross aus: 1804 83 Gulden 13 Kreuzer, 1817 193 Gulden 58 Kreuzer und 1849 126 Gulden 30 Kreuzer, wobei andere kleinere Auslagen für diesen Zweck nicht mitgerechnet wurden.

In der Aufzählung der seither angeschafften Löschgeräte beschränken wir uns in Bezug auf die Kübel, Leitern, usw. nur auf das wichtigste. 1821 zahlte man für einen Kübelwagen mit Zubehör 125 Gulden 34 Kreuzer und für den Schlitten 56 Gulden 26 Kreuzer. 1834 beschloss die Vorsteherschaft die Anschaffung von 150 Fuss Schläuchen aus Hanf, 6 kleinen Feuerhacken und 1 Dutzend Feuerkübel für das Waisenhaus. Im folgenden Jahr wurden auch 12 Kübel beim Feuerhacken in der Kohlhalde gelagert.

Wie das Brandunglück in Gais, so scheint auch dasjenige von Heiden Veranlassung zu Verbesserung der Löschanstalten gewesen zu sein. 1840 wurde deshalb eine Saugspritze Nr. 2 von Schenk in Bern angeschafft, nachdem 1839 eine solche von Martin und Brunner in Glarus gekauft worden war, diese aber bei der Probe nicht gefallen konnte und von den Glarnern wieder zurückgenommen wurde. Die Schenk’sche Spritze kostete inklusive Zubehör und Zins 3143 Gulden 36 Kreuzer. Sofort wurde die zweite Spritze in die Schwende verlegt, wie es der Kirchhörebeschluss vom 5. Mai 1839 bestimmt hatte. Die Schwende hatte sich schon 1822 um eine solche Spritze bemüht und damals 280 Gulden daran versprochen und auch ein eigenes Spritzenhaus gebaut. Die Spritzen im Dorf wurden von 1783 - 1810 im Raum unter der grossen Ratsstube gelagert. 1810 wurde dann an der nordöstlichen Ecke des Friedhofes ein neues Spritzenhaus erstellt. Da es aber unbequem und unschicklich war, mit den Spritzen über die Gräber zu fahren, wurde 1833 ein neues, zweckmässig eingerichtetes Spritzenhaus neben dem Wirtshaus „zum Hirschen“ gebaut, wo auch der Zugang von allen Seiten her leichter ist. Die Kosten dafür beliefen sich auf 1096 Gulden 51 Kreuzer.1847 wurde für 242 Gulden 44 Kreuzer noch eine kleine Saugspritze fürs Waisenhaus gekauft und dort gelagert. Möge der Gebrauch dieser Löschgeräte nie nötig werden! Lasst uns dazu wenigstens von uns aus nie die nötige Vorsicht vergessen; denn

 

Wer sich selbst hilft

Dem hilft Gott!