und die damit zusammenhängenden Einrichtungen.
Alle Einwohner Speichers
wurden dringend zur Verhütung von Feuersgefahren aufgefordert, wobei speziell
wird die Mannschaft der Feuerwehr, welche sich aus Feuerhauptleuten,
Feuerläufer, Spritzenkommandanten, Wachtmeister, Soldaten, Reihendirektoren,
Fuhrleuten zum Transport der Spritzen mittels bereit zu haltender Pferde,
Kübelträger, Hakenführer etc. zusammensetzte, zu besonnener Hilfeleistung
angewiesen war.
Am Tag nach der
Landsgemeinde, an der sogenannten „Narrengemeinde“, wurden an der Dorf- und
Höflergemeinde die Nachtwächter und Rundenmeister ernannt. Anschliessend
führte die Feuerwehr eine Brandschutzübung durch. Dann wurde auf dem
Kirchenplatz das verlesen, was ein Jeder bei einem allfälligen
Brandunglück beobachten musste. Für
die Bewohner der Schwende fand dieser Anlass beim dortigen Spritzenhaus
statt. Jedes Jahr musste Feuerschau gehalten werden, wobei ein Mitglied der
Feuerkommission mit einem Maurer oder Kaminfeger kontrollierte, ob alle
Feuerstätten und Schornsteine in Ordnung waren. Die von jedem Hausbesitzer anzuschaffenden
Feuerkübel, Leitern, Fluder und sicheren Aschenbehälter mussten
vorschriftsgemäss vorhanden sein und die Vorschriften der seit 1781 gültigen
Feuerpolizeiordnung eingehalten werden. Die bestehende Wächterordnung von
1750, die Rundenordnung, die Verordnungen für das Waschhaus in Dorf, welches
1789 erbaut wurde, sowie die am 19. März 1812 in Trogen mit den Gemeinden
Trogen, Teufen, Gais, Wald und Rehetobel getroffene Übereinkunft in Bezug auf
die Mitteilung von Feuersgefahren waren weitere Massnahmen, welche gegen
allfällige Brandausbrüche ergriffen wurden. Wasserbehälter für den Fall einer
Feuersnot bestehen, wie es die Gemeindechronik zeigt, seit 1726. Damals wurde
für 95 Gulden Boden zum Aushub eines Weihers im Hinterdorf gekauft. 1811 wurde derselbe mit einem Kostenaufwand von 1357 Gulden erweitert,
wobei der Boden dazu weitere 90 Gulden gekostet hatte. Die Auslagen wurden
damals zu 1/3 aus dem Kirchengut und zu 2/3 durch die Gemeindesteuern
bestritten. Hinter der „Sonne“ standen zwei kleinere Wasserbehälter oder
Teuchelrosen, von denen man aber nicht weiss, wann sie erstellt wurden, aber
dass sie 1777 vergrössert wurden. Neben dem „Hirschen“ existiert seit 1815
ein weiterer Wasserbehälter, welcher sein Wasser vom Dorfbrunnen bezieht. Dieser
Brunnen wurde laut Rechsteiner im Jahr 1614 vom Kirchenplatz an seinen neuen
Standort versetzt. 1782 und 1842 wurde er mit einem neuen Brunnenstock und
neuen Brunnenbetten versehen, was erhebliche Kosten nach sich zog. Zu diesen,
von der Gemeinde erstellten Vorrichtungen besassen noch verschiedene
Privatleute eigene Teiche, Teuchelrosen und andere Wasserbehälter. Ihre
Verbreitung über alle Weiler der Gemeinde aber kam erst in der neuesten Zeit
zustande. Die Gemeinde bezahlte jeweils die halben Erstellungskosten, was von
1840 - 1846 Kosten von 1833 Gulden 12 Kreuzer verursachte. Den fälligen
Unterhalt mussten die Teilnehmer selber übernehmen.
Was die Löschgeräte
anbelangt, so war man damit bis 1679 sehr schlecht versehen. Den ersten
Schritt zu einer besseren Ordnung der Dinge tat man dann durch die Anschaffung
einer hölzernen Spritze, welche nebst dem Schlauch auf 6 Gulden 14 Kreuzer zu
stehen kam. Diese Spritze wurde dann im Jahr 1812 als unbrauchbar vergantet.
Im weiteren kaufte die Gemeinde zwei grosse Feuerhacken und einige hölzerne
Feuerkübel. Das Feuer, welches 1750 von fremden Strolchen in Hauptmann
Schläpfer’s Haus an der Kohlhalde
gelegt wurde, veranlasste den Kauf einer grösseren Feuerspritze, welche
damals 457 Gulden kostete. Zudem beschaffte Speicher 50 hölzerne Kübel und
ordnete an, dass jedes Haus zwei lederne Kübel anschaffen musste. Auch die
oben erwähnte Wächterordnung wurde als Folge dieses Brandunglückes wieder ins
Dasein gerufen. Wie schlecht die Feuerwehr damals organisiert war, beweist
der Umstand, dass besagtem Hauptmann Schläpfer der bereits gerettete Hausrat
gleichwohl noch von den Flammen erreicht und verzehrt wurde.
Die Ausgaben für die neue
Feuerspritze bestritt man durch eine Freisteuer. 1774 fiel ein zweiter Umgang
für die Beschaffung einer weiteren Spritze ebenfalls ergiebig aus. Der Einzug
des Geldes wurde aber von den Vorgesetzten versäumt und erst nach einem
wiederholten Umgang im Jahr 1781 kam genügend Geld zusammen, weil die Leute
durch den grossen Brand in Gais von ihrer Sorglosigkeit aufgeschreckt wurden.
Zu dieser Spritze kaufte man einen Schlauch, 50 lederne und 60 hölzerne Kübel,
eine Windlaterne, einen Schlitten, Wassereimer und Handschöpfer, was zusammen
730 Gulden 16 Kreuzer kostete. Der Umgang hatte aber nur 600 Gulden abgeworfen,
somit musste die Gemeinde für den Rest aufkommen. Sämtliche, bis 1798
angeschaffte Löschgeräte, hatten Steuergelder im Betrag von 1140 Gulden 46
Kreuzer benötigt. 1799 wurde die Anschaffung von 6 oder 8 Leitern und 2
Windlaternen beschlossen. Als Dank für das erhaltene Bürgerrecht hatte
Seckelmeister Tobler der Gemeinde im Jahr 1806 eine dritte Spritze mit einem
50 Fuss langen Schlauch geschenkt.
Die Kosten für die Reparaturen
der Feuerspritzen fielen indessen ziemlich gross aus: 1804 83 Gulden 13
Kreuzer, 1817 193 Gulden 58 Kreuzer und 1849 126 Gulden 30 Kreuzer, wobei
andere kleinere Auslagen für diesen Zweck nicht mitgerechnet wurden.
In der Aufzählung der seither
angeschafften Löschgeräte beschränken wir uns in Bezug auf die Kübel,
Leitern, usw. nur auf das wichtigste. 1821 zahlte man für einen Kübelwagen
mit Zubehör 125 Gulden 34 Kreuzer und für den Schlitten 56 Gulden 26 Kreuzer.
1834 beschloss die Vorsteherschaft die Anschaffung von 150 Fuss Schläuchen
aus Hanf, 6 kleinen Feuerhacken und 1 Dutzend Feuerkübel für das Waisenhaus.
Im folgenden Jahr wurden auch 12 Kübel beim Feuerhacken in der Kohlhalde gelagert.
Wie das Brandunglück in Gais,
so scheint auch dasjenige von Heiden Veranlassung zu Verbesserung der
Löschanstalten gewesen zu sein. 1840 wurde deshalb eine Saugspritze Nr. 2 von
Schenk in Bern angeschafft, nachdem 1839 eine solche von Martin und Brunner
in Glarus gekauft worden war, diese aber bei der Probe nicht gefallen konnte
und von den Glarnern wieder zurückgenommen wurde. Die Schenk’sche Spritze
kostete inklusive Zubehör und Zins 3143 Gulden 36 Kreuzer. Sofort wurde die
zweite Spritze in die Schwende verlegt, wie es der Kirchhörebeschluss vom 5.
Mai 1839 bestimmt hatte. Die Schwende hatte sich schon 1822 um eine solche
Spritze bemüht und damals 280 Gulden daran versprochen und auch ein eigenes
Spritzenhaus gebaut. Die Spritzen im Dorf wurden von 1783 - 1810 im Raum
unter der grossen Ratsstube gelagert. 1810 wurde dann an der nordöstlichen
Ecke des Friedhofes ein neues Spritzenhaus erstellt. Da es aber unbequem und
unschicklich war, mit den Spritzen über die Gräber zu fahren, wurde 1833 ein
neues, zweckmässig eingerichtetes Spritzenhaus neben dem Wirtshaus „zum
Hirschen“ gebaut, wo auch der Zugang von allen Seiten her leichter ist. Die
Kosten dafür beliefen sich auf 1096 Gulden 51 Kreuzer.1847 wurde für 242
Gulden 44 Kreuzer noch eine kleine Saugspritze fürs Waisenhaus gekauft und
dort gelagert. Möge der Gebrauch dieser Löschgeräte nie nötig werden! Lasst
uns dazu wenigstens von uns aus nie die nötige Vorsicht vergessen; denn
Wer sich selbst
hilft
Dem hilft Gott!
|