Strassen

 

Gegenwärtig ist überall ein Gegenstand an der Tagesordnung; er wird von Vorstehern innerhalb und ausserhalb der Ratsstuben verhandelt; der Landammann spricht beim Glas Most mit seinem Nachbar darüber und bei einer einfachen Mahlzeit bespricht er sich mit seinen Hausgenossen; jeder, ob arm oder reich versucht seiner Meinung darüber Geltung zu verschaffen; und alle massen sich, wie in keiner anderen Sache, ein kompetentes Urteil an. Bald fürchtet sich einer, benachteiligt zu werden; ein anderer verspricht sich dafür grossen Vorteil; manch einer versucht sich desselben zu versichern, und viele, die es glaubten, ziehen mit einer langen Nase ab.

 

Was ist es, das so allgemein anspricht? Was ist es, das so viele mit Furcht und Hoffnung, Freude und Unzufriedenheit erfüllt? Welcher Gegenstand ist hier zum Alltagsgespräch geworden? Es sind die Strassen!

Von einer Grenze des Landes bis zur anderen waltet dieser Strassengeist. Bedeutende Wegsstrecken werden unter die Füsse genommen, damit der Verkehr erleichtert werden kann. Bewohner ganzer Gemeinden werden initiativ und selbst in den Nachbarkantonen werden bedeutende Summen ausgegeben, um mit der Stadt St. Gallen, dem wichtigsten Ort unseres industriellen Verkehrs, zu einer leichteren Verbindung zu gelangen. 

Auch Speicher hat für die Strassen grosse Opfer gebracht und wird sie noch bringen müssen. Unsere Gemeinde wird in zwei Hauptrichtungen durchschnitten, nämlich von Norden nach Süden, und von Osten nach Westen. Der erste und wichtigste Strassenzug verbindet uns nordwärts mit St. Gallen und dadurch mit der ganzen nördlichen und westlichen Schweiz. Südwärts verläuft die Strasse über Trogen nach Altstätten und verbindet uns sodann mit der oberen Schweiz, Österreich und Italien. Die zweite Hauptrichtung der Strassenzüge bringt einerseits eine Verbindung zum östlich gelegenen Kurzenberg und anderseits zum westwärts liegenden Teufen, Bühler, Gais und zum Hinterland.  Die Verbindungswege ins Vorder- und Hinterland sind aber sehr mangelhaft und warten auf die Realisierung einer nach neuesten Grundsätzen konstruierten Strasse. Doch davon werden wir erst reden, wenn wir das wichtigste über den ersten Strassenzug mitgeteilt haben.

Bereits kurz nach dem ersten Jahrtausend unserer Zeitrechnung bestand eine Strasse, welche freilich einem Vergleich mit den heutigen Strassen nicht standhalten könnte. Damals mussten die sogenannten Königsstrassen 16 Fuss breit sein. Für Strassen in unserer Gegend war als Breitenmass vorgeschrieben, dass ein Reiter mit einem Spiess, welchen er quer über dem Pferd liegen hatte, nirgends anstiess. Diese Strasse führte von St. Gallen über die jetzigen Gemeinden Speicher und Trogen nach Altstätten. Abt Ulrich von St. Gallen holte im Jahr 1212 Kaiser Friederich in Altstätten ab und begleitete ihn über „Ruggbein“ (Ruppen) und Bruderwald nach St. Gallen und von da bis Konstanz. In der Geschichte von der Schlacht auf Vögelinsegg wird diese Strasse hinter dem Weiler Vögelinsegg als Hohlgasse bezeichnet. 1504 wurden Briefe und Siegel über diese Strasse errichtet, welche sich in Altstätten befinden, die Kopien sind im Archiv in Speicher aufbewahrt. Diese Urkunden wurden 1568, 1784 und 1795 erneuert.

 

Früher musste die Strasse von der Stadt St. Gallen unterhalten werden, aber Versäumnisse im Unterhalt gaben öfters Anlass zu Klagen, welche dann aber ohne Wirkung blieben. Nun entschloss sich unsere Landesregierung, den St. Gallern zu gestatten, sich aus dem Unterhaltsvertrag zu lösen, was am Tag des St. Georg im Jahr 1609 mit einer unterzeichneten Entlassungsurkunde geschah. Diese Strasse war eher ein Hohlweg, der an den meisten Stellen so tief war, dass ein Reiter mit seinem Kopf kaum  über den Rand beider Seiten hervorragte und er war nur gerade so breit, dass zwei Pferde knapp nebeneinander gehen konnten. Diese „Hohlwegstrasse“ führte vom Weiler Loch durch den Wald bis nach Vögelinsegg, von da an ebenfalls wiederum grösstenteils als Hohlgasse der Höhe entlang durch Hohrüti in Richtung Sonder - Egghölzlein und Brand. Weiter verlief diese Strasse über das Hinterdorf (hinter dem Ack) nach dem Herbrig, dann Richtung Schupfen und von da nach Reutenen, nachdem er den Erlen- oder Bruggmoosbach durchquert hatte, ging er weiter nach Blatten, Bendlehn, Lender und zum Schluss ins Sägli hinunter. Die Strasse war grösstenteils als sogenannte Prügelstrasse gebaut und bildete auch beim Herbrig, hinter dem Ack, im Brand (auf der Brugg) und beim Lender eine mannstiefe Hohlgasse, welche bei Regenwetter völlig unter Wasser stand. Der etwas kürzere Weg vom Bendlehn über die Brugg nach der Schupfen war bis 1736 eine Saumstrasse, welche aber wegen des mehr breiten als besonders tiefen Tobels beim Bruggmoosbach weder mit Karren noch von Wagen befahren werden konnte. Auf Befehl der Regierung wurde sie aber instand gestellt und mit folgender Auflage versehen: „die Gemeinden Trogen und Speicher sollen trachten, sich mit den Anstössern zu vergleichen, welche dannzumal die Auslosung als eine öffentliche Landstrasse, meine Herren und Oberen den dritten Pfennig auch statuieren und gut machen wollen“.

Im Jahr 1764 beklagten sich die Anstösser über die starken Quaderfuhren für den Klosterbau in St. Gallen. Die Vorsteherschaft der Gemeinde ging auf diese Klagen nicht ein und gestattete weiterhin solche Fuhren, schränkten aber den Benutzerkreis der alten Strasse ein, indem sonst nur noch die Besitzer der umliegenden Gehöfte und die Gemeinde bevollmächtigt waren. Für dieses Entgegenkommen hatten die Anstösser eine Auslösesumme von 66 Gulden zu bezahlen. 1777 wurde im Auftrag der Regierung die gewölbte Brücke über den Bruggmoosbach angelegt, was einen Kostenaufwand von 350 Gulden erforderte und der Gemeinde Speicher Frondienste für 1000 Gulden abverlangte. Auch beim Auffüllen der tiefen Hohlstrasse, zu deren beiden Seiten oberhalb der Schmiede bis im Jahr 1760 noch ein Wald stand, wurden die Dienste der Gemeinde gefordert, wobei Kosten von etwa 281 Gulden entstanden. Fast die gleichen Unkosten entstanden wegen der Erhöhung und Erweiterung der Brücke in den Jahren 1789 und 1806. Auch das Auffüllen der Hohlgassen im Hinterdorf und im Brand 1781, vor dem Herbrig 1783, in Erlen und Bendlehn 1787 und im Lender 1783 ergaben erhebliche Unkosten. Speicher besorgte die Planierung, das Land übernahm die Pflästerung und Trogen bezahlte den Bau der Brücke im Sägli, nachdem sich die Fuhrleute schon 1762 beim Grossen Rat über die gefährliche Fahrt durch den Bach beschwert hatten. Für Most und Brot an die Frondienstler und Arbeiter bezahlte Speicher 559 Gulden 36 Kreuzer. Auch die Strasse über die Vögelinsegg, welche bis 1710 noch bewaldet war, gab der Gemeinde viel zu schaffen. In den Jahren 1723, 1767, 1778 und 1784 – 1789 wurden durch die Verlegung der Strasse auf diejenige Stelle, wo sie bis 1835 durchführte, bedeutende Verbesserungen vorgenommen. Zu den Auffüllungen und Erweiterungen mussten zum Teil auch grosse Felsen gesprengt werden. 1786 liess man die alten Fusswege, welche auf beiden Seiten der Hohlwege entlang geführt hatten, eingehen. Die Hohlgasse bei der Landmarke wurde 1789 ebenfalls ausgefüllt und die Strasse gleichzeitig etwas weiter aufwärts verlegt. Speicher musste dazu laut fürstlicher Schatzung 39 Gulden 40 Kreuzer Bodenentschädigung leisten.

Nun war die Strasse innerhalb unseres Gemeindegebietes nach den damaligen Begriffen im guten Zustand, aber sie bedurfte noch der Verbesserung von der Landmarke bis zur Stadt St. Gallen, welcher der Unterhalt dieses Strassenabschnittes oblag. Vom Fürstabt unterstützt, stellten Speicher und Trogen denn auch das Begehren an die Regierung der Stadt St. Gallen. Da die Stadt sich aber nicht willig zeigte, übernahm der Abt als Territorialherr den Unterhalt der Strasse, nachdem er sich mit der Stadt als Besitzerin der Strasse über die Zuständigkeit gestritten hatte und ihn die Stadt mit 1000 neuen Louisdor entschädigen musste. Zur Freude von Speicher und Trogen liess der Abt darauf die Strasse bis an unsere Grenze neu erstellen.

Bei so umfangreichen Veränderungen der Strasse mussten auch die Unterhaltspflichten neu bestimmt werden. Der Grosse Rat lieferte den Anstössern „das nötige Zeug“ zur Strasse und forderte nur noch den halben Fuhrlohn für die Herbeischaffung des Materials und zum Schneebruch. Das Land erkaufte sich 1791 von Meister Ulrich Klee im Unterbach in Speicher und von Adam Keller im Trogener Unterbach das alleinige Recht, aus dem Bach, welcher durch ihren Boden verlief, Sand, Kies und Steine auf die Landstrasse zu holen, ohne jedoch dem an den Bach angrenzenden Acker Schaden zuzufügen. Klee erhielt dafür 33 Gulden, Keller 11 Gulden. Bei der Entstehung des „Cantons Säntis“ 1798 übernahm die Verwaltungskammer den Unterhalt des genannten Strassenabschnittes. Nach der Rückkehr zur Selbständigkeit Ausserhodens im Jahr 1803 wurde der Unterhalt wie früher vom Land übernommen.

1824 tat die Regierung in ihrer Sitzung vom 3. Mai den ersten Schritt, um die Unterhaltslasten wenigstens teilweise abzuwälzen. Nachdem fast 40 Jahre lang der Kanton für die Kosten aufgekommen war, wollte er nun den Anstössern wieder diejenigen Verpflichtungen auferlegen, wie sie in den Dokumenten von 1609 bezeichnet sind. Anstelle  des seit 1785 zur Herbeischaffung des Materials bezahlten halben Fuhrlohn, beschloss die Regierung, auf Kosten des Landes für die Strasse nicht mehr aufzuwenden, als im besagten Erlass von 1609 vorgegeben ist. Natürlich lehnten sich die Anstösser gegen diesen Beschluss auf. Der Grosse Rat wählte am 21. Juni eine aus drei Mitgliedern des  Rates bestehende Vermittlungskommission. Die Anstösser ihrerseits berieten sich und wählten aus ihrer Mitte eine Kommission von sechs Mitgliedern, welche in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der versammelten Strassenanstösser ihre Sache zu verfechten hatten. Alle Vermittlungsversuche scheiterten, weil die Anstösser unter keinen Umständen in die Übernahme des Unterhaltes eintreten wollten, die Kommission des Kantons aber die Übergabe des Strassenunterhaltes an die Anstösser gegen eine Entschädigungssumme von Seite des Landes erreichen wollte. Am 22.Juni 1826 erschienen deshalb die Abgeordneten der Anstösser vor dem versammelten Grossen Rat mit einer Petition, worin sowohl geschichtlich wie auch rechtlich dargelegt wurde, dass die Zumutungen des Grossen Rates an die Anstösser zu gross wären. Es wurde dabei auch namentlich darauf hingewiesen, dass die Strassen und Brücken hinter der Sitter in den Jahren 1797 und 1798 zirka 32'000 Gulden gekostet hatten, diejenigen vor der Sitter aber nur rund 13'000 Gulden, wobei aber auch das Rathaus, Siechengut u.s.w. inbegriffen waren. Wenn die Unterhaltskosten im Hinterland nach den alten Rechten bezahlt würden, wäre es nur recht und billig, dass dies auch in Bezug auf unsere Strassen geschehe. Der Grosse Rat versicherte nun den Abgeordneten, dass man ihren berechtigten Vorschlägen gerne entgegenkomme:

 

„ Obschon das Instrument von 1609, in welchem die Verpflichtungen wegen Unterhalt dieser Strasse enthalten sind, laut Grosser Rates Erkenntnis vom 3. Mai 1824, als noch in Kraft bestehend betrachtet wird, so werden dennoch die Einwendungen, die im Namen aller Anstösser von Speicher am Schranken von Ratsherrn J. J. Tanner, Konrad Eugster und Arzt Bondt gemacht wurden, berücksichtigt und die Festsetzung anderer Verhältnisse für notwenig erachtet, und zwar auf dem Wege einer gütlichen Übereinkunft, zu welcher Hand zu bieten die Herren Vorgesetzten von Speicher und Trogen und die Anstösser aufgefordert werden sollen“.

 

Auf Grund der folgenden zwei Gründe wurde Speicher trotzdem in Mitleidenschaft gezogen:

 

1.

Nach der Strassenverbreiterung von 1785 sei in den Protokollen nichts zu finden, dass der Unterhalt vom Grossen Rat übernommen worden sei.

2.

Andere Gemeinden hätten auch Strassenunkosten zu tragen.

 

 

Die neue Vermittlungskommission legte am 12. Februar 1827 der Gemeinde Speicher folgende Vorschläge vor, unter Vorbehalt der Ratifikation von Seite des Grossen Rates:

 

1.

Für Übernahme der Strasse, Brücken und Dämme, welche bis anhin auf Landskosten unterhalten wurden, wird den Herren Vorgesetzten der zehnfache Betrag von der laut Vertrag von 1609 dem Lande zugekommenen Summe, also 4000 Gulden anerboten.

2.

Die vertragsmässigen Ansprüche auf Strassenmaterialien werden an die Gemeinde Speicher abgetreten.

3.

Die seit dem Mai 1824 auf Rechnung aufgelaufenen Strassenunterhaltskosten sollen der Gemeinde nicht angerechnet werden.

4.

Dagegen wird der Gemeinde Speicher auferlegt, die Strasse 14 Fuss breit stets in gutem Zustand zu unterhalten; auch soll diese Strasse unter obrigkeitliche Aufsicht gestellt werden.

5.

Wird den Herren Vorgesetzten überlassen, sich mit den Strassenanstössern abzufinden, in welchem Verhältnis künftig dieselben am Unterhalt teilzunehmen haben.

 

 

Unsere Vorsteherschaft wollte aber keine neue Lasten für die Gemeinde übernehmen und zeigte auf, dass Speicher weder durch die alten Verträge, welche für diese Strasse geschlossen worden waren, noch durch das Gewohnheitsrecht zum Unterhalt besagter Strasse verknurrt werden konnte. Gegenüber der Regierung hatte die Gemeinde aber einen schweren Stand, denn nach den fruchtlosen Unterhandlungen änderte sie ihre Haltung und trat als Richter gegen Speicher auf. Dank der Beharrlichkeit unserer Gemeindeoberen, welche sich aus allen Kräften gegen das Auftreten der Regierung wehrte, fällte diese aber nie einen verbindlichen Entscheid. Da anerbot die Vorsteherschaft die Bezahlung von 1000 Gulden, wenn sie aller weiteren Unterhaltspflichten enthoben bliebe.

Der Grosse Rat gab sich damit jedoch noch nicht zufrieden und machte am 27. Februar 1828 nach langen Beratungen folgende vier Vorschläge:

 

1.

Man will der Gemeinde Speicher für die Übernahme der Strasse, Brücken, Dämme und Dollen 6000 Gulden bezahlen, oder

2.

von derselben 2000 Gulden annehmen, und , wenn dieses nicht gefällig ist,

3.

sich mit der bisher vom Lande getragenen Hälfte des Fuhrlohns, oder

4.

mit 12 Kreuzern vom Gulden der gesamten Unterhaltskosten begnügen.

 

 

Nachdem die Gemeinde Speicher ihr Angebot vergeblich auf 1500 Gulden erhöht hatte, legte sie der Frühlingskirchhöre am 4. Mai 1828 die vier Vorschläge der Regierung vor. Nach der Orientierung über den Verlauf dieses Geschäftes empfahl sie den Anwesenden die Annahme des zweiten Vorschlages. Weil die Speicherer einlenkten und dem Vorschlag der Vorsteherschaft zustimmten, gab sich auch der Grosse Rat zufrieden. Die Strassenanstösser hatten ihrerseits Alt- Landesfähnrich Tobler und Lindenwirt Tanner am 28. Februar beauftragt, ihre Sache vor dem Grossen Rat zu verteidigen, indem sie ihm zugleich eine schriftliche Forderung überreichten. Da der Grosse Rat aber mit dem Kirchhörebeschluss zufrieden war, liess er auch die Anstösser bei der bisherigen Unterhaltspraxis verbleiben und stellte beiden Teilen eine Urkunde darüber aus. Die von Landammann Nef unterzeichnete Urkunde, welche der Gemeinde Speicher zugestellt wurde, ist datiert vom 27. Juni 1828 und enthält folgende Bestimmungen:

 

1.

Der Unterhalt der benannten Strasse mit den damit verbundenen Brücken, Dämmen und Dollen, in derjenigen Lage, Richtung und Breite, wie sie in dem beigelegten, den 29. Mai 1828 aufgenommenen Verzeichnis angegeben ist, soll fortan der Obrigkeit und den Anstössern so obliegen, wie die diesfallsige Pflicht zwischen denselben in Folge schon lange bestandener Übung bestimmt ist, mit der Bedingung, dass dem Lande und den Anstössern keine Veränderung der Strasse weder in Lage, Richtung noch Breite, wodurch denselben mehr Kosten und Lasten zuwachsen könnten, je zugemutet werden dürfe.

2.

In Betracht der, sowohl zum Besten aller derer, die sich der benannten Strasse bedienen, als auch zum besonderen Vorteil der Gemeinde Speicher stattgehabten Veränderung derselben entrichtet die Gemeinde Speicher eine Summe von 2000 Gulden in den Landseckel, wogegen ihr die feierliche Versicherung gegeben wird, dass sie zu keinen Zeiten und unter keinem Vorwande für den Unterhalt oder Bau der Strasse, Brücken, Dämme und Dollen belangt oder auf irgend eine Weise in Anspruch genommen werden möge.

3.

Die besagte Strasse soll stets unter obrigkeitlicher Aufsicht stehen und in unklagbarem Zustande unterhalten werden.

 

 

Die Strassenanstösser erhielten am 22. April 1829 eine Urkunde, die ebenfalls von Landammann Nef unterzeichnet wurde und im Wesentlichen Folgendes enthält:

 

1.

Jeder, der als Besitzer eines Hauses oder Grundstückes an die Strasse grenzt, soll in Folge schon lange bestandener Übung schuldig sein, für alles zum Unterhalt der Strasse benötigte Material die Hälfte des Fuhrlohnes zu bezahlen.

2.

Jeder Anstösser ist verpflichtet, die Strasse zur Winterszeit gehörig offen zu halten, somit das Schneeschorren auf eigene Kosten zu besorgen.

3.

Diese den Anstössern obliegende Pflicht der Teilnahme am Strassenunterhalt bezieht sich für jeden auf die in dem beiliegenden, den 29. Mai 1828 aufgenommenen Verzeichnis enthaltene Strassenstrecke.

4.

Ausser den in §.1 und 2 benannten Verpflichtungen sollen die Anstösser für den Unterhalt oder Bau der Strasse, Brücken, Dämme und Dollen auf keinerlei Weise belangt oder in Anspruch genommen werden mögen.

 

 

Damit war diese Angelegenheit für einige Jahre beseitigt und wichtigere Dinge lagen vor. Die Wegsstrecke von St. Gallen nach Trogen war in den 1780er Jahren aus einer Saum- und Karrenstrasse in eine Wagenstrasse umgewandelt worden. 1803 und 1806 wurde sie auf obrigkeitlichen Befehl verbreitert und die Brücke in Bruggmoos gleichzeitig um einige Schuh erhöht. Diese Strecke hatte also bedeutende Verbesserungen erhalten. Die Strecke von Trogen nach Altstätten aber blieb bis gegen Ende der 1830er Jahre praktisch ein Saumweg, welcher überdies zur Winterszeit häufig gar nicht benutzt werden konnte. Die helvetische Regierung beabsichtigte zwar die Erneuerung der Strecke von Trogen bis Altstätten, aber die einflussreichsten Familien in Trogen, welche die Durchmärsche und Kantonierungen fremder Kriegsvölker scheuten, brachten es zu Stande, dass satt dessen die Strasse über den Stoss gebaut wurde.

Später bereute man diesen Schritt und versuchte lange Zeit, die Sache wieder gut zu machen. Den Anstoss zur Verwirklichung der Ruppenstrasse gab Landammann Zellweger, damals Gemeindehauptmann von Trogen. Er richtete am 11. Weinmonat 1832 ein Schreiben an Alt- Regierungsrat Näff in Altstätten und erklärte ihm ausführlich die Wichtigkeit einer solchen Korrektion. Das Wort war an den rechten Mann gerichtet worden, denn die Sache leuchtete Näff ein und sein politisches Gewicht in Altstätten war genügend gross, um der Sache schnell Gehör zu verschaffen. Der Gemeinderat in Altstätten setzte eine Kommission ein, welche die Sache prüfen und begutachten sollte. Unter der Leitung ihres Präsidenten, Johann Heinrich Kubli, trat die Kommission unverzüglich in einen amtlichen Briefwechsel mit den Vorstehern von Trogen und Speicher, welche ihrerseits rasch auf die Sache eingingen und eine besondere Kommission dafür bildeten. In Übereinstimmung mit den Rheintalern wünschten sich die Kommissionsmitglieder von Trogen und Speicher, dass die Vorsteher zwei Männer beauftragen würde, Ingenieur Negrelli einzuladen. Dieser solle den Verlauf der neu zu errichtenden Strasse begutachten und die zu erwartenden Kosten überschlagmässig berechnen.

Negrelli nahm am 10. September 1833 in Begleitung von Interessenten aus Trogen und Speicher die Gegend von Altstätten bis St. Gallen in Augenschein, um einen möglichen Verlauf der Strasse zu erkunden. Bereits am 5. Dezember begann er mit der Markierung von Trogen bis zum Ruppen und anschliessend von Trogen bis zur Landmarke in Speicher. Am 18. März 1834 setzte er seine Arbeit von Speicher in Richtung St. Gallen fort. Den ausgearbeiteten Plan mit seinen Kostenberechnungen sandte er am 29. März an die Gemeinden Trogen und Speicher, wobei er für Speicher bei einer Strasselänge von 1682 Klafter (ca. 3.2 km) Kosten von 15'973 Gulden 30 Kreuzer und für Trogen Kosten von 30’3454 Gulden 55 Kreuzer berechnet hatte. In Speicher sollte die neue Strasse rund 386 Klafter (733m) länger als die existierende Strasse werden.

Altstätten hatte den Strassenbau über den Ruppen in einer grossen Bürgergemeinde am 26. Januar 1834 mit überwiegender Mehrheit beschlossen. Nun baten die Rheintaler Trogen und Speicher, bei der bevorstehenden Versammlung des Grossen Rates in St. Gallen um Fortsetzung ihres Strassenbauprojektes zu bitten. Die gemeinsame Strassenkommission von Trogen und Speicher beschloss darauf:

 

1.

Dem Grossen Rate von dem beabsichtigten Strassenbau Kenntnis zu geben, weil man sich in dieser Angelegenheit ohne seine Mitwirkung nicht weiter einlassen könne, indem die Strasse von der Landmarke unter Vögelinsegg bis zur grossen Säge in Trogen seit undenklichen Zeiten eine Landesstrasse gewesen sei, und ihn zu ersuchen, deshalb eine Kommission zu ernennen.

2.

Zu diesem Ende J.K. Zellweger und Hauptmann Tanner an den Grossen Rat abzuordnen.

3.

Der Strassenkommission von Altstätten die Anzeige zu machen, welche Schritte von Seite unserer Kommission getan worden seien.

4.

Zwei Herren zu verordnen, um mit dem Präsidenten des Grossen Rates und Regierungsrat Steinmann in St. Gallen Rücksprache zu nehmen.

5.

Mit dem Inspektor Negrelli Rücksprache zu nehmen.

6.

Die gefassten Beschlüsse beidseitigen Vorsteherschaften zur Ratifikation vorzutragen (welche diese auch erteilten)

 

 

Auf Grund dieser Beschlüsse traten am 11. Februar 1834 J.K. Zellweger aus Trogen und Hauptmann Tanner aus Speicher vor den Grossen Rat. Zellweger legte in einem gründlichen Vortrag dar, wie sehr die Strasse über den Ruppen – eine der ältesten des Landes – in Verfall geraten sei und welche Vorteile sich aus einer kunstgemässen Wiederherstellung ergeben würden. Er schloss mit dem Wunsch, dass der Grosse Rat für die Verhandlungen mit St. Gallen eine Kommission einsetzen möchte, welche das Projekt beraten und alle sich daraus ergebenden Mitteilungen an den Grossen Rat erteilen könnte. Der Grosse Rat entsprach ihrem Anliegen insofern, als er die Landesstrassenkommission beauftragte, über dieses Strassenbauprojekt ein Gutachten einzuholen. Die zwei Seckelmeister, welche am 15. April 1834 für ihre Geschäfte in Trogen weilten, wurden durch drei Delegierte der vereinigten Strassenkommission über den Stand des Strassengeschäftes orientiert. Man wollte ihnen die begründeten Ansprüche von Trogen und Speicher auf eine den gegenwärtigen Bedürfnissen angemessene Landesstrasse veranschaulichen und den von Negrelli ausgearbeiteten Plan unterbreiten.

Zudem beschloss man, Negrelli noch einmal kommen zu lassen, damit er den Strassenplan bereinigen konnte. In Speicher war man sich noch uneinig, ob man den Felsengrat von Vögelinsegg durchbrechen oder zum Teil umfahren sollte und ob die alte Strasse vom Bendlehn gegen das Sägli hinunter weiter unten oder weiter oben durchquert werden sollte. In Trogen hatte man sich noch nicht entschieden, ob der Verlauf der Strasse über die Löchlimühle oder über die „Grosse Säge“ besser wäre. In der Folge legte man sich fest, dass bei Vögelinsegg der Grat zum Teil umfahren und im Bendlehn die Kreuzung mit der alten Strasse weiter unten realisiert wurde. Trogen entschied sich für die Strasse über die Löchlimühle. Am 7. Juli 1834 beriet sich die Strassenkommission über die in die Ausführungsbestimmungen aufzunehmenden Grundsätze und beschloss dabei, Ingenieur Hegener aus Winterthur als Experten zur Begutachtung der Sache kommen zu lassen. Als an der Sitzung vom 2. Oktober bereits ein vorläufiger Kostenvoranschlag von Negrelli und ein Gutachten von Hegener vorlagen, beschleunigte die Kommission die Sache dermassen, dass sie den Vorsteherschaften die Anordnung von Kirchhören zum Entscheid über die Sache empfahl. Diese Kirchhören fanden bereits am 19. Oktober 1834 statt, wo auch beide Gemeinden dem Strassenbau zustimmten. In Speicher, wo sich einige Vorsteher und Private stark gegen den Strassenzug über Vögelinsegg wehrten und die Strasse lieber durch die Schwende führen wollten, wurde folgender Vorschlag der Vorsteherschaft mit etwa ¾ der anwesenden Bürger gutgeheissen:

 

1.

Den Bau einer neuen, kunstmässigen Landstrasse (über den Ruppen) durch diese Gemeinde vorzunehmen für den Fall, dass Altstätten und Trogen dieselbe auf ihrem Territorium auch machen, die Obrigkeit den gänzlichen Unterhalt samt dem Weggeld übernimmt, und man Aussichten hat, dass auch die Strasse von St. Gallen her nach den nämlichen Grundsätzen gebaut werde.

2.

Die Unkosten des Strassenbaues nach dem Steuerfuss zu decken, so nämlich, dass alle die, welche in der Feuerschau wohnen, und die ausser derselben, welche mit ihren Häusern und Gütern an die neue Strasse stossen, und alle die, so 1000 Gulden und mehr versteuern, den ganzen, die übrigen aber nur den halben Steuerfuss bezahlen sollen.

3.

Die Räte wählen die Strassenkommission.

4.

Den Räten ist die Vollmacht gegeben, mit anderen Gemeinden zu unterhandeln.

 

 

Während dann bei uns das Strassenprojekt Fortschritte machte, kam es in Altstätten nur sehr schleppend vorwärts, ja selbst die gewählte Strassenkommission löste sich auf. Doch dadurch liessen sich die appenzellischen Gemeinden jedoch nicht beirren, sondern arbeiteten unverdrossen auf ihr Ziel hin. Als der Grosse Rat am 9. Juni 1835 der Gemeinde Herisau den Unterhalt der Strasse durch die Emdwiese zusicherte, verlangten die Gemeinden Trogen und Speicher auch die gleichen Rechte in Bezug auf ihre neu zu errichtende Strasse. Der Grosse Rat übertrug einer Kommission die Begutachtung dieser Forderung. Am 23. Juni 1835 erklärte die Kommission an einer Grossratssitzung, dass die neue Strasse, auch wenn sie 500 Klafter (950m) länger als die alte Strasse würde, kaum mehr Kosten als die alte Strasse verursachen werde. So wie sie geplant sei, würde sie in jeder Beziehung besser und solider gebaut und man habe erst noch die Steigung auf 6 – 7 % reduzieren können, anstelle der an mehreren Stellen aufweisenden 14 – 20 % der alten Strasse. Der Grosse Rat beschloss deshalb die Übernahme des Unterhaltes mit den Bedingungen, dass die Strasse nach Plan ausgeführt werde und dass Trogen und Speicher auf der neuen Strasse den Schneebruch auf eigene Kosten besorgen würden.

Trotz des schleppenden Ganges der Verhandlungen mit Altstätten wurden die zwei Gemeinden durch diese Versicherung ermutigt. Trogen schlug am 15. Juni 1835 der Gemeinde Speicher vor, mit dem Strassenprojekt sofort zu beginnen, denn Unternehmer aus Trogen hatten versprochen, Speicher 13'000 Gulden zu bezahlen, falls Altstätten beim Strassenbau nicht mitmachen würde. Diese Summe hätte Speicher aber zur Hälfte innerhalb eines Monates und die andere Hälfte innerhalb von sechs Monaten ohne Zins zurückzahlen müssen, sobald die Strasse von Trogen bis Altstätten fortgesetzt würde. Am 30. Juli beschloss die vereinigte Strassenkommission von Trogen und Speicher, die Sache abermals vor die Kirchhören vom 9. August 1935 zu bringen. In Trogen wurde der entworfene Vertrag einstimmig angenommen, in Speicher, wo sich ¼ der Vorsteherschaft auf der Seite der Gegner befand und wo auch gegen dieses Projekt Versammlungen durchgeführt wurden, entschieden sich wieder etwa ¾ der anwesenden Bürger dafür. Schon am folgenden Tag wurde Negrelli herbestellt, um den Vertrag mit ihm zu unterzeichnen.

Noch immer gab die dem Strassenzug durch Speicher ablehnende Partei keine Ruhe. Alt - Landeshauptmann Zuberbühler reichte am 21. August im Namen mehrerer begüterter Gemeindebewohner eine Beschwerdeschrift an den Gemeinderat von Speicher ein, worin sie ausdrückten, dass es besser gewesen wäre, mit dem Strassenbau über Vögelinsegg zugewartet zu haben. Man hätte beim letztjährigen Kirchhörebeschluss verbleiben sollen und zuwarten müssen, bis man von Seite St. Gallens die Zusicherung erhalten hätte, dass die Strasse an der Landmarke fortgesetzt würde. In einem Memorial vom 8. September wurde diese Beschwerde wiederholt und eine förmliche Verwahrung gegen allfällige weitere Kosten ausgesprochen:

 

1.

Wenn die Strasse von Erlen nach der Schupfen geführt würde und nachher gleichwohl eine Strasse von Erlen nach Rütenen zur Verbindung von Trogen und Teufen gebaut werden sollte.

2.

Wenn man zur Fortsetzung des Baues gezwungen würde, an die Gemeinde Tablat besondere Unterstützung zu geben.

3.

Wenn die Regierung von St. Gallen die Strasse über Vögelinsegg nicht übernehmen wollte und man eine solche durch Kohlhalden und Schwende anlegen müsste.

4.

Wenn man den äusseren Gemeinden eine neue Strasse durch die Schwende nach St. Gallen bauen müsste.

 

 

Dieser Verwahrung wurde eine weitläufige Erörterung beigefügt und darin namentlich die Vorteile einer Strasse durch die Schwende hervorgehoben. Diese Strasse würde über die Schaugen bis nach Hagenbuch führen und wäre nach möglichst genauen Schätzungen zwar um rund 500 Klafter (950m) oder 12 Minuten länger als diejenige über Vögelinsegg, aber man könnte den Boden günstiger kaufen und einem grossen Teil der Gemeinde den Vorteil einer in der Nähe liegenden, gangbaren Strasse verschaffen. Im Memorial wurde auch betont, dass die Schwende damit zu grösserem Wohlstand gelangen könnte. Die Einsprecher schlossen ihr Schreiben mit dem Wunsch, dass eine nochmalige Kirchhöre angeordnet werde, damit die Vorsteher und Gemeinden die gemachten Beschlüsse später nicht zu bereuen hätten.

Die Vorsteherschaft trat auf diese Vorbehalte nicht ein und startete den Strassenbau am 19. September 1835, welcher nun ungestört Fortschritte machte. Kurze Zeit nach der Kirchhöre wandten sich Speicher und Trogen mit einem Gesuch an den Grossen Rat, sich bei der Regierung des Standes St. Gallen um die Fortsetzung der Strasse auf  ihrem Territorium einzusetzen. Gleichzeitig ermunterten sie die Gemeinde Altstätten, ebenfalls Hand ans Werk zu legen. Der Grosse Rat entsprach dem Anliegen der zwei Gemeinden, aber die Regierung von St. Gallen wollte noch nicht in die Sache eintreten. Speicher stellte deshalb am 23. September ein Gesuch an den Kleinen Rat, die Kosten für die Ausführung einer Strecke von 300 – 400 Fuss auf St. Gallischem Territorium zu übernehmen, damit die Strasse auf appenzellischem Gebiet fertig gestellt werden könnte. Am 23. Oktober 1835 schrieb der Kleine Rat in seiner Antwort an die Vorsteherschaft von Speicher: „Behufs Erstellung der fraglichen Strecke 250 Gulden zu verwenden und den Betrag in das Ausgabenbudget von 1836 aufzunehmen. Sobald der Grosse Rat mit den übrigen Ausgaben im Budget auch diesen Posten genehmigt haben wird, so soll hierorts im Laufe des künftigen Jahres zur Ausführung der betreffenden Strassenstrecke unverweilt geschritten werden“.

Auch in Altstätten, wo sich wieder eine neue Strassenkommission gebildet hatte, wurde man aktiv und trat sofort mit Speicher und Trogen in Verhandlungen über die zu erwartenden Baukosten, welche auf rund 23'000 Gulden veranschlagt wurden. Für das Altstättener Strassenstück wurden Aktien ausgegeben, wobei sich Trogen mit rund 20'000 Gulden, Speicher mit 7'000 Gulden beteiligten. Da die Finanzierung dadurch gesichert war, genehmigte die Bürgergemeinde von Altstätten 1837 den Strassenplan und beschloss, den Bau schnell zur Ausführung zu bringen. Am 5. Mai 1837 kündigte deshalb Statthalter Zellweger die erste Hälfte des an Speicher abgegebenen Geldes auf, welches innerhalb von 4 Wochen zurückbezahlt werden musste.

Inzwischen war der Strassenbau durch Speicher vollendet. Hauptmann Tanner teilte dem Grossen Rat in der Sitzung vom 21. November 1836 mit, dass die Strasse von der Gemeinde Speicher übernommen worden sei und wünschte im Namen der Vorsteherschaft die Besichtigung durch den Grossen Rate. Dieser übertrug die Besichtigung der Landesstrassenkommission und der zuständige Regierungsrat befahl dem Wegmeister, an der neuen Strasse das zu tun, was ihm bei der alten beauftragt gewesen war. Eine Zusammenstellung der Kosten für den Bau der Strasse durch Speicher ist an dieser Stelle richtig platziert:

 

                                                                                                                                                           

Einnahmen

Gulden

Kreuzer

Vier Anlagen, 6 am 8. November 1836, 8 am 10.Feb. 1837 und noch zweimal 6 vom Tausend am 11.Mai und 29.Mai 1839

21’267

32

Freiwillige Beiträge

2600

9

Steuereinzüge bei Teilungen, Verlassen der Gemeinde

499

36

Nachzahlung einer Person und Bodenentschädigung

10

12

Total Einnahmen

24377

29

                                                                                                                                                           

Ausgaben

Gulden

Kreuzer

Akkord mit Ingenieur Negrelli

13’809

 

Drei Jahrzinse von bei Abschluss der Rechnung noch nicht bezahlten 1350 Gulden à 4%

162

 

Für Erhöhung der Säglibrücke und Brustquader

278

56

Für Bodenentschädigung etc.

5573

7

Für Materialien

2242

9

Für Arbeitswerkzeuge

37

34

Verschiedenes

44

28

Für Arbeitslöhne

1860

14

Zinse vom angenommenen Geld

382

26

Total Ausgaben

24389

44

 

Im Sommer 1838 war auch die Strecke von Trogen bis Altstätten fertig gestellt. Im November 1840 beschloss der Grosse Rat des Kantons St. Gallens endlich die Erstellung der Strasse von St. Gallen bis an unsere Kantonsgrenze. Nach einer Besichtigung durch Abgeordnete aus St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden konnte am 7. Juli 1842 die ganze Strasse von St. Gallen bis Altstätten als vollendet erklärt werden. Der Zufall wollte es, dass mit dem Transport der eidgenössischen Schützenfahne nach Chur über die neue Strasse bereits am folgenden Tag die Strasse gleichsam eingeweiht und damit ihre eidgenössische Bedeutung besiegelt wurde. Seit dem 1. Mai 1842 fährt täglich ein Eilwagen von St. Gallen bis Feldkirch, wovon wir aber später berichten wollen. Zum Schluss führen wir noch Messresultate auf, die wir teils der neuen Schweizerzeitung, teils dem appenzellischen Amtsblatt entnommen haben:

 

Laut Schweizerzeitung hat die Strasse eine Länge:

 

Vom Spisertor in St. Gallen bis zur Landmarke bei Vögelinsegg 1 Stunde und 925 Fuss

16925

Fuss

Von der Landmarke bei Vögelinsegg bis an den Ruppen über Speicher und Trogen 1 7/8 Stunden und 1675 Fuss

31675

Fuss

Von der Landmarke am Ruppen bis zum Obertor in Altstätten 1 5/8 Stunden und 100 Fuss

26100

Fuss

Vom Obertor in Altstätten bis auf die Landstrasse bei der Post (Freihof)

973

Fuss

Zusammen 4 5/8 Stunden 1673 Fuss

75673

Fuss

 

 

 

Davon fallen nach dem appenzellischen Amtsblatt (Jahrgang 1842/1843, Seite 214) auf das Gebiet der Gemeinde Speicher 10'225 Fuss, gemessen von der Landmarke bei Vögelinsegg bis in die Mitte der Brücke im Sägli.

                                                              

 

Höhendifferenz

Höhe über Spisertor

 

Fuss

Linien

Fuss

Linien

Die neue Strasse ersteigt vom Spisertor in St. Gallen bis zur Landmarke bei Vögelinsegg eine Höhe von

831

65

831

65

Von der Landmarke bis auf Vögelinsegg noch weitere

137

70

969

35

Von Vögelinsegg bis auf Speicher fällt dieselbe wieder um

176

45

792

90

Sie steigt dann wieder 1450 Fuss lang bis zur Strasse nach Erlen (Bendlehn)

57

85

850

75

Dann fällt sie wieder bis zur Brücke im Sägli, auf 1682 Fuss Länge

107

97

741

78

Neue Steigung 1550 Fuss lang um

89

27

832

05

Von da fällt sie neuerdings bis nach Trogen und bis zur Brücke im Tobel um

125

55

706

50

Von der Brücke im Trogener Tobel steigt die Strasse wieder bis zum höchsten Punkt, diesseits des Ruppen, um

441

25

1147

75

Fall bis zur Landmarke am Ruppen

79

10

1078

65

Fall von der Landmarke am Ruppen bis zum Obertor in Altstätten

1792

90

 

 

 

Daraus ergibt sich, dass das Obertor in Altstätten um 724 Fuss 25 Linien tiefer liegt, als das Spisertor in St. Gallen.

Nachdem das schöne Bauwerk dank „brüderlicher“ Zusammenarbeit vollendet werden konnte, steht es nun als Zeuge des bürgerlichen Gemeinsinnes und als Zierde der betreffenden Gemeinden da. Eines dürfen wir jedoch nicht unerwähnt lassen, da ja bekannt ist, dass gute Strasse nicht nur einen guten Bau, sondern auch einen guten, dauerhaften Unterhalt benötigen.

Speicher hatte zwar vom Land die Zusicherung bekommen, dass der Unterhalt der Strasse vom Land getragen würde. Trogen und Altstätten hingegen mussten sich erst um Zusagen bemühen, welche ihnen einen Gegenersatz für die jährlichen Unterhaltskosten bieten würden. Wir haben schon früher erwähnt, dass Altstätten seine Strasse grösstenteils durch Aktien finanziert hatte. Man kam deshalb schon früh auf den Gedanken, Weggeld zu verlangen. Die Einführung dieses Weggeldes, wie auch die vorläufigen Gebühren und deren Verteilung, waren schon im oben erwähnten Vertrag bestimmt worden. Aus diesem Grund traten am 23. August 1836 Statthalter Zellweger aus Trogen und Hauptmann Tanner aus Speicher vor den Grossen Rat und stellten das Ansuchen, dass den benannten Gemeinden für die projektierte Strasse von Altstätten bis nach St. Gallen, der Einzug eines Weggeldes bewilligt werde. Sie forderten die dafür nötige Unterstützung bei den Ständen und der Tagsatzung. Der Grosse Rat fasste daraufhin folgenden Beschluss:

 

1.

Der Grosse Rat bewilligt den Gemeinden Speicher und Trogen von sich aus, so viel an ihm steht, das verlangte Weggeld, mit dem ausdrücklichen Vorbehalt jedoch, dass dadurch, bis und so lange das Land den Unterhalt der neuen Strasse, in Folge allfälliger Übereinkunft, nicht ganz bestimmt, der Landesverwaltung keinerlei grösserer Beschwerde zufalle, als sie bis anhin hatte.

2.

Er gibt den Gemeinden die Zusicherung, ihr Begehren um Bewilligung des Weggeldes für die neu zu erbauende Strasse auch den Ständen und der nächsten Tagsatzung empfehlend mitzuteilen.

3.

Insofern es notwendig erachtet werden sollte, behält sich der Grosse Rat vor, für diese Weggeldbewilligung später die Genehmigung der Landsgemeinde einzuholen.

4.

In Betreff des Wunsches für Ernennung einer Kommission zu Unterhandlungen wegen Übernahme des Unterhaltes der neuen Strasse von Seite des Landes wird die Bau- und Strassenkommission beauftragt, dazu mit Abgeordneten der Gemeinden Speicher und Trogen zusammenzutreten, die Vorschläge anzuhören und dann dem Grosse Rate über ihre Verhandlungen Bericht zu erstatten.

 

 

Am 12. Dezember 1836 hielten Abgeordnete der Kantone St. Gallen und Appenzell AR. eine Konferenz in St. Gallen, in welcher auch das von den Gemeinden Altstätten, Trogen und Speicher verlangte Weggeld besprochen und dessen Verteilung im Verhältnis zur Strassenstrecke bestimmt wurde. Folgende Preise wurden dann vom Grossen Rat in der Sitzung vom 31. Januar 1837 genehmigt:

An der Weggeldstätte bei Vögelinsegg soll pro Pferd 4 Kreuzer, für ein Stück Hornvieh 2 Kreuzer, pro Stück Schmalvieh 1 Kreuzer bezogen werden. Am Ruppen soll ein Pferd 5 Kreuzer, ein Stück Hornvieh 2 ½ Kreuzer und ein Stück Schmalvieh 1 Kreuzer kosten.

 

Der Grosse Rat empfahl an der Landsgemeinde vom 30. April 1837, dem Weggeldbegehren der benannten Gemeinden zuzustimmen, indem er hauptsächlich auf den Nutzen solcher Strassen und auf die grossen Opfer einging, welche die betreffenden Gemeinden zu bringen hatten. Nachdem die Landsgemeinde den Wegzoll bewilligt hatte, trat am 11. August auch die Tagsatzung darauf ein. Am 9. Mai 1837 beschloss der Grosse Rat die Unterzeichnung eines Zollvertrages mit St. Gallen. Am 26. Oktober 1838 meldete der Gemeinderat von Altstätten die Eröffnung seiner Zollstation. Das erste Weggeld auf Vögelinsegg wurde am 11. Juli 1842 eingezogen. Weil Speicher glaubte, Anspruch auf das Weggeld zu haben, wurden die Bestimmungen dafür kritisiert.

Die Begründung:

 

1.

die Strasse von der Landmarke hinter Vögelinsegg bis zum Sägli seit 1609 Landstrasse ist und vom Lande unterhalten werden muss;

2.

auch nach dem Vertrage von 1785 Speicher nur zum halben Fuhrlohn und dem Schneeschorren verpflichtet ist;

3.

dessen ungeachtet Speicher des Friedens wegen 1828 auf den Altar des Vaterlandes ein Opfer von 2000 Gulden gebracht, um ferner von den Lasten frei zu bleiben;

4.

durch diesen Akt die Gemeinde also in einem Verhältnis zum Lande steht, wie sonst keine;

5.

die Gemeinde Speicher ferner zum Nutzen und zur Ehre des Landes für Erneuerung der Strasse grosse Opfer gebracht;

6.

Speicher durch die Übernahme des alten Landstrasse eine bedeutende Last aufgeladen;

7.

durch die Errichtung einer Zollstätte auf Vögelinsegg besonders auch den Bewohnern von Speicher eine sonst unbekannte Last aufgebürdet ist;

8.

Speicher also bei Berücksichtigung dessen wohl eine Entschädigung fordern darf;

9.

in den meisten Jahren das Weggeld grösser sein wird, als die Kosten des Unterhaltes, und so das Land nicht nur der Kosten enthoben würde, sondern

10.

auf diese Art Nutzen erhielte, was aber nicht billig wäre, wenn dadurch eine Gemeinde ohne alle Entschädigung nur Lasten auf sich zu nehmen hätte.

 

 

Darum stellte Speicher schon am 23. September 1836 folgende Forderung an das Land:

 

1.

Speicher solle von allen ferneren Ansprachen an den Unterhalt der Strasse frei sein.

2.

Das Zollgeld werde vom Lande bezogen, und wenn es Überschuss gibt, so soll Speicher die Hälfte bekommen; reicht es aber nicht hin, so soll das Land das Nötige ersetzen.

 

 

Der Grosse Rat wollte aber weder auf diese, noch auf ähnliche Vorschläge aus Speicher eintreten und wartete bis zum November 1841, als die ganze Strassenstrecke von Altstätten bis St. Gallen vollendet war. Am 19. jenes Monats ersuchte die Vorsteherschaft von Speicher den Grossen Rat abermals, die Zollverhältnisse vor der Inbetriebnahme der Weggeldstätte zu regeln. Der Grosse Rat forderte darauf die Gemeinden Trogen und Speicher auf, Vorschläge und Forderungen an die Behörden zu machen, was Speicher am 11. Januar 1842 auch machte:

 

1.

Das Land besorge die Strasse wie bisher und überlasse der Gemeinde Speicher das ganze Weggeld, welche dann auch dafür, wie bisher, den halben Fuhrlohn und das Schneeschorren zu bezahlen habe, oder

2.

das Land übernehme sämtliche Strassenlasten, auch das Schneeschorren und den halben Fuhrlohn, und beziehe dafür den vierten Teil des Weggeldes und lasse der Gemeinde Speicher die übrigen drei Vorteile desselben.

 

 

Die Strassenkommission hatte auf ziemlich herrische Weise die Abgeordneten von Speicher angehört und erstattete den Grossen Rat davon Bericht. Als erstes schlug sie ein allgemeines Strassengesetz vor, nach welchem alle Strassen im Lande als Landesstrassen taxiert würden, falls sie den im Gesetz noch zu bestimmenden Forderungen entsprächen. Zudem müssten alle Weggelder in die Landeskasse fallen. Sollte das Strassengesetz aber nicht angenommen werden, würde folgendes in Kraft treten:

„ Die Strasse durch die Gemeinden Speicher und Trogen wird mit den übrigen Weggeldstrassen in gleiche Reihe gestellt. Das Land bezieht das Weggeld und sorgt für den Unterhalt der Strasse in derselben Weise, wie es bei den erwähnten übrigen Weggeldstrassen geschieht, und gegen Erledigung gehabter Pflichten an die alte Strasse. Die gänzliche Übernahme der in Frage stehenden Strasse findet jedoch erst dann statt, wenn dieselbe nach vorangegangener Besichtigung als solid und dauerhaft sich wird herausgestellt haben“.

 

Dieser Antrag hatte folgende Grundsätze:

 

a.

Das allfällige Defizit für gewöhnliche Unterhaltungskosten wird zur Hälfte vom Lande und zur Hälfte von den Gemeinden Speicher und Trogen gedeckt, und zwar im Verhältnis ihres Strassenbetreffnisses.

b.

Hinsichtlich der ausserordentlichen Unterhaltungskosten gelten diejenigen Bestimmungen, die darum auch in Bezug auf die übrigen Weggeldstrassen erlassen worden sind.

c.

Alle Emolumente, die hinsichtlich jener Strasse, sei es für Bahnmachen oder Ähnliches, zugesagt sind, fallen in die Weggeldkasse, spätern Verträgen in dieser oder anderer Beziehung stets unvorgreiflich.

 

 

Speicher hatte geglaubt, ihre Wegzollprobleme bereinigt zu haben, sah dies aber plötzlich in weite Ferne gerückt. Die Vorsteherschaft glaubte es der Gemeinde schuldig zu sein, gegen alle Vorschläge, die frühere Verträge zu ignorieren schienen, oder nach ihrem Begriff auf falsche Voraussetzungen bauten, durch ein öffentliches Schreiben zu protestieren, welches mit allen zur Verfügung stehenden geschichtlichen Belegen und Beweisgründen gespickt war. Eine vom Grossen Rat gewählte Kommission sollte nun mit Speicher verhandeln und erstattete am 17.Januar 1843 Bericht, dass sie wohl zwei Besprechungen angeordnet hätte, die gewünschte Erledigung des Problems aber nicht erfolgt sei. Sie hätten auch einen Vertragsentwurf gemacht, der von der Kirchhöre bevollmächtigten Vorsteherschaft von Speicher angenommen wurde und der folgende Übereinkunft enthält:

 

Übereinkunft zwischen dem Grossen Rat des Kantons Appenzell der äusserer Rhoden, als der obersten verwaltenden Behörde einerseits, und der löblichen Vorsteherschaft von Speicher andererseits, das Weggeld daselbst, sowie den Unterhalt des Landstrasse betreffend.

 

Art.1

Die Gemeinde Speicher überlässt für jetzt und alle künftigen Zeiten der Landeskasse den Ertrag des ganzen Weggeldes auf Vögelinsegg sowohl als auf dem Ruppen, das auf die Strassenstrecke im Gebiete der gedachten Gemeinde Speicher fällt.

Art. 2

Dagegen übernimmt das Land die erwähnte Strasse mit allen Vorteilen und Beschwerden. Es besorgt den Unterhalt der Strasse von der Landmarke hinter Vögelinsegg bis zur Brücke im Sägli, auf der Grenze von Trogen, samt allen Brücken, Dämmen, Durchlässen, Schutzwehren, Hägen u.s.w. in derjenigen Lage und Richtung, wie dieselbe im Jahre 1836 u.s.f. neu erstellt worden ist.

Art. 3

Aufgrund des Artikels 2 werden der Gemeinde Speicher diejenigen Lasten, die sie im Interesse des Unterhaltes gedachter Landstrasse von früher noch hatte, nämlich die Besorgung des Schneebruchs und die Bezahlung des halben Fuhrlohnes für Strassenmaterialien, vom Lande abgenommen, und überdies wird der Gemeinde die Zusicherung erteilt, dass sie von nun an dieser Strasse wegen von allen Unkosten und Leistungen befreit sein solle.

Art. 4

Dagegen sind die Verpflichtungen, welche das Land gegenüber der alten Landstrasse durch die Gemeinde Speicher hatte, für immer als erledigt erklärt.

Art. 5

Im Weiteren bezahlt das Land der Gemeinde Speicher, in Anerkennung ihrer für die Erstellung der neuen Landstrasse gebrachten Opfer, ein für alle Mal die Aversalsumme von 2000 Gulden, schreibe Gulden zweitausend, womit alsdann alle Ansprüche der Gemeinde Speicher an das Land getilgt sein sollen.

Art. 6

Gegenwärtiger Vertrag soll in zwei gleich lautenden Instrumenten abgefasst, unterschrieben und mit den betreffenden beidseitigen Siegeln versehen werden.

 

 

Das eine Exemplar fällt in das Landesarchiv, das andere wird der löblichen Gemeinde Speicher zugestellt.

 

Trogen, den 21. März 1843                                            Im Namen von Landammann und Rat

                                                                                  Der regierende Landammann:     Dr. Zellweger

                                                                                  Der Ratsschreiber:                    Schiess           

Speicher, den 17. März 1843                                         Im Namen der Vorsteherschaft der Gemeinde

                                                                                  Speicher und als Bevollmächtigte der Gemeinde

                                                                                  Der regierende Hauptmann:        Joh. Jakob Tanner

                                                                                  Der Gemeindeschreiber:            Joh. Ulrich Sonderegger

 

Durch die neue Bundesverfassung wurde in der Folge auch dieses Weggeld abgeschafft.

 

Soweit die Geschichte des Strassezuges von Norden nach Süden.

 

Nun kommen wir zu den Kommunikationsstrassen, welche in der Gemeinde von Osten nach Westen führen. Zu jenen Zeiten, als unser Land noch mit viel Wäldern bedeckt war, wurden die Wege und Strassen über Höhen und Berge geführt, weil auf diesen die Gegend schöner betrachtet und die Wege besser gefunden werden konnten. Vor dem Kirchenbau führte deshalb eine Strasse vom Kurzenberg über Grub und Rehetobel und die Aach nach der Speicherschwende, und verlief weiter über Vögelinsegg nach Teufen. Davon zeugt ein Markenbrief gegen die Abteilande vom Jahr 1652.

Diese Strasse war ebenfalls eine Hohlstrasse, welche aber in den 1780er Jahren ausgefüllt wurde und nach dem Kirchenbau und dem Neubau des Strässchens über das Dorf, Scheibengut, Ebne und Steinegg nach Teufen nicht mehr benutzt wurde. Diese alte Strasse hatte nach einem in der Trestkammer gefundenen Brief von 1620 die Auflage, jederzeit mit Saum, Ross und Wagen befahrbar zu sein. Das Strässchen über die Ebne kam durch den Bau der Strasse durch Rütenen fast ganz ausser Gebrauch, aber auch der Fahrweg durch Oberrütenen, welcher jedoch nur im Sommer benutzt werden konnte, wird seit der Erstellung der Strasse nach Teufen, nur noch von Anstössern benutzt. Gleich ergeht es dem Strässchen vom Bendlehn durch die obere Blatten nach Almenweg und Buchschwende nach Teufen, welches bis 1734 durch die Obrigkeit unterhalten wurde. Da jene keinen Unterhalt mehr leisten wollten, wurden die Anstösser verpflichtet, das Strässchen so zu unterhalten, dass es mit Karren und Wagen befahren werden konnte. Die erwähnte neue Strasse von Speicher nach Teufen kam im Jahr 1807 auf Befehl der Obrigkeit zu Stande und musste mit seinen seitlichen Gräben 14 Fuss breit sein. Sie beginnt bei der Schupfen, führt durch Reutenen, den vorderen Teil des Almenweges und den Sitz nach Buchschwende und Teufen. Diese Strasse wurde aber nicht nach kunstgerechten Grundsätzen erbaut, sondern verlief über Erhöhungen und Vertiefungen, damit sie von den Anstössern am bequemsten erreichbar war.

Wegen des Unterhaltes dieser Strasse musste das Land mit den Gemeinden Teufen, Speicher, Trogen, Wald, Rehetobel, Grub und Heiden längere Zeit verhandeln. Nachdem sich das Land 1813 von den Unterhaltskosten komplett losgesagt hatte, indem es die Einnahmen dazu auf Weggelder, Auslösungen und Repartition abwälzen wollte, was aber die betreffenden Gemeinden nicht tun wollten, entschied der Grosse Rat am 6. März 1816:

„Die benannte Strasse als eine offene Landstrasse anzusehen, und zu versprechen, dafür zu sorgen, dass die Gemeinden die Strasse in unklagbaren Stand stellen, wobei dann einen hohe Obrigkeit sich auch zu einem billigen Opfer an den Unterhalt für ein und allemal, oder jährlich verstehen würde“.

 

Das Land kaufte sich 1820 mit 15 Kreuzer pro Klafter(1.9m) los, wobei Speicher für ihre 752 Klafter eine Entschädigung von 188 Gulden erhielt. Nach einem am 10. Mai 1822  gefassten Ratsbeschluss wurden die Unterhaltskosten dieser Strasse auf dem Gemeindegebiet von Speicher zur Hälfte von der Gemeinde und zur Hälfte von den Anstössern bestritten. Da die Strasse aber nicht immer im besten Zustand gehalten wurde, liefen oft Klagen ein. Der Grosse Rat reagierte im Juni 1837 auf den Bericht des Strasseninspektors, welcher den schlechten Zustand hervorhob und gab der Vorsteherschaft von Speicher den Auftrag, die Strasse innerhalb von vier Wochen in einen klaglosen Zustand zu bringen. Dem Auftrag war die Androhung beigefügt, dass die Vorsteherschaft im Unterlassungsfall nach Art. 11 der Gesetze über Liegenschaften zur Verantwortung gezogen würde. Der Gemeinderat fasste darauf am 3. Juli 1837 den Beschluss:

„Es soll denjenigen Anstössern, die bis jetzt noch keine Folge geleistet, angesagt werden, dass, wenn sie die Strasse nicht in Zeit von 14 Tagen in unklagbaren Zustand stellen, dieselbe auf ihre Kosten gemacht und sie überdies zur Verantwortung eingeleitet werden.“

Zugleich beschloss der Gemeinderat, die Anstösser zu informieren, dass diese laut Vertrag vom 5. Dezember 1820 an den Unterhalt der Strasse 36 Kreuzer pro Gulden Vermögen zu bezahlen hätten, wie dies im Auftrag des Grossen Rates angeführt sei. Die Gemeinde bezahle nicht mehr die Hälfte an den Strassenunterhalt, ausser die Anstösser würden sich jährlich mit 6 Kreuzer für das Klafter auszulösen, wie es von einigen Anstössern bereits praktiziert werde. Jakob Zürcher auf Vögelinsegg wurde zum Strassenmeister für diese Strasse ernannt. Am 5. September konnte wirklich eine Übereinkunft mit den Anstössern getroffen werden, welche am 3. November 1837 von der Vorsteherschaft genehmigt wurde. Danach mussten nun alle Anstösser jährlich 6 Kreuzer vom Klafter ihrer Wegstrecke bezahlen und somit war die Gemeinde auf der ganzen Strassenstrecke von der Schupfen bis nach Buchschwende für den fortwährend guten Zustand verantwortlich, nur das Schneeschorren  blieb den Anstössern auferlegt. Der Bau dieser Strasse, welche eine Länge von 47089 Fuss und eine Breite von 14 Fuss hat, kostete die Gemeinde laut Steuerverzeichnis 4267 Gulden 50 Kreuzer. Die Unterhaltskosten wurden zum Teil  von der Gemeinde und zum Teil von den Anstössern mit dem Klaftergeld bezahlt und beliefen sich von 1841 – 1848 auf 480 Gulden, was einen jährlichen Durchschnitt von 60 Gulden ergab. Eine Verbesserung des Strassenkomforts, nach welchem man sich mit Recht sehnt, ist wohl nicht eher zu erwarten, bis die schon lange beabsichtigte Mittellandstrasse gebaut sein wird.

 

Nun wollen wir noch weitere Strassen beschreiben, welche durch unser Gemeindegebiet führen. Eine dieser Strassen ist die Saum- und Karrenstrasse vom Kastenloch über Gern, durch das Töbeli bis auf die Landstrasse und von da durch das Unterdorf ins Dorf und bis zum Moos. Ihr Ursprung muss wohl sehr alt sein, weil sie die nächste Verbindung zwischen Speicher und Rehetobel und von dort nach Trogen ist. Rehetobel war nämlich vor seiner Auslösung durch Goldach im Jahr 1461, bis zur Gründung einer eigenen Pfarrei im Jahre 1669, in Trogen kirchengenössig. Im Jahr 1652 ordnete der Grosse Rat den Bau einer Prügelbrücke über den Bach an. Diese Brücke wurde aber erst 1661 gebaut, nachdem die Behörde im Nichtbefolgungsfall gedroht hatte, sie auf Kosten der betreffenden Anstösser machen zu lassen. 1663 erbaute Rudolf Sturzenegger mit Erlaubnis der Obrigkeit und der nächsten Mühlenbesitzer eine Mühle im Kastenloch.

(Diese Mühle war wahrscheinlich die auf dem Gebiet der Gemeinde Rehetobel stehende Mühle, welche am 20. Juni 1847 von einem Erdschlipf verschüttet wurde. Die Bewohner hatten die Rettung ihres Lebens nebst Gott ihrem Nachbarn, Bartholome Krüsi im Gern in Speicher  verdanken, der die Masse wanken sah und die Gefahrbedrohten eiligst zur Flucht antrieb. Kaum waren sie geflohen, stürzte das Haus zusammen).

 

1736 wurde durch eine Kommission ein neuer Verlauf dieses Weges durch den Wald ausgesteckt. Die Regierung erliess im Jahr 1753 das Gebot, dass von Anfang des Wintermonats bis Mitte März „Männiglich bemeldeten vorderen Weg nach belieben und gefallen“ benutzen solle, im Sommer aber auf den 1736 ausgesteckten hinteren Weg verwiesen sei. Wäre aber der Sommerweg wegen zu grossen Schnees noch nicht befahrbar, so würde der Gebrauch des Winterweges noch 14 Tage, also bis Ende März, erlaubt. Am 26. August 1800 erliess das Kreisgericht Teufen betreffend dieser Strasse folgende Weisung: „Der mehrmals erwähnte Weg soll ohne Anstand und Zeitversäumnis von den anstossenden Güterbesitzern in eine unklagbare Saumstrasse und zwar so hergestellt werden, dass im Notfall Produkte für Haus- und Mühlegebrauch, die sich auf einem Saum nicht transportieren lassen, anders, wie es dann der Notfall erfordert, fortgebracht werden können“.

Am 6. März 1810 trafen die Anstösser ein Übereinkommen, nach welchem der hintere Weg nur noch durch die dortigen Besitzer in den Monaten November, Dezember, Januar und Hornung zum Holzführen benutzt werden konnte, der vordere Weg aber für jedermann offen war. Diejenigen, welche dadurch einer Last entbunden würden, müssten Sebastian Lutz 180 Gulden bezahlen und zudem 20 Tage Frondienst leisten, damit er den vorderen Weg für Saumpferde und Fussgänger unklagbar unterhalten könne.

 

Sehr mangelhaft war auch die Verbindung zwischen dem Dorf und dem Bezirk Schwende, wo rund 80 Häuser stehen. Auch die Verlängerung dieses Weges über Oberaach nach Rehetobel und über Unteraach nach letztere Rehetobel und Grub war in schlechtem Zustand. Um seinem grössten Bedürfnis zu entsprechen, versuchte Rehetobel, welches von allen Seiten her durch ein ungünstiges Terrain abgeschnitten war, die Gemeinden Heiden, Grub und Speicher für eine neue Strasse über die Schwende nach St. Gallen zu gewinnen. Die Vorsteherschaft von Speicher delegierte deshalb am 11. Dezember 1835 den Gemeindeschreiber Rechsteiner, um der Markierung des Planes durch die Schwende beizuwohnen. Die Sache blieb dann aber wieder liegen, weil in den äusseren Gemeinden der Eifer für dieses Projekt nicht so gross war und Speicher mit der Ruppenstrasse vollauf beschäftigt war. Man hatte sich nun mal entschieden, dass der nähere aber strengere Weg über Vögelinsegg, der überdies noch schönere Rundsichten bietet und nicht derjenige über die Schwende gebaut wird. Einen Schritt vorwärts zur Verkehrsverbesserung mit der Schwende tat die Gemeinde dennoch, als eine neue Kommunikationsstrasse gebaut wurde. Den Anstoss dazu legten am 27. Oktober 1837 drei Männer, als sie im Namen des Bezirkes Schwende der Vorsteherschaft ein Memorial vorlegten, in welchem sie um eine Kommunikationsstrasse von der Kohlhalde nach Unterweilen nachsuchten. Sie stützten ihr Begehren auf folgende Fakten:

 

1.

Dass sie ohne leichteren Verkehr mit der Gemeinde ob dem Berg und dem St. Gallischen Gebiete trotz aller Tätigkeit sich nicht zu dem Wohlstande erheben können, dessen sich die Mitbürger ob dem Holz zu erfreuen haben;

2.

dass sie von der Landstrasse über Vögelinsegg keinen Nutzen haben;

3.

dass der Besuch des Gottesdienstes erschwert und bei ungünstiger Witterung unmöglich sei;

4.

dass bei einer Feuersgefahr eine Spritze nur mit Gefahr nach der Schwende gelangen könnte;

5.

dass sie durch diese Strasse nur das erhalten, was die Gemeinde schon früher besessen, indem ehemals die Strasse von Speicher durch die Schwende nach Rorschach geführt habe.

 

 

Der Gemeinderat versprach die Prüfung ihres Begehrens mit der Auflage, dass sie Pläne und Kostenberechnungen vorlegen müssten, damit man sehen könne, wieviel freiwillige Beiträge dafür versprochen würden. Am 19. Februar 1838 verkündete Hauptmann Rechsteiner:

 

1.

Dass der Plan und die Kostenberechnung für diese Strasse aufgenommen seien;

2.

dass er die Strasse zu 12 Fuss Breite und höchstens 9% Steigung um 3000 Gulden übernehmen wolle; zudem werde er auch das nötige Strassenmaterial liefern. Ferner müsste sie nicht eher bezahlt werden, bis sie gänzlich vollendet und unklagbar hergestellt wäre, und endlich würde er für drei Jahre Garantie leisten, den Schaden von ausserordentlichen Naturereignissen herrührend ausgenommen.

 

 

Der Gemeinderat beschloss, den Plan und die Kostenberechnung zu prüfen und einen Umgang anzuordnen und verpflichtete sich zur sofortigen Übernahme des Strasse. Eine Umfrage ergab, dass  der grösste Teil der Einwohner für die Erstellung der Strasse stimmte, die Kosten aber mit dem Steuerfuss decken wollte. Die Vorsteherschaft liess die Sache am 30. März der Kirchhöre vortragen. Diese beschloss am 3. Mai, die Strasse von der Kohlhalde bis Unterweilen zu erstellen und nach der Zahlung der angebotenen 1300 Gulden von Seite der Bewohner der Schwende den Unterhalt durch die Gemeinde zu übernehmen. Der Schneebruch hingegen musste durch die Anstösser gemacht werden.

Den Unterhalt der Strasse von Kübelis Haus bis nach Unterweilen besorgte der nachherige Säckelmeister Rechsteiner bis zur Erstellung der Tablaterstrasse für 52 Gulden jährlich, wobei er selbst das Material herbeischaffen musste. Die Strecke misst 4140 Fuss.

 

Bald nach der Kirchhöre begann Hauptmann Rechsteiner mit den Arbeiten, wobei ausschliesslich Einheimische beschäftigt wurden. Rechsteiner war Aufseher, Führer und Mitarbeiter in einem. Die Strasse wurde bereits im Herbst des gleichen Jahres fertig. Zur Deckung der Kosten setzte der Gemeinderat am 8. Mai 1840 eine Sondersteuer von 4 vom Tausend an. Die Baukosten und Bodenentschädigungen an drei Anstösser beliefen sich auf total 3070 Gulden.

 

Rehetobel konnte in der Strassenangelegenheit natürlich nicht müssig bleiben. Es richtete deshalb im Oktober 1839 ein weiteres Schreiben an die Hauptleute und Räte von Speicher, worin der erneute Wunsch nach einer neuen Strasse nach St. Gallen ausgesprochen wurde. Rehetobel bat die hiesige Vorsteherschaft, sie möchte doch zur Markierung einer Strasse durch die Schwende jemanden abordnen, der sich von der Zweckmässigkeit des Planes  überzeugen und allfällig zu berücksichtigende Wünsche anbringen könnte. Der Gemeinderat entschloss sich, der Gemeinde Rehetobel zu erlauben, auf ihre eigenen Kosten auf unserem Gemeindegebiet einen Verlauf auszustecken und delegierte am 22. Oktober Landesfähnrich Rechsteiner zur Begehung bei der Planaufnahme. Speicher war aber noch nicht gewillt, ein neues Strassenprojekt auf so schwierigen Terrain auszuführen, während dem die Ruppenstrasse, für welches die Gemeinde so grosse Opfer gebracht, zu seiner Vollendung noch eines Beschlusses von Seite der St. Galler Regierung bedurfte. Die Erstellung einer weiteren neuen Strasse in der Nähe hätte sich leicht nachteilig auf einen solchen Beschluss auswirken können und man wusste ja auch nicht, ob Tablat die Strasse fortsetzen würde.

Mittlerweilen hatte Heiden Anstalten getroffen, eine Strasse von Heiden nach St. Gallen zu erstellen und liess sowohl über Eggersriet als auch über Rehetobel und Speicherschwende Pläne aufnehmen. Nach Verhandlungen mit Eggersriet und Rehetobel entschied sich Heiden aber für die Strecke über Eggersriet und am 5. März 1843 nahmen die Kirchhören von Heiden und Grub den Vorschlag an. Nun lag es an Eggersriet, den von seiner Vorsteherschaft mit Heiden abgeschlossenen Vertrag zu genehmigen. Rehetobel sah wohl ein, dass die Fortsetzung seines Strassenprojektes erschwert würde, wenn Heiden die Strasse über Eggersriet bauen liess, andererseits wurde es durch Aussagen von Webern und anderen Arbeitern aus Eggersriet, welche ihren Verdienst aus Rehetobel bezogen, damit ermuntert, dass Eggersriet den Vertrag ablehnen werde. Deshalb wandte sich Rehetobel abermals mit der Bitte an Speicher, die Fortsetzung der Strasse über die Schwende zu prüfen. Die Vorsteherschaft beschloss am 24.März, der Kirchhöre vom 2. April den Vorschlag zu machen, die Erstellung der Strasse zu versprechen, wenn Heiden und Grub ihren Beitritt und ihre Teilnahme an fraglichem Strassenprojekt ebenfalls erklären würde und Rehetobel dafür sorge, dass auch die Gemeinde Tablat die Fortsetzung auf ihrem Gebiete zusichere. Die Kirchhöre genehmigte zwar den Vorschlag des Gemeinderates, aber es war zu spät. Am gleichen Tag hatte sich die Bürgerversammlung in Eggersriet bereits mit grosser Mehrheit für die Annahme des Vertrages mit Heiden entschieden. Die Vorsteherschaft von Speicher beschloss dennoch auf Antrag von Landesfähnrich Rechsteiner, Rehetobel Hand zu bieten und liess am 23. April die Kirchhöre entscheiden:

 

1.

Die Gemeinde Speicher wolle auf den Fall hin:

 

a.

dass von der Gemeinde Rehetobel zugesichert werde, sie wolle von Gemeindeswegen die Gemeinde Speicher und die Anstösser an die alten Strassen von Rehetobel über Ober- und Unteraach dieser Strassen wegen auf keinerlei Art und Weise und zu keinen Zeiten mehr in Anspruch nehmen;

 

b.

dass die Gemeinde Tablat die Strasse fortsetze; eine ganz neue Strassenkorrektion in Schwende als eine Verbindungsstrasse derjenigen von Rehetobel mit derjenigen von Tablat über Schaugen in die Rorschacherstrasse in derjenigen Strassenbreite, in welcher die Strasse von Rehetobel an unsere Grenze geführt und von Tablat fortgesetzt werde, vornehmen.

 

 

 

2.

Die Wahl einer besonderen Strassenkommission, welche

 

a.

mit den Gemeinden Rehetobel und Tablat, betreffend den Strassenplan,

 

b.

mit den Strassenanstössern, betreffend die Bodenentschädigung, und

 

c.

mit einem Akkordeur, betreffend die Übernahme des Strassenbaues selbst, in Unterhandlungen zu treten und Verträge abzusichern hätte, alles mit Vorbehalt der Genehmigung einer späteren Kirchhöre.

 

 

 

Die Kirchhöre von Rehetobel ging auf obige Bedingungen ein und nahm sofort Verhandlungen mit Tablat auf, musste sich aber noch eine Zeit lang gedulden, weil Tablat vorerst die Sache mit der Strasse von Eggersriet her ins Reine bringen wollte. Am 22.Juni 1845 erhielt Rehetobel von Tablat endlich die Zusicherung für die Weiterführung der neuen Strasse, unter der Bedingung, dass Rehetobel die Strasse auf eigene Kosten erstellen würde. Zudem müsste es 2 Jahre lang den Unterhalt bestreiten und noch 1500 Gulden bezahlen. Die Baukosten, wozu Speicher 1600 - 1700 Gulden beitrug, wurden zum grössten Teil durch freiwillige Spenden aus verschiedenen Gemeinden unseres Landes und durch Freunde aus St. Gallen bestritten. In Speicher war am 17. Mai 1846 der ratifizierte Meier’sche Plan angenommen worden. Baubeginn war in Speicher, wie in Rehetobel im Frühling 1846. Die Strasse konnte noch im Sommer 1846 vollendet werden.

Es kamen drei Pläne in Vorschlag:

 

1.

Der Meier’sche, der nun ausgeführt worden.

2.

Der Näff’sche, der am oberen Rande der Ebene vor den Häusern im unteren Einfang vorbeiführte, und

3.

Der Kürsteiner’sche, der sich mitten durchzog.

 

 

Die Kosten der 7412 Fuss langen Strasse, wie sie über unser Gemeindegebiet führt, betrugen bis Martini 1848 12'572 Gulden 47 Kreuzer, wozu bis Ende April 1849 noch 1311 Gulden 50 Kreuzer Zins vom aufgenommenen Geld dazu kamen. Somit war auch die Verbindung mit dem Kurzenberg angebahnt, es fehlte nur noch eine leichtere Verbindung zwischen dem Speicher und der Schwende, als diejenige, welche vor wenigen Jahren erbaut worden war. Auch mit der Fortsetzung vom Kühloch (Gemeinde Rehetobel) bis zum Weiler Riemen an der Eggersrieter – Heidener - Strasse konnte die kürzeste und leichteste Kommunikation zwischen dem Mittelland und dem Kurzenberg hergestellt werden. Die Kirchhörbeschlüsse von Grub am 19.September 1844 und Rehetobel vom 8. März 1846, sowie die Aufnahme von neuen Strassenplänen geben uns die Gewissheit, dass diese Verbindungsstrasse zwischen derjenigen von Heiden nach St. Gallen jener von Rehetobel nach St. Gallen in absehbarer Zeit erbaut wird.

Der gemeinnützige Sinn und Unternehmergeist der Bewohner aus Speicher, welcher Kirchen und Schulen erbaute und der den Armen und Verlassenen einen Zufluchtsort anwies, hatte bereits mit grossen Opfern dem hügeligen Boden eine Poststrasse über den Ruppen abgewonnen und verkündete nun die Erstellung einer Strasse, welche in die Strasse nach Teufen einmünden würde. Laut Landsgemeindebeschlusses vom 27. April 1851 musste sie im Zeitraum von 12 Jahren erstellt werden. Bartholome Tanner schreibt:

„Wir schliessen dieses reichhaltige Kapitel mit dem Wunsch, dass des gemeinnützige Sinn der Einwohner nicht erlösche, sondern sie entzünde zu Werken für das allgemeine Wohl, nicht nur für das Materielle, sondern auch und nicht weniger für die höheren Bedürfnisse eines kultivierten Gemeinwesens.“