Einnahmen |
Gulden |
Kreuzer |
Vier Anlagen, 6 am 8.
November 1836, 8 am 10.Feb. 1837 und noch zweimal 6 vom Tausend am 11.Mai und
29.Mai 1839 |
21’267 |
32 |
Freiwillige Beiträge |
2600 |
9 |
Steuereinzüge bei Teilungen,
Verlassen der Gemeinde |
499 |
36 |
Nachzahlung einer Person und
Bodenentschädigung |
10 |
12 |
Total Einnahmen |
24377 |
29 |
Ausgaben |
Gulden |
Kreuzer |
Akkord mit Ingenieur Negrelli |
13’809 |
|
Drei Jahrzinse von bei
Abschluss der Rechnung noch nicht bezahlten 1350 Gulden à 4% |
162 |
|
Für Erhöhung der Säglibrücke
und Brustquader |
278 |
56 |
Für Bodenentschädigung etc. |
5573 |
7 |
Für Materialien |
2242 |
9 |
Für Arbeitswerkzeuge |
37 |
34 |
Verschiedenes |
44 |
28 |
Für Arbeitslöhne |
1860 |
14 |
Zinse vom angenommenen Geld |
382 |
26 |
Total Ausgaben |
24389 |
44 |
Im Sommer 1838 war auch die
Strecke von Trogen bis Altstätten fertig gestellt. Im November 1840 beschloss
der Grosse Rat des Kantons St. Gallens endlich die Erstellung der Strasse von
St. Gallen bis an unsere Kantonsgrenze. Nach einer Besichtigung durch
Abgeordnete aus St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden konnte am 7. Juli 1842
die ganze Strasse von St. Gallen bis Altstätten als vollendet erklärt werden.
Der Zufall wollte es, dass mit dem Transport der eidgenössischen Schützenfahne
nach Chur über die neue Strasse bereits am folgenden Tag die Strasse gleichsam
eingeweiht und damit ihre eidgenössische Bedeutung besiegelt wurde. Seit dem
1. Mai 1842 fährt täglich ein Eilwagen von St. Gallen bis Feldkirch, wovon wir
aber später berichten wollen. Zum Schluss führen wir noch Messresultate
auf, die wir teils der neuen Schweizerzeitung, teils dem appenzellischen
Amtsblatt entnommen haben: Laut Schweizerzeitung hat die
Strasse eine Länge: |
||
Vom Spisertor in St. Gallen
bis zur Landmarke bei Vögelinsegg 1 Stunde und 925 Fuss |
16925 |
Fuss |
Von der Landmarke bei
Vögelinsegg bis an den Ruppen über Speicher und Trogen 1 7/8
Stunden und 1675 Fuss |
31675 |
Fuss |
Von der Landmarke am Ruppen
bis zum Obertor in Altstätten 1 5/8 Stunden und 100 Fuss |
26100 |
Fuss |
Vom Obertor in Altstätten bis
auf die Landstrasse bei der Post (Freihof) |
973 |
Fuss |
Zusammen 4 5/8 Stunden 1673
Fuss |
75673 |
Fuss |
|
|
|
Davon fallen nach dem
appenzellischen Amtsblatt (Jahrgang 1842/1843, Seite 214) auf das Gebiet der
Gemeinde Speicher 10'225 Fuss, gemessen von der Landmarke bei Vögelinsegg bis
in die Mitte der Brücke im Sägli. |
|
Höhendifferenz |
Höhe über Spisertor |
||
|
Fuss |
Linien |
Fuss |
Linien |
Die neue Strasse ersteigt vom
Spisertor in St. Gallen bis zur Landmarke bei Vögelinsegg eine Höhe von |
831 |
65 |
831 |
65 |
Von der Landmarke bis auf
Vögelinsegg noch weitere |
137 |
70 |
969 |
35 |
Von Vögelinsegg bis auf
Speicher fällt dieselbe wieder um |
176 |
45 |
792 |
90 |
Sie steigt dann wieder 1450
Fuss lang bis zur Strasse nach Erlen (Bendlehn) |
57 |
85 |
850 |
75 |
Dann fällt sie wieder bis zur
Brücke im Sägli, auf 1682 Fuss Länge |
107 |
97 |
741 |
78 |
Neue Steigung 1550 Fuss lang
um |
89 |
27 |
832 |
05 |
Von da fällt sie neuerdings
bis nach Trogen und bis zur Brücke im Tobel um |
125 |
55 |
706 |
50 |
Von der Brücke im Trogener
Tobel steigt die Strasse wieder bis zum höchsten Punkt, diesseits des Ruppen,
um |
441 |
25 |
1147 |
75 |
Fall bis zur Landmarke am
Ruppen |
79 |
10 |
1078 |
65 |
Fall von der Landmarke am
Ruppen bis zum Obertor in Altstätten |
1792 |
90 |
|
|
Daraus ergibt sich, dass das
Obertor in Altstätten um 724 Fuss 25 Linien tiefer liegt, als das Spisertor
in St. Gallen. Nachdem das schöne Bauwerk
dank „brüderlicher“ Zusammenarbeit vollendet werden konnte, steht es nun als
Zeuge des bürgerlichen Gemeinsinnes und als Zierde der betreffenden Gemeinden
da. Eines dürfen wir jedoch nicht unerwähnt lassen, da ja bekannt ist, dass
gute Strasse nicht nur einen guten Bau, sondern auch einen guten, dauerhaften
Unterhalt benötigen. Speicher hatte zwar vom Land
die Zusicherung bekommen, dass der Unterhalt der Strasse vom Land getragen
würde. Trogen und Altstätten hingegen mussten sich erst um Zusagen bemühen,
welche ihnen einen Gegenersatz für die jährlichen Unterhaltskosten bieten
würden. Wir haben schon früher erwähnt, dass Altstätten seine Strasse grösstenteils
durch Aktien finanziert hatte. Man kam deshalb schon früh auf den Gedanken, Weggeld zu verlangen.
Die Einführung dieses Weggeldes, wie auch die
vorläufigen Gebühren und deren Verteilung, waren schon im oben erwähnten
Vertrag bestimmt worden. Aus diesem Grund traten am 23. August 1836 Statthalter
Zellweger aus Trogen und Hauptmann Tanner aus Speicher vor den Grossen Rat
und stellten das Ansuchen, dass den benannten Gemeinden für die projektierte
Strasse von Altstätten bis nach St. Gallen, der Einzug eines Weggeldes
bewilligt werde. Sie forderten die dafür nötige Unterstützung bei den Ständen
und der Tagsatzung. Der Grosse Rat fasste daraufhin folgenden Beschluss: |
||||
1. |
Der Grosse Rat bewilligt den Gemeinden Speicher und
Trogen von sich aus, so viel an ihm steht, das verlangte Weggeld, mit dem
ausdrücklichen Vorbehalt jedoch, dass dadurch, bis und so lange das Land den
Unterhalt der neuen Strasse, in Folge allfälliger Übereinkunft, nicht ganz
bestimmt, der Landesverwaltung keinerlei grösserer Beschwerde zufalle, als
sie bis anhin hatte. |
|||
2. |
Er gibt den Gemeinden die Zusicherung, ihr Begehren
um Bewilligung des Weggeldes für die neu zu erbauende Strasse auch den
Ständen und der nächsten Tagsatzung empfehlend mitzuteilen. |
|||
3. |
Insofern es notwendig erachtet werden sollte, behält
sich der Grosse Rat vor, für diese Weggeldbewilligung später die Genehmigung
der Landsgemeinde einzuholen. |
|||
4. |
In Betreff des Wunsches für Ernennung einer
Kommission zu Unterhandlungen wegen Übernahme des Unterhaltes der neuen
Strasse von Seite des Landes wird die Bau- und Strassenkommission beauftragt,
dazu mit Abgeordneten der Gemeinden Speicher und Trogen zusammenzutreten, die
Vorschläge anzuhören und dann dem Grosse Rate über ihre Verhandlungen Bericht
zu erstatten. |
|||
|
|
|||
Am 12. Dezember 1836 hielten
Abgeordnete der Kantone St. Gallen und Appenzell AR. eine Konferenz in St.
Gallen, in welcher auch das von den Gemeinden Altstätten, Trogen und Speicher
verlangte Weggeld besprochen und dessen Verteilung im Verhältnis zur
Strassenstrecke bestimmt wurde. Folgende Preise wurden dann vom Grossen Rat
in der Sitzung vom 31. Januar 1837 genehmigt: An der Weggeldstätte bei Vögelinsegg soll pro Pferd
4 Kreuzer, für ein Stück Hornvieh 2 Kreuzer, pro Stück Schmalvieh 1 Kreuzer
bezogen werden. Am Ruppen soll ein Pferd 5 Kreuzer, ein Stück Hornvieh 2 ½
Kreuzer und ein Stück Schmalvieh 1 Kreuzer kosten. Der Grosse Rat empfahl an der
Landsgemeinde vom 30. April 1837, dem Weggeldbegehren der benannten Gemeinden
zuzustimmen, indem er hauptsächlich auf den Nutzen solcher Strassen und auf
die grossen Opfer einging, welche die betreffenden Gemeinden zu bringen
hatten. Nachdem die Landsgemeinde den Wegzoll bewilligt hatte, trat am 11.
August auch die Tagsatzung darauf ein. Am 9. Mai 1837 beschloss der Grosse
Rat die Unterzeichnung eines Zollvertrages mit St. Gallen. Am 26. Oktober
1838 meldete der Gemeinderat von Altstätten die Eröffnung seiner Zollstation.
Das erste Weggeld auf Vögelinsegg wurde am 11. Juli 1842 eingezogen. Weil Speicher
glaubte, Anspruch auf das Weggeld zu haben, wurden die Bestimmungen dafür
kritisiert. Die Begründung: |
||||
1. |
die Strasse von der Landmarke hinter Vögelinsegg bis
zum Sägli seit 1609 Landstrasse ist und vom Lande unterhalten werden muss; |
|||
2. |
auch nach dem Vertrage von 1785 Speicher nur zum
halben Fuhrlohn und dem Schneeschorren verpflichtet ist; |
|||
3. |
dessen ungeachtet Speicher des Friedens wegen 1828
auf den Altar des Vaterlandes ein Opfer von 2000 Gulden gebracht, um ferner
von den Lasten frei zu bleiben; |
|||
4. |
durch diesen Akt die Gemeinde also in einem
Verhältnis zum Lande steht, wie sonst keine; |
|||
5. |
die Gemeinde Speicher ferner zum Nutzen und zur Ehre
des Landes für Erneuerung der Strasse grosse Opfer gebracht; |
|||
6. |
Speicher durch die Übernahme des alten Landstrasse
eine bedeutende Last aufgeladen; |
|||
7. |
durch die Errichtung einer Zollstätte auf
Vögelinsegg besonders auch den Bewohnern von Speicher eine sonst unbekannte
Last aufgebürdet ist; |
|||
8. |
Speicher also bei Berücksichtigung dessen wohl eine
Entschädigung fordern darf; |
|||
9. |
in den meisten Jahren das Weggeld grösser sein wird,
als die Kosten des Unterhaltes, und so das Land nicht nur der Kosten enthoben
würde, sondern |
|||
10. |
auf diese Art Nutzen erhielte, was aber nicht billig
wäre, wenn dadurch eine Gemeinde ohne alle Entschädigung nur Lasten auf sich
zu nehmen hätte. |
|||
|
|
|||
Darum stellte Speicher schon
am 23. September 1836 folgende Forderung an das Land: |
||||
1. |
Speicher solle von allen ferneren Ansprachen an den
Unterhalt der Strasse frei sein. |
|||
2. |
Das Zollgeld werde vom Lande bezogen, und wenn es
Überschuss gibt, so soll Speicher die Hälfte bekommen; reicht es aber nicht
hin, so soll das Land das Nötige ersetzen. |
|||
|
|
|||
Der Grosse Rat wollte aber
weder auf diese, noch auf ähnliche Vorschläge aus Speicher eintreten und
wartete bis zum November 1841, als die ganze Strassenstrecke von Altstätten
bis St. Gallen vollendet war. Am 19. jenes Monats ersuchte die Vorsteherschaft
von Speicher den Grossen Rat abermals, die Zollverhältnisse vor der Inbetriebnahme
der Weggeldstätte zu regeln. Der Grosse Rat forderte darauf die
Gemeinden Trogen und Speicher auf, Vorschläge und Forderungen an die Behörden
zu machen, was Speicher am 11. Januar 1842 auch machte: |
||||
1. |
Das Land besorge die Strasse wie bisher und
überlasse der Gemeinde Speicher das ganze Weggeld, welche dann auch dafür,
wie bisher, den halben Fuhrlohn und das Schneeschorren zu bezahlen habe, oder |
|||
2. |
das Land übernehme sämtliche Strassenlasten, auch
das Schneeschorren und den halben Fuhrlohn, und beziehe dafür den vierten
Teil des Weggeldes und lasse der Gemeinde Speicher die übrigen drei Vorteile
desselben. |
|||
|
|
|||
Die Strassenkommission hatte
auf ziemlich herrische Weise die Abgeordneten von Speicher angehört und
erstattete den Grossen Rat davon Bericht. Als erstes schlug sie ein
allgemeines Strassengesetz vor, nach welchem alle Strassen im Lande als
Landesstrassen taxiert würden, falls sie den im Gesetz noch zu bestimmenden
Forderungen entsprächen. Zudem müssten alle Weggelder in die Landeskasse
fallen. Sollte das Strassengesetz aber nicht angenommen werden, würde
folgendes in Kraft treten: „ Die Strasse durch die Gemeinden Speicher und
Trogen wird mit den übrigen Weggeldstrassen in gleiche Reihe gestellt. Das
Land bezieht das Weggeld und sorgt für den Unterhalt der Strasse in derselben
Weise, wie es bei den erwähnten übrigen Weggeldstrassen geschieht, und gegen
Erledigung gehabter Pflichten an die alte Strasse. Die gänzliche Übernahme
der in Frage stehenden Strasse findet jedoch erst dann statt, wenn dieselbe
nach vorangegangener Besichtigung als solid und dauerhaft sich wird
herausgestellt haben“. Dieser Antrag hatte folgende
Grundsätze: |
||||
a. |
Das allfällige Defizit für gewöhnliche
Unterhaltungskosten wird zur Hälfte vom Lande und zur Hälfte von den
Gemeinden Speicher und Trogen gedeckt, und zwar im Verhältnis ihres
Strassenbetreffnisses. |
|||
b. |
Hinsichtlich der ausserordentlichen
Unterhaltungskosten gelten diejenigen Bestimmungen, die darum auch in Bezug
auf die übrigen Weggeldstrassen erlassen worden sind. |
|||
c. |
Alle Emolumente, die hinsichtlich jener Strasse, sei
es für Bahnmachen oder Ähnliches, zugesagt sind, fallen in die Weggeldkasse,
spätern Verträgen in dieser oder anderer Beziehung stets unvorgreiflich. |
|||
|
|
|||
Speicher hatte geglaubt, ihre
Wegzollprobleme bereinigt zu haben, sah dies aber plötzlich in weite Ferne
gerückt. Die Vorsteherschaft glaubte es der Gemeinde schuldig zu sein, gegen
alle Vorschläge, die frühere Verträge zu ignorieren schienen, oder nach ihrem
Begriff auf falsche Voraussetzungen bauten, durch ein öffentliches Schreiben
zu protestieren, welches mit allen zur Verfügung stehenden geschichtlichen
Belegen und Beweisgründen gespickt war. Eine vom Grossen Rat gewählte
Kommission sollte nun mit Speicher verhandeln und erstattete am 17.Januar
1843 Bericht, dass sie wohl zwei Besprechungen angeordnet hätte, die
gewünschte Erledigung des Problems aber nicht erfolgt sei. Sie hätten auch
einen Vertragsentwurf gemacht, der von der Kirchhöre bevollmächtigten
Vorsteherschaft von Speicher angenommen wurde und der folgende Übereinkunft
enthält: Übereinkunft zwischen dem Grossen Rat des Kantons
Appenzell der äusserer Rhoden, als der obersten verwaltenden Behörde
einerseits, und der löblichen Vorsteherschaft von Speicher andererseits, das
Weggeld daselbst, sowie den Unterhalt des Landstrasse betreffend. |
||||
Art.1 |
Die Gemeinde Speicher überlässt für jetzt und alle
künftigen Zeiten der Landeskasse den Ertrag des ganzen Weggeldes auf
Vögelinsegg sowohl als auf dem Ruppen, das auf die Strassenstrecke im Gebiete
der gedachten Gemeinde Speicher fällt. |
|||
Art. 2 |
Dagegen übernimmt das Land die erwähnte Strasse mit
allen Vorteilen und Beschwerden. Es besorgt den Unterhalt der Strasse von der
Landmarke hinter Vögelinsegg bis zur Brücke im Sägli, auf der Grenze von
Trogen, samt allen Brücken, Dämmen, Durchlässen, Schutzwehren, Hägen u.s.w.
in derjenigen Lage und Richtung, wie dieselbe im Jahre 1836 u.s.f. neu
erstellt worden ist. |
|||
Art. 3 |
Aufgrund des Artikels 2 werden der Gemeinde Speicher
diejenigen Lasten, die sie im Interesse des Unterhaltes gedachter Landstrasse
von früher noch hatte, nämlich die Besorgung des Schneebruchs und die
Bezahlung des halben Fuhrlohnes für Strassenmaterialien, vom Lande
abgenommen, und überdies wird der Gemeinde die Zusicherung erteilt, dass sie
von nun an dieser Strasse wegen von allen Unkosten und Leistungen befreit
sein solle. |
|||
Art. 4 |
Dagegen sind die Verpflichtungen, welche das Land
gegenüber der alten Landstrasse durch die Gemeinde Speicher hatte, für immer
als erledigt erklärt. |
|||
Art. 5 |
Im Weiteren bezahlt das Land der Gemeinde Speicher,
in Anerkennung ihrer für die Erstellung der neuen Landstrasse gebrachten
Opfer, ein für alle Mal die Aversalsumme von 2000 Gulden, schreibe Gulden
zweitausend, womit alsdann alle Ansprüche der Gemeinde Speicher an das Land
getilgt sein sollen. |
|||
Art. 6 |
Gegenwärtiger Vertrag soll in zwei gleich lautenden
Instrumenten abgefasst, unterschrieben und mit den betreffenden beidseitigen
Siegeln versehen werden. |
|||
|
|
|||
Das eine Exemplar fällt in das Landesarchiv, das
andere wird der löblichen Gemeinde Speicher zugestellt. Trogen, den 21. März 1843 Im Namen von Landammann
und Rat Der
regierende Landammann: Dr. Zellweger Der
Ratsschreiber: Schiess Speicher, den 17. März 1843 Im Namen der
Vorsteherschaft der Gemeinde Speicher
und als Bevollmächtigte der Gemeinde Der
regierende Hauptmann: Joh. Jakob
Tanner Der
Gemeindeschreiber: Joh.
Ulrich Sonderegger |
||||
Durch die neue
Bundesverfassung wurde in der Folge auch dieses Weggeld abgeschafft. Soweit die Geschichte des Strassezuges
von Norden nach Süden. Nun kommen wir zu den
Kommunikationsstrassen, welche in der Gemeinde von Osten nach Westen führen.
Zu jenen Zeiten, als unser Land noch mit viel Wäldern bedeckt war, wurden die
Wege und Strassen über Höhen und Berge geführt, weil auf diesen die Gegend
schöner betrachtet und die Wege besser gefunden werden konnten. Vor dem
Kirchenbau führte deshalb eine Strasse vom Kurzenberg über Grub und Rehetobel
und die Aach nach der Speicherschwende, und verlief weiter über Vögelinsegg
nach Teufen. Davon zeugt ein Markenbrief gegen die Abteilande vom Jahr 1652. Diese Strasse war ebenfalls
eine Hohlstrasse, welche aber in den 1780er Jahren ausgefüllt wurde und nach
dem Kirchenbau und dem Neubau des Strässchens über das Dorf, Scheibengut,
Ebne und Steinegg nach Teufen nicht mehr benutzt wurde. Diese alte Strasse
hatte nach einem in der Trestkammer gefundenen Brief von 1620 die Auflage,
jederzeit mit Saum, Ross und Wagen befahrbar zu sein. Das Strässchen über die
Ebne kam durch den Bau der Strasse durch Rütenen fast ganz ausser Gebrauch,
aber auch der Fahrweg durch Oberrütenen, welcher jedoch nur im Sommer benutzt
werden konnte, wird seit der Erstellung der Strasse nach Teufen, nur noch von
Anstössern benutzt. Gleich ergeht es dem Strässchen vom Bendlehn durch die
obere Blatten nach Almenweg und Buchschwende nach Teufen, welches bis 1734
durch die Obrigkeit unterhalten wurde. Da jene keinen Unterhalt mehr leisten
wollten, wurden die Anstösser verpflichtet, das Strässchen so zu unterhalten,
dass es mit Karren und Wagen befahren werden konnte. Die erwähnte neue
Strasse von Speicher nach Teufen kam im Jahr 1807 auf Befehl der Obrigkeit zu
Stande und musste mit seinen seitlichen Gräben 14 Fuss breit sein. Sie
beginnt bei der Schupfen, führt durch Reutenen, den vorderen Teil des
Almenweges und den Sitz nach Buchschwende und Teufen. Diese Strasse wurde
aber nicht nach kunstgerechten Grundsätzen erbaut, sondern verlief über
Erhöhungen und Vertiefungen, damit sie von den Anstössern am bequemsten erreichbar
war. Wegen des Unterhaltes dieser
Strasse musste das Land mit den Gemeinden Teufen, Speicher, Trogen, Wald,
Rehetobel, Grub und Heiden längere Zeit verhandeln. Nachdem sich das Land
1813 von den Unterhaltskosten komplett losgesagt hatte, indem es die
Einnahmen dazu auf Weggelder, Auslösungen und Repartition abwälzen wollte,
was aber die betreffenden Gemeinden nicht tun wollten, entschied der Grosse
Rat am 6. März 1816: „Die benannte Strasse als eine offene Landstrasse
anzusehen, und zu versprechen, dafür zu sorgen, dass die Gemeinden die
Strasse in unklagbaren Stand stellen, wobei dann einen hohe Obrigkeit sich
auch zu einem billigen Opfer an den Unterhalt für ein und allemal, oder
jährlich verstehen würde“. Das Land kaufte sich 1820 mit
15 Kreuzer pro Klafter(1.9m) los, wobei Speicher für ihre 752 Klafter eine
Entschädigung von 188 Gulden erhielt. Nach einem am 10. Mai 1822 gefassten Ratsbeschluss wurden die
Unterhaltskosten dieser Strasse auf dem Gemeindegebiet von Speicher zur
Hälfte von der Gemeinde und zur Hälfte von den Anstössern bestritten. Da die
Strasse aber nicht immer im besten Zustand gehalten wurde, liefen oft Klagen
ein. Der Grosse Rat reagierte im Juni 1837 auf den Bericht des
Strasseninspektors, welcher den schlechten Zustand hervorhob und gab der
Vorsteherschaft von Speicher den Auftrag, die Strasse innerhalb von vier
Wochen in einen klaglosen Zustand zu bringen. Dem Auftrag war die Androhung
beigefügt, dass die Vorsteherschaft im Unterlassungsfall nach Art. 11 der
Gesetze über Liegenschaften zur Verantwortung gezogen würde. Der Gemeinderat
fasste darauf am 3. Juli 1837 den Beschluss: „Es soll denjenigen Anstössern, die bis jetzt noch
keine Folge geleistet, angesagt werden, dass, wenn sie die Strasse nicht in
Zeit von 14 Tagen in unklagbaren Zustand stellen, dieselbe auf ihre Kosten
gemacht und sie überdies zur Verantwortung eingeleitet werden.“ Zugleich beschloss der
Gemeinderat, die Anstösser zu informieren, dass diese laut
Vertrag vom 5. Dezember 1820 an den Unterhalt der Strasse 36 Kreuzer pro
Gulden Vermögen zu bezahlen hätten, wie dies im Auftrag des Grossen Rates
angeführt sei. Die Gemeinde bezahle nicht mehr die Hälfte an den
Strassenunterhalt, ausser die Anstösser würden sich jährlich mit 6 Kreuzer
für das Klafter auszulösen, wie es von einigen Anstössern bereits praktiziert
werde. Jakob Zürcher auf Vögelinsegg wurde zum Strassenmeister für diese
Strasse ernannt. Am 5. September konnte wirklich eine Übereinkunft mit den
Anstössern getroffen werden, welche am 3. November 1837 von der
Vorsteherschaft genehmigt wurde. Danach mussten nun alle Anstösser jährlich 6
Kreuzer vom Klafter ihrer Wegstrecke bezahlen und somit war die Gemeinde auf
der ganzen Strassenstrecke von der Schupfen bis nach Buchschwende für den
fortwährend guten Zustand verantwortlich, nur das Schneeschorren blieb den Anstössern auferlegt. Der Bau
dieser Strasse, welche eine Länge von 47089 Fuss und eine Breite von 14 Fuss
hat, kostete die Gemeinde laut Steuerverzeichnis 4267 Gulden 50 Kreuzer. Die
Unterhaltskosten wurden zum Teil von
der Gemeinde und zum Teil von den Anstössern mit dem Klaftergeld bezahlt und
beliefen sich von 1841 – 1848 auf 480 Gulden, was einen jährlichen Durchschnitt
von 60 Gulden ergab. Eine Verbesserung des Strassenkomforts, nach welchem
man sich mit Recht sehnt, ist wohl nicht eher zu erwarten, bis die schon
lange beabsichtigte Mittellandstrasse gebaut sein wird. Nun wollen wir noch weitere
Strassen beschreiben, welche durch unser Gemeindegebiet führen. Eine dieser
Strassen ist die Saum- und Karrenstrasse vom Kastenloch über Gern, durch das
Töbeli bis auf die Landstrasse und von da durch das Unterdorf ins Dorf und
bis zum Moos. Ihr Ursprung muss wohl sehr alt sein, weil sie die nächste
Verbindung zwischen Speicher und Rehetobel und von dort nach Trogen ist.
Rehetobel war nämlich vor seiner Auslösung durch Goldach im Jahr 1461, bis
zur Gründung einer eigenen Pfarrei im Jahre 1669, in Trogen kirchengenössig. Im Jahr 1652 ordnete der Grosse Rat den Bau einer Prügelbrücke über
den Bach an. Diese Brücke wurde aber erst 1661 gebaut, nachdem die Behörde im
Nichtbefolgungsfall gedroht hatte, sie auf Kosten der betreffenden Anstösser
machen zu lassen. 1663 erbaute Rudolf Sturzenegger mit Erlaubnis der Obrigkeit
und der nächsten Mühlenbesitzer eine Mühle im Kastenloch. (Diese Mühle war
wahrscheinlich die auf dem Gebiet der Gemeinde Rehetobel stehende Mühle,
welche am 20. Juni 1847 von einem Erdschlipf verschüttet wurde. Die Bewohner
hatten die Rettung ihres Lebens nebst Gott ihrem Nachbarn, Bartholome Krüsi
im Gern in Speicher verdanken, der die
Masse wanken sah und die Gefahrbedrohten eiligst zur Flucht antrieb. Kaum
waren sie geflohen, stürzte das Haus zusammen). 1736 wurde durch eine
Kommission ein neuer Verlauf dieses Weges durch den Wald ausgesteckt. Die
Regierung erliess im Jahr 1753 das Gebot, dass von Anfang des Wintermonats
bis Mitte März „Männiglich bemeldeten
vorderen Weg nach belieben und gefallen“ benutzen solle, im Sommer aber
auf den 1736 ausgesteckten hinteren Weg verwiesen sei. Wäre aber der Sommerweg
wegen zu grossen Schnees noch nicht befahrbar, so würde der Gebrauch des
Winterweges noch 14 Tage, also bis Ende März, erlaubt. Am 26. August 1800
erliess das Kreisgericht Teufen betreffend dieser Strasse folgende Weisung: „Der mehrmals erwähnte Weg soll ohne
Anstand und Zeitversäumnis von den anstossenden Güterbesitzern in eine
unklagbare Saumstrasse und zwar so hergestellt werden, dass im Notfall
Produkte für Haus- und Mühlegebrauch, die sich auf einem Saum nicht
transportieren lassen, anders, wie es dann der Notfall erfordert,
fortgebracht werden können“. Am 6. März 1810 trafen die
Anstösser ein Übereinkommen, nach welchem der hintere Weg nur noch durch die
dortigen Besitzer in den Monaten November, Dezember, Januar und Hornung zum
Holzführen benutzt werden konnte, der vordere Weg aber für jedermann offen
war. Diejenigen, welche dadurch einer Last entbunden würden, müssten
Sebastian Lutz 180 Gulden bezahlen und zudem 20 Tage Frondienst leisten,
damit er den vorderen Weg für Saumpferde und Fussgänger unklagbar unterhalten
könne. Sehr mangelhaft war auch die
Verbindung zwischen dem Dorf und dem Bezirk Schwende, wo rund 80 Häuser
stehen. Auch die Verlängerung dieses Weges über Oberaach nach Rehetobel und
über Unteraach nach letztere Rehetobel und Grub war in schlechtem Zustand. Um
seinem grössten Bedürfnis zu entsprechen, versuchte Rehetobel, welches von
allen Seiten her durch ein ungünstiges Terrain abgeschnitten war, die
Gemeinden Heiden, Grub und Speicher für eine neue Strasse über die Schwende
nach St. Gallen zu gewinnen. Die Vorsteherschaft von Speicher delegierte
deshalb am 11. Dezember 1835 den Gemeindeschreiber Rechsteiner, um der
Markierung des Planes durch die Schwende beizuwohnen. Die Sache
blieb dann aber wieder liegen, weil in den äusseren Gemeinden der Eifer für
dieses Projekt nicht so gross war und Speicher mit der Ruppenstrasse vollauf
beschäftigt war. Man hatte sich nun mal entschieden, dass der nähere aber
strengere Weg über Vögelinsegg, der überdies noch schönere Rundsichten bietet
und nicht derjenige über die Schwende gebaut wird. Einen Schritt vorwärts zur
Verkehrsverbesserung mit der Schwende tat die Gemeinde dennoch, als eine neue
Kommunikationsstrasse gebaut wurde. Den Anstoss dazu legten am 27. Oktober
1837 drei Männer, als sie im Namen des Bezirkes Schwende der Vorsteherschaft
ein Memorial vorlegten, in welchem sie um eine Kommunikationsstrasse von der
Kohlhalde nach Unterweilen nachsuchten. Sie stützten ihr Begehren auf folgende
Fakten: |
||||
1. |
Dass sie ohne leichteren Verkehr mit der Gemeinde ob
dem Berg und dem St. Gallischen Gebiete trotz aller Tätigkeit sich nicht zu
dem Wohlstande erheben können, dessen sich die Mitbürger ob dem Holz zu
erfreuen haben; |
|||
2. |
dass sie von der Landstrasse über Vögelinsegg keinen
Nutzen haben; |
|||
3. |
dass der Besuch des Gottesdienstes erschwert und bei
ungünstiger Witterung unmöglich sei; |
|||
4. |
dass bei einer Feuersgefahr eine Spritze nur mit
Gefahr nach der Schwende gelangen könnte; |
|||
5. |
dass sie durch diese Strasse nur das erhalten, was
die Gemeinde schon früher besessen, indem ehemals die Strasse von Speicher
durch die Schwende nach Rorschach geführt habe. |
|||
|
|
|||
Der Gemeinderat versprach die
Prüfung ihres Begehrens mit der Auflage, dass sie Pläne und
Kostenberechnungen vorlegen müssten, damit man sehen könne, wieviel
freiwillige Beiträge dafür versprochen würden. Am 19. Februar 1838 verkündete
Hauptmann Rechsteiner: |
||||
1. |
Dass der Plan und die Kostenberechnung für diese
Strasse aufgenommen seien; |
|||
2. |
dass er die Strasse zu 12 Fuss Breite und höchstens
9% Steigung um 3000 Gulden übernehmen wolle; zudem werde er auch das nötige
Strassenmaterial liefern. Ferner müsste sie nicht eher bezahlt werden, bis
sie gänzlich vollendet und unklagbar hergestellt wäre, und endlich würde er
für drei Jahre Garantie leisten, den Schaden von ausserordentlichen Naturereignissen
herrührend ausgenommen. |
|||
|
|
|||
Der Gemeinderat beschloss,
den Plan und die Kostenberechnung zu prüfen und einen Umgang anzuordnen und
verpflichtete sich zur sofortigen Übernahme des Strasse. Eine Umfrage ergab,
dass der grösste Teil der Einwohner
für die Erstellung der Strasse stimmte, die Kosten aber mit dem Steuerfuss
decken wollte. Die Vorsteherschaft liess die Sache am 30. März der Kirchhöre
vortragen. Diese beschloss am 3. Mai, die Strasse von der Kohlhalde bis
Unterweilen zu erstellen und nach der Zahlung der angebotenen 1300 Gulden von
Seite der Bewohner der Schwende den Unterhalt durch die Gemeinde zu
übernehmen. Der Schneebruch hingegen musste durch die Anstösser gemacht
werden. Den Unterhalt der Strasse von
Kübelis Haus bis nach Unterweilen besorgte der nachherige Säckelmeister
Rechsteiner bis zur Erstellung der Tablaterstrasse für 52 Gulden jährlich,
wobei er selbst das Material herbeischaffen musste. Die Strecke misst 4140
Fuss. Bald nach der Kirchhöre
begann Hauptmann Rechsteiner mit den Arbeiten, wobei ausschliesslich
Einheimische beschäftigt wurden. Rechsteiner war Aufseher, Führer und
Mitarbeiter in einem. Die Strasse wurde bereits im Herbst des gleichen Jahres
fertig. Zur Deckung der Kosten setzte der Gemeinderat am 8. Mai 1840 eine
Sondersteuer von 4 vom Tausend an. Die Baukosten und Bodenentschädigungen an
drei Anstösser beliefen sich auf total 3070 Gulden. Rehetobel konnte in der
Strassenangelegenheit natürlich nicht müssig bleiben. Es richtete deshalb im
Oktober 1839 ein weiteres Schreiben an die Hauptleute und Räte von Speicher,
worin der erneute Wunsch nach einer neuen Strasse nach St. Gallen
ausgesprochen wurde. Rehetobel bat die hiesige Vorsteherschaft, sie möchte
doch zur Markierung einer Strasse durch die Schwende jemanden abordnen, der
sich von der Zweckmässigkeit des Planes
überzeugen und allfällig zu berücksichtigende Wünsche anbringen
könnte. Der Gemeinderat entschloss sich, der Gemeinde Rehetobel zu erlauben,
auf ihre eigenen Kosten auf unserem Gemeindegebiet einen Verlauf auszustecken
und delegierte am 22. Oktober Landesfähnrich Rechsteiner zur Begehung bei der
Planaufnahme. Speicher war aber noch nicht gewillt, ein neues Strassenprojekt
auf so schwierigen Terrain auszuführen, während dem die Ruppenstrasse, für
welches die Gemeinde so grosse Opfer gebracht, zu seiner Vollendung noch
eines Beschlusses von Seite der St. Galler Regierung bedurfte. Die Erstellung
einer weiteren neuen Strasse in der Nähe hätte sich leicht nachteilig auf
einen solchen Beschluss auswirken können und man wusste ja auch nicht, ob
Tablat die Strasse fortsetzen würde. Mittlerweilen hatte Heiden
Anstalten getroffen, eine Strasse von Heiden nach St. Gallen zu erstellen und
liess sowohl über Eggersriet als auch über Rehetobel und Speicherschwende
Pläne aufnehmen. Nach Verhandlungen mit Eggersriet und Rehetobel entschied
sich Heiden aber für die Strecke über Eggersriet und am 5. März 1843 nahmen
die Kirchhören von Heiden und Grub den Vorschlag an. Nun lag es an
Eggersriet, den von seiner Vorsteherschaft mit Heiden abgeschlossenen Vertrag
zu genehmigen. Rehetobel sah wohl ein, dass die Fortsetzung seines
Strassenprojektes erschwert würde, wenn Heiden die Strasse über Eggersriet
bauen liess, andererseits wurde es durch Aussagen von Webern und anderen
Arbeitern aus Eggersriet, welche ihren Verdienst aus Rehetobel bezogen, damit
ermuntert, dass Eggersriet den Vertrag ablehnen werde. Deshalb wandte sich
Rehetobel abermals mit der Bitte an Speicher, die Fortsetzung der Strasse
über die Schwende zu prüfen. Die Vorsteherschaft beschloss am 24.März, der
Kirchhöre vom 2. April den Vorschlag zu machen, die Erstellung der Strasse zu
versprechen, wenn Heiden und Grub ihren Beitritt und ihre Teilnahme an
fraglichem Strassenprojekt ebenfalls erklären würde und Rehetobel dafür
sorge, dass auch die Gemeinde Tablat die Fortsetzung auf ihrem Gebiete
zusichere. Die Kirchhöre genehmigte zwar den Vorschlag des Gemeinderates,
aber es war zu spät. Am gleichen Tag hatte sich die Bürgerversammlung in
Eggersriet bereits mit grosser Mehrheit für die Annahme des Vertrages mit
Heiden entschieden. Die Vorsteherschaft von Speicher beschloss dennoch auf
Antrag von Landesfähnrich Rechsteiner, Rehetobel Hand zu bieten und liess am
23. April die Kirchhöre entscheiden: |
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1. |
Die Gemeinde Speicher wolle auf den Fall hin: |
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a. |
dass von der Gemeinde Rehetobel zugesichert werde,
sie wolle von Gemeindeswegen die Gemeinde Speicher und die Anstösser an die
alten Strassen von Rehetobel über Ober- und Unteraach dieser Strassen wegen
auf keinerlei Art und Weise und zu keinen Zeiten mehr in Anspruch nehmen; |
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b. |
dass die Gemeinde Tablat die Strasse fortsetze; eine
ganz neue Strassenkorrektion in Schwende als eine Verbindungsstrasse
derjenigen von Rehetobel mit derjenigen von Tablat über Schaugen in die Rorschacherstrasse
in derjenigen Strassenbreite, in welcher die Strasse von Rehetobel an unsere
Grenze geführt und von Tablat fortgesetzt werde, vornehmen. |
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2. |
Die Wahl einer besonderen Strassenkommission, welche |
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a. |
mit den Gemeinden Rehetobel und Tablat, betreffend den
Strassenplan, |
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b. |
mit den Strassenanstössern, betreffend die
Bodenentschädigung, und |
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c. |
mit einem Akkordeur, betreffend die Übernahme des
Strassenbaues selbst, in Unterhandlungen zu treten und Verträge abzusichern
hätte, alles mit Vorbehalt der Genehmigung einer späteren Kirchhöre. |
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Die Kirchhöre von Rehetobel
ging auf obige Bedingungen ein und nahm sofort Verhandlungen mit Tablat auf,
musste sich aber noch eine Zeit lang gedulden, weil Tablat vorerst die Sache
mit der Strasse von Eggersriet her ins Reine bringen wollte. Am 22.Juni 1845 erhielt Rehetobel von Tablat endlich die Zusicherung
für die Weiterführung der neuen Strasse, unter der Bedingung, dass Rehetobel
die Strasse auf eigene Kosten erstellen würde. Zudem müsste es 2 Jahre lang
den Unterhalt bestreiten und noch 1500 Gulden bezahlen. Die Baukosten, wozu
Speicher 1600 - 1700 Gulden beitrug, wurden zum grössten Teil durch
freiwillige Spenden aus verschiedenen Gemeinden unseres Landes und durch
Freunde aus St. Gallen bestritten. In Speicher war am 17. Mai 1846 der
ratifizierte Meier’sche Plan angenommen worden. Baubeginn war in Speicher,
wie in Rehetobel im Frühling 1846. Die Strasse konnte noch im Sommer 1846
vollendet werden. Es kamen
drei Pläne in Vorschlag: |
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1. |
Der Meier’sche, der nun ausgeführt worden. |
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2. |
Der Näff’sche, der am oberen Rande der Ebene vor den
Häusern im unteren Einfang vorbeiführte, und |
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3. |
Der Kürsteiner’sche, der sich mitten durchzog. |
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Die Kosten der 7412 Fuss
langen Strasse, wie sie über unser Gemeindegebiet führt, betrugen bis Martini
1848 12'572 Gulden 47 Kreuzer, wozu bis Ende April 1849 noch 1311 Gulden 50
Kreuzer Zins vom aufgenommenen Geld dazu kamen. Somit war auch die Verbindung
mit dem Kurzenberg angebahnt, es fehlte nur noch eine leichtere Verbindung
zwischen dem Speicher und der Schwende, als diejenige, welche vor wenigen
Jahren erbaut worden war. Auch mit der Fortsetzung vom Kühloch (Gemeinde
Rehetobel) bis zum Weiler Riemen an der Eggersrieter – Heidener - Strasse
konnte die kürzeste und leichteste Kommunikation zwischen dem Mittelland und
dem Kurzenberg hergestellt werden. Die Kirchhörbeschlüsse von Grub am
19.September 1844 und Rehetobel vom 8. März 1846, sowie die Aufnahme von
neuen Strassenplänen geben uns die Gewissheit, dass diese Verbindungsstrasse
zwischen derjenigen von Heiden nach St. Gallen jener von Rehetobel nach St.
Gallen in absehbarer Zeit erbaut wird. Der gemeinnützige Sinn und
Unternehmergeist der Bewohner aus Speicher, welcher Kirchen und Schulen
erbaute und der den Armen und Verlassenen einen Zufluchtsort anwies, hatte
bereits mit grossen Opfern dem hügeligen Boden eine Poststrasse über den
Ruppen abgewonnen und verkündete nun die Erstellung einer Strasse, welche in
die Strasse nach Teufen einmünden würde. Laut Landsgemeindebeschlusses vom
27. April 1851 musste sie im Zeitraum von 12 Jahren erstellt werden. Bartholome
Tanner schreibt: „Wir schliessen dieses reichhaltige Kapitel mit dem
Wunsch, dass des gemeinnützige Sinn der Einwohner nicht erlösche, sondern sie
entzünde zu Werken für das allgemeine Wohl, nicht nur für das Materielle,
sondern auch und nicht weniger für die höheren Bedürfnisse eines kultivierten
Gemeinwesens.“ |
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